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Kommune
Kreuzau
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19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
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Gemeinde Kreuzau
Kämmerei - Herr Decker
BE: Herr Decker
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
68/99
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
17.05.1999
31.05.1999
TOP: Kenntnisnahme sowie Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungs- und
Vermögenshaushalts der Gemeinde Kreuzau sowie der Eigenbetriebe „Wasserwerk Concordia“ und
„Freizeitbad“
I. Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 82 GO sind über- und außerplanmäßige Ausgaben nur dann zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die
Deckung gewährleistet ist. Ausgaben der vorgenannten Art bedürfen der Zustimmung des Rates, wenn sie von
erheblichem Umfang sind. Im übrigen sind sie dem Rat zur Kenntnis zu bringen. Dies gilt nicht für geringfügige überund außerplanmäßige Ausgaben bei einer Haushaltsstelle.
Auf Grund dieser Bestimmungen wurde durch Beschluß des Rates vom 06.07.1995 festgesetzt, bis zu welcher Höhe
über- und außerplanmäßige Ausgaben nicht erheblich sowie welche Ausgaben als geringfügig anzusehen sind.
Demnach gelten im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt alle über- und außerplanmäßigen Ausgaben, die im
Einzelfall den Haushaltsansatz um mehr als 10.000,-- DM übersteigen, als erheblich. Mehrausgaben unter 10.000,-- DM
sowie Überschreitungen, die den Haushalt nicht belasten (Ausgaben aufgrund zweckgebundener Mehreinnahmen,
Erstattungen von anderen Kostenträgern, Verrechnungen etc.) gelten als unerheblich.
Mehrausgaben im Bereich des Sammelnachweises „Personalausgaben“ gelten als unerheblich, wenn 0,5 % der
Gesamtsumme des Sammelnachweises nicht überschritten werden.
Als geringfügig im Sinne des § 82 Abs. 1 Satz 5 GO gelten Mehrausgaben bis zu einer Höhe von 1.000,-- DM.
In Auswirkung des vg. Beschlusses werden im einzelnen nachstehend aufgeführte nicht erhebliche über- und
außerplanmäßige Ausgaben zur Kenntnis gebracht bzw. erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben zur
Genehmigung vorgelegt.
Nr.
Bezeichnung der Haushaltsstelle
a)
Kenntnisnahme nicht erheblicher über- und außerplanmäßiger
Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts der
Gemeinde bzw. des Erfolgs- und Vermögensplanes der
Eigenbetriebe
1.
2.
Gemeinde Kreuzau - Verwaltungshaushalt
1.020.6401.1
Beiträge zur allgemeinen Haftpflichtversicherung
1.130.6610.5
Sonstige sächliche Ausgaben
Nr.
Bezeichnung der Haushaltsstelle
3.
1.436.5300.5
Mieten
1.675.5700.7
Anschaffung von Streumittel
4.
Haushalts-ansatz
DM
Höhe der Überschreitung
DM
62.356 DM
1.379,30 DM
1.500 DM
9.914,56 DM
Haushalts-ansatz
DM
Höhe der Überschreitung
DM
62.000 DM
1.579,67 DM
30.000 DM
1.206,66 DM
12.000 DM
1.435,97 DM
Wasserwerk Concordia – Erfolgsplan
5.
3.001.4131.5
Wasseruntersuchungen
2
6.
3.001.4291.5
Erstattung anteiliger Beratungskosten an die Landwirtschaftskammer
7.
3.001.4410.1
Unterhaltung der Kraftfahrzeuge
8.
9.
b)
Eigenbetrieb Wasserwerk Concordia –Vermögensplan
3.001.9035.9
Regenerierung Brunnen III
Eigenbetrieb Freizeitbad – Erfolgsplan
9.572.6501.4
Amtliche
Blätter,
Bücher,
Bekanntmachungen
10.000 DM
1.457,75 DM
3.500 DM
1.785,25 DM
0 DM
3.452,20 DM
1.500 DM
7.020,29 DM
4.000 DM
13.896,71 DM
78.000 DM
21.694,52 DM
51.882 DM
14.902,75 DM
1.000 DM
11.620,80 DM
408.416 DM
13.770,00 DM
10.865.754 DM
172.311,00 DM
0 DM
32.259,22 DM
129.354 DM
36.217,00 DM
20.000 DM
12.567,06 DM
Zeitschriften,
Genehmigung der als erheblich geltenden über- und
außerplanmäßigen Ausgaben
Gemeinde Kreuzau – Verwaltungshaushalt
10. 1.130.4012.2
11.
12.
13.
14.
15.
Lohnausfall und Auslagenersatz für Feuerwehrleute
1.437.5300.0
Mieten
1.560.7170.6
Pflegekostenzuschüsse an Vereine für gemeindliche Sportanlagen
1.750.5101.5
Unterhaltung der Ehrenfriedhöfe
1.900.8310.1
Finanzierungsbeteiligung Fonds Deutsche Einheit
(Verrechnungsbetrag mit Schlüsselzuweisung)
1.900.8320.9
Kreisumlage –allgemeine Umlage-
Gemeinde Kreuzau – Vermögenshaushalt
16.
17.
18.
1.210.9810.5
Erstattung zuviel erhaltener Landeszuschüsse
1.900.9821.4
Umlage an das Jugendamt
Eigenbetrieb Freizeitbad – Erfolgsplan
9.572.6550.2
Prüfungs- und Beratungskosten
3
Erläuterungen zu den einzelnen Überschreitungen:
1. Nach Aufstellung des Haushaltsplanes haben sich Änderungen in der Vertragsstruktur ergeben, die im Voraus nicht
absehbar waren.
2. In den Ausgaben sind rd. 10.730 DM für die Verpflegung der Feuerwehrleute anläßlich des Einsatz in der
Papierfabrik „Niederauer Mühle“ in Kreuzau enthalten.
3. Die Überschreitung resultiert aus den Nebenkostenabrechnungen für das Jahr 1998 für die Objekte Traubenweg 9
(936,22 DM) und Lehrer-Mainz-Str. 5 (615,45 DM).
4. Aufgrund des im Vergleich zu den Vorjahren verstärkten Winterdiensteinsatzes erhöhte sich der
Streumittelverbrauch.
5. Die im November 1998 eingetretene Rohwasserverkeimung in den Lohberg-Brunnen erfordert häufigere
Wasseruntersuchungen als üblich.
6. Der Finanzierungsanteil des Wasserwerks Concordia für die Anstellung des landwirtschaftlichen Beraters wurde
erst mit Bescheid vom 01.02.1999 festgesetzt und konnte daher bei Aufstellung des Wirtschaftsplanes nur geschätzt
werden.
7. Die Überschreitung wurde durch eine nicht vorhersehbare Reparatur des zwischenzeitig verkauften alten
Werkstattwagens verursacht.
8. Bei Aufstellung des Wirtschaftsplanes war die Maßnahme noch nicht absehbar. Die Mittel zur Finanzierung
werden gem. Dringlichkeitsentscheidung der Rücklage entnommen.
9. Aufgrund von Ratsbeschlüssen erfolgte die Ausschreibung des Freizeitbades in zwei bundesweit erscheinenden
Zeitungen.
10. Auch hier ist der Feuerwehreinsatz in der Niederauer Mühle Grund für die Überschreitung.
11. Das Objekt in Kreuzau-Boich, Gereonstraße 22, wurde erst nach Aufstellung des Haushaltsplanes angemietet.
Somit konnte die Miete in Höhe von 27.120 DM bei der Bildung des Haushaltsansatzes nicht berücksichtigt
werden. Diesen Ausgaben stehen jedoch Mieteinnahmen in gleicher Höhe gegenüber.
12. Die Spielvereinigung Boich-Thum hat ebenfalls die Sportplatzpflege in Eigenregie übernommen. Hierdurch
ergeben sich allerdings Einsparungen bei der HHSt. 1.560.5100.4 in Höhe von 15.400 DM.
13. Es handelt sich um Ausgaben für die Instandsetzung der Grabkreuze auf dem Friedhof Kreuzau. Diese Maßnahme
wird zu 100 % vom Land bezuschusst.
14. Bei Aufstellung des Haushalts kann die Finanzierungsbeteiligung der Gemeinde am Fonds Deutsche Einheit nur
überschläglich ermittelt werden. Die Festsetzung der Vorausleistung für 1999 führte dadurch zu den o.a.
