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Allgemeine Vorlage (Satzung über die Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage im Baugebiet I 4 "Feldmark Winden" im Ortsteil Winden)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
18 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Satzung über die Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage  im Baugebiet I 4 "Feldmark Winden" im Ortsteil Winden) Allgemeine Vorlage (Satzung über die Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage  im Baugebiet I 4 "Feldmark Winden" im Ortsteil Winden) Allgemeine Vorlage (Satzung über die Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage  im Baugebiet I 4 "Feldmark Winden" im Ortsteil Winden) Allgemeine Vorlage (Satzung über die Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage  im Baugebiet I 4 "Feldmark Winden" im Ortsteil Winden)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl/642-01 BE: Herr Schmühl Kreuzau, 17. März 1997 Vorlagen-Nr. 43/97 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuß Rat 22.05.1997 03.06.1997 TOP: Satzung über die Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage im Baugebiet I 4 "Feldmark Winden" im Ortsteil Winden I. Sach- und Rechtslage: In Kürze werden die Baustraßen in dem o.a. Baugebiet ausgebaut. Der endgültige Ausbau wird sich sicherlich erst in 4 bis 5 Jahren vollziehen. Nach dem Grundsatzbeschluß des Rates wird der Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich im Sinne der Vorschriften zu Verkehrszeichen 325/326 StVO durchgeführt. Über die zukünftige Gestaltung dieses verkehrsberuhigten Bereiches wird selbstverständlich noch vor dem endgültigen Ausbau beraten. Innerhalb des Baugebietes befinden sich folgende Straßenzüge: Urbanusstraße, Rosa-Schubert-Weg. Im § 8 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Kreuzau vom 5.05.1988 sind die Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlagen festgelegt. Hiernach ist eine Erschließungsanlage erst dann endgültig hergestellt, wenn die dort aufgezeigten Voraussetzungen alle erfüllt sind. Hierzu zählt insbesondere der Ausbau beidseitiger Gehwege. Da im o.a. Baugebiet ein verkehrsberuhigter Ausbau erfolgt, weicht diese Ausbauart somit von den Herstellungsmerkmalen des § 8 a.a.O. ab. Nach geltender Rechtsprechung ist es erforderlich, diese Abweichung von den Merkmalen der endgültigen Herstellung durch eine Abweichungssatzung zu sanktionieren. Da in diesem Jahr bereits Vorausleistungen für die Baustraße erhoben werden, ist es erforderlich, auch bereits zum jetzigen Zeitpunkt die Abweichungssatzung zu beschließen. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Satzung über die Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlagen in der als Anlage beigefügten Fassung zu beschließen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Kosten der Veröffentlichung stehen haushaltsmäßig bereit. Andere Kosten entstehen durch diesen Beschluß nicht. III. Beschlußvorschlag: Die Satzung über die Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage im Bau- gebiet I 4 "Feldmark Winden", bestehend aus den Straßenzügen "Urbanusstraße" und "Rosa-Schubert-Weg" wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen. Der Gemeindedirektor Ramm - 2 Anlagen IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: Satzung über die Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage Baugebiet I 4 "Feldmark Winden", bestehend aus den Straßenzügen "Urbanusstraße" und "Rosa-Schubert-Weg" vom ___________________________________________________________________________ Aufgrund des § 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8.12.1986 (BGBl I S. 253) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der zur Zeit geltenden Fassung hat der Rat der Gemeinde Kreuzau in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen: §1 Merkmale der endgültigen Herstellung 3 In Abweichung zu § 8 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Kreuzau vom 5.05.1988 werden die Merkmale der endgültigen Herstellung für die Erschließungsanlage "Baugebiet I 4, Feldmark" im Ortsteil Winden wie folgt festgelegt: a) Gestaltung der öffentlichen Verkehrsflächen als Mischfläche entsprechend den Vorschriften zu Zeichen 325/326 StVO, b) wenn die Gemeinde Eigentümerin der Flächen zu a) ist, c) die Entwässerungseinrichtungen mit Anschluß an die Ortskanalisation vorhanden sind, d) die Beleuchtungseinrichtungen betriebsfertig hergestellt sind. §2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende Satzung über die Merkmale der endgültigen Herstellung für die Erschließungsanlage "Baugebiet I 4, Feldmark" im Ortsteil Winden wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Es wird darauf hingewiesen, daß eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden, c) der Gemeindedirektor hat den Satzungsbeschluß vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Kreuzau, den Der Bürgermeister - Zens - 4