Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
13 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Sozial- und Sportamt - Herr Thelen
BE: Herr Thelen
Kreuzau, 23. April 2008
Vorlagen-Nr.
65/99
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Sozialausschuss
Hauptausschuss
Rat
28.04.1999
17.05.1999
31.05.1999
TOP: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung der Richtlinien zur Ausstellung eines Familienpasses
I. Sach- und Rechtslage:
Mit Schreiben vom 22.02.1999 beantragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Änderung der Richtlinien zur
Ausstellung eines Familienpasses.
Der Antrag wurde am 23.03.1999 vom Rat in seiner 42. Sitzung zur Kenntnis genommen und an den Fachausschuss
verwiesen. Die Einführung des Familienpasses wurde am 22.08.1990 durch den Rat beschlossen. In seiner Sitzung vom
20.05.1996 hat der Rat den Beschluss gefasst, im Hinblick auf die geänderten Bestimmungen im Kindergeldrecht, die
Richtlinien zur Erlangung des Familienpasses zu ändern.
Gemäß Buchstabe c) und d) dieser Richtlinien erhalten Antragsteller dann einen Familienpass, wenn sie Empfänger
laufender Hilfe zum Lebensunterhalt sind oder aber über geringes Einkommen (Einkommensgrenze gemäß § 79 BSHG
– allerdings ohne Kosten der Unterkunft) verfügen.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat beantragt, die Richtlinien zu ändern, da die bisherige Regelung
Geringerverdienende gegenüber Sozialhilfeempfängern benachteilige.
Die Problematik ist darauf zurückzuführen, dass bei der Berechnung nach Buchstabe c) Personen mit geringerem
Einkommen, die Kosten der Unterkunft ausgeklammert waren. Hintergrund war jedoch, dass Verfahren zur Erlangung
des Familienpasses zu vereinfachen. So wurde entgegen des § 79 Abs. 1 Ziff. 1 BSHG der Grundfreibetrag für
Ehegatten auf 1.468,00 DM erhöht. Somit sollte bezüglich Miete/Hauslasten für diesen Personenkreis eine einfache
Handhabung getroffen werden, die in etwa den Richtlinien der Hilfe zum Lebensunterhalt entspricht. Anhand der
beigefügten Fallbeispiele kann man erkennen, dass durch die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen geforderte
Umstellung mehr Familien und Alleinerziehende mit Kindern in den Genuss des Familienpasses kommen. Somit würde
die Einkommensgrenze für Geringerverdienende erheblich über der Grenze der Sozialhilfeempfänger liegen, so dass die
Gruppe mittleren Einkommens durchaus in den Genuss des Familienpasses gelangen kann. Da die bisherige Regelung
von der Verwaltung für sinnvoll erachtet wird, sollte man es hierbei belassen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
keine
2
III. Beschlussvorschlag:
„Dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Änderung der Richtlinien zur
Ausstellung eines Familienpasses wird nicht entsprochen, da ansonsten die Kriterien zur
Erlangung eines Familienpasses zu sehr gelockert werden.“
Der Gemeindedirektor
i. V.
- Winter -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: