Daten
Kommune
Kreuzau
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12 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Sozial- und Sportamt - Herr Küpper
BE: Herr Küpper
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
25/97
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Sozialausschuß
Hauptausschuß
Rat
24.02.1997
11.03.1997
18.03.1997
TOP: Förderung kommunaler Projekte der Entwicklungszusammenarbeit;
hier: Mittelzuweisung der Bezirksregierung Köln
I. Sach- und Rechtslage:
Mit Bescheid vom 24.07.1996 teilt die Bezirksregierung Köln mit, daß erstmals Mittel für Projekte der
Entwicklungszusammenarbeit zur Verfügung gestellt werden.
Eine Verteilung erfolgt nach der Zahl der Einwohner auf der Grundlage eines Pauschalbetrags von 0,50 DM/Einwohner
im Rahmen der für das Gemeindefinanzierungsgesetz 1996 maßgeblichen Einwohnerzahlen.
Für den Bereich der Gemeinde Kreuzau wurden insgesamt 8.344,00 DM zur Verfügung gestellt.
Nähere Einzelheiten können den in Fotokopie beiliegenden Bescheiden der Bezirksregierung Köln entnommen werden,
die u.a. auch Ausführungen über die Mittelverwendung enthalten.
Ebenfalls beigefügt sind Anträge der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen und der SPD-Fraktion, die eine Aufteilung der
Gelder für verschiedene Maßnahmen vorsehen. Die CDU-Fraktion hat keinen Antrag gestellt.
Der Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen führt keine konkreten Maßnahmen auf, sondern benennt lediglich
Institutionen, denen die Gelder zufließen sollen. Eine Stellungnahme zu diesem Antrag kann insofern nicht
vorgenommen werden.
Der Vorschlag der SPD-Fraktion erfüllt m.E. nicht die Kriterien, die von der Bezirksregierung Köln für eine
Verwendung der Gelder vorgegeben werden.
Die zur Verfügung gestellten Mittel sind nicht zur Integration von bereits hier ansässigen ausländischen Mitbürgern
gedacht, sondern zur Pflege kommunaler Außenbeziehungen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit. Dies ist
beispielsweise dann der Fall, wenn die örtliche Vereinstätigkeit einer Organisation darauf abzielt, für bestimmte
Maßnahmen und Projekte in einer Partnerstadt zu werben, wie z.B. „Eine-Welt-Zentren“, Aktionsprogramme,
Schulpatenschaften u.s.w..
Im Hinblick auf meine vg. Ausführungen kann verwaltungsseitig ein Beschlußvorschlag nicht unterbreitet werden.
Ich empfehle daher, über die Angelegenheit im Ausschuß zu beraten.
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II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Bei der Haushaltsstelle 1.900.0590.9 stehen insgesamt 8.344,00 DM zur Verfügung.
III. Beschlußvorschlag Verwaltung:
III. Beschlußvorschlag:
„Die Verwaltung wird beauftragt, mit den ortsansässigen Institutionen Kontakt aufzunehmen, die infrage
kommenden förderungsfähigen Projekte zu erkunden und in der nächsten Sozialausschussitzung einen
entsprechenden Verwaltungsvorschlag über die Verteilung der Mittel zu unterbreiten.“
Der Gemeindedirektor
- Ramm -