Daten
Kommune
Bedburg
Größe
15 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
WP7-517/2006
Planzeichnung
Stadt Bedburg
Bebauungsplan Nr. 14/Kaster, 2. vereinfachte Änderung
-Teilgebiet an der Albert-Schlangen-Str./St.-Rochus-Str.-
Entwurfsbegründung nach der Offenlage
(Stand: 12.9.2005)
WP7-517/2006
Planzeichnung
Begründung
zum Bebauungsplan Nr. 14/Kaster, 2. vereinfachte Änderung
- Teilgebiet an der Albert-Schlangen-Str. / St.-Rochus-Str. -
Gemäß § 9 Abs. 8 BauGB ist dem Bebauungsplan eine Begründung beizufügen. In
ihr sind die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplanes
darzulegen.
1. Vorbemerkungen
Der Bebauungsplan Nr. 14/Kaster ist seit dem 25.02.1967 rechtskräftig. Die Bebauung der
großzügig zugeschnittenen Grundstücke im Bebauungsplangebiet ist abgeschlossen.
Mit Schreiben vom 20.09.2000 beantragten die Eigentümer einer Teilfläche im
Bebauungsplan die Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche auf dem mehr als
1.800 qm großen Hausgrundstück.
Bei der seinerzeitigen Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 14/Kaster wurden Baugrenzen
definiert und damit die überbaubaren Grundstücksflächen festgesetzt. Weitere überbaubare
Grundstücksflächen sind derzeit nicht vorhanden.
Aufgrund dieser planungsrechtlichen Ausweisung besteht zum jetzigen Zeitpunkt keine
Möglichkeit, eine weitere Bebauung zuzulassen.
2. Vorgesehene Maßnahmen und Festsetzungen
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 15.05.2001 den Aufstellungsbeschluss
für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14/Kaster gem. § 2 Abs. 1 und
4 des Baugesetzbuches (BauGB) gefasst.
Der Plangeltungsbereich der 2. Änderung des BP 14/Kaster betrifft das Grundstück
Gemarkung Kaster, Flur 5, Flurstücke 1864, 1896, 1866 und 1249.
Wesentliche Planungsziele sind
•
•
die Ausweisung einer zusätzlichen überbaubaren Grundstücksfläche,
den westlich gelegenen Rad- und Fußweg in einer zur Zeit ausgebauten Breite von 3,00
m auf 5,00 m auszuweiten, um die Erschließung sicherzustellen.
WP7-517/2006
Planzeichnung
Im Rahmen des Beteiligungsverfahren der Träger öffentlichen Belange gemäß § 4 des
Baugesetzbuches wurde diesen die Möglichkeit gegeben, Anregungen bezüglich der
Änderung des vorgenannten Bebauungsplanes vorzubringen.
Die Stellungnahmen der Träger öffentlichen Belange sind gem. § 4 Abs. 3 BauGB in der
Abwägung zu berücksichtigen.
Auf Anregung des Rhein-Erft-Kreises wurde beschlossen, den westlich gelegenen Rad- und
Fußweg ohne Behinderung des Rad- und Fußverkehres zu ermöglichen.
Alle übrigen Festsetzungen werden aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan 14/Kaster
übernommen.
Des weiteren wird darauf hingewiesen, dass bei Kampfmittelfunden während der Erd- oder
Bauarbeiten die Arbeiten aus Sicherheitsgründen sofort einzustellen sind. Zudem ist die
nächstgelegene Polizeidienststelle oder der Kampfmittelräumdienst zu verständigen.
3. Erschließung
Im Bereich der neu zu bildenden Parzelle trifft der Bebauungsplan eine Festsetzung,
wonach eine Erschließung über die St.-Rochus-Str. nicht zulässig ist. Um die
Erschließung sicherzustellen und somit eine Bebauung zu ermöglichen, wird es
erforderlich, den westlich gelegenen Rad- und Fußweg in einer zur Zeit ausgebauten
Breite von 3,00 m auf 5,00 m auszuweiten.
Hierbei wird darauf hingewiesen, dass die als Weg ausgebaute Parzelle im rechtskräftigen
Bebauungsplan als Straßenverkehrsfläche ausgewiesen ist, ein Ausbau jedoch nicht erfolgt.
4. Grünordnung / Ausgleich
Die weitere Bebauung des Grundstücks dient der innerörtlichen Verdichtung und
damit der Schonung des Freiraums.
Die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich, da das Vorhaben
aufgrund seiner Größe und der geplanten Nutzung nicht unter die UVP-pflichtigen Vorhaben
nach der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung fällt.
5. Durchführung der Maßnahme
Die gesamten Kosten des Verfahrens sind durch den Antragsteller zu übernehmen.
Hierzu wird der Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages gem. § 11 des
Baugesetzbuches erforderlich.
WP7-517/2006
Planzeichnung
6. Bodenverhältnisse im Plangebiet
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Kampfmittelfunden während der Erd- oder
Bauarbeiten die Arbeiten aus Sicherheitsgründen sofort einzustellen sind. Zudem ist
die nächstgelegene Polizeidienststelle oder der Kampfmittelräumdienst zu
verständigen.
Besonders bodenordnende Maßnahmen sind nicht erforderlich.
Aufgestellt:
Bedburg, den 26.09.2005
Stadt Bedburg
Der Bürgermeister