Daten
Kommune
Kreuzau
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10 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Sozial- und Sportamt - Herr Thelen
BE: Herr Thelen
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
48/99
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Sport- und Kulturausschuss
Hauptausschuss
Rat
15.04.1999
17.05.1999
31.05.1999
TOP: Antrag des TV Germania 03 Obermaubach e. V. auf Nutzungsänderung der Sportplatzanlage Obermaubach
I. Sach- und Rechtslage:
Mit Schreiben vom 03.03.1999 beantragt der TV Germania 03 Obermaubach e. V. eine Nutzungsänderung der
Sportanlage Obermaubach. Zu Ihrer Information füge ich den Antrag meiner Vorlage bei. Vorher fand bereits ein
Ortstermin am 20.02.1999 statt, an dem die Vertreter des TV Germania 03 Obermaubach e. V., des FC Fortuna 1910
Maubach e. V. sowie der Gemeinde Kreuzau teilnahmen. In einem Gespräch konnte Einvernehmen erzielt werden, so
dass die Interessen beider Vereine gewahrt werden.
Geplant ist durch die Leichtathletikabteilung des TV Germania 03 Obermaubach e. V. die Errichtung einer
Hammerwurf-, Diskus- und Kugelstossanlage. Sowohl die Kosten als auch die Planung hierfür werden durch den TV
Germania 03 Obermaubach e. V. übernommen. Die durch den Betrieb der neuen Hammerwurfanlage evtl. entstehenden
Schäden auf dem Sportplatz werden unmittelbar nach Trainings- bzw. Turnierende durch die Leichtathleten beseitigt.
Durch die beabsichtigte Verkürzung des Sportplatzes um 6 m bleibt das Mindestmass (90 m) für einen Sportplatz in der
dann noch vorhandenen Länge von 91 m gegeben.
Ich empfehle Ihnen daher, dem Antrag des TV Germania 03 Obermaubach e. V. zu entsprechen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Haushaltsmäßige Auswirkungen ergeben sich nicht, da der TV Germania 03 Obermaubach e. V. die Kosten in voller
Höhe trägt.
III. Beschlussvorschlag Verwaltung:
„Dem Antrag des TV Germania 03 Obermaubach e. V. auf Änderung und Nutzung der Sportanlage in
Obermaubach wird zugestimmt, jedoch mit der Auflage, dass der Sportplatz jederzeit für den FC Fortuna 1910
Maubach e. V. bespielbar bleiben muss.“
III. Beschlussvorschlag:
„Dem Antrag des TV Germania 03 Obermaubach e. V. auf Änderung und Nutzung der Sportanlage in
Obermaubach wird zugestimmt, jedoch mit der Auflage, dass diese Anlage ummittelbar nach jedem
Übungsende fachgerecht in Ordnung gebracht wird, damit der Sportplatz für die „Spielgemeinschaft Rurtal
1996“ sowie andere Nutzer bespielbar bleibt.“
Der Gemeindedirektor
- Ramm IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: