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Allgemeine Vorlage (Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes und des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. H 2, Ortsteil Üdingen, "Pützgasse", im Bereich der Parzellen Gemarkung Üdingen, Flur 1, Nr. 56 und 60, sowie Fur 2, Parzelle Nr. 112 und 113)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
14 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes und des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. H 2, Ortsteil Üdingen, "Pützgasse", im Bereich der Parzellen Gemarkung Üdingen, Flur 1, Nr. 56 und 60, sowie Fur 2, Parzelle Nr. 112 und 113) Allgemeine Vorlage (Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes und des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. H 2, Ortsteil Üdingen, "Pützgasse", im Bereich der Parzellen Gemarkung Üdingen, Flur 1, Nr. 56 und 60, sowie Fur 2, Parzelle Nr. 112 und 113)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl BE: Herr Schmühl 621-00 Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 41/99 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Umweltausschuss Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 26.04.1999 29.04.1999 17.05.1999 31.05.1999 TOP: Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes und des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. H 2, Ortsteil Üdingen, „Pützgasse“, im Bereich der Parzellen Gemarkung Üdingen, Flur 1, Nr. 56 und 60, sowie Flur 2, Parzelle Nr. 112 und 113 I. Sach- und Rechtslage: Zunächst darf ich auf den Inhalt der Sitzungsvorlage Nr. 73/97 vom 09. Mai 1997 verweisen. Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 01. 07. 1997 beschlossen, eine endgültige Entscheidung bis zum Vorliegen einer neuen Rechtsgrundlage -Landschaftsplan Kreuzau-Nideggen- zurückzustellen. Bekanntlich hat im bisherigen Verfahren die Bezirksregierung Köln das landesplanerische Einvernehmen versagt und dies gestützt auf die negative Haltung der Höheren Landschaftsbehörde hinsichtlich der Aufhebung des Landschaftsschutzes. Wie bereits an anderer Stelle erwähnt, ist der Zeitpunkt des Eintritts einer neuen Rechtsgrundlage (Landschaftsplan Kreuzau-Nideggen) derzeit nicht absehbar. Die Anlieger drängen jedoch wiederholt auf eine abschließende Entscheidung des Rates der Gemeinde Kreuzau. Bei der derzeitigen Rechtslage ist ein positiver Beschluss jedoch wirkungslos, da das landesplanerische Einvernehmen nach wie vor nicht erteilt wird. Auch in dieser Angelegenheit wurde am 16. 03. 1999 eine Ortsbesichtigung mit der Höheren und der Unteren Landschaftsbehörde durchgeführt. Beide Dienststellen haben unmissverständlich erklärt, dass sie einer Ausweisung als Wohnbaufläche nicht zustimmen werden. Insofern sollte nunmehr eine abschließende Entscheidung getroffen werden, damit die Anlieger für die Zukunft disponieren können. Aufgrund der Tatsache, dass die Bezirksregierung Köln das landesplanerische Einvernehmen nicht erteilt, muss ich Ihnen vorschlagen, den vorliegenden Antrag auf Änderung des FNP sowie des rechtskräftigen Bebauungsplanes H 2, Ortsteil Üdingen, „Pützgasse“, mit dieser Begründung abzulehnen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Sofern Sie dem Beschlussvorschlag folgen, keine. III. Beschlussvorschlag Umweltausschusses: „Der Antrag der Interessengemeinschaft, vertreten durch Herrn Heinz Meuser, Auf dem Berg 2, 52372 Kreuzau-Üdingen, auf Änderung des Flächennutzungsplanes und des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. H 2, Ortsteil Üdingen, „Pützgasse“, im Bereich der Parzellen Gemarkung Üdingen, Flur 1, Nr. 56 und 60, sowie Flur 2, Nr. 112 und 113, muss abgelehnt werden, da die Bezirksregierung Köln das landesplanerische Einvernehmen nicht erteilt.“ III. Beschlussvorschlag der Verwaltung: 2 „Der Antrag der Interessengemeinschaft, vertreten durch Herrn Heinz Meuser, Auf dem Berg 2, 52372 Kreuzau-Üdingen, auf Änderung des Flächennutzungsplanes und des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. H 2, Ortsteil Üdingen, „Pützgasse“, im Bereich der Parzellen Gemarkung Üdingen, Flur 1, Nr. 56 und 60, sowie Flur 2, Nr. 112 und 113, muss abgelehnt werden, da die Bezirksregierung Köln das landesplanerische Einvernehmen nicht erteilt.“ III. Beschlussvorschlag: „Der Antrag der Interessengemeinschaft, vertreten durch Herrn Heinz Meuser, Auf dem Berg 2, 52372 Kreuzau-Üdingen, auf Änderung des Flächennutzungsplanes und des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. H 2, Ortsteil Üdingen, „Pützgasse“, im Bereich der Parzellen Gemarkung Üdingen, Flur 1, Nr. 56 und 60, sowie Flur 2, Nr. 112 und 113, wird weiterhin bis zum Eintritt einer neuen Rechtslage (Landschaftsplan KreuzauNideggen) zurückgestellt.“ Der Gemeindedirektor - Ramm - Anlage IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: