Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
18 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Der Gemeindedirektor
Bauamt - Herr Hackhausen- 621-00BE: Herr Hackhausen /Herr Schmühl
Kreuzau, 05. Februar 1997
Vorlagen-Nr.
24/97
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Gremium
TOP:
Termin
Bau- und Planungsausschuß
27.02.1997
Hauptausschuß
11.03.1997
Rat
18.03.1997
Beratung sowie Beschlußvorschlag über den Vorhaben- und Erschließungsplan
"Am Weißenberg" im Ortsteil Untermaubach;
hier:
Satzungsbeschluß gemäß § 7 BauGB-Maßnahmengesetz
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung vom 18. 12. 1995 gemäß § 7 Abs. 3 BauGB-MaßnG beschlossen,
eine Satzung über den Vorhaben- und Erschließungsplan "Am Weißenberg" im Ortsteil Untermaubach aufzustellen.
Die Beteiligung der Bürger und Träger öffentlicher Belange erfolgte in entsprechender Anwendung des § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch in Form der Offenlage des Vorhaben- und Erschießungsplanes in der Zeit vom 20. Nov. 1996 bis 20.
Dez. 1996.
Anläßlich der Offenlage wurden von privaten Grundstückseigentümer keine Bedenken und Anregungen vorgebracht:
Seitens der Träger öffentlicher Belange wurden folgende Bedenken und Anregungen vorgetragen:
1.)
Mit Schreiben vom 10. 12. 1996 teilt die Handwerkskammer Aachen mit, daß sich in unmittelbarer Nähe des
Planungsgebietes ein Metallbauunternehmen und eine Spedition befinden.
Die vorgesehenen Abstände reichen für ein allgemeines Wohngebiet nicht aus.
Es wird angeregt, die Betriebe in die Planung mit einzubeziehen und nach § 1 Abs. 10 BauNVO abzusichern
oder anhand eines Schallgutachtens die Verträglichkeit nachzu- weisen.
2.)
Mit Datum vom 17. 12. 1996 hat Herr Franz Lörken im Auftrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nach
Einsichtnahme in den Vorhaben- und Erschließungsplan folgendes vorgebracht:
Das Plangebiet weist zwischen den Häusern Nr. 19 und Nr. 23 eine überbaubare Fläche aus. Diese wird derzeit
von der angrenzenden Imbißstube als Außen-Gastronomie-Fläche in Anspruch genommen. Wegen der heute
schon vorhandenen Parksituation (Stellplätze sind nicht vorhanden) wird angeregt, auf die Ausweisung einer
überbaubaren Fläche in einer Tiefe von bis zum 30 m zu verzichten und an dieser Stelle private Stellplätze
auszuweisen.
Entlang der Straße "Am Weißenberg" ist zur Abschirmung der Stellplätze eine 2 m breite Grünzone, abzüglich
natürlicher Ein- und Ausfahrt, darzustellen.
3.)
Mit Datum vom 29. 01. 1997 bringt das Staatliche Umweltamt Aachen Bedenken und Anregungen vor.
Ich bitte diese dem anliegend in Fotokopie beigefügten Schreiben zu entnehmen.
Seitens der Verwaltung wird zu den vorgebrachten Bedenken und Anregungen wie folgt Stellung bezogen:
1.)
Zu den Bedenken der Handwerkskammer Aachen:
Mit Bauschein-Nr. 127/90 vom 16. 05. 1990 wurde dem Inhaber des Metallbauunternehmens die Errichtung
einer Wohnanlage mit 20 Wohneinheiten in unmittelbarer Nähe des Betriebsgrundstückes genehmigt.
2
Bis heute wurden von den Bewohnern dieser Wohnanlage keinerlei Beschwerden über die Unternehmen
vorgetragen.
Da diese Wohnanlage eine abschirmende Funktion gegenüber eventuellen Immissionen ausübt, wird seitens
der Verwaltung vorgeschlagen, die Bedenken und Anregungen der Handwerkskammer Aachen
zurückzuweisen.
2.)
Die von Herrn Lörken im Auftrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
vorgetragenen Bedenken und Anregungen entsprechen den Tatsachen.
Um diesen Konflikt zu lösen, wurde das Plangebiet in dem zur Debatte stehenden Bereich reduziert.
Da die Reduzierung sich nicht auf die Grundzüge der Planung auswirkt, ist eine erneute Offenlage des
Vorhaben und Erschließungsplanes nicht erforderlich.
Unabhängig hiervon wurde das Bauordnungsamt bei der Kreisverwaltung in Düren gebeten, den Eigentümer
des Gastronomiebetriebes aufzufordern, die erforderlichen Stellplätze herzurichten.
Die vorgebrachten Bedenken und Anregungen sind somit als gegenstandslos zu betrachten.
3.)
Aufgrund der vorgebrachten Bedenken und Anregungen des
Staatlichen Umweltamtes Aachen
wurde zwischenzeitlich ein Schallschutzgutachten durch den Vorhabenträger in Auftrag gegeben.
Da das Gutachten derzeit noch nicht vorliegt, wird hierüber in der Sitzung berichtet.
Für den Fall, daß gutachterlich nachgewiesen wird, daß die zulässigen dB(A)-Werte eingehalten werden, wird
vorgeschlagen, die Bedenken und Anregungen des Staatlichen Umweltamtes Aachen zurückzuweisen.
Der Beschlußvorschlag ist dann entsprechend zu ergänzen.
Der vor Satzungsbeschluß zwingend vorgeschriebene Durchführungsvertrag liegt vor.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Sämtliche mit der Verwirklichung des Vorhaben- und Erschließungsplanes verbundenen Kosten gehen zur Lasten des
Antragstellers.
III. Beschlußvorschlag:
"1.)
Die mit Schreiben vom 10. 12. 1996 vorgebrachten Bedenken der Handwerkskammer Aachen werden
zurückgewiesen, da die in unmittelbarer Nähe des Betriebsgrundstückes errichtete Wohnanlage eine
abschirmende Funktion übernimmt und von daher Immissionseinwirkungen auf das Plangebiet
auszuschließen sind.
2.)
Über die Bedenken des Herrn Lörken im Auftrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist nicht mehr zu
beschließen, da diese infolge der Reduzierung des Plangebietes als gegenstandslos anzusehen sind.
Der Vorhaben- und Erschließungsplan "Am Weißenberg" im Ortsteil Untermaubach wird gemäß § 7 BauGBMaßnG als Satzung beschlossen."
Der Gemeindedirektor
- Ramm -
3