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Dringlichkeitsentscheidung GB (Bereitstellung von Haushaltsmitteln für: a) das 26. Große Namslauer Heimattreffen und b) das 61. Eifeler Musikfest 2006)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
61 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Dringlichkeitsentscheidung GB (Bereitstellung von Haushaltsmitteln für:
a) das 26. Große Namslauer Heimattreffen und
b) das 61. Eifeler Musikfest 2006) Dringlichkeitsentscheidung GB (Bereitstellung von Haushaltsmitteln für:
a) das 26. Große Namslauer Heimattreffen und
b) das 61. Eifeler Musikfest 2006)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: D 48/2006 30.05.2006 Az.: GB I / 13 Dringlichkeitsentscheidung X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 31.05.2006 Kreistag 14.06.2006 Bereitstellung von Haushaltsmitteln für: a) das 26. Große Namslauer Heimattreffen und b) das 61. Eifeler Musikfest 2006 Sachbearbeiter/in: Herr Thomaßen Tel.: 15 - 303 Abt.: 13 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich noch nicht zur Verfügung : Produkt: 111 12 PSK 8 524904 und Produkt: 281 01 PSK 8 524902 gez. Hessenius Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt die sofortige Bereitstellung von 2.500,00 € (Produkt: 111 12 PSK 8 524904, Sonstige Ausgaben für Sachleistungen: Kreis Namslau) zur Bestreitung der Kosten des „26. Großen Namslauer Heimattreffens“ am 03. und 04.06.2006 (Pfingsten) sowie die sofortige Bereitstellung von 3.900,00 € (Produkt: 281 01 PSK 8 524902, Sachkosten: Eifeler Musikfest) zur Bestreitung der Kosten des 61. Eifeler Musikfestes am 10. und 11.06.2006. Seite - 2 Begründung: Zum Produkt: 111 12 PSK 8 524904: Sonstige Ausgaben für Sachleistungen (Kreis Namslau) Am 03. und 04.06.2006 findet in Euskirchen das „26. Große Namslauer Heimattreffen“ statt. Bei diesem Treffen werden zwei besondere Ereignisse gefeiert: 1) das 50-jährige Jubiläum der Übernahme der Patenschaft des Kreises Euskirchen über den schlesischen Kreis Namslau am 03.10.1955 und 2) die Gründung des „Namslauer Heimatvereins e.V.“ im Jahre 1956. Aus diesen besonderen Anlässen wird eine Mädchentanzgruppe der heutigen Namslauer Schule III, die von den Namslauer Heimatfreunden seit Jahren erheblich gefördert wird, zu den Feierlichkeiten anreisen. Der Kreis Euskirchen hat zugesagt, die Kosten des Bustransfers, die Übernachtung im Jugendgästehaus Nettersheim und das Besuchsprogramm der 26 Mädchen (10-12 Jahre alt) und fünf Betreuerinnen finanziell zu tragen. Hierfür wurden die entsprechenden Mittel in Höhe von 2.500 € in den Haushalt eingestellt. Da die Eintritte und Verpflegung während des Besuchsprogramms am 03. und 04.06. sowie die Kosten des Busunternehmens in bar zu zahlen sind, müsste der Betrag dann zur Verfügung stehen. Der Busunternehmer hat ausdrücklich um Begleichung der Rechnung in bar gebeten. Zum Produkt: 281 01 PSK 8 524902: Sachkosten Eifeler Musikfest Gemeinsam mit dem „Kreis der Freunde und Förderer des Klosters Steinfeld e.V.“ führt der Kreis Euskirchen alljährlich am Wochenende nach Pfingsten das „Eifeler Musikfest“ durch; in diesem Jahr zum 61. Mal am 10. und 11.06. Veranstalter ist nach einer Vereinbarung mit dem Förderverein aus dem Jahre 1994 der Kreis Euskirchen. Der Förderverein tritt als Sponsor auf. Die Kostenbeteiligung des Kreises wurde in der Vereinbarung auf damals 7.500 DM, heute 3.900 €, festgeschrieben. Dieser Betrag, der etwa ein Drittel der Kosten des Musikfestes deckt (ca. zwei Drittel trägt der Förderverein), dient zur Begleichung der Künstlerhonorare (Chöre, Orchester und Solisten), die den Ensembles, wie in diesem Genre üblich, in der Regel unmittelbar nach den Konzerten in bar ausgezahlt werden. Die Auszahlung erfolgt durch den Schatzmeister des Fördervereins. Daher müsste der Betrag kurzfristig an den Förderverein überwiesen werden. Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NW) wird die Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden. Begründung der Dringlichkeit: Die Bezirksregierung Köln teilte auf Anfrage am 30.05.2006 telefonisch mit, dass mit einer Genehmigung des Haushaltes in den nächsten Tagen noch nicht zu rechnen sei, da man die Bearbeitung des Haushaltes noch nicht abgeschlossen habe. Dies hat zur Konsequenz, dass aktuell noch kein wirksamer Haushalt vorliegt, sondern sich der Kreis noch in der vorläufigen Haushaltsführung befindet. Um die oben beschriebenen kulturellen Aufgaben, die kreisseitig nach wie vor für notwendig angesehen werden, weiterführen zu können, ist es notwendig, die Auszahlungen zu diesem Zeitpunkt zu leisten. Die Ausgabeleistung ist daher nicht aufschiebbar. gez. Reidt gez. Uwe Schmitz gez. Reiff gez. Grutke gez. Rosenke gez. Troschke Landrat (Kreisausschussmitglieder) Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: __________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)