Mehrausgaben.
15. Infolge Mehreinnahmen an Schlüsselzuweisungen in Höhe von rd. 424.000 DM, die zu einer Erhöhung der
Umlagegrundlagen für die Kreisumlage führten, ergab sich eine entsprechend höhere Kreisumlage.
16. Nach Prüfung des Verwendungsnachweises der Baumaßnahme „Schulerweiterung Obermaubach“ durch die
Bezirksregierung ergab sich eine Überzahlung bei der Landesbeihilfe in Höhe von 32.259,22 DM. Dieser Betrag
wurde an das Land erstattet.
17. Auch hier liegt der Grund für die Überschreitung in den Mehreinnahmen an Schlüsselzuweisungen.
18. Die Kosten für die Erstellung eines Hotelgutachtens waren im Haushaltsansatz nicht enthalten.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Summe der im Verwaltungshaushalt der Gemeinde Kreuzau zur Kenntnis zu nehmenden bzw. zu genehmigenden
Überschreitungen beträgt insgesamt 262.275,97 DM. Diesen Mehrausgaben stehen bis heute allerdings
Haushaltsverbesserungen (ohne Gebührenhaushalte) von rd. 780.000 DM gegenüber.
Hiervon entfallen alleine rd. 424.000 DM auf Mehreinnahmen bei den Schlüsselzuweisungen sowie 243.000 DM auf
erstattete Gewerbesteuerumlage aus 1998.
Auch den Überschreitungen des Vermögenshaushalts mit einer Summe von 68.476,22 DM stehen z.Zt.
Haushaltsverbesserungen von rd. 82.000 DM gegenüber. Hier handelt es sich zum überwiegenden Teil um
Mehreinnahmen bei der allgemeinen Investitionspauschale.
Die Überschreitungen im Bereich des Eigenbetriebes „Wasserwerk Concordia“ sind ebenfalls durch
Haushaltsverbesserungen in mindestens gleicher Höhe zu finanzieren.
Den Mehrausgaben im Bereich des Eigenbetriebes „Freizeitbad“ von zusammen 19.587,35 DM stehen (bis zum
24.04.1999) nur Haushaltsverbesserungen von 16.740,84 DM gegenüber, so dass rd. 3.000 DM durch Einsparungen bei
anderen Haushaltsstellen noch erwirtschaftet werden müssen.
III. Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau nimmt von den Einzelbeträgen der über- und außerplanmäßigen Ausgaben, soweit sie
nicht erheblich sind, Kenntnis. Im übrigen werden die nachstehend aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben
genehmigt:
Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle
Haushalts-ansatz
Höhe der ÜberDM
schreitung
DM
Genehmigung der als erheblich geltenden über- und
b)
außerplanmäßigen Ausgaben
4
Gemeinde Kreuzau – Verwaltungshaushalt
10. 1.130.4012.2
11.
12.
13.
14.
15.
Lohnausfall und Auslagenersatz für Feuerwehrleute
1.437.5300.0
Mieten
1.560.7170.6
Pflegekostenzuschüsse an Vereine für gemeindliche Sportanlagen
1.750.5101.5
Unterhaltung der Ehrenfriedhöfe
1.900.8310.1
Finanzierungsbeteiligung Fonds Deutsche Einheit
(Verrechnungsbetrag mit Schlüsselzuweisung)
1.900.8320.9
Kreisumlage –allgemeine Umlage-
4.000 DM
13.896,71 DM
78.000 DM
21.694,52 DM
51.882 DM
14.902,75 DM
1.000 DM
11.620,00 DM
408.416 DM
13.770,00 DM
10.865.754 DM
172.311,00 DM
0 DM
32.259,22 DM
129.354 DM
36.217,00 DM
20.000 DM
12.567,06 DM
Gemeinde Kreuzau – Vermögenshaushalt
16.
17.
18.
1.210.9810.5
Erstattung zuviel erhaltener Landeszuschüsse
1.900.9821.4
Umlage an das Jugendamt
Eigenbetrieb Freizeitbad – Erfolgsplan
9.572.65502.
Prüfungs- und Beratungskosten
Der Gemeindedirektor
I.A.
- Decker IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: