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Allgemeine Vorlage (6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
18 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau) Allgemeine Vorlage (6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau) Allgemeine Vorlage (6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Hackhausen - 621-00 FNP 6. Ä. BE: Herr Hackhausen/Herr Schmühl Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 46/97 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuß Hauptausschuß Rat 24.04.1997 22.05.1997 03.06.1997 TOP: 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: Anläßlich der Genehmigung des Flächennutzungsplanes durch die Bezirksregierung in Köln wurden zahlreiche Flächen von der Genehmigung ausgeklammert. Der überwiegende Teil dieser Flächen wurde durch Ratsbeschluß in die Änderungsverfahren Nr. 1 bis 5 einbezogen. Für die nachstehend aufgeführten Flächen ist der Rat der Beschlußempfehlung der Verwaltung nicht gefolgt. Um die übrigen Änderungsverfahren nicht zu blockieren, wäre es somit zweckmäßig, für diese Bereiche ein 6. Änderungsverfahren durchzuführen. Im einzelnen handelt es sich um folgende Flächen: a) Ziffer 20: Wohnbaufläche im Ortsteil Drove, "Kommweg" Gemäß Ratsbeschluß soll dieser Bereich weiterhin als Wohnbaufläche ausgewiesen werden. Seitens der Landschaftsbehörden wird eine Ausweisung als Wohnbaufläche abgelehnt. b) Ziffer 38: Wohnbaufläche im Ortsteil Obermaubach, Bereich "Bergsteiner Straße" Dieser Bereich wurde bei der Genehmigung des Flächennutzungsplanes ausgeklammert. Auch hier bringen die Landschaftsbehörden erhebliche Bedenken gegen eine Ausweisung als Wohnbaufläche vor. c) Ziffer 40: Wohnbaufläche im Ortsteil Obermaubach, "Rödderweg" Obwohl das Grundstück voll erschlossen ist, werden seitens der Bezirksregierung erhebliche Bedenken gegen eine Ausweisung als Wohnbaufläche geltend gemacht. Da der Standpunkt der Bezirksregierung absolut nicht nachvollziehbar ist, sollte nach wie vor eine Ausweisung als Wohnbaufläche erfolgen. d) Fläche unterhalb der Straße "Holzweg" oberer Teil Im Rahmen der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes wurden durch Herrn Robert Hassert, Bergsteiner Straße 23, 52372 Kreuzau, und Herrn Christian Klein, Brigidastr. 7, 52372 Kreuzau, Bedenken und Anregungen gegen die beabsichtigte Ausweisung der Grundstücke als Fläche für die Landwirtschaft vorgebracht. Es wurde gebeten, die Grundstücke als Wohnbaufläche auszuweisen. Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 20. 05. 1996 den vorgebrachten Bedenken und Anregungen stattgegeben. 2 Da nicht davon auszugehen ist, daß die Landschaftsbehörden eine Ausweisung als Wohnbaufläche akzeptieren, ist es zweckmäßig, diese Parzellen in das 6. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes einzubeziehen. e) Grundstücke Gemarkung Obermaubach - Schlagstein, Flur 3, Nr. 174, 175 und 176 Mit Schreiben vom 29. 01. 1996 beantragte Frau Margarete Musall, Am Steinbruch 13, 52372 Kreuzau, die Einbeziehung der o. a. Parzellen in den im Zusammenhang bebauten Wohnplatz Schlagstein. Der Rat der Gemeinde Kreuzau in seiner Sitzung am 10. 05. 1996 beschlossen, dem Antrag stattzugeben und die Parzellen als Wohnbaufläche in die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau mit aufzunehmen. Mit Verfügung vom 12. 09. 1996 weist die Höhere Landschaftsbehörde bei der Bezirksregierung in Köln darauf hin, daß eine Aufhebung des Landschaftsschutzes für diese Parzellen nicht in Betracht gezogen werden kann. Da aufgrund der Standpunkte der Unteren und Höheren Landschaftsbehörde nicht mit einer schnellen Einigung hinsichtlich der Ausweisung der vorgenannten Flächen zu rechnen ist, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die Aufstellung des 6. Änderungsverfahrens solange zurückzustellen, bis eine andere Rechtsgrundlage -Landschaftsplan Kreuzau-Nideggen- vorliegt. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: -KeineIII. Beschlußvorschlag Verwaltung: "Die Aufstellung des 6. Änderungsplanes zum Flächennutzungsplan wird zurückgestelt, bis eine neue Rechtsgrundlage - Landschaftsplan Kreuzau-Nidegen - vorliegt." Die 6. Änderung soll dann folgende Flächen beinhalten: a) Ziffer 20: Wohnbaufläche im Ortsteil Drove, "Kommweg" b) Ziffer 38: Wohnbaufläche im Ortsteil Obermaubach, "Bereich Bergsteiner Straße" c) Ziffer 40: Wohnbaufläche im Ortsteil Obermaubach, "Rödderweg" d) Fläche unterhalb der Straße "Holzweg" oberer Teil (Hassert/Klein) e) Grundstück Gemarkung Obermaubach - Schlagstein, Flur 3, Nr. 174, 175 und 176 (Musall). III. Beschlußvorschlag: "Die Aufstellung des 6. Änderungsplanes zum Flächennutzungsplan wird zurückgestellt, bis eine neue Rechtsgrundlage - Landschaftsplan Kreuzau-Nideggen - vorliegt. Die 6. Änderung soll dann folgende Flächen beinhalten: a) Ziffer 20: Wohnbaufläche im Ortsteil Drove, "Kommweg" b) Ziffer 38: Wohnbaufläche im Ortsteil Obermaubach, 3 "Bereich Bergsteiner c) Ziffer 40: Straße" Wohnbaufläche im Ortsteil Obermaubach, "Rödderweg" d) Fläche unterhalb der Straße "Holzweg" oberer Teil (Hassert/Klein) e) Grundstück Gemarkung Obermaubach - Schlagstein, Flur 3, Nr. 174, 175 und 176 (Musall). Die Angelegenheit soll gemäß Ratsbeschluß vom 20. 05. 1996 weiterverfolgt werden." Der Gemeindedirektor Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: