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Allgemeine Vorlage (Beratung sowie Beschlußvorschlag über den Vorhaben- und Erschließungsplan "Am Weißenberg" im Ortsteil Untermaubach; hier: Satzungsbeschluß gemäß § 7 BauGB-Maßnahmengesetz)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
18 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Beratung sowie Beschlußvorschlag über den Vorhaben- und Erschließungsplan "Am Weißenberg" im Ortsteil Untermaubach;
hier: Satzungsbeschluß gemäß § 7 BauGB-Maßnahmengesetz) Allgemeine Vorlage (Beratung sowie Beschlußvorschlag über den Vorhaben- und Erschließungsplan "Am Weißenberg" im Ortsteil Untermaubach;
hier: Satzungsbeschluß gemäß § 7 BauGB-Maßnahmengesetz) Allgemeine Vorlage (Beratung sowie Beschlußvorschlag über den Vorhaben- und Erschließungsplan "Am Weißenberg" im Ortsteil Untermaubach;
hier: Satzungsbeschluß gemäß § 7 BauGB-Maßnahmengesetz)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Der Gemeindedirektor Bauamt - Herr Hackhausen- 621-00BE: Herr Hackhausen /Herr Schmühl Kreuzau, 05. Februar 1997 Vorlagen-Nr. 24/97 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Gremium TOP: Termin Bau- und Planungsausschuß 27.02.1997 Hauptausschuß 11.03.1997 Rat 18.03.1997 Beratung sowie Beschlußvorschlag über den Vorhaben- und Erschließungsplan "Am Weißenberg" im Ortsteil Untermaubach; hier: Satzungsbeschluß gemäß § 7 BauGB-Maßnahmengesetz I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung vom 18. 12. 1995 gemäß § 7 Abs. 3 BauGB-MaßnG beschlossen, eine Satzung über den Vorhaben- und Erschließungsplan "Am Weißenberg" im Ortsteil Untermaubach aufzustellen. Die Beteiligung der Bürger und Träger öffentlicher Belange erfolgte in entsprechender Anwendung des § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in Form der Offenlage des Vorhaben- und Erschießungsplanes in der Zeit vom 20. Nov. 1996 bis 20. Dez. 1996. Anläßlich der Offenlage wurden von privaten Grundstückseigentümer keine Bedenken und Anregungen vorgebracht: Seitens der Träger öffentlicher Belange wurden folgende Bedenken und Anregungen vorgetragen: 1.) Mit Schreiben vom 10. 12. 1996 teilt die Handwerkskammer Aachen mit, daß sich in unmittelbarer Nähe des Planungsgebietes ein Metallbauunternehmen und eine Spedition befinden. Die vorgesehenen Abstände reichen für ein allgemeines Wohngebiet nicht aus. Es wird angeregt, die Betriebe in die Planung mit einzubeziehen und nach § 1 Abs. 10 BauNVO abzusichern oder anhand eines Schallgutachtens die Verträglichkeit nachzu- weisen. 2.) Mit Datum vom 17. 12. 1996 hat Herr Franz Lörken im Auftrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nach Einsichtnahme in den Vorhaben- und Erschließungsplan folgendes vorgebracht: Das Plangebiet weist zwischen den Häusern Nr. 19 und Nr. 23 eine überbaubare Fläche aus. Diese wird derzeit von der angrenzenden Imbißstube als Außen-Gastronomie-Fläche in Anspruch genommen. Wegen der heute schon vorhandenen Parksituation (Stellplätze sind nicht vorhanden) wird angeregt, auf die Ausweisung einer überbaubaren Fläche in einer Tiefe von bis zum 30 m zu verzichten und an dieser Stelle private Stellplätze auszuweisen. Entlang der Straße "Am Weißenberg" ist zur Abschirmung der Stellplätze eine 2 m breite Grünzone, abzüglich natürlicher Ein- und Ausfahrt, darzustellen. 3.) Mit Datum vom 29. 01. 1997 bringt das Staatliche Umweltamt Aachen Bedenken und Anregungen vor. Ich bitte diese dem anliegend in Fotokopie beigefügten Schreiben zu entnehmen. Seitens der Verwaltung wird zu den vorgebrachten Bedenken und Anregungen wie folgt Stellung bezogen: 1.) Zu den Bedenken der Handwerkskammer Aachen: Mit Bauschein-Nr. 127/90 vom 16. 05. 1990 wurde dem Inhaber des Metallbauunternehmens die Errichtung einer Wohnanlage mit 20 Wohneinheiten in unmittelbarer Nähe des Betriebsgrundstückes genehmigt. 2 Bis heute wurden von den Bewohnern dieser Wohnanlage keinerlei Beschwerden über die Unternehmen vorgetragen. Da diese Wohnanlage eine abschirmende Funktion gegenüber eventuellen Immissionen ausübt, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die Bedenken und Anregungen der Handwerkskammer Aachen zurückzuweisen. 2.) Die von Herrn Lörken im Auftrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgetragenen Bedenken und Anregungen entsprechen den Tatsachen. Um diesen Konflikt zu lösen, wurde das Plangebiet in dem zur Debatte stehenden Bereich reduziert. Da die Reduzierung sich nicht auf die Grundzüge der Planung auswirkt, ist eine erneute Offenlage des Vorhaben und Erschließungsplanes nicht erforderlich. Unabhängig hiervon wurde das Bauordnungsamt bei der Kreisverwaltung in Düren gebeten, den Eigentümer des Gastronomiebetriebes aufzufordern, die erforderlichen Stellplätze herzurichten. Die vorgebrachten Bedenken und Anregungen sind somit als gegenstandslos zu betrachten. 3.) Aufgrund der vorgebrachten Bedenken und Anregungen des Staatlichen Umweltamtes Aachen wurde zwischenzeitlich ein Schallschutzgutachten durch den Vorhabenträger in Auftrag gegeben. Da das Gutachten derzeit noch nicht vorliegt, wird hierüber in der Sitzung berichtet. Für den Fall, daß gutachterlich nachgewiesen wird, daß die zulässigen dB(A)-Werte eingehalten werden, wird vorgeschlagen, die Bedenken und Anregungen des Staatlichen Umweltamtes Aachen zurückzuweisen. Der Beschlußvorschlag ist dann entsprechend zu ergänzen. Der vor Satzungsbeschluß zwingend vorgeschriebene Durchführungsvertrag liegt vor. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Sämtliche mit der Verwirklichung des Vorhaben- und Erschließungsplanes verbundenen Kosten gehen zur Lasten des Antragstellers. III. Beschlußvorschlag: "1.) Die mit Schreiben vom 10. 12. 1996 vorgebrachten Bedenken der Handwerkskammer Aachen werden zurückgewiesen, da die in unmittelbarer Nähe des Betriebsgrundstückes errichtete Wohnanlage eine abschirmende Funktion übernimmt und von daher Immissionseinwirkungen auf das Plangebiet auszuschließen sind. 2.) Über die Bedenken des Herrn Lörken im Auftrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist nicht mehr zu beschließen, da diese infolge der Reduzierung des Plangebietes als gegenstandslos anzusehen sind. Der Vorhaben- und Erschließungsplan "Am Weißenberg" im Ortsteil Untermaubach wird gemäß § 7 BauGBMaßnG als Satzung beschlossen." Der Gemeindedirektor - Ramm - 3