Daten
Kommune
Jülich
Größe
27 kB
Datum
08.12.2016
Erstellt
14.11.16, 16:27
Aktualisiert
14.11.16, 16:27
Stichworte
Inhalt der Datei
-1-
Stadt Jülich
Rechnungsprüfungsausschuss
Schlussbericht
des Rechnungsprüfungsausschusses
über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichtes der
Gemeindeprüfungsanstalt NRW über die Zahlungsabwicklung
und
über die Beratung im Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Jülich am
19.09.2016
Informationen zur Prüfung
Die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) hat die Prüfung in Jülich vom 19.11. bis 14.12.2015
durchgeführt.
Das Prüfungsergebnis wurde mit dem Kämmerer und dem Verantwortlichen für die
Zahlungsabwicklung sowie dessen Vertreterin am 14. Dezember 2015 erörtert. Der Bericht
wurde der Verwaltung am 12.01.2016 zugeleitet.
Prüfungsergebnisse
Bei der Zahlungsabwicklung erreicht die Stadtkasse einen Erfüllungsgrad von 69%. Dabei
wurden die Themenfelder „Ordnungsmäßigkeit“, „Organisation, Prozesse, Informationstechnik“
sowie „Finanzwirtschaftliche Steuerung und Controlling“ geprüft.
Die Ordnungsmäßigkeit erreicht einen Erfüllungsgrad von 84%. Hier bestehen kaum
Regelungslücken. Hier empfiehlt die GPA:
• Die „Dienstanweisung über die Einrichtung einer Finanzbuchhaltung“ im Rahmen der
aktuellen Überarbeitung in „Dienstanweisung über die Finanzbuchhaltung“
umzubenennen und um im Folgenden aufgeführte Regelungen zu ergänzen,
• ein Berechtigungskonzept für die Finanzsoftware zu erstellen und Benutzer-Rollen
schriftlich zu definieren,
• die Bilanzierung der Handvorschusskassen und der Schulgirokonten als liquide Mittel,
• jährlich eine Inventur des Verwahrgelasses durchzuführen und die Notwendigkeit in der
Dienstanweisung zu regeln,
-2• die Aufrechnung von Forderungen in der Dienstanweisung zu regeln und gegenüber den
Schuldner schriftlich zu erklären.
Im Bereich Organisation, Prozesse, Informationstechnik wird in Jülich ein Erfüllungsgrad von
64% festgestellt.
Im Hinblick auf die mit der Unterhaltung von 7 Girokonten verbundenen Kosten (z.B.
Kontoführung, Personalkosten durch manuelle Erfassung) hat die GPA die Reduzierung der
Anzahl der Girokonten vorgeschlagen. Diesem Vorschlag kommt die Stadt Jülich nach und wird
ab 01.01.2017 nur noch ein Girokonto bei der Sparkasse unterhalten.
Die GPA bemängelt die hohe Anzahl von ungeklärten Zahlungen. Die Fachbereiche sind hier
aufgefordert, zeitnah die entsprechenden Buchungen zu veranlassen. Auf die Einhaltung der
bestehenden internen Regelungen hierzu ist verstärkt zu achten.
Ferner regt die GPA die Verfassung einer Dienstanweisung über die Mahnung und Vollstreckung
an. Hier sollen Zuständigkeiten, Bearbeitungsstandards und eine Betragsgrenze für die
Beteiligung an Insolvenzverfahren sowie Regelungen unter welchen Voraussetzungen
Mahnsperren zu setzen und wieder zu entfernen sind, getroffen werden. Außerdem soll der
Mahnlauf zentral von einer Stelle angestoßen werden. Damit soll die Ungleichbehandlung der
Schuldner bedingt durch unterschiedliche Sachbearbeiterinnen vermieden werden.
Für den Bereich Finanzwirtschaftliche Steuerung und Controlling erreicht Jülich nur einen
Erfüllungsgrad von 0%. Obwohl dies durch die Einführung des Neuen Kommunalen
Finanzmanagements so vorgesehen war, arbeitet die Stadt Jülich bisher im Bereich der
Zahlungsabwicklung und Vollstreckung weder mit Kennzahlen, noch trifft sie
Zielvereinbarungen. Die GPA empfiehlt den zeitnahen Aufbau eines kennzahlengestützten
Berichtswesens für das Forderungsmanagement. In der Zwischenzeit haben organisatorische
Umstrukturierungen hinsichtlich der Bearbeitung von Forderungen bereits begonnen. Die
Dienstanweisung über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen wurde
überarbeitet. Diese Aufgaben werden nun zentral in der Kämmerei erledigt. Ein erster Schritt in
Richtung eines Forderungsmanagements und somit schon getan. Danach kann der Aufbau eines
kennzahlengestützten Berichtswesens folgen.
Jülich, den 19.09.2016
gez. Lohn
Vorsitzender