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Allgemeine Vorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes E 19 a, Ortsteil Kreuzau; hier: Zustimmung zum Planentwurf)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
12 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes E 19 a, Ortsteil Kreuzau;
hier: Zustimmung zum Planentwurf) Allgemeine Vorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes E 19 a, Ortsteil Kreuzau;
hier: Zustimmung zum Planentwurf)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl BE: Herr Schmühl - 621-00/E 19 a Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 107/97 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuß Hauptausschuß Rat TOP: 04.09.1997 17.09.1997 25.09.1997 Aufstellung des Bebauungsplanes E 19 a, Ortsteil Kreuzau; hier: Zustimmung zum Planentwurf I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 03. 06. 1997 die Aufstellung der 2. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 19, Ortsteil Kreuzau, beschlossen. Es handelt sich hierbei um das Wiesengrundstück der Firma Autenrieb am Windener Weg gegenüber der Festhalle. Aus rechtlichen Erwägungen sollte die Planbezeichnung geändert werden. Damit jedoch noch ein sachlicher Zusammenhang zum Bebauungsplan E 19 bestehen bleibt, schlage ich Ihnen vor, dem Plangebiet nunmehr die Bezeichnung E 19 a zu geben. Unabhängig von diesen Formalien habe ich inzwischen einen Bebauungsplanentwurf erarbeitet, der die vorgesehenen Nutzungsmöglichkeiten gemäß Aufstellungsbeschluß wie folgt beinhaltet: 3 m Standstreifen für Lkw, 2 m Pflanzstreifen, P 1 (5 m Stellplätze/5 m Fahrbahn/5 m Stellplätze), 2 m Pflanzstreifen, 3 m Rad-Gehweg, P 2 (5 m Stellplätze/5 m Fahrbahn/5 m Stellplätze), Darüber hinaus enthält der Entwurf weitere denkbare Stellplätze wie folgt: - P 3 (5 m Stellplätze/5 m Fahrbahn/5 m Stellplätze), - 2 m Pflanzstreifen. Die Zu- und Ausfahrt zum P 1 soll über die neue Erschließungsstraße, die im Rahmen des Bebauungsplanes E 19, 1. Änderung, angelegt wird, erfolgen. Die Zu- und Ausfahrt zu P 2 und P 3 soll zum Windener Weg hin erfolgen. Eine Ablichtung des Bebauungsplanentwurfes ist zu Ihrer besseren Orientierung beigefügt. Nach Zustimmung zum Planentwurf kann alsdann der landschaftspflegerische Fachbeitrag erarbeitet werden, der Ihnen selbstverständlich in einer weiteren Sitzung zur Zustimmung vorgelegt wird. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes werden in voller Höhe von der Firma Autenrieb übernommen. III. Beschlußvorschlag: 2 "1.) Entgegen der Beschlußfassung vom 03. 06. 1997 erhält der Bebauungsplan nunmehr die Bezeichnung E 19 a, Ortsteil Kreuzau, "Parkplatzflächen Windener Weg". 2.) Dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes E 19 a wird zugestimmt. 3.) Die Verwaltung wird ermächtigt, nunmehr den landschaftspflegerischen Fachbeitrag erstellen zu lassen; dieser ist nach Vorliegen zur Zustimmung vorzulegen." Der Gemeindedirektor - Ramm -AnlageIV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: