Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 246/2006
18.08.2006
Az.: 66
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
30.08.2006
Kreisausschuss
06.09.2006
K 61, Manscheid
hier: Zustimmung zur Entwurfsplanung
Sachbearbeiter/in: Herr Meyer
Tel.: 15 221
Abt.: 66
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:54201 9 783239
gez.
Hessenius
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreisausschuss stimmt der Entwurfsplanung zur Böschungssicherung und zum Ausbau der K
61, Manscheid zu.
Seite - 2 Begründung:
Mit dem Beschluss zur V 118/2005 stimmte der Kreisausschuss der Vergabe der Ingenieurleistungen zum Ausbau der K 61, Manscheid sowie zur Böschungssicherung zu.
Die nunmehr vorliegende Planung umfasst den Ausbau der K 61 auf einer Gesamtlänge von 440
m.
Ausgehend von der ebenfalls zu erneuernden Brücke - dem entsprechenden Vorentwurf stimmte
der Kreisausschuss mit dem Beschluss zur V 275/2004 zu - gliedert sich die geplante Straßenbaumaßnahme in zwei Abschnitte.
Im örtlichen Bereich auf den ersten 110 m der Ausbaustrecke ist geplant die Kreisstraße in Richtung Winten in Abstimmung mit der Gemeinde Hellenthal in einer Breite von 5,50 m mit einem
rechtsseitig liegenden Gehweg auszubauen. Der Gehweg soll durch einen Hochbord von der Fahrbahn getrennt werden und eine durchgehende Breite von 1,20 m erhalten. Er wird bis zum letzen
Haus, der örtlichen Gaststätte, geführt und findet somit Anschluss an eine gegenüberliegende
Fußgängerbrücke über den Manscheider Bach. Die beiden Bushaltestellen erhalten einen von der
Fahrbahn durch Hochborde getrennten Wartebereich für die Fahrgäste.
Es ist geplant die verbleibenden außerhalb der Ortslage liegenden 330 m der Ausbaustrecke in
einem RQ 7,5 nach RAS-Q auszuführen. Dieser Querschnitt weißt ebenfalls eine Fahrbahnbreite
von 5,50 m mit einem beidseitigem Bankett von 1,00 m auf.
Die Gesamtkosten des Straßenbaus betragen gemäß Kostenvoranschlag ca. 295.000 €.
Gemäß dem vorliegenden Gutachten des Büro Dr. Zöll zur Standssicherheit der zum Bachbett
führenden Böschung ist es notwendig auf einer Länge von 90 m Maßnahmen zu deren Sicherung
durchzuführen. Im Rahmen der Entwurfsplanung wurden durch das Büro Lorenz, Bad Münstereifel
verschiedene Varianten zur Böschungssicherung in statischer Hinsicht geprüft. Die vorgefunden
Formation des in der Böschung anstehenden Gesteins macht eine tiefgründige Sicherung der
Böschung notwendig, um den Fall des Abrutschens der gesamten Böschung durch einen Böschungsbruch in Folge tief liegender Gleitfugen ausschließen zu können. In Abstimmung sowohl
mit der Unteren Landschafts- als auch mit der Unteren Wasserbehörde wurde eine kostengünstige
Variante der Böschungssicherung gewählt, welche den Eingriff so gering wie möglich hält. Es handelt sich hierbei um eine unterhalb der Bachsohle einbindende Pfahlgründung deren Pfahlköpfe
über einen Lastverteilungsbalken verbunden werden. Auf den Lastverteilungsbalken setzt eine ca.
3,00 m hohe Gabionenwand auf. Die Bohrpfahlabstände betragen ebenfalls 3,00 m. Weitere Details können dem angefügten Querschnitt entnommen werden.
Gemäß Kostenvoranschlag betragen die Baukosten der Böschungssicherung 325.000 €.
Die Maßnahme ist im Rahmen des GVFG eingeplant und wird zu 75% durch Landesmittel gefördert. Im Falle der Zustimmung des Kreisausschusses zur vorliegenden Planung wir die Verwaltung
die entsprechenden Finanzierungsanträge erstellen und bei der Bezirksregierung zur Prüfung vorlegen.
Seite - 3 Zusätzliche Folgekosten fallen nicht an, da die bestehende Straße im Bestand erneuert wird.
Die Verwaltung schlägt vor, dem vorliegenden Entwurf zur Böschungssicherung und zum Ausbau
der K 61, Manscheid zuzustimmen.
I. V. gez. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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