Daten
Kommune
Jülich
Größe
18 kB
Datum
17.11.2016
Erstellt
16.11.16, 15:26
Aktualisiert
16.11.16, 15:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 66 Az.: 66/Sa/Gc
Jülich, 16.11.2016
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 381/2016
Mitteilung
Beratungsfolge
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Termin
17.11.2016
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Ergebnisse
Antrag der RWE Power AG auf Plangenehmigung gem. § 68 WHG für den Gewässerausbau
für den räumlichen Teilabschnitt II des Tagebaus Inden
Anlg.: /
SD.Net
Mitteilungstext:
Die Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW, hat die von der RWE
Power AG am 13.6.2016 beantragte Plangenehmigung gem. § 68 Wasserhaushaltsgesetz für den
Gewässerausbau für den räumlichen Teilabschnitt II des Tagebaus Inden mit Schreiben vom
27.10.2016 mit der Bitte um Stellungnahme bis zum 2.1.2017 zugesandt.
Nach Vorgabe des Braunkohlenplans sind im Zuge der Wiedernutzbarmachung im Bereich des Tagebaus Inden unterschiedliche Nutzungen (Agrarbereiche, Waldflächen, Wasserflächen, Straßen)
vorgesehen. Die Planung der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung wurde mit dem
Abschlussbetriebsplan für den räumlichen Teilabschnitt II mit Datum 20.12.2013 zur Genehmigung
vorgelegt.
Gegenstand dieses Verfahrens ist der Gewässerausbau von rund 14 km Gewässerstrecke. Ziel ist es,
eine im Zuge der Rekultivierung ordnungsgemäße und eine dem Landschaftsbild angepasste Oberflächenentwässerung zu gewährleisten. Hierzu ist der Ausbau der Hauptgräben zu naturnahen Gewässern vorgesehen. Die Stadt Jülich hat keine Bedenken gegen den geplanten Ausbau.