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Info GB (ÖPNV hier: Sachstandsbericht zu Konzessionsverfahren Linien 896, 811, 812 und SB 98)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
60 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Info GB (ÖPNV
hier: Sachstandsbericht zu Konzessionsverfahren Linien 896, 811, 812 und SB 98) Info GB (ÖPNV
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: Info 70/2006 04.05.2006 Az.: 60.13 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 22.05.2006 ÖPNV hier: Sachstandsbericht zu Konzessionsverfahren Linien 896, 811, 812 und SB 98 1) Linie 896 Kurzdarstellung: Konzessionär: Bedienungsgebiet: Hauptaufgabe: Finanzierung: Fa. Schäfer, Mechernich „Flächenkonzession“ Stadt Mechernich Abwicklung des Schülerverkehrs der Stadt Mechernich innerhalb des öffentlichen Linienverkehrs gem. § 42 PBefG Bis 31.12.2005 über Vertrag mit Stadt Mechernich; ab 01.01.2006 über Stadt Mechernich auf Grundlage verkaufter VRS-Schülerfahrausweise Im August 2005 hat die Bezirksregierung Köln die zur Wiedererteilung anstehende Konzession unter Berücksichtigung des Linienbündelungskonzeptes (LBK) des Kreises Euskirchen bis 10.12.2011 und mit der Auflage genehmigt, dass die Linie in Abstimmung mit dem Aufgabenträger und der Stadt Mechernich bis zum 15.04.2006 auf konkrete Linienwege umzugestalten ist. Der Anregung des Kreises Euskirchen auf kürzere Befristung war die Bezirksregierung Köln nicht nachgekommen. Die Fa. Bank war ebenfalls in dem Verfahren als in dem betroffenen Verkehrsbereich tätiges Unternehmen beteiligt worden. Jedoch hatte es die Bezirksregierung Köln gegenüber der Fa. Bank versäumt, die o.a. Genehmigungsentscheidung mitzuteilen. Ende 2005 legte die Fa. Bank ein Konkurrenzangebot vor, das die Bezirksregierung Köln als verspätet eingegangen wertete. Hiergegen hat die Fa. Bank Widerspruch eingelegt, der negativ beschieden wurde. Aus Sicht der Fa. Bank war die Vorlage des Konkurrenzangebotes auch noch 3 Monate nach der Entscheidung rechtlich möglich, da sie nicht über die erteilte Genehmigung informiert worden war. Gegen den Bescheid der Bezirksregierung in Form des Widerspruchsbescheides hat die Fa. Bank Klage eingereicht. Das Verfahren wurde bisher noch nicht eröffnet. Aufgrund des Widerspruchs der Fa. Bank hat die BR Köln die Konzession der Fa. Schäfer als einstweilige Erlaubnis erteilt. Auch hiergegen hat die Fa. Bank Widerspruch eingelegt, der ebenfalls negativ beschieden wurde. Seite - 2 - Trotz des Widerspruchsbescheides bezieht die Bezirksregierung Köln das Konkurrenzangebot der Fa. Bank im Rahmen eines Hilfsverfahrens in eine Bewertung ein, ob das Angebot der Fa. Bank das wesentlich bessere Angebot darstellt. Hierzu wurden der Kreis Euskirchen und die Stadt Mechernich um Abgabe einer gemeinsamen Bewertung gebeten. Aus Sicht der Stadt Mechernich wies das Angebot der Fa. Bank Defizite bei der Schülerbeförderung auf; aus Sicht des Kreises Euskirchen war dieses Angebot unter Berücksichtigung der Vorgaben des Nahverkehrsplanes (NVP) besser zu bewerten. Zwischenzeitlich ist die Fa. Schäfer der o.a. Auflage der Bezirksregierung Köln nachgekommen und hat die Linie 896 nachgebessert. Die Linie soll auf 9 verschiedene Linienwege aufgeteilt werden und dementsprechend zusätzliche Liniennummern erhalten. Zudem soll das Angebot durch TaxiBus-Fahrten ergänzt werden. In Absprache mit der Bezirksregierung Köln nimmt die KVE im Auftrag des Kreises Euskirchen derzeit eine vergleichende Bewertung des Bank-Angebotes zum (nachgebesserten) SchäferAngebotes vor. Über das Ergebnis kann in der Sitzung mündlich berichtet werden. Sofern die Bezirksregierung Köln zu dem Ergebnis gelangt, dass das Bank -Angebot nicht wesentlich besser als das nachgebesserte Schäfer-Angebot ist, müsste über die Umsetzung des Schäfer-Angebotes entschieden werden. Unklar ist, ob das neu strukturierte Angebot bereits zum (kleinen) Fahrplanwechsel am 24. Mai 2006 umgesetzt werden könnte, da die Veränderungen des SchäferAngebotes z.T. Parallelverkehre zu Regional-, TaxiBus- und AST-Verkehren bewirken, die ausgeräumt werden sollten. Weitere mögliche Umsetzungszeitpunkte sind: Beginn des neuen Schuljahres im August 2006 oder Fahrplanwechsel im Dezember 2006 Im Zusammenhang mit der Fortschreibung des NVP war darüber hinaus ein Gutachten zur Neustrukturierung des Stadtverkehrs Mechernich in Auftrag gegebenen worden. In diesem PGVGutachten wurden zwei Optimierungsszenarien entwickelt, die beide darauf beruhen, dass nur noch anspruchsberechtigte Schüler transportiert werden sollen. Bei dem zweiten Szenario sollen darüber hinaus veränderte Schulanfangs- und Endzeiten sowie eine gemeinsame Beförderung von Primar- und Sekundarstufenschülern zum Tragen kommen. Im Ergebnis könnten die Betriebsleistungen deutlich reduziert werden und diese Einsparpotentiale zu einer Ergänzungserschließung bisher schlecht bedienter Bereiche genutzt werden. Dieses Gutachten liegt derzeit der Stadt Mechernich zur dortigen Prüfung vor. 2) Linien 811, 812 Kurzdarstellung: Konzessionär: Linie 811: Linie 812: Hauptaufgabe: Finanzierung: Fa. Bank, Zülpich Zülpich – Mechernich Zülpich – Zülpich/ Mülheim Abwicklung des Schülerverkehrs der Stadt Zülpich innerhalb des öffentlichen Linienverkehrs gem. § 42 PBefG Bis 28.02.2006 Ausgleich über KVE (Berücksichtigung in ÖPNV-Umlage), ab 01.03.2006 eigenwirtschaftlich ohne Zuschuss der KVE Finanzierung der Schülerfahrausweise über die Stadt Zülpich Zum 28.02.2006 liefen die Genehmigungen zu den o.a. Linien aus. Die Neugenehmigungen sind noch nicht erteilt, da zwei Konkurrenzangebote vorliegen (1. Busverkehr Rhein-Sieg, BRS GmbH, Leichlingen, 2. Regio-Bus-Rheinland GmbH , RBR GmbH, Köln). Die einstweilige Erlaubnis für den Betrieb der beiden o.a. Linien ist bis zum 31.08.2006 befristet. Der Kreis Euskirchen bzw. die KVE sind seitens der Bezirksregierung Köln gebeten, eine Bewertung der Angebote vorzunehmen. Die Fa. Bank hat mitgeteilt, dass sie ihr bisheriges Angebot nachbessern möchte (dieses Recht steht Seite - 3 dem bisherigen Konzessionär im Rahmen des sog. Genehmigungswettbewerbes zu). Die Bewertung seitens des Kreises Euskirchen wird somit das noch vorzulegende nachgebesserte Angebot berücksichtigen. 3) Linie SB 98 Kurzdarstellung Konzessionär: SB 98: Hauptaufgabe: RVE Regionalverkehr Euregio Maas-Rhein GmbH Düren - Euskirchen Schnelle, direkte Verbindung zwischen Düren und Euskirchen Die Konzession zur Linie SB 98 läuft am 30.05.2006 aus. Der Kreis Euskirchen wurde im Rahmen der von der RVE beantragten Wiedererteilung der Konzession angehört. Da der NVP keine speziellen Maßnahmen für diese Linie formuliert und auch die Vorgaben des LBK nicht gegen die beantragte Laufzeit (23.05.2014) spricht, hat der Kreis Euskirchen keine Einwände geltend gemacht. Fragen zur Finanzierung der Linie wurden im Anhörverfahren nicht aufgeworfen. Ein Konkurrenzangebot liegt bisher nicht vor. Die Genehmigung wird somit vermutlich antragsgemäß erteilt. Bis 31.05.2006 erfolgt ein Finanzierungsausgleich über die KVE, der in der ÖPNV-Umlage Berücksichtigung findet. Mit diesem Ausgleich sind auch die Ausgleiche für die ebenfalls von der RVE betriebenen Linien 231, 233, 63, 298 abgedeckt. Die Konzession der Linie 63 läuft zum 31.03.2007 aus, die Laufzeit der übrigen ist befristet bis Mai 2011. Aufgrund der guten Inanspruchnahme der Linie SB 98 (ca. 740 Fahrgäste/Jahr, Zähldaten 2002), könnte die Linie eventuell „rein“ eigenwirtschaftlich betrieben werden. Ziel des Kreis Euskirchen ist es daher, zukünftig keinen Zuschuss mehr zu leisten. I. V. gez. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ ___________________ ___________________ ___________________ (Unterschrift) (Unterschrift) (Unterschrift) (Unterschrift)