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Allgemeine Vorlage (2. Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Thum; hier: Aufstellungsbeschluß gemäß § 34 Abs. 4 Nrn. 1 und 3 BauGB)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
19 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (2. Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Thum;

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl/621-00 BE: Herr Schmühl Kreuzau, 17. März 1997 Vorlagen-Nr. 44/97 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuß Hauptausschuß Rat 24.04.1997 22.05.1997 03.06.1997 TOP: 2. Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Thum; hier: Aufstellungsbeschluß gemäß § 34 Abs. 4 Nrn. 1 und 3 BauGB I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 29.10.1991 eine Satzung über die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Thum gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB beschlossen. Das Satzungsgebiet ist der beigefügten Ablichtung aus der Deutschen Grundkarte zu entnehmen. Es handelt sich hierbei um eine rein deklaratorische Satzung, die durch einfachen Ratsbeschluß zustande gekommen und alsdann von der Bezirksregierung genehmigt worden ist. Gemäß § 34 Abs. 4 Ziffer 3 kann die Gemeinde durch Satzung auch einzelne Außenbereichsgrundstücke zur Abrundung der Gebiete nach § 34 Abs. 4 Ziffer 1 einbeziehen. Für eine derartige Satzung sind allerdings die sonstigen Vorschriften des Baugesetzbuches zu beachten, d.h. es ist eine Bürgerbeteiligung, eine Behördenbeteiligung und eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erforderlich. Der Eigentümer des Grundstückes Gemarkung Thum, Flur 5, Parz. Nr. 34, hat mit Schreiben vom 17.02.1997 den Antrag auf Einbeziehung seines Grundstückes in die Innenbereichssatzung für den Ortsteil Thum beantragt. Das Grundstück ist in der beigefügten Ablichtung aus der Deutschen Grundkarte besonders gekennzeichnet. Das Grundstück ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Kreuzau als Wohnbaufläche ausgewiesen. Eine Erschließung ist über die Straße "Im Niederbusch" grundsätzlich möglich. In die deklaratorische Innenbereichssatzung konnte es seinerzeit nicht einbezogen werden, da es eindeutig im Außenbereich liegt. Eine Bebauung ist für meine Begriffe zwar auch ohne Einbeziehung in das Satzungsgebiet nach § 35 Abs. 2 BauGB möglich. Dies habe ich auch versucht, dem Antragsteller zu erklären. Dennoch hat er den entsprechenden Antrag eingereicht, sich aber gleichzeitig verpflichtet, die hiermit verbundenen Kosten (allein rund 1.000,00 DM für erforderliche amtliche Bekanntmachungen) zu übernehmen. Aufgrund dieser Kostenübernahmeerklärung schlage ich Ihnen vor, eine entsprechende Änderungssatzung zur Aufstellung zu beschließen. Der Satzungsentwurf ist als Anlage beigefügt. Nach dem Aufstellungsbeschluß ist alsdann die Bürgerbeteiligung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Danach erfolgt der Satzungsbeschluß. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die mit der Durchführung des Verfahrens verbundenen Kosten in Höhe von rund 1.000,00 DM werden vom Antragsteller übernommen. III. Beschlußvorschlag: Das Grundstück Gemarkung Thum, Flur 5, Parz. Nr. 34, wird in den Innenbereich mit einbezogen. Die 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Kreuzau über die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Thum vom 20.12.1991 wird gemäß § 34 Abs. 4 Ziffer 1 in Verbindung mit § 34 Abs. 4 Ziffer 3 BauGB zur Aufstellung beschlossen. 2 Der Gemeindedirektor Ramm - Anlagen IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: Satzung der Gemeinde Kreuzau über die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Thum -2. Änderung- vom _______________________________________________________________________ Aufgrund des § 34 Abs. 4 Ziffer 1 in Verbindung mit § 34 Abs. 4 Ziffer 3 BauGB in der zur Zeit geltenden Fassung und des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der zur Zeit geltenden Fassung hat der Rat der Gemeinde Kreuzau in seiner Sitzung am die Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Thum, 2. Änderung, beschlossen: §1 3 Die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Thum, 2. Änderung, werden gemäß der im beigefügten Lageplan ersichtlichen Darstellung festgelegt. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung. §2 Das Niederschlagswasser von Grundstücken im Satzungsgebiet, die nach dem 1.01.1996 erstmals bebaut werden, ist der bestehenden Kanalisation zuzuführen. §3 Im Falle der Bebauung des Grundstückes Gemarkung Thum, Flur 5, Parz. Nr. 34, ist entlang der Grundstücksgrenze, die unmittelbar an den Außenbereich angrenzt, als Abschirmung zur freien Landschaft ein Pflanzstreifen in einer Breite von mindestens 2 m mit standortgerechten hoch- und niedrigwachsenden Laubgehölzen anzulegen. §4 Diese Satzung tritt am Tage der Veröffentlichung in Kraft (§ 12 Satz 4 BauGB). Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende Satzung über die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Thum, 2. Änderung, wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Es wird darauf hingewiesen, daß eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden, c) der Gemeindedirektor hat den Satzungsbeschluß vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Kreuzau, den Der Bürgermeister -Zens- 4