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Sitzungsvorlage (Einführung der Ehrenamtskarte NRW in Jülich)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
137 kB
Datum
22.02.2017
Erstellt
24.01.17, 06:57
Aktualisiert
24.01.17, 06:57
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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 12 Az.: Ga Jülich, 04.01.2017 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 8/2017 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Termin Ausschuss für Kultur, Wirtschafts- 02.02.2017 förderung und Stadtmarketing Haupt- und Finanzausschuss 16.02.2017 Stadtrat 22.02.2017 TOP Ergebnisse Einführung der Ehrenamtskarte NRW in Jülich Anlg.: Amt 12 SD.Net Beschlussentwurf: In 2017 wird die Ehrenamtskarte NRW in Jülich eingeführt. Die Verwaltung wird beauftragt, in Kontakt mit Gewerbetreibenden u.a. zu treten, um Vergünstigungen oder Angebote für die Inhaber der Ehrenamtskarte auszuhandeln (Akzeptanzpartner). Begründung: Historie: Bereits im Jahr 2009 wurde von der UWG JÜL-Fraktion die Einführung der Ehrenamtskarte NRW beantragt. Die Ehrenamtskarte NRW wurde im Jahr 2008 vom Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen initiiert. Mittlerweile hat sich die Ehrenamtskarte NRW im ganzen Land etabliert. Seinerzeit wurde die Karte in Jülich nicht eingeführt, da hierfür eine zusätzliche Stelle in der Verwaltung hätte eingerichtet werden müssen. Zudem hatte der Kreis Düren zu diesem Zeitpunkt die „Danke-Karte“, eine Rabatt-Karte für Ehrenamtler auf Kreisebene, eingeführt. Ein Anruf beim Kreis ergab, dass die Nachfrage dieser Karte seit Jahren stagniert. Außerdem waren die Zugangsvoraussetzungen für die „Danke-Card“ sehr hoch gegriffen – Bürger müssen mind. 10 Jahre lang im Verein ehrenamtlich aktiv sein, bevor sie die Karte beantragen können. Aktuell: Seit Oktober gibt es eine Anlaufstelle für Bürgerschaftliches Engagement in der Stadtverwaltung im Amt für Stadtmarkting und Kultur (Amt 12). Ein Ziel ist es, bürgerschaftliches Engagement in all seiner Vielfalt und in seinen unterschiedlichen Formen öffentlich sichtbar und erfahrbar zu machen. Nachhaltige Strukturen sollen aufgebaut werden, um Engagement zu fördern und die Bedingungen für Engagierte zu verbessern. Aus diesem Grund soll die Ehrenamtskarte NRW eingeführt werden. Mittlerweile beteiligen sich über 210 Kommunen und die Zahl wächst fortlaufend. Die Ehrenamtskarte ist Ausdruck der Wertschätzung für den großen ehrenamtlichen Einsatz der Bürgerinnen und Bürgern und verbindet diese Würdigung mit einem praktischen Nutzen. Menschen, die sich in besonderem zeitlichem Umfang für das Gemeinwohl engagieren, können mit der Karte die Angebote öffentlicher, gemeinnütziger und privater Einrichtungen vergünstigt nutzen. Mit der Ehrenamtskarte können Angebote in verschiedenen landes- und kommunalen Einrichtungen vergünstigt wahrgenommen werden, sie gilt aber auch für Angebote von Partnern aus Wirtschaft, Kultur und Sport. Sie alle machen mit, den Einsatz von ehrenamtlich Engagierten öffentlich zu würdigen. Was ist die Ehrenamtskarte? Mit der Ehrenamtskarte möchten die Landesregierung und die teilnehmenden Kommunen ihre Wertschätzung gegenüber den Menschen ausdrücken, die sich in überdurchschnittlichem zeitlichem Umfang ehrenamtlich für das Gemeinwohl engagieren. Die Landesregierung unterstützt das Programm mit eigenen Vergünstigungen sowie bei der Öffentlichkeitsarbeit und der fachlichen Begleitung der Kommunen. Auch die Kommunen gewähren Vergünstigungen für zahlreiche öffentliche Angebote, und sie werben bei privaten Anbietern um deren Beteiligung am Programm. Wer kann die Ehrenamtskarte erhalten? Als grundlegende Voraussetzung für die Vergabe der Ehrenamtskarte gilt ein ehrenamtliches oder bürgerschaftliches Engagement von durchschnittlich wenigstens fünf Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden im Jahr, zum Beispiel in einem Verein, in einer sozialen Einrichtung oder freien Vereinigung. Die Ehrenamtskarte soll insbesondere denjenigen Dank und Anerkennung aussprechen, die für ihr Engagement keine finanziellen Zuwendungen in Form von pauschalen Aufwandsentschädigungen erhalten (über reine Kostenerstattung hinausgehend). Andere Voraussetzungen, z.B. die Dauer des bisherigen Engagements, werden von den Kommunen festgelegt. Sitzungsvorlage 8/2017 Seite 2 Für die Vergabe der Ehrenamtskarte gibt es folgende feste Kriterien, die landesweit einheitlich sind · zeitlich überdurchschnittliches Engagement: 5 Stunden wöchentlich bzw. 250 Stunden im Jahr · begrenzte Laufzeit (Laufzeit selbst wird von der Kommune festgesetzt, oft 2 Jahre) · Aufwandsentschädigung (über reine Kostenerstattung hinaus) als Ausschlusskriterium · Gültigkeit der Karte landesweit in allen Kommunen, die sich am Projekt beteiligen · Antragserfordernis · nicht übertragbar Die Voraussetzungen für die Erfüllung der Vergabekriterien müssen nachgewiesen werden, i.d.R. durch zwei Unterschriften von Verantwortlichen in Vereinen oder anderen Institutionen bzw. Personen, für die sich die bzw. der ehrenamtlich Tätige einsetzt. Hierzu werden dann entsprechende Bewerbungsformulare zur Verfügung gestellt. Welche Vergünstigungen sind mit der Ehrenamtskarte verbunden? Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte können in allen teilnehmenden Kommunen zahlreiche attraktive Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Dazu gehören reduzierte Eintrittspreise für Museen, Schwimmbäder und andere öffentliche Freizeiteinrichtungen sowie Vergünstigungen bei Volkshochschulkursen, in Kinos, in Theatern usw. Alle landesweit gültigen Ermäßigungen können stets aktuell über die Internetseite des Landes http://www.ehrensache.nrw.de aufgerufen werden. Wie lange ist die Ehrenamtskarte gültig? Die Ehrenamtskarte hat eine begrenzte Gültigkeit. Seitens der Verwaltung werden folgende zusätzliche Festsetzungen vorgeschlagen: · Keine Kontingentierung der Kartenzahl, damit alle begründeten Anträge berücksichtigt werden können. · Mindestdauer der bisherigen ehrenamtlichen Arbeit zur Anspruchsbegründung = 2 Jahre, da dann von einer gewissen Kontinuität ausgegangen werden kann · Geltungsdauer = 2 Jahre (analog zur Mindestdauer des ausgeübten Ehrenamts) · Kein Mindestalter, damit auch ehrenamtlich tätige Jugendliche berücksichtigt werden können · Die Ehrenamtskarte sollte sowohl für die Personen ausgestellt werden, die in Jülich wohnhaft sind, aber in einer anderen Kommune tätig sind, als auch für die Personen, die in Jülich die Anforderungen erfüllen, aber in einer anderen Kommune wohnen. Dies entspricht der Leitidee der Karte, das ehrenamtliche Engagement generell zu würdigen. Sitzungsvorlage 8/2017 Seite 3 · Zuständigkeit: Einführung und Abwicklung durch Amt 12 – Amt für Stadtmarketing und Kultur Selbstverständlich können Ehrenamtler die Ehrenamtskarte nach ihrem Ablauf neu beantragen. Was kostet die Ehrenamtskarte? Vom zuständigen Ministerium erhält die Stadt ein Kontingent an Ehrenamtskarten kostenfrei. Für geschätzte 2-3 Jahre kommt eine Kommune erfahrungsgemäß damit aus. Später müssen die Karten nachgedruckt werden, hier besteht dann aber auch eine Möglichkeit über Sponsoring die Druckkosten wieder neutral zu halten (z.B. haben Banken und Sparkassen Interesse daran, auf der Karte zu werben) Weiteres Procedere: Nach erfolgtem Ratsbeschluss zur Einführung der Ehrenamtskarte erfolgt eine öffentlichkeitswirksame Vereinbarung zwischen dem zuständigen Referat im Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen (MFKJKS NRW) und der Stadt Jülich. Die Stadt erhält einen einmaligen Landeszuschuss i.H.v. 1.500 €, der direkt für eine erstmalige Ehrenamtsfeier eingesetzt werden kann. Zusätzlich verlost das Land jährlich attraktive Gewinne für Karteninhaber. Für die Stadtverwaltung alleine wäre es nicht möglich, ein solches landesweit gültiges und damit attraktives Angebot zu schaffen. Durch die Vereinbarung mit dem MFKJKS kann die Stadtverwaltung einen landesweit einheitlichen, zentralen Internetauftritt mitnutzen, profitiert von der Vernetzung aller teilnehmenden Kommunen, kann Workshops für die Akteure vor Ort nutzen, profitiert von der landesweiten Akquise attraktiver Angebote uvm. Über die Zusammenarbeit im Bereich der Ehrenamtskarte NRW hinaus erhalten die teilnehmenden Städte durch die Initiative des MFKJKS eine Fülle von Möglichkeiten des Austauschs und der Vernetzung, durch die die Bemühungen zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements auf kommunaler Ebene in großem Umfange unterstützt werden. Sitzungsvorlage 8/2017 Seite 4 Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 8/2017 Seite 5