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Allgemeine Vorlage (Beratung- und Beschlußvorschlag zur Erstellung eines Gesamtfriedhofkonzeptes)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
36 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07

Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Hauptamt - Herr Elsig/Frau Kurth BE: Herr Elsig Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 11/97 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bauausschuß 27.02.1997 Hauptausschuß 11.03.1997 Rat 18.03.1997 TOP: Beratung- und Beschlußvorschlag zur Erstellung eines Gesamtfriedhofkonzeptes I. Sach- und Rechtslage: Die Verwaltung hatte Ende 1995/Anfang 1996 die Absicht, auf mehreren Friedhöfen Reihengräberfelder einzuebnen und als Wahlgräber auszuweisen, weil die Ruhefrist inzwischen abgelaufen war. Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat daraufhin z.B. in der Sitzung vom 18.12.1995 die Beratung und Beschlußfassung zur Abänderung des Friedhofsbelegungsplanes für den Ortsteil Winden (V-Nr. 224/95) anläßlich einer Einebnung zurückgestellt. Die Verwaltung wurde jedoch gebeten, ein Gesamtfriedhofskonzept zu erarbeiten. In diesem Konzept sollten vor allen Dingen die Fragen der Bestattungen von Personen aus Altersheimen, von Personen bei denen die Grabpflege nicht gewährleistet ist, und von auswärtigen Personen, die aus familiären Gründen in der Gemeinde bestattet werden sollen, sowie die Möglichkeiten von Urnenbestattungen von Tiefenbestattungen, von anonyme Bestattungen einbezogen werden. Die Überprüfung aller Friedhöfe hat im Hinblick auf diese Fragen folgendes ergeben: 1. Nutzungszeit Grundsätzlich sollte die Nutzungszeit von 40 Jahren bei Wahlgräbern beibehalten werden. Der Kauf eines Wahlgrabes sollte nur bei Eintritt eines Sterbefalls möglich sein. Bei Ablauf der Nutzungsrechte bleibt es den Nutzungsberechtigten vorbehalten, den Neuerwerb der Grabstätte für die Dauer von mindestens 5 und höchstens 40 Jahren vorzunehmen bzw. zu beantragen. 2. Ruhefrist Auf die Ruhefrist von 30 Jahren hat die Gemeinde keinen Einfluß. Diese Zeit wird bei Neuanlagen bzw. Erweiterungen aufgrund eines Gutachten vom Geologischen Landesamtes Krefeld, vom Gesundheitsamt des Kreises Düren im Zuge einer Genehmigung hinsichtlich der Bodenbeschaffenheit festgelegt. Es sollte jedoch angestrebt werden, nach Ablauf der Ruhefrist von 30 Jahren alle Reihengräberfelder einzuebnen und je nach Bedarf als Wahl- oder Reihengräber auszuweisen. Hierdurch ist ein besserer Überblick über freie Flächen der einzelnen gemeindlichen Friedhöfe zu erreichen, und eine langfristige Planung von Neuanlagen und Erweiterungen ist somit möglich. 3. Tiefenbestattungen Bei der Anlegung eines Friedhofes sind eine Anzahl wesentlicher Gesichtspunkte, wie z.B. Auswahl, Lage und Größe des Platzes, seine Beschaffenheit und Eignung usw. zu beachten. Es muß nach den Hygiene- Richtlinien für die Anlage und Erweiterung von Begräbnisplätzen eine Beurteilung des Bodens und seine Eignung für Bestattungszwecke erfolgen. Die Beurteilung in Form der Erstellung eines Gutachtens durch das Geologische 2 Landesamt NRW hat im wesentlichen zum Inhalt, ob die Boden - und Wasserverhältnisse Erdbestattungen zulassen. Für Tiefenbestattungen ist hierfür eine Untersuchung der Bodenverhältnisse bis zu einer Tiefe von 3,50 m erforderlich. Die bisher vorliegenden Gutachten beziehen sich nur auf Einfachbestattungen bis 1,80 m Tiefe, für die eine Überprüfung des Bodens bis zu 2,5 m Tiefe verlangt wird. Anzumerken bleibt hier, daß anläßlich der Friedhofserweiterung in Obermaubach durch gutachterliche Äußerung des Gesundheitamtes des Kreises Düren vom 30.03.1994 Tiefenbestattungen für nicht zulässig erklärt wurden. Es ist auch davon auszugehen, daß weitere Friedhöfe, wie Thum -zusätzliche Drainagenverlegung-, Drove und Kreuzau - erhöhter Grundwasserspiegel -, für Tiefenbestattungen nicht geeignet sind. Die Verwaltung vertritt daher die Auffassung, keine Gutachten oder Genehmigungen hierfür zu beantragen. Bei zukünftigen Erweiterungen und Neuanlagen sollte die Möglichkeit von Tiefenbestattungen mit einbezogen werden. 4. Urnenbestattungen Nach § 15 der z.Zt. gültigen Friedhofsordnung der Gemeinde Kreuzau können Urnen, gemäß den satzungsrechtlichen Bestimmungen, auf den gemeindlichen Friedhöfen beigesetzt werden. Die Urnengräber sind allerdings in Größe eines Reihengarbes anzulegen und sind - bis auf dem gemeindlichen Friedhof in Winden - nicht besonders ausgewiesen.Sollten hierfür eigene Gräberflächen ausgewiesen werden, könnten diese Gräber mit geringeren Abmessungen angelegt werden. Urnenbestattungen sind in den letzten Jahren im Durchschnitt 4 - 5 jährlich erfolgt. Der Bedarf bzw. die Nachfrage ist sehr gering. Statistischen Angaben zur Folge, werden in Zukunft Feuerbestattungen zunehmen. Die Verwaltung wird sich mit der Ausarbeitung der Kriterien, wie Ausweisung von Flächen, Größe, Kosten usw. befassen. 5. Anonyme Bestattungen Auf den gemeindlichen Friedhöfen stehen keine speziellen Flächen für anonyme Bestattungen zur Verfügung. Trotz der geringen Nachfrage hält die Verwaltung es für angezeigt, auf dem Friedhof in Kreuzau einen Teil eines unbelegten Gräberfeldes für diese Bestattungsart auszuweisen. Jedoch müßten auch hier die erforderlichen Kriterien erarbeitet und festgesetzt werden. 6. Bestattungen von Bewohnern von Altersheimen In der Gemeinde Kreuzau befinden sich zur Zeit 2 Altenheime, nämlich in Drove und Obermaubach. Die Bestattung der Bewohner des Altenheimes in Obermaubach erfolgte in Reihengräbern. Diese werden auf die Dauer von ca. 5 Jahren vom Arbeitskreis Obermaubach vertreten durch Herrn OV Kirfel, gepflegt. Danach erfolgt die Einebnung der Grabstätte. Es wurde für die Bepflanzung der Gräber ein Gewächs gewählt, welches im Jahre 2 mal zu beschneiden ist. Im Rahmen der Friedhofserweiterung Obermaubach ist ein Gräberfeld für die Bestattung der Bewohner des Altenheimes besonders ausgewiesen. Für diese Gräber ist beabsichtigt, wenn kein Angehöriger die Pflege durchführen kann oder kein Angehöriger mehr vorhanden ist, die Gräber einzuebnen und die Grabstellen lediglich mit Grabtafeln zu versehen. Die Pflege besteht sodann nur durch einen Rasenschnitt, der von der Gemeinde Kreuzau ausgeführt wird. Diese Regelung sollte auch für Bewohner des Altenheimes Drove gelten. Bei der bevorstehenden Erweiterung des Friedhofes Drove ist ein Gräberfeld für Beerdigungen der Bewohner des Altenheimes Drove vorzusehen. Nachfragen bei anderen Gemeinden bzw. Städten haben ergeben, daß diese ähnlich verfahren.Bezüglich der Grabpflege gilt die Regelung von Obermaubach. 