Daten
Kommune
Jülich
Größe
35 kB
Datum
06.10.2016
Erstellt
12.09.16, 17:01
Aktualisiert
12.09.16, 17:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 1 zur Sitzungsvorlage 280/2016
Nr.
1
Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung und
Beschlussvorschlag
LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland mit
Mail vom 26.07.2016
Sehr geehrter Herr Schorr,
vielen Dank für die Zusendung der
Planungsunterlage zur o.a. Flächennutzungsplanänderung.
Prinzipiell bestehen keine Bedenken gegen die
Flächennutzungsplanänderung und verweise daher
auf die Festsetzungen und Hinweise im
Bebauungsplan Nr. 3 verbunden mit der Bitte um
Beachtung meines Schreibens vom 25.07.2016.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
2
Kreis Düren mit Schreiben vom 27.07.2016
Sehr geehrter Herr Schorr,
zum o.g. Bauleitplanverfahren wurden folgende
Ämter der Kreisverwaltung Düren beteiligt:
Kämmerei
Kreisentwicklung und -straßen
Brandschutz
Umweltamt
Wasserwirtschaft
Die wasserwirtschaftlichen Belange wie z. B.
Niederschlagswasserbeseitigung,
Grundwasserverhältnisse sind in der
nachfolgenden Bauleitplanung zu beachten.
Immissionsschutz
Aus immissionsschutzrechtlicher Sicht sind
gegen das o.g. Vorhaben keine Belange
betroffen.
Bodenschutz
Dokument1
Die Anregungen des Schreibens vom
25.07.2016 sind im Bebauungsplan
Altenburg Nr. 3 Ortseingang Altenburg
berücksichtigt worden.
Aus bodenschutzrechtlicher Sicht bestehen
gegen das o.g. Vorhaben keine Bedenken.
Abgrabungen:
Aus abgrabungsrechtlicher Sicht bestehen
gegen das o.g. Vorhaben keine Bedenken.
Natur und Landschaft
Die Belange des Natur- und Artenschutzes
sowie der Landschaftspflege sind in der
nachfolgenden Bauleitplanung zu beachten.
Hinweis:
Bei der vorliegenden Planausfertigung wird
südlich der Van-Gils-Straße eine umfangreiche
Wohnbaufläche dargestellt. Diese ist nach hier
vorliegenden Informationen nicht in Gänze im
gültigen Flächennutzungsplan dargestellt. Es
wird um Prüfung der Sachlage gebeten und
ggf. um redaktionelle Änderung der
Planunterlagen.
Eine redaktionelle Änderung ist erfolgt
Mit freundlichen Grüßen
3
Naturschutzverbände mit Schreiben vom
08.08.2016
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu obiger Planung geben die Naturschutzverbände
folgende Stellungnahme ab.
Rebhuhn RL NRW 2
Die Ausgleichsfläche wird als regelmäßiges
Winterquartier für das Rebhuhn angesehen.
Hier ist deshalb eine ASP zu erstellen.
Die Modernisierung der Landwirtschaft führte zu
Bestandseinbrüchen und Arealverlusten in ganz
Europa. In fast allen Ländern sind abnehmende
Populationstrends zu verzeichnen. Für ganz
Europa wird geschätzt, dass der Bestand in den
letzten Jahrzehnten um über 94 % zurückgegangen
ist.
Der Bestand dieses früher weit verbreiteten
„Allerweltvogels“ hat allein von 2006 bis 2012 in
NRW um mehr als 45 Prozent abgenommen.
„Nennenswerte Restbestände gibt es praktisch nur
noch in der Jülich-Zülpicher Börde, auch dort wird
der Bestand immer lückenhafter. (Bericht des Dr.
Jürgen Eylert von der Forschungsstelle für
Dokument1
Das Ergebnis einer gutachterliche
Stellungnahme des Büros Raskin, Aachen
ergibt, dass das Anlegen einer Obstwiese
für zwei Obstbäume keine
Beeinträchtigung auf das Winterquartier
des Rebhuhnes hat.
Jagdkunde).
Da sich die Gesamtpopulation in einem für den
landesweiten Fortbestand kritischen Erhaltungszustand befindet, werden die noch relativ gut
besiedelten Gebiete zur Erhaltung des
Ausbreitungspotenzials gebraucht.
Kompensationsmaßnahme
Wie dargestellt soll laut Umweltbericht hier eine
Obstwiese entstehen. Um hier die bestehende
Bestände des Rebhuhns zu halten sollte auf die
Anpflanzungen verzichtet werden.
Wır verweisen hierzu auf den Leitfaden „ Wirksamkeit von Artenschutzmaßnahmen „ für die
Berücksichtigung artenschutzrechtlich
erforderlichen Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen
vom MKULNV.
Wir halten daher eine Neubewertung für
angebracht.
Mit freundlichen Grüßen
Dokument1