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Beschlussvorlage GB (Jahresabschluss der Kreissparkasse Euskirchen für das Jahr 2005; a) Entlastung der Sparkassenorgane b) Verwendung des Jahresüberschusses)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
70 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Jahresabschluss der Kreissparkasse Euskirchen für das Jahr 2005;
a) Entlastung der Sparkassenorgane
b) Verwendung des Jahresüberschusses) Beschlussvorlage GB (Jahresabschluss der Kreissparkasse Euskirchen für das Jahr 2005;
a) Entlastung der Sparkassenorgane
b) Verwendung des Jahresüberschusses)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 232/2006 19.06.2006 Az.: 20/894-10 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 06.09.2006 Kreistag 13.09.2006 Jahresabschluss der Kreissparkasse Euskirchen für das Jahr 2005; a) Entlastung der Sparkassenorgane b) Verwendung des Jahresüberschusses Sachbearbeiter/in: Herr Jansen Tel.: 15-424 Abt.: 20 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: ------- ----- Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: a) Der Kreistag beschließt, den Organen der Kreissparkasse Euskirchen für das Geschäftsjahr 2005 gem. § 7 Abs. 2 Buchstabe f) Sparkassengesetz NRW - SpkG NRW - Entlastung zu erteilen. (Bei der Beschlussfassung haben die Kreistagsmitglieder, die gleichzeitig dem Verwaltungsrat der Kreissparkasse Euskirchen angehören, nicht mitgewirkt.) Seite - 2 b) Gemäß dem Empfehlungsbeschluss des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Euskirchen vom 12.06.2006 beschließt der Kreistag, den ausschüttungsfähigen Teil des Jahresüberschusses der Kreissparkasse Euskirchen für das Jahr 2005 in Höhe von 307.627,20 € der Sicherheitsrücklage der Kreissparkasse zuzuführen (§ 27 Abs. 3 i.V.m. § 28 Abs. 2 SpkG NRW). Begründung: zu a) Die Kreissparkasse Euskirchen hat nach Feststellung des Jahresabschlusses und Billigung des Lageberichtes durch den Verwaltungsrat den Jahresabschluss mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Prüfungsstelle des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes sowie den Lagebericht zur Entlastung der Organe vorgelegt. Das Geschäftjahr 2005 schließt wie folgt ab: Summen Aktiva / Passiva Jahresüberschuss von Ausgewiesener Bilanzgewinn 1.891.164.284,16 € 2.050.847,97 € 2.050.847,97 € zu b) Gem. § 27 Abs. 3 in Verbindung mit § 28 Abs. 2 SpkG NRW beschließt der Kreistag nach Anhörung des Verwaltungsrates der Kreissparkasse über den ausschüttungsfähigen Teil des Jahresüberschusses. Der Verwaltungsrat der Kreissparkasse Euskirchen hat in der Sitzung vom 12.06.2006 dem Kreistag vorgeschlagen zu beschließen, dass der ausschüttungsfähige Teil des Jahresüberschusses der Kreissparkasse für das Geschäftsjahr 2005 in Höhe von 307.627,20 € der Sicherheitsrücklage zugeführt wird. Anlagen: • Anlage 1: Beschluss des Verwaltungsrates über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2005 und die Billigung des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2005 vom 12.06.2006 • Anlage 2: Beschluss des Verwaltungsrates über die Verwendung des ausschüttungsfähigen Teils des Jahresüberschusses 2005 vom 12.06.2006 • Anlage 3: Jahresabschluss zum 31.12.2005 gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiter: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)