7. Bestattung von auswärtigen Personen Nach der bisherigen Regelung ist die Bestattung von Personen, die ihren Wohnsitz nicht in der Gemeinde haben, nur dann möglich, wenn ein naher Angehöriger in der Gemeinde Kreuzau seinen Wohnsitz hat. Die Bestattung erfolgte bisher aber nur in einem Wahlgrab des jeweiligen Ortsfriedhofes. Es sollte diese Regelung beibehalten werden, allerdings mit der Einschränkung, daß nur Personen die mit dem Bürger in gerader Linie (Kinder, Eltern, Großeltern) verwandt sind, bestattet werden können. 8. 8.1 Gesamtsituation der Friedhöfe Untermaubach und Winden Friedhof Untermaubach Auf dem Gemeindefriedhof in Untermaubach sind nach heutigem Stand noch folgende Gräber (Reihen bzw. Wahlgräber) vorhanden: 3 Wahlgräber 41 Reihengräber 17 Dies entspricht einem Verhältnis von 70 % WG - 30 % RG und bedarf keiner Änderung. In den letzten 3 Jahren wurden in Untermaubach im Durchschnitt 5 Bestattungen in Reihengräbern und 15 Bestattungen in Wahlgräbern vorgenommen. Unter Zugrundelegung dieser Daten wären in spätestens 3 Jahren alle Reihengräber belegt bzw. alle Wahlgräber von Nutzungsberechtigten erworben. Die Verwaltung hat von dieser Situation vor Ort Kenntnis genommen und wird alle freien oder möglichen Flächen in die Belegung mit einzubeziehen. Hierdurch können folgende Vorschläge unterbreitet werden: a) Die Reihengräber in Feld 2, Nr. 161-188 werden zum nächstmöglichen Zeitpunkt eingeebnet. Der links neben dem Gräberfeld vorhandene Weg wird in die Belegung mit einbezogen, so daß eine optimale Flächenausnutzung erbracht werden kann. Diese Fläche wird als Wahlgräberfeld ausgewiesen und ergibt 32 Grabstätten. b) Die auf dem Feld 3 ausgewiesenen Kindergräber Nr. 819 - 829 bleiben unverändert. Es sollte jedoch in Erwägung gezogen werden, die in Feld 4 Nr. 130-141 unbelegten Kindergräber in Wahlgräber abzuändern und auszuweisen. Hierdurch werden 8 weitere Wahlgräber zur Belegung zur Verfügung gestellt. c) Unter Berücksichtigung der erläuterten Vorschläge sind Bestattungen für die nächsten 3 - 4 Jahre gewährleistet. Die geplante Neuanlage des Friedhofes muß aber in 2 Jahren beantragt werden. Erfahrungsgemäß wird ein Zeitraum von 2 Jahren vom Ratsbeschluß bis zur Fertigstellung benötigt. 4 8.2 Friedhof Winden Auf dem Friedhof im Ortsteil Winden sind in den Jahren 1993 - 1995 26 Bestattungen ( 6 in Reihen- 20 in Wahlgräber) erfolgt. Um für einen Zeitraum von 5 Jahren Bestattungen vornehmen zu können, wären noch 130 freie Gräber auf dem Friedhof erforderlich. Ausweislich des Belegungsplanes sind noch folgende freie Gräber vorhanden: 1. Reihengräber Feld E AT 2. Wahlgräber Feld E, NT Feld F, NT Feld A, AT 8.2.a) 10 = 10 2 4 24 30 = 30 Eingeebnete Gräber im Feld C,AT Freie Gräber insgesamt 64 (Über Nutzungsart ist noch zu entscheiden) =104 ===== Es wurde bereits hierbei berücksichtigt, daß die auf dem "Neuen Teil" ausgewiesenen Reihengräber im Feld E (vorgesehen 18) in Wahlgräber (12) abgeändert wurden. Nimmt man die Durchschnittsanzahl von Bestattungen als Maßstab, so ist eine Belegung nur noch für 4 Jahre gewährleistet. Die Verwaltung wird auch hier , alle geänderten Flächen in die Belegung mit einbeziehen. Folgende Änderungen werden vorgeschlagen: a) Die vor der Friedhofskapelle befindlichen Grünfläche in Feld A wird in die Belegung einbezogen. Nach Aufmaß ergeben sich insgesamt 16 Gräber, die aufgrund der günstigen Lage als Wahlgräber ausgewiesen werden sollten. b) Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat am 29. Mai 1995 der Einebnung der in Feld C, Alter Teil, liegenden Reihengräber und der Wiederbelegung zugestimmt. Über die Nutzungsart sollte noch entschieden werden. Die Verwaltung hält es nach wie vor für angezeigt, diese Fläche als Wahlgräber auszuweisen, da Handlungsbedarf besteht. Bei Ausweisung dieser Gräber ergeben sich insgesamt 51 Grabstätten (24 Doppelgräber und 3 Einzelgräber). c) Im Belegungsplan sind in Feld D in der bereits vor Jahren eingeebneten Fläche 24 Wahlgräber ausgewiesen. Hier würde sich eine Änderung in der Form anbieten, daß von den 24 Gräbern lediglich 8 Gräber als Wahlgräber und die restlichen 16 Gräber als Reihengräber genutzt werden sollten. Hierdurch kann bei Verlegung des bestehenden Weges zur Grünfläche (Straßenseite Richelnberg) hin, eine Ausdehnung des Reihengräberfeldes ermöglicht werden. Eine Bodenprobe wäre jedoch, wegen der Vermutung, daß evtl. in dieser Fläche Felsen vorhanden sein könnten, angebracht. Bei Eignung des Bodens ergeben sich zusätzliche 6 9 Reihengräber mehr. d) Im Gräberfeld E, Alter Teil, sind unter den lfd. Gräber -Nrn. 83 - 127 nur Kindergräber ausgewiesen. Außer den Nrn. 106 - 112 könnten alle Kindergräber in 1997 eingeebnet werden. Nach Freigabe der Fläche zur Wiederbelegung ist die Ausweisung von 16 Reihengräbern und 13 Wahlgräbern möglich. Eine Bodenprobe müßte von der Gemeinde noch durchgeführt werden, damit auch hier sichergestellt ist, daß die vorgeschriebene Grabtiefe von 1.80 m erreicht werden kann. e) Im Gräberfeld F, Alter Teil, ist die Ruhefrist bei 13 Reihengräbern abgelaufen. Nach erfolgter Einebnung, Verlegung des vorhandenen Weges, Entfernung von Sträuchern und einigen Bäumen, kann das vorhandene Gräberfeld so erweitert werden, daß weitere 47 Gräber als Wahlgräber zur Belegung wieder zur Verfügung stehen. f) Das vorhandene Reihengräberfeld B, Alter Teil, kann in 2 Abschnitten und zwar im Jahre 2000 die Nrn. 14 36 = 23 Gräber und die Restfläche Nrn. 37 - 54 = 18 Gräber im Jahre 2003 eingeebnet werden. Dieses Feld bietet sich zur Wiederbelegung von Reihengräbern an. 5 Das Gesamtergebnis der vorgeschlagenen Änderungen stellt sich wie folgt dar: freie Gräber zur Zeit 104 ( davon 64 Gräber derzeit ohne festgelegte Nutzung) davon Reihengräber 10 Wahlgräber 30 hierzu kommen aus Erläuterung in Buchstabe a) Erläuterung in