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Beschlussvorlage GB (K 61, Manscheid hier: Zustimmung zur Entwurfsplanung)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
56 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (K 61, Manscheid
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 246/2006 18.08.2006 Az.: 66 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 30.08.2006 Kreisausschuss 06.09.2006 K 61, Manscheid hier: Zustimmung zur Entwurfsplanung Sachbearbeiter/in: Herr Meyer Tel.: 15 221 Abt.: 66 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.:54201 9 783239 gez. Hessenius Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreisausschuss stimmt der Entwurfsplanung zur Böschungssicherung und zum Ausbau der K 61, Manscheid zu. Seite - 2 Begründung: Mit dem Beschluss zur V 118/2005 stimmte der Kreisausschuss der Vergabe der Ingenieurleistungen zum Ausbau der K 61, Manscheid sowie zur Böschungssicherung zu. Die nunmehr vorliegende Planung umfasst den Ausbau der K 61 auf einer Gesamtlänge von 440 m. Ausgehend von der ebenfalls zu erneuernden Brücke - dem entsprechenden Vorentwurf stimmte der Kreisausschuss mit dem Beschluss zur V 275/2004 zu - gliedert sich die geplante Straßenbaumaßnahme in zwei Abschnitte. Im örtlichen Bereich auf den ersten 110 m der Ausbaustrecke ist geplant die Kreisstraße in Richtung Winten in Abstimmung mit der Gemeinde Hellenthal in einer Breite von 5,50 m mit einem rechtsseitig liegenden Gehweg auszubauen. Der Gehweg soll durch einen Hochbord von der Fahrbahn getrennt werden und eine durchgehende Breite von 1,20 m erhalten. Er wird bis zum letzen Haus, der örtlichen Gaststätte, geführt und findet somit Anschluss an eine gegenüberliegende Fußgängerbrücke über den Manscheider Bach. Die beiden Bushaltestellen erhalten einen von der Fahrbahn durch Hochborde getrennten Wartebereich für die Fahrgäste. Es ist geplant die verbleibenden außerhalb der Ortslage liegenden 330 m der Ausbaustrecke in einem RQ 7,5 nach RAS-Q auszuführen. Dieser Querschnitt weißt ebenfalls eine Fahrbahnbreite von 5,50 m mit einem beidseitigem Bankett von 1,00 m auf. Die Gesamtkosten des Straßenbaus betragen gemäß Kostenvoranschlag ca. 295.000 €. Gemäß dem vorliegenden Gutachten des Büro Dr. Zöll zur Standssicherheit der zum Bachbett führenden Böschung ist es notwendig auf einer Länge von 90 m Maßnahmen zu deren Sicherung durchzuführen. Im Rahmen der Entwurfsplanung wurden durch das Büro Lorenz, Bad Münstereifel verschiedene Varianten zur Böschungssicherung in statischer Hinsicht geprüft. Die vorgefunden Formation des in der Böschung anstehenden Gesteins macht eine tiefgründige Sicherung der Böschung notwendig, um den Fall des Abrutschens der gesamten Böschung durch einen Böschungsbruch in Folge tief liegender Gleitfugen ausschließen zu können. In Abstimmung sowohl mit der Unteren Landschafts- als auch mit der Unteren Wasserbehörde wurde eine kostengünstige Variante der Böschungssicherung gewählt, welche den Eingriff so gering wie möglich hält. Es handelt sich hierbei um eine unterhalb der Bachsohle einbindende Pfahlgründung deren Pfahlköpfe über einen Lastverteilungsbalken verbunden werden. Auf den Lastverteilungsbalken setzt eine ca. 3,00 m hohe Gabionenwand auf. Die Bohrpfahlabstände betragen ebenfalls 3,00 m. Weitere Details können dem angefügten Querschnitt entnommen werden. Gemäß Kostenvoranschlag betragen die Baukosten der Böschungssicherung 325.000 €. Die Maßnahme ist im Rahmen des GVFG eingeplant und wird zu 75% durch Landesmittel gefördert. Im Falle der Zustimmung des Kreisausschusses zur vorliegenden Planung wir die Verwaltung die entsprechenden Finanzierungsanträge erstellen und bei der Bezirksregierung zur Prüfung vorlegen. Seite - 3 Zusätzliche Folgekosten fallen nicht an, da die bestehende Straße im Bestand erneuert wird. Die Verwaltung schlägt vor, dem vorliegenden Entwurf zur Böschungssicherung und zum Ausbau der K 61, Manscheid zuzustimmen. I. V. gez. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)