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Sitzungsvorlage (Anlage 1)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
35 kB
Datum
06.10.2016
Erstellt
12.09.16, 17:01
Aktualisiert
12.09.16, 17:01
Sitzungsvorlage (Anlage 1) Sitzungsvorlage (Anlage 1) Sitzungsvorlage (Anlage 1)

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Inhalt der Datei

Anlage 1 zur Sitzungsvorlage 280/2016 Nr. 1 Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland mit Mail vom 26.07.2016 Sehr geehrter Herr Schorr, vielen Dank für die Zusendung der Planungsunterlage zur o.a. Flächennutzungsplanänderung. Prinzipiell bestehen keine Bedenken gegen die Flächennutzungsplanänderung und verweise daher auf die Festsetzungen und Hinweise im Bebauungsplan Nr. 3 verbunden mit der Bitte um Beachtung meines Schreibens vom 25.07.2016. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen 2 Kreis Düren mit Schreiben vom 27.07.2016 Sehr geehrter Herr Schorr, zum o.g. Bauleitplanverfahren wurden folgende Ämter der Kreisverwaltung Düren beteiligt: Kämmerei Kreisentwicklung und -straßen Brandschutz Umweltamt Wasserwirtschaft Die wasserwirtschaftlichen Belange wie z. B. Niederschlagswasserbeseitigung, Grundwasserverhältnisse sind in der nachfolgenden Bauleitplanung zu beachten. Immissionsschutz Aus immissionsschutzrechtlicher Sicht sind gegen das o.g. Vorhaben keine Belange betroffen. Bodenschutz Dokument1 Die Anregungen des Schreibens vom 25.07.2016 sind im Bebauungsplan Altenburg Nr. 3 Ortseingang Altenburg berücksichtigt worden. Aus bodenschutzrechtlicher Sicht bestehen gegen das o.g. Vorhaben keine Bedenken. Abgrabungen: Aus abgrabungsrechtlicher Sicht bestehen gegen das o.g. Vorhaben keine Bedenken. Natur und Landschaft Die Belange des Natur- und Artenschutzes sowie der Landschaftspflege sind in der nachfolgenden Bauleitplanung zu beachten. Hinweis: Bei der vorliegenden Planausfertigung wird südlich der Van-Gils-Straße eine umfangreiche Wohnbaufläche dargestellt. Diese ist nach hier vorliegenden Informationen nicht in Gänze im gültigen Flächennutzungsplan dargestellt. Es wird um Prüfung der Sachlage gebeten und ggf. um redaktionelle Änderung der Planunterlagen. Eine redaktionelle Änderung ist erfolgt Mit freundlichen Grüßen 3 Naturschutzverbände mit Schreiben vom 08.08.2016 Sehr geehrte Damen und Herren, zu obiger Planung geben die Naturschutzverbände folgende Stellungnahme ab. Rebhuhn RL NRW 2 Die Ausgleichsfläche wird als regelmäßiges Winterquartier für das Rebhuhn angesehen. Hier ist deshalb eine ASP zu erstellen. Die Modernisierung der Landwirtschaft führte zu Bestandseinbrüchen und Arealverlusten in ganz Europa. In fast allen Ländern sind abnehmende Populationstrends zu verzeichnen. Für ganz Europa wird geschätzt, dass der Bestand in den letzten Jahrzehnten um über 94 % zurückgegangen ist. Der Bestand dieses früher weit verbreiteten „Allerweltvogels“ hat allein von 2006 bis 2012 in NRW um mehr als 45 Prozent abgenommen. „Nennenswerte Restbestände gibt es praktisch nur noch in der Jülich-Zülpicher Börde, auch dort wird der Bestand immer lückenhafter. (Bericht des Dr. Jürgen Eylert von der Forschungsstelle für Dokument1 Das Ergebnis einer gutachterliche Stellungnahme des Büros Raskin, Aachen ergibt, dass das Anlegen einer Obstwiese für zwei Obstbäume keine Beeinträchtigung auf das Winterquartier des Rebhuhnes hat. Jagdkunde). Da sich die Gesamtpopulation in einem für den landesweiten Fortbestand kritischen Erhaltungszustand befindet, werden die noch relativ gut besiedelten Gebiete zur Erhaltung des Ausbreitungspotenzials gebraucht. Kompensationsmaßnahme Wie dargestellt soll laut Umweltbericht hier eine Obstwiese entstehen. Um hier die bestehende Bestände des Rebhuhns zu halten sollte auf die Anpflanzungen verzichtet werden. Wır verweisen hierzu auf den Leitfaden „ Wirksamkeit von Artenschutzmaßnahmen „ für die Berücksichtigung artenschutzrechtlich erforderlichen Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen vom MKULNV. Wir halten daher eine Neubewertung für angebracht. Mit freundlichen Grüßen Dokument1