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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 14/Kaster -Teilgebiet zwischen Albert-Schlangen-Straße und St.-Rochus-Straße in Kaster- Vorberatung über die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches eingegangenen Anregungen Empfehlung für den Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 14/Kaster
-Teilgebiet zwischen Albert-Schlangen-Straße und St.-Rochus-Straße in Kaster-
Vorberatung über die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches eingegangenen Anregungen
Empfehlung für den Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 14/Kaster
-Teilgebiet zwischen Albert-Schlangen-Straße und St.-Rochus-Straße in Kaster-
Vorberatung über die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches eingegangenen Anregungen
Empfehlung für den Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 14/Kaster
-Teilgebiet zwischen Albert-Schlangen-Straße und St.-Rochus-Straße in Kaster-
Vorberatung über die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches eingegangenen Anregungen
Empfehlung für den Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-517/2006 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung Bemerkungen: 14.02.2006 Betreff: Bebauungsplan Nr. 14/Kaster -Teilgebiet zwischen Albert-Schlangen-Straße und St.-Rochus-Straße in Kastera) Vorberatung über die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches eingegangenen Anregungen b) Empfehlung für den Satzungsbeschluss Beschlussvorschlag: A) Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, über die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2850), vorgetragenen Stellungnahmen eine Abwägung durchzuführen und einzeln zu beschließen. B) Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, unter Berücksichtigung der Änderungen bzw. Ergänzungen gem. A) den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 14/Kaster, 2. Änderung nebst Begründung hierzu zu fassen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 01.04.2003 den Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 14/Kaster, 2. Änderung gefasst. Wesentliches Planungsziel dieser Bebauungsplanänderung ist die Ausweisung einer zusätzlichen überbaubaren Grundstücksfläche auf der Parzelle Gemarkung Kaster, Flur 5, Nr. 1865. Das Verfahren der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 ist zwischenzeitlich abgeschlossen. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 27.07.2005 von der öffentlichen Auslegung des Planes benachrichtigt. Die Bürger wurden durch ortsübliche öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt des Rhein-ErftKreises ebenfalls über die Offenlage unterrichtet. Die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches hat daher stattgefunden vom 11.08.2005 bis zum 12.09.2005 einschließlich. Während des Verfahrens sind die in der Anlage beigefügten Stellungnahmen zum Verfahren abgegeben worden. Die Verwaltung schlägt vor, dem Rat der Stadt Bedburg zu empfehlen, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden. Anmerkung: Im Rahmen der Fassung des Aufstellungsbeschlusses wurde ergänzend beschlossen, dass die Kosten des Verfahrens durch den Antragsteller zu tragen sind. Dies soll durch Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gesichert werden. Ein Eigentumswechsel ist zwischenzeitlich erfolgt und der entworfene Kostenübernahmevertrag wurde dem neuen Eigentümer übersandt. Es wurde darauf hingewiesen, dass es zur Sicherung der Planung erforderlich wird, den Vertrag abzuschließen, da in diesem Falle auch zusätzlich die Herstellung erforderlicher Erschließungsanlagen Voraussetzung für eine künftige Bebauung ist. Sollte es vor dem 20.07.2006 nicht zum Abschluss des städtebaulichen Vertrages kommen (Kostenübernahme/Erschließung) wird das Verfahren nicht zum Abschluss gebracht. Im Rahmen der Novellierung des Baugesetzbuches wird dann die teilweise Neueinleitung des Verfahrens – mit der Folge des Nichtvorhandenseins eines rechtskräftigen Bebauungsplanes und zusätzlicher Planungskosten für den Eigentümer- erforderlich. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den ----------------------------------- ----------------------------------- ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3