Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 232/2006
19.06.2006
Az.: 20/894-10
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
06.09.2006
Kreistag
13.09.2006
Jahresabschluss der Kreissparkasse Euskirchen für das Jahr 2005;
a) Entlastung der Sparkassenorgane
b) Verwendung des Jahresüberschusses
Sachbearbeiter/in: Herr Jansen
Tel.: 15-424
Abt.: 20
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
-------
-----
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
a)
Der Kreistag beschließt, den Organen der Kreissparkasse Euskirchen für das Geschäftsjahr 2005
gem. § 7 Abs. 2 Buchstabe f) Sparkassengesetz NRW - SpkG NRW - Entlastung zu erteilen.
(Bei der Beschlussfassung haben die Kreistagsmitglieder, die gleichzeitig dem Verwaltungsrat der
Kreissparkasse Euskirchen angehören, nicht mitgewirkt.)
Seite - 2 b)
Gemäß dem Empfehlungsbeschluss des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Euskirchen vom
12.06.2006 beschließt der Kreistag, den ausschüttungsfähigen Teil des Jahresüberschusses der
Kreissparkasse Euskirchen für das Jahr 2005 in Höhe von 307.627,20 € der Sicherheitsrücklage
der Kreissparkasse zuzuführen (§ 27 Abs. 3 i.V.m. § 28 Abs. 2 SpkG NRW).
Begründung:
zu a) Die Kreissparkasse Euskirchen hat nach Feststellung des Jahresabschlusses und Billigung
des Lageberichtes durch den Verwaltungsrat den Jahresabschluss mit dem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk der Prüfungsstelle des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes sowie
den Lagebericht zur Entlastung der Organe vorgelegt.
Das Geschäftjahr 2005 schließt wie folgt ab:
Summen Aktiva / Passiva
Jahresüberschuss von
Ausgewiesener Bilanzgewinn
1.891.164.284,16 €
2.050.847,97 €
2.050.847,97 €
zu b) Gem. § 27 Abs. 3 in Verbindung mit § 28 Abs. 2 SpkG NRW beschließt der Kreistag nach
Anhörung des Verwaltungsrates der Kreissparkasse über den ausschüttungsfähigen Teil des Jahresüberschusses.
Der Verwaltungsrat der Kreissparkasse Euskirchen hat in der Sitzung vom 12.06.2006 dem Kreistag vorgeschlagen zu beschließen, dass der ausschüttungsfähige Teil des Jahresüberschusses
der Kreissparkasse für das Geschäftsjahr 2005 in Höhe von 307.627,20 € der Sicherheitsrücklage
zugeführt wird.
Anlagen:
• Anlage 1: Beschluss des Verwaltungsrates über die Feststellung des Jahresabschlusses
zum 31.12.2005 und die Billigung des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2005 vom
12.06.2006
• Anlage 2: Beschluss des Verwaltungsrates über die Verwendung des ausschüttungsfähigen Teils des Jahresüberschusses 2005 vom 12.06.2006
• Anlage 3: Jahresabschluss zum 31.12.2005
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiter:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)