Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
12 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl
BE: Herr Schmühl - 621-00/E 19 a Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
107/97
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuß
Hauptausschuß
Rat
TOP:
04.09.1997
17.09.1997
25.09.1997
Aufstellung des Bebauungsplanes E 19 a, Ortsteil Kreuzau;
hier:
Zustimmung zum Planentwurf
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 03. 06. 1997 die Aufstellung der 2. Änderung des
rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 19, Ortsteil Kreuzau, beschlossen.
Es handelt sich hierbei um das Wiesengrundstück der Firma Autenrieb am Windener Weg gegenüber der Festhalle.
Aus rechtlichen Erwägungen sollte die Planbezeichnung geändert werden. Damit jedoch noch ein sachlicher
Zusammenhang zum Bebauungsplan E 19 bestehen bleibt, schlage ich Ihnen vor, dem Plangebiet nunmehr die
Bezeichnung E 19 a zu geben.
Unabhängig von diesen Formalien habe ich inzwischen einen Bebauungsplanentwurf erarbeitet, der die vorgesehenen
Nutzungsmöglichkeiten gemäß Aufstellungsbeschluß wie folgt beinhaltet:
3 m Standstreifen für Lkw,
2 m Pflanzstreifen,
P 1 (5 m Stellplätze/5 m Fahrbahn/5 m Stellplätze),
2 m Pflanzstreifen,
3 m Rad-Gehweg,
P 2 (5 m Stellplätze/5 m Fahrbahn/5 m Stellplätze),
Darüber hinaus enthält der Entwurf weitere denkbare Stellplätze wie folgt:
- P 3 (5 m Stellplätze/5 m Fahrbahn/5 m Stellplätze),
- 2 m Pflanzstreifen.
Die Zu- und Ausfahrt zum P 1 soll über die neue Erschließungsstraße, die im Rahmen des Bebauungsplanes E 19, 1.
Änderung, angelegt wird, erfolgen.
Die Zu- und Ausfahrt zu P 2 und P 3 soll zum Windener Weg hin erfolgen.
Eine Ablichtung des Bebauungsplanentwurfes ist zu Ihrer besseren Orientierung beigefügt.
Nach Zustimmung zum Planentwurf kann alsdann der landschaftspflegerische Fachbeitrag erarbeitet werden, der Ihnen
selbstverständlich in einer weiteren Sitzung zur Zustimmung vorgelegt wird.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes werden in voller Höhe von der Firma Autenrieb übernommen.
III. Beschlußvorschlag:
2
"1.)
Entgegen der Beschlußfassung vom 03. 06. 1997 erhält der Bebauungsplan nunmehr die Bezeichnung
E 19 a, Ortsteil Kreuzau, "Parkplatzflächen Windener Weg".
2.)
Dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes E 19 a wird zugestimmt.
3.)
Die Verwaltung wird ermächtigt, nunmehr den landschaftspflegerischen Fachbeitrag erstellen zu
lassen; dieser ist nach Vorliegen zur Zustimmung vorzulegen."
Der Gemeindedirektor
- Ramm -AnlageIV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: