Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
13 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Hackhausen -621-00BE: Herr Hackhausen /Herr Schmühl
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
45/97
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuß
Hauptausschuß
Rat
24.04.1997
22.05.1997
03.06.1997
TOP: Antrag der Eheleute Günther Hollenberg, Im Grubengarten 26, 52372 Kreuzau, auf Einbeziehung von
Grundstücken in den Innenbereich der im Zusammenhang bebauten Ortslage des Ortsteiles Winden
I. Sach- und Rechtslage:
Mit Schreiben vom 12. 08. 1996 beantragten die Eheleute Günther Hollenberg, Im Grubengarten 26, 52372 Kreuzau,
eine Änderung der bestehenden Innenbereichssatzung für den Ortsteil Winden im Bereiche der in ihrem Eigentum
stehenden Grundstücke Gemarkung Winden, Flur 35, Nr. 41, 54 und 55.
Hierzu wird auf die Sitzungsvorlage Nr. 151/96 vom 05. 09. 1996 verwiesen.
In seiner Sitzung am 22. 10. 1996 hat der Rat der Gemeinde Kreuzau beschlossen, die Parzelle Nr. 55 sowie die
Parzelle Nr. 54 -teilweise-, in den Innenbereich der im Zusammenhang bebauten Ortslage des Ortsteiles Winden
einzubeziehen.
Darüber hinaus wurde die Verwaltung ermächtigt, bei der Bezirksregierung Köln - Höhere Landschaftsbehörde - einen
Antrag auf Aufhebung des Landschaftsschutzes für diesen Bereich zu stellen.
Aufgrund des beim Verwaltungsgericht Aachen anhängigen Rechtsstreites hat die Bezirksregierung Köln dem
Verwaltungsgericht mit Schreiben vom 22. 11. 1996 mitgeteilt, daß die geplante Änderung der Innenbereichssatzung
für den Ortsteil Winden der Gemeinde Kreuzau gemäß Beschluß des Gemeinderates vom 22. 10. 1996 nicht den
materiellen Erfordernissen des § 34 Abs. 4 Baugesetzbuch entspricht.
Fotokopie dieses Schreibens ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.
Bezüglich der Aufhebung des Landschaftsschutzes teilte die Bezirksregierung Köln mit Verfügung vom 20. 01. 1997
mit, daß eine Aufhebung des Landschaftsschutzes für die beantragten Parzellen nicht in Aussicht gestellt werden kann.
Fotokopie dieser Verfügung ist ebenfalls als Anlage beigefügt.
Aus vorgeschildertem Sachverhalt ist eindeutig ersichtlich, daß eine Weiterverfolgung der Angelegenheit keinerlei
Aussicht auf Erfolg bietet.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Angelegenheit bis zum Vorliegen einer neuen Rechtsgrundlage Landschaftsplan Kreuzau-Nideggen - zurückzustellen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
-Keine-
III. Beschlußvorschlag Verwaltung:
"Aufgrund der ablehnenden Stellungnahmen der Bezirksregierung Köln zur Änderung der
Innenbereichssatzung für den Ortsteil Winden im Bereiche der Grundstücke Gemarkung Winden, Flur
35, Parzellen 41, 54 und 55 (teilweise), sowie zur Aufhebung des Landschaftsschutzes für die
vorgenannten Parzellen wird die Angelegenheit bis zum Vorliegen einer neuen Rechtsgrundlage Landschaftsplan Kreuzau-Nideggen- zurückgestellt."
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III. Beschlußvorschlag:
"Aufgrund der ablehnenden Stellungnahmen der Bezirksregierung Köln zur Änderung der
Innenbereichssatzung für den Ortsteil Winden im Bereiche der Grundstücke Gemarkung Winden, Flur
35, Parzellen 41, 54 und 55 (teilweise), sowie zur Aufhebung des Landschaftsschutzes für die
vorgenannten Parzellen wird die Angelegenheit bis zum Vorliegen einer neuen Rechtsgrundlage Landschaftsplan Kreuzau-Nideggen- zurückgestellt.
Die Angelegenheit soll jedoch gemäß Ratsbeschluß vom 22. 10. 1996 weiterverfolgt werden."
Der Gemeindedirektor
Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: