Daten
Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-517/2006
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
Bemerkungen:
14.02.2006
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 14/Kaster
-Teilgebiet zwischen Albert-Schlangen-Straße und St.-Rochus-Straße in Kastera) Vorberatung über die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 des
Baugesetzbuches eingegangenen Anregungen
b) Empfehlung für den Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
A) Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg,
über die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches
(BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141,
1998 I S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I
S. 2850), vorgetragenen Stellungnahmen eine Abwägung durchzuführen und einzeln zu
beschließen.
B) Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg,
unter Berücksichtigung der Änderungen bzw. Ergänzungen gem. A) den
Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 14/Kaster, 2. Änderung nebst Begründung
hierzu zu fassen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 01.04.2003 den Auslegungsbeschluss für den
Bebauungsplan Nr. 14/Kaster, 2. Änderung gefasst.
Wesentliches Planungsziel dieser Bebauungsplanänderung ist die Ausweisung einer zusätzlichen
überbaubaren Grundstücksfläche auf der Parzelle Gemarkung Kaster, Flur 5, Nr. 1865.
Das Verfahren der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 ist zwischenzeitlich abgeschlossen.
Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 27.07.2005 von der öffentlichen
Auslegung des Planes benachrichtigt.
Die Bürger wurden durch ortsübliche öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt des Rhein-ErftKreises ebenfalls über die Offenlage unterrichtet.
Die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches hat daher stattgefunden vom 11.08.2005 bis
zum 12.09.2005 einschließlich. Während des Verfahrens sind die in der Anlage beigefügten
Stellungnahmen zum Verfahren abgegeben worden.
Die Verwaltung schlägt vor, dem Rat der Stadt Bedburg zu empfehlen, wie im Beschlussvorschlag
aufgeführt zu entscheiden.
Anmerkung:
Im Rahmen der Fassung des Aufstellungsbeschlusses wurde ergänzend beschlossen, dass die Kosten des Verfahrens durch den
Antragsteller zu tragen sind. Dies soll durch Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gesichert werden. Ein Eigentumswechsel ist
zwischenzeitlich erfolgt und der entworfene Kostenübernahmevertrag wurde dem neuen Eigentümer übersandt. Es wurde darauf
hingewiesen, dass es zur Sicherung der Planung erforderlich wird, den Vertrag abzuschließen, da in diesem Falle auch zusätzlich die
Herstellung erforderlicher Erschließungsanlagen Voraussetzung für eine künftige Bebauung ist. Sollte es vor dem 20.07.2006 nicht zum
Abschluss des städtebaulichen Vertrages kommen (Kostenübernahme/Erschließung) wird das Verfahren nicht zum Abschluss gebracht.
Im Rahmen der Novellierung des Baugesetzbuches wird dann die teilweise Neueinleitung des Verfahrens – mit der Folge des
Nichtvorhandenseins eines rechtskräftigen Bebauungsplanes und zusätzlicher Planungskosten für den Eigentümer- erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den
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----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3