Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Hackhausen - 621-00 FNP 6. Ä. BE: Herr Hackhausen/Herr Schmühl
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
46/97
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuß
Hauptausschuß
Rat
24.04.1997
22.05.1997
03.06.1997
TOP: 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau
I. Sach- und Rechtslage:
Anläßlich der Genehmigung des Flächennutzungsplanes durch die Bezirksregierung in Köln wurden zahlreiche Flächen
von der Genehmigung ausgeklammert.
Der überwiegende Teil dieser Flächen wurde durch Ratsbeschluß in die Änderungsverfahren Nr. 1 bis 5 einbezogen.
Für die nachstehend aufgeführten Flächen ist der Rat der Beschlußempfehlung der Verwaltung nicht gefolgt.
Um die übrigen Änderungsverfahren nicht zu blockieren, wäre es somit zweckmäßig, für diese Bereiche ein 6.
Änderungsverfahren durchzuführen.
Im einzelnen handelt es sich um folgende Flächen:
a)
Ziffer 20:
Wohnbaufläche im Ortsteil Drove, "Kommweg"
Gemäß Ratsbeschluß soll dieser Bereich weiterhin als Wohnbaufläche ausgewiesen werden.
Seitens der Landschaftsbehörden wird eine Ausweisung als Wohnbaufläche abgelehnt.
b)
Ziffer 38:
Wohnbaufläche im Ortsteil Obermaubach, Bereich "Bergsteiner Straße"
Dieser Bereich wurde bei der Genehmigung des Flächennutzungsplanes ausgeklammert.
Auch hier bringen die Landschaftsbehörden erhebliche Bedenken gegen eine Ausweisung als
Wohnbaufläche vor.
c)
Ziffer 40:
Wohnbaufläche im Ortsteil Obermaubach, "Rödderweg"
Obwohl das Grundstück voll erschlossen ist, werden seitens der Bezirksregierung erhebliche
Bedenken gegen eine Ausweisung als Wohnbaufläche geltend gemacht.
Da der Standpunkt der Bezirksregierung absolut nicht nachvollziehbar ist, sollte nach wie vor
eine Ausweisung als Wohnbaufläche erfolgen.
d)
Fläche unterhalb der Straße "Holzweg" oberer Teil
Im Rahmen der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes wurden durch Herrn Robert Hassert,
Bergsteiner Straße 23, 52372 Kreuzau, und Herrn Christian Klein, Brigidastr. 7, 52372
Kreuzau, Bedenken und Anregungen gegen die beabsichtigte Ausweisung der Grundstücke
als Fläche für die Landwirtschaft vorgebracht.
Es wurde gebeten, die Grundstücke als Wohnbaufläche auszuweisen.
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 20. 05. 1996 den vorgebrachten
Bedenken und Anregungen stattgegeben.
2
Da nicht davon auszugehen ist, daß die Landschaftsbehörden eine Ausweisung als
Wohnbaufläche akzeptieren, ist es zweckmäßig, diese Parzellen in das 6.
Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes einzubeziehen.
e)
Grundstücke Gemarkung Obermaubach - Schlagstein, Flur 3, Nr. 174, 175 und 176
Mit Schreiben vom 29. 01. 1996 beantragte Frau Margarete Musall, Am Steinbruch 13,
52372 Kreuzau, die Einbeziehung der o. a. Parzellen in den im Zusammenhang bebauten
Wohnplatz Schlagstein.
Der Rat der Gemeinde Kreuzau in seiner Sitzung am 10. 05. 1996 beschlossen, dem Antrag
stattzugeben und die Parzellen als Wohnbaufläche in die 6. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau mit aufzunehmen.
Mit Verfügung vom 12. 09. 1996 weist die Höhere Landschaftsbehörde bei der
Bezirksregierung in Köln darauf hin, daß eine Aufhebung des Landschaftsschutzes für diese
Parzellen nicht in Betracht gezogen werden kann.
Da aufgrund der Standpunkte der Unteren und Höheren Landschaftsbehörde nicht mit einer schnellen Einigung
hinsichtlich der Ausweisung der vorgenannten Flächen zu rechnen ist, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die
Aufstellung des 6. Änderungsverfahrens solange zurückzustellen, bis eine andere Rechtsgrundlage -Landschaftsplan
Kreuzau-Nideggen- vorliegt.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
-KeineIII. Beschlußvorschlag Verwaltung:
"Die Aufstellung des 6. Änderungsplanes zum Flächennutzungsplan wird zurückgestelt, bis eine neue
Rechtsgrundlage - Landschaftsplan Kreuzau-Nidegen - vorliegt."
Die 6. Änderung soll dann folgende Flächen beinhalten:
a)
Ziffer 20:
Wohnbaufläche im Ortsteil Drove, "Kommweg"
b)
Ziffer 38:
Wohnbaufläche im Ortsteil Obermaubach,
"Bereich Bergsteiner Straße"
c)
Ziffer 40:
Wohnbaufläche im Ortsteil Obermaubach, "Rödderweg"
d)
Fläche unterhalb der Straße "Holzweg" oberer Teil
(Hassert/Klein)
e)
Grundstück Gemarkung Obermaubach - Schlagstein,
Flur 3, Nr. 174, 175 und 176 (Musall).
III. Beschlußvorschlag:
"Die Aufstellung des 6. Änderungsplanes zum Flächennutzungsplan wird zurückgestellt, bis eine neue
Rechtsgrundlage - Landschaftsplan Kreuzau-Nideggen - vorliegt.
Die 6. Änderung soll dann folgende Flächen beinhalten:
a)
Ziffer 20:
Wohnbaufläche im Ortsteil Drove, "Kommweg"
b)
Ziffer 38:
Wohnbaufläche im Ortsteil Obermaubach,
3
"Bereich Bergsteiner
c)
Ziffer 40:
Straße"
Wohnbaufläche im Ortsteil Obermaubach, "Rödderweg"
d)
Fläche unterhalb der Straße "Holzweg" oberer Teil
(Hassert/Klein)
e)
Grundstück Gemarkung Obermaubach - Schlagstein,
Flur 3, Nr. 174, 175 und 176 (Musall).
Die Angelegenheit soll gemäß Ratsbeschluß vom 20. 05. 1996 weiterverfolgt werden."
Der Gemeindedirektor
Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: