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Sitzungsvorlage (Jahresabschluss 2015 der SEG Jülich Verwaltungsgesellschaft mbH)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
123 kB
Datum
08.12.2016
Erstellt
14.11.16, 16:27
Aktualisiert
25.11.16, 13:31
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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 20/22 Az.: Jülich, 25.10.2016 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 327/2016 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 24.11.2016 Stadtrat 08.12.2016 TOP Ergebnisse Einstimmig Jahresabschluss 2015 der SEG Jülich Verwaltungsgesellschaft mbH Anlg.: I-Bet SD.Net Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Jülich beauftragt Herrn Bürgermeister Fuchs, in seiner Funktion als Vertreter der Stadt Jülich in der Gesellschafterversammlung der Stadtentwicklung Jülich Verwaltungsgesellschaft mbH, a) b) c) den Jahresabschluss 2015 der Stadtentwicklung Jülich Verwaltungsgesellschaft mbH gemäß § 14 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages festzustellen. zu beschließen, dass der Jahresüberschuss in Höhe von 1.676,12 € auf das Folgejahr vorgetragen wird. den Mitgliedern des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung gemäß § 14 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen. Begründung: In Kürze findet die nächste Gesellschafterversammlung der Stadtentwicklung Jülich Verwaltungsgesellschaft mbH statt. Für die Tagesordnung vorgesehen ist u.a. die Beschlussfassung zum geprüften Jahresabschluss 2015 der Gesellschaft. Gemäß § 113 der Gemeindeordnung NRW sind die Vertreter der Gemeinden in Gesellschafterversammlungen an die Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse gebunden. Somit ist diesen die Möglichkeit zur Beschlussfassung zu geben. Nach § 14 des Gesellschaftsvertrages der Stadtentwicklung Jülich Verwaltungsgesellschaft mbH beschließt die Gesellschafterversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Ergebnisverwendung sowie über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung. Weiterhin einzige Geschäftstätigkeit der Stadtentwicklung Jülich Verwaltungsgesellschaft ist die Geschäftsführung für die Stadtentwicklungsgesellschaft Jülich mbH &. Co. KG. Die ihr hierdurch entstehenden Kosten werden ihr durch die GmbH &. Co. KG erstattet. Zusätzlich erhält sie eine Vergütung für die Haftungsübernahme zugunsten der GmbH &. Co. KG in Höhe von 8% des gezeichneten Kapitals (8% von 25.000 € = 2.000 €). Unter Berücksichtigung von Steuern erwirtschaftete die Gesellschaft aus dieser Tätigkeit einen Jahresüberschuss in Höhe von 1.676,12 € (Vorjahr: 1.683,50 €). Der Aufsichtsrat der Stadtentwicklung Jülich Verwaltungsgesellschaft mbH hat in seiner Sitzung am 24.10.2016 nach Vorstellung des Prüfberichtes durch den Jahresabschlussprüfer als Empfehlungsbeschluss an die Gesellschafterversammlung vorgeschlagen, den Jahresabschluss 2015 festzustellen, das Jahresergebnis auf neue Rechnung vorzutragen und der Geschäftsführung Entlastung zu erteilen. Die Verwaltung schließt sich den Empfehlungen des Aufsichtsrates an und schlägt ergänzend vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Wirtschaftsjahr 2015 ebenfalls Entlastung zu erteilen. Zur Kenntnisnahme sind die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, der Lagebericht der Geschäftsführung sowie der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers als Anlage beigefügt. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): Entfällt ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: X nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung X nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 327/2016 X nein nein Seite 2