Daten
Kommune
Jülich
Größe
119 kB
Datum
08.12.2016
Erstellt
28.11.16, 17:01
Aktualisiert
28.11.16, 17:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Me.
Jülich, 21.11.2016
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 316/2016
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Stadtrat
Termin
08.12.2016
TOP
Ergebnisse
Wiederwahl des Beigeordneten Martin Schulz
Anlg.: ./.
30
SD.Net
Beschlussentwurf:
Herr Beigeordneter Martin Schulz wird gemäß § 71 i.V.m. § 50 Abs. 2 der Gemeindeordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) mit Wirkung vom 03.06.2017 für die Dauer von 8 Jahren wiedergewählt.
Begründung:
Die 8-jährige Amtszeit des Beigeordneten Martin Schulz endet am 02.06.2017. Nach § 71 Abs. 2
GO NRW ist die Stelle eines Beigeordneten auszuschreiben. Bei Wiederwahl kann hiervon abgesehen werden. Die Wiederwahl darf frühestens 6 Monate vor Freiwerden der Stelle erfolgen. Das Verfahren über die Wiedewahl richtet sich nach § 50 Abs. 2 GO NRW (Wahl, kein Mehrheitsbeschluss), auch wenn nur eine Person zur Wahl steht. Die Wahl des Beigeordneten erfolgt in öffentlicher Sitzung.
Herr Schulz hat signalisert, dass er für eine weitere Amtszeit zur Verfügung steht. Eine Wiederwahl
des Beigeordneten wird ausdrücklich begrüßt, da Herr Schulz durch seine Leistungen und sein Engagement ein wertvoller Leistungsträger der Verwaltung ist.
Die Bestellung des Beigeordneten Martin Schulz zum Allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters
gilt unverändert fort. Die Eingruppierung und die Aufwandsentschädigung richten sich nach den
Bestimmungen der Eingruppierungsverordnung (EingrVO).
Hinweis:
Eine Wiederwahl erfolgt immer auf 8 Jahre. Eine abweichende Wahlzeit sieht weder die Gemeindeordnung noch das Landesbeamtengesetz vor. Gleichwohl gelten für die „übrigen kommunalen
Wahlbeamten“ nach § 119 LBG NRW (Gesetz über die Beamtinnen und Beamten des Landes Nordrhein-Westfalen) die gleichen Altersgrenzen wie für Beamte auf Lebenszeit. Dies bedeutet, sie tre-
ten mit Ablauf des Monats, in dem sie die für sie maßgebliche Altersgrenze erreichen, kraft Gesetzes in den Ruhestand. Herr Schulz erreicht die Altersgrenze mit Ablauf des Monats September
2022. Ein Hinaussschieben des Ruhestandeintritts wäre nach § 32 LBG NRW aber grundsätzlich
möglich.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
entfällt
1.Finanzielle Auswirkungen:
x
Gesamtkosten:
ja
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 316/2016
x
nein
nein
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