Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Mitteilung (Antrag der RWE Power AG auf Plangenehmigung gem. § 68 WHG für den Gewässerausbau für den räumlichen Teilabschnitt II des Tagebaus Inden)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
18 kB
Datum
17.11.2016
Erstellt
16.11.16, 15:26
Aktualisiert
16.11.16, 15:26
Mitteilung (Antrag der RWE Power AG auf Plangenehmigung gem. § 68 WHG für den Gewässerausbau für den räumlichen Teilabschnitt II des Tagebaus Inden)

öffnen download melden Dateigröße: 18 kB

Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 66 Az.: 66/Sa/Gc Jülich, 16.11.2016 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 381/2016 Mitteilung Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 17.11.2016 TOP Ergebnisse Antrag der RWE Power AG auf Plangenehmigung gem. § 68 WHG für den Gewässerausbau für den räumlichen Teilabschnitt II des Tagebaus Inden Anlg.: / SD.Net Mitteilungstext: Die Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW, hat die von der RWE Power AG am 13.6.2016 beantragte Plangenehmigung gem. § 68 Wasserhaushaltsgesetz für den Gewässerausbau für den räumlichen Teilabschnitt II des Tagebaus Inden mit Schreiben vom 27.10.2016 mit der Bitte um Stellungnahme bis zum 2.1.2017 zugesandt. Nach Vorgabe des Braunkohlenplans sind im Zuge der Wiedernutzbarmachung im Bereich des Tagebaus Inden unterschiedliche Nutzungen (Agrarbereiche, Waldflächen, Wasserflächen, Straßen) vorgesehen. Die Planung der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung wurde mit dem Abschlussbetriebsplan für den räumlichen Teilabschnitt II mit Datum 20.12.2013 zur Genehmigung vorgelegt. Gegenstand dieses Verfahrens ist der Gewässerausbau von rund 14 km Gewässerstrecke. Ziel ist es, eine im Zuge der Rekultivierung ordnungsgemäße und eine dem Landschaftsbild angepasste Oberflächenentwässerung zu gewährleisten. Hierzu ist der Ausbau der Hauptgräben zu naturnahen Gewässern vorgesehen. Die Stadt Jülich hat keine Bedenken gegen den geplanten Ausbau.