Buchstabe b) Erläuterung in Buchstabe c) Erläuterung in Buchstabe c) Erläuterung in Buchstabe d) Erläuterung in Buchstabe e) 16 6 16 48 16 51 8 (höchstens 9) 13 47 ______________________________ = 23 % 165 = 77 % hinzu, Erläuterung in Buchstabe f) 23 nur bis zum Jahre 2000 ________________________________ 71 = 30 % 165 = 70% Das Ergebnis zeigt, daß, wenn sich alle Änderungen verwirklichen lassen, eine Erweiterung des Friedhofes im Ortsteil Winden in ca. 7 - 8 Jahren notwendig wäre. Voraussetzung ist natürlich, daß sich an der Durchschnittsbelegung keine größeren Veränderungen ergeben. Die im Detail beschriebenen Einebnungs- bzw. Neuausweisungsflächen sind in Plänen erfaßt und können den Beratungsgremien auf Wunsch erläutert werden. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Durch die vorgeschlagenen Veränderungen und der entsprechenden Gräberausweisung ist in den nächsten Jahren mit Mehreinnahmen von 261.350,00 DM zu rechnen. Berechnung der Mehreinnahme: Untermaubach Feld 2 = Feld 4 = 32 8 WG a WG a 1.600 DM = 1.600 DM = 51.200 DM 12.800 DM 6 Winden Feld A = Feld C = Feld D = Feld D = Feld D = Feld E = Feld E = Feld F = Feld B = 16 51 16 16 6 16 13 47 41 WG a WG a WG a RG a RG a RG a WG a WG a RG a 1.600 DM = 1.600 DM = 1.600 DM = 250 DM = 250 DM = 250 DM = 1.600 DM = 1.600 DM = 250 DM = ./. 25.600 DM 81.600 DM 25.600 DM 4.000 DM 1.500 DM 4.000 DM 20.800 DM 75.200 DM 10.250 DM 261.350 DM ========== III. Beschlußvorschlag Verwaltung: 1. Die Ausführungen unter Nr. 1 - 7 der Sitzungsvorlage werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird jedoch beauftragt , die entsprechenden Kriterien für Urnen- und anonyme Besattungen zu erarbeiten. 2. Nach Ablauf der 30 -jährigen Ruhefrist sind alle Reihengräberfelder auf den gemeindlichen Friedhöfen einzuebnen. Über die Wiederbelgung und Art der Ausweisung entscheidet der Rat. 3. Bei zukünftigen Friedhofsneuanlagen und Erweiterungen sind Tiefenbestattungen beim Genehmigungsverfahren mit zu beantragen. 4. Bei der Erweiterung des Friedhofes im OT Drove ist ein Gräberfeld für Beerdigungen der Bewohner des Altenheimes Drove vorzusehen. 5. Die von der Verwaltung vorgebrachten Veränderungen und Abänderungen auf den Friedhöfen Untermaubach und Winden werden genehmigt. Die Verwaltung wird beauftragt hierzu die entsprechenden Maßnahmen einzuleiten und die Friedhofsbelegungspläne abzuändern bzw. zu ergänzen. 6. Die am 30. Juni 1995 eingeebnete Reihengräberfläche, Alter Teil, Feld C, auf dem Gemeindefriedhof Kreuzau, Ortsteil Winden, wird als Wahlgräberfläche ausgewiesen. 7. Wahlgrabstätten dürfen nur bei Eintritt eines Sterbefalles erworben werden. Über Ausnahmen entscheidet der Rat. III. Beschlußvorschlag: "1. Die auf dem Friedhof Winden vor der Friedhofskapelle befindliche Grünfläche im Feld A wird in die Belegung einbezogen. Es werden insgesamt 16 Gräber aufgrund der günstigen Lage als Wahlgräber ausgewiesen und zur Belegung freigegeben. 2. Wahlgrabstätten dürfen nur bei Eintritt eines Sterbefalles erworben werden, und zwar maximal als Doppelgrab. Über Ausnahmen entscheidet der Rat." Der Gemeindedirektor - Ramm - 7