Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl/621-00
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 17. März 1997
Vorlagen-Nr.
44/97
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuß
Hauptausschuß
Rat
24.04.1997
22.05.1997
03.06.1997
TOP: 2. Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Thum;
hier: Aufstellungsbeschluß gemäß § 34 Abs. 4 Nrn. 1 und 3 BauGB
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 29.10.1991 eine Satzung über die Festlegung des im
Zusammenhang bebauten Ortsteiles Thum gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB beschlossen. Das Satzungsgebiet ist der
beigefügten Ablichtung aus der Deutschen Grundkarte zu entnehmen. Es handelt sich hierbei um eine rein
deklaratorische Satzung, die durch einfachen Ratsbeschluß zustande gekommen und alsdann von der Bezirksregierung
genehmigt worden ist.
Gemäß § 34 Abs. 4 Ziffer 3 kann die Gemeinde durch Satzung auch einzelne Außenbereichsgrundstücke zur
Abrundung der Gebiete nach § 34 Abs. 4 Ziffer 1 einbeziehen. Für eine derartige Satzung sind allerdings die sonstigen
Vorschriften des Baugesetzbuches zu beachten, d.h. es ist eine Bürgerbeteiligung, eine Behördenbeteiligung und eine
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erforderlich.
Der Eigentümer des Grundstückes Gemarkung Thum, Flur 5, Parz. Nr. 34, hat mit Schreiben vom 17.02.1997 den
Antrag auf Einbeziehung seines Grundstückes in die Innenbereichssatzung für den Ortsteil Thum beantragt. Das
Grundstück ist in der beigefügten Ablichtung aus der Deutschen Grundkarte besonders gekennzeichnet. Das
Grundstück ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Kreuzau als Wohnbaufläche ausgewiesen. Eine
Erschließung ist über die Straße "Im Niederbusch" grundsätzlich möglich. In die deklaratorische Innenbereichssatzung
konnte es seinerzeit nicht einbezogen werden, da es eindeutig im Außenbereich liegt.
Eine Bebauung ist für meine Begriffe zwar auch ohne Einbeziehung in das Satzungsgebiet nach § 35 Abs. 2 BauGB
möglich. Dies habe ich auch versucht, dem Antragsteller zu erklären. Dennoch hat er den entsprechenden Antrag
eingereicht, sich aber gleichzeitig verpflichtet, die hiermit verbundenen Kosten (allein rund 1.000,00 DM für
erforderliche amtliche Bekanntmachungen) zu übernehmen.
Aufgrund dieser Kostenübernahmeerklärung schlage ich Ihnen vor, eine entsprechende Änderungssatzung zur
Aufstellung zu beschließen. Der Satzungsentwurf ist als Anlage beigefügt. Nach dem Aufstellungsbeschluß ist alsdann
die Bürgerbeteiligung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Danach erfolgt der
Satzungsbeschluß.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die mit der Durchführung des Verfahrens verbundenen Kosten in Höhe von rund 1.000,00 DM werden vom
Antragsteller übernommen.
III. Beschlußvorschlag:
Das Grundstück Gemarkung Thum, Flur 5, Parz. Nr. 34, wird in den Innenbereich mit einbezogen.
Die 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Kreuzau über die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles
Thum vom 20.12.1991 wird gemäß § 34 Abs. 4 Ziffer 1 in Verbindung mit § 34 Abs. 4 Ziffer 3 BauGB zur Aufstellung
beschlossen.
2
Der Gemeindedirektor
Ramm -
Anlagen
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
Satzung
der Gemeinde Kreuzau
über die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Thum -2. Änderung- vom
_______________________________________________________________________
Aufgrund des § 34 Abs. 4 Ziffer 1 in Verbindung mit § 34 Abs. 4 Ziffer 3 BauGB in der zur Zeit geltenden Fassung und
des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der zur Zeit geltenden Fassung hat der Rat der
Gemeinde Kreuzau in seiner Sitzung am
die Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Thum, 2. Änderung, beschlossen:
§1
3
Die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils
Thum, 2. Änderung, werden gemäß der im beigefügten
Lageplan ersichtlichen Darstellung festgelegt.
Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung.
§2
Das Niederschlagswasser von Grundstücken im Satzungsgebiet, die nach dem 1.01.1996 erstmals bebaut werden, ist der
bestehenden Kanalisation zuzuführen.
§3
Im Falle der Bebauung des Grundstückes Gemarkung Thum, Flur 5, Parz. Nr. 34, ist entlang der Grundstücksgrenze,
die unmittelbar an den Außenbereich angrenzt, als Abschirmung zur freien Landschaft ein Pflanzstreifen in einer Breite
von mindestens 2 m mit standortgerechten hoch- und niedrigwachsenden Laubgehölzen anzulegen.
§4
Diese Satzung tritt am Tage der Veröffentlichung in Kraft (§ 12 Satz 4 BauGB).
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Satzung über die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Thum, 2. Änderung, wird
hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Es wird darauf hingewiesen, daß eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf
eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn
a)
eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht
durchgeführt,
b)
die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,
c)
der Gemeindedirektor hat den Satzungsbeschluß vorher beanstandet oder
d)
der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte
Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Kreuzau, den
Der Bürgermeister
-Zens-
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