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Allgemeine Vorlage (Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung der Richtlinien zur Ausstellung eines Familienpasses)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
13 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung der Richtlinien zur Ausstellung eines Familienpasses) Allgemeine Vorlage (Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung der Richtlinien zur Ausstellung eines Familienpasses)

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Gemeinde Kreuzau Sozial- und Sportamt - Herr Thelen BE: Herr Thelen Kreuzau, 23. April 2008 Vorlagen-Nr. 65/99 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Sozialausschuss Hauptausschuss Rat 28.04.1999 17.05.1999 31.05.1999 TOP: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung der Richtlinien zur Ausstellung eines Familienpasses I. Sach- und Rechtslage: Mit Schreiben vom 22.02.1999 beantragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Änderung der Richtlinien zur Ausstellung eines Familienpasses. Der Antrag wurde am 23.03.1999 vom Rat in seiner 42. Sitzung zur Kenntnis genommen und an den Fachausschuss verwiesen. Die Einführung des Familienpasses wurde am 22.08.1990 durch den Rat beschlossen. In seiner Sitzung vom 20.05.1996 hat der Rat den Beschluss gefasst, im Hinblick auf die geänderten Bestimmungen im Kindergeldrecht, die Richtlinien zur Erlangung des Familienpasses zu ändern. Gemäß Buchstabe c) und d) dieser Richtlinien erhalten Antragsteller dann einen Familienpass, wenn sie Empfänger laufender Hilfe zum Lebensunterhalt sind oder aber über geringes Einkommen (Einkommensgrenze gemäß § 79 BSHG – allerdings ohne Kosten der Unterkunft) verfügen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat beantragt, die Richtlinien zu ändern, da die bisherige Regelung Geringerverdienende gegenüber Sozialhilfeempfängern benachteilige. Die Problematik ist darauf zurückzuführen, dass bei der Berechnung nach Buchstabe c) Personen mit geringerem Einkommen, die Kosten der Unterkunft ausgeklammert waren. Hintergrund war jedoch, dass Verfahren zur Erlangung des Familienpasses zu vereinfachen. So wurde entgegen des § 79 Abs. 1 Ziff. 1 BSHG der Grundfreibetrag für Ehegatten auf 1.468,00 DM erhöht. Somit sollte bezüglich Miete/Hauslasten für diesen Personenkreis eine einfache Handhabung getroffen werden, die in etwa den Richtlinien der Hilfe zum Lebensunterhalt entspricht. Anhand der beigefügten Fallbeispiele kann man erkennen, dass durch die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen geforderte Umstellung mehr Familien und Alleinerziehende mit Kindern in den Genuss des Familienpasses kommen. Somit würde die Einkommensgrenze für Geringerverdienende erheblich über der Grenze der Sozialhilfeempfänger liegen, so dass die Gruppe mittleren Einkommens durchaus in den Genuss des Familienpasses gelangen kann. Da die bisherige Regelung von der Verwaltung für sinnvoll erachtet wird, sollte man es hierbei belassen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: keine 2 III. Beschlussvorschlag: „Dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Änderung der Richtlinien zur Ausstellung eines Familienpasses wird nicht entsprochen, da ansonsten die Kriterien zur Erlangung eines Familienpasses zu sehr gelockert werden.“ Der Gemeindedirektor i. V. - Winter - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: