Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
14 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl
BE: Herr Schmühl 621-00
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
41/99
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Umweltausschuss
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
26.04.1999
29.04.1999
17.05.1999
31.05.1999
TOP: Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes und des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. H 2, Ortsteil
Üdingen, „Pützgasse“, im Bereich der Parzellen Gemarkung Üdingen, Flur 1, Nr. 56 und 60, sowie Flur 2,
Parzelle Nr. 112 und 113
I. Sach- und Rechtslage:
Zunächst darf ich auf den Inhalt der Sitzungsvorlage Nr. 73/97 vom 09. Mai 1997 verweisen.
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 01. 07. 1997 beschlossen, eine endgültige Entscheidung bis
zum Vorliegen einer neuen Rechtsgrundlage -Landschaftsplan Kreuzau-Nideggen- zurückzustellen.
Bekanntlich hat im bisherigen Verfahren die Bezirksregierung Köln das landesplanerische Einvernehmen versagt und
dies gestützt auf die negative Haltung der Höheren Landschaftsbehörde hinsichtlich der Aufhebung des
Landschaftsschutzes. Wie bereits an anderer Stelle erwähnt, ist der Zeitpunkt des Eintritts einer neuen Rechtsgrundlage
(Landschaftsplan Kreuzau-Nideggen) derzeit nicht absehbar. Die Anlieger drängen jedoch wiederholt auf eine
abschließende Entscheidung des Rates der Gemeinde Kreuzau. Bei der derzeitigen Rechtslage ist ein positiver
Beschluss jedoch wirkungslos, da das landesplanerische Einvernehmen nach wie vor nicht erteilt wird.
Auch in dieser Angelegenheit wurde am 16. 03. 1999 eine Ortsbesichtigung mit der Höheren und der Unteren
Landschaftsbehörde durchgeführt. Beide Dienststellen haben unmissverständlich erklärt, dass sie einer Ausweisung als
Wohnbaufläche nicht zustimmen werden.
Insofern sollte nunmehr eine abschließende Entscheidung getroffen werden, damit die Anlieger für die Zukunft
disponieren können.
Aufgrund der Tatsache, dass die Bezirksregierung Köln das landesplanerische Einvernehmen nicht erteilt, muss ich
Ihnen vorschlagen, den vorliegenden Antrag auf Änderung des FNP sowie des rechtskräftigen Bebauungsplanes H 2,
Ortsteil Üdingen, „Pützgasse“, mit dieser Begründung abzulehnen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Sofern Sie dem Beschlussvorschlag folgen, keine.
III. Beschlussvorschlag Umweltausschusses:
„Der Antrag der Interessengemeinschaft, vertreten durch Herrn Heinz Meuser, Auf dem Berg 2, 52372
Kreuzau-Üdingen, auf Änderung des Flächennutzungsplanes und des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. H
2, Ortsteil Üdingen, „Pützgasse“, im Bereich der Parzellen Gemarkung Üdingen, Flur 1, Nr. 56 und 60, sowie
Flur 2, Nr. 112 und 113, muss
abgelehnt werden, da die Bezirksregierung Köln das landesplanerische Einvernehmen nicht erteilt.“
III. Beschlussvorschlag der Verwaltung:
2
„Der Antrag der Interessengemeinschaft, vertreten durch Herrn Heinz Meuser, Auf dem Berg 2, 52372
Kreuzau-Üdingen, auf Änderung des Flächennutzungsplanes und des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. H
2, Ortsteil Üdingen, „Pützgasse“, im Bereich der Parzellen Gemarkung Üdingen, Flur 1, Nr. 56 und 60, sowie
Flur 2, Nr. 112 und 113, muss
abgelehnt werden, da die Bezirksregierung Köln das landesplanerische Einvernehmen nicht erteilt.“
III. Beschlussvorschlag:
„Der Antrag der Interessengemeinschaft, vertreten durch Herrn Heinz Meuser, Auf dem Berg 2, 52372
Kreuzau-Üdingen, auf Änderung des Flächennutzungsplanes und des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. H
2, Ortsteil Üdingen, „Pützgasse“, im Bereich der Parzellen Gemarkung Üdingen, Flur 1, Nr. 56 und 60, sowie
Flur 2, Nr. 112 und 113, wird weiterhin bis zum Eintritt einer neuen Rechtslage (Landschaftsplan KreuzauNideggen) zurückgestellt.“
Der Gemeindedirektor
- Ramm - Anlage IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: