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Allgemeine Vorlage (Förderung kommunaler Projekte der Entwicklungszusammenarbeit; hier: Mittelzuweisung der Bezirksregierung Köln)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
12 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Förderung kommunaler Projekte der Entwicklungszusammenarbeit;
hier: Mittelzuweisung der Bezirksregierung Köln) Allgemeine Vorlage (Förderung kommunaler Projekte der Entwicklungszusammenarbeit;
hier: Mittelzuweisung der Bezirksregierung Köln)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Sozial- und Sportamt - Herr Küpper BE: Herr Küpper Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 25/97 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Sozialausschuß Hauptausschuß Rat 24.02.1997 11.03.1997 18.03.1997 TOP: Förderung kommunaler Projekte der Entwicklungszusammenarbeit; hier: Mittelzuweisung der Bezirksregierung Köln I. Sach- und Rechtslage: Mit Bescheid vom 24.07.1996 teilt die Bezirksregierung Köln mit, daß erstmals Mittel für Projekte der Entwicklungszusammenarbeit zur Verfügung gestellt werden. Eine Verteilung erfolgt nach der Zahl der Einwohner auf der Grundlage eines Pauschalbetrags von 0,50 DM/Einwohner im Rahmen der für das Gemeindefinanzierungsgesetz 1996 maßgeblichen Einwohnerzahlen. Für den Bereich der Gemeinde Kreuzau wurden insgesamt 8.344,00 DM zur Verfügung gestellt. Nähere Einzelheiten können den in Fotokopie beiliegenden Bescheiden der Bezirksregierung Köln entnommen werden, die u.a. auch Ausführungen über die Mittelverwendung enthalten. Ebenfalls beigefügt sind Anträge der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen und der SPD-Fraktion, die eine Aufteilung der Gelder für verschiedene Maßnahmen vorsehen. Die CDU-Fraktion hat keinen Antrag gestellt. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen führt keine konkreten Maßnahmen auf, sondern benennt lediglich Institutionen, denen die Gelder zufließen sollen. Eine Stellungnahme zu diesem Antrag kann insofern nicht vorgenommen werden. Der Vorschlag der SPD-Fraktion erfüllt m.E. nicht die Kriterien, die von der Bezirksregierung Köln für eine Verwendung der Gelder vorgegeben werden. Die zur Verfügung gestellten Mittel sind nicht zur Integration von bereits hier ansässigen ausländischen Mitbürgern gedacht, sondern zur Pflege kommunaler Außenbeziehungen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn die örtliche Vereinstätigkeit einer Organisation darauf abzielt, für bestimmte Maßnahmen und Projekte in einer Partnerstadt zu werben, wie z.B. „Eine-Welt-Zentren“, Aktionsprogramme, Schulpatenschaften u.s.w.. Im Hinblick auf meine vg. Ausführungen kann verwaltungsseitig ein Beschlußvorschlag nicht unterbreitet werden. Ich empfehle daher, über die Angelegenheit im Ausschuß zu beraten. 2 II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Bei der Haushaltsstelle 1.900.0590.9 stehen insgesamt 8.344,00 DM zur Verfügung. III. Beschlußvorschlag Verwaltung: III. Beschlußvorschlag: „Die Verwaltung wird beauftragt, mit den ortsansässigen Institutionen Kontakt aufzunehmen, die infrage kommenden förderungsfähigen Projekte zu erkunden und in der nächsten Sozialausschussitzung einen entsprechenden Verwaltungsvorschlag über die Verteilung der Mittel zu unterbreiten.“ Der Gemeindedirektor - Ramm -