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Allgemeine Vorlage (Anlegung einer Skateboarfläche im Ortsteil Stockheim)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
13 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Anlegung einer Skateboarfläche im Ortsteil Stockheim) Allgemeine Vorlage (Anlegung einer Skateboarfläche im Ortsteil Stockheim)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Kämmerei - Herr Dellner/Herr Stolz BE: Herr Dellner/Herr Stolz Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 196/97 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Sozialausschuß Bau- und Planungsausschuß Hauptausschuß Rat 20.11.1997 04.12.1997 09.12.1997 16.12.1997 TOP: Anlegung einer Skateboardfläche im Ortsteil Stockheim I. Sach- und Rechtslage: Mit Vorlage Nr. 106/97 vom 05.08.1997 hatte ich Ihnen vorgeschlagen, im Ortsteil Stockheim statt eines Kinderspielplatzes eine Fläche für Skateboarder und Inline-Skater anzulegen. Als Standort war u.a. das Ende der Panzerstraße vor der „Kettenreinigungsanlage“ in Aussicht genommen worden. Gewisse Bedenken ergaben sich allerdings hinsichtlich der Entfernung zur Ortslage. Für eine vollständige Asphaltierung der Fläche von rd. 500 qm ist nach einer Preisanfrage mit Kosten von 27.000 DM zu rechnen. In seiner Sitzung vom 25.08.1997 hatte der Sozialausschuß den TOP zurückgestellt und die Verwaltung beauftragt, zu klären, wie eine solche Anlage attraktiv gestaltet werden kann und welche Kosten hierfür entstehen. Zu diesem Zweck hat die Verwaltung die Angelegenheit vor Ort mit einer Gruppe interessierter Kinder und Jugendlicher besprochen. Diese sprachen sich zunächst übereinstimmend für das Gelände am Ende der Panzerstraße aus, weil Konflikte wegen Lärmbelästigungen auf jeden Fall vermieden werden können und die Fläche eine vernünftige Größe (ca. 20 x 25 m) aufweist. Im Hinblick auf die hohen Asphaltierungskosten wurde von den Jugendlichen weiter vorgeschlagen, nicht die gesamte Fläche zu asphaltieren, sondern nur die Fugen zwischen den Betonplatten zu vergießen, so daß eine weitgehend ebene Fläche entsteht. Außerdem wurden Vorschläge für die Anschaffung von Geräten für Skater gemacht. Auf Anfrage hat ein ortsansässiges Unternehmen die Kosten für das Vergießen der Fugen mit Teer mit rd. 9.000 DM incl. MWSt. beziffert. Demgegenüber stehen die Gesamtasphaltierkosten mit 27.000 DM. Als Erstausstattung an Geräten wünschen sich die Jugendlichen eine Kombination verschiedener Elemente (CopingRamp, Fun-Ramp, Tisch, Slide-Ramp), die laut Katalog 8.202 DM und ca. 800 DM Fracht, insgesamt also rd. 9.000 DM kosten. Mit der Herstellung der Fläche ergeben sich somit rd. 18.000 DM Gesamtkosten. Sollte die Anlage gut angenommen werden, kann zu einem späteren Zeitpunkt immer noch über eine Anschaffung zusätzlicher Geräte beraten werden. Ich schlage Ihnen vor, die Skatefläche wie beschrieben anzulegen, wobei -wie früher erwähnt- wegen des Landschaftsschutzgebietes eine Genehmigung der Unteren Landschaftsbehörde erforderlich ist. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Im Vermögenshaushalt stehen bei Pos. 1460.940.1.5 30.000 DM bereit, so daß die Finanzierung gesichert ist. III. Beschlußvorschlag: „Im Ortsteil Stockheim soll eine Skateboardfläche am Ende der Panzerstraße vor der Kettenreinigungsanlage angelegt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Vorliegen der Genehmigung der Unteren Landschaftsbehörde eine Herrichtung der Fläche durch Vergießen der Fugen mit Teer und die Anschaffung von Geräten im vorgeschlagenen Rahmen zu veranlassen“. Anlagen Der Gemeindedirektor 2 - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: