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Allgemeine Vorlage (Festsetzung eines Straßennamens im Ortsteil Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
9,7 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Umwelt- und Ordnungsamt - Frau Steffens/ BE: Frau Steffens/ Herr Winter Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 193/97 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuß Hauptausschuß Rat 04.12.1997 09.12.1997 16.12.1997 TOP: Festsetzung eines Straßennamens im Ortsteil Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: Auf dem Areal der ehemaligen Fabrik Holtmann, Hauptstraße 1 - 3 in Kreuzau sollen 2 Wohngebäude und 1 Bürogebäude errichtet werden (s. beigef. Lagepläne). Ein Wohngebäude mit 42 Wohnungen für betreutes Wohnen befindet sich derzeit im Bau. In dem anderen Wohngebäude sollen 24 Wohnungen entstehen. Angesichts der vielen Personen, die dort einmal wohnhaft sein werden, sollte man diese Häuser nicht der Hauptstraße zuordnen sondern den Stichweg, der zu den Gebäuden führt, neu benennen. Da sich das Gelände in unmittelbarer Nähe der Burg Kreuzau befindet, schlägt die Verwaltung in Absprache mit Herrn Bürgermeister Zens vor, diesem Stichweg die Bezeichnung „An der Kreuzauer Burg“ zu geben. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: In 1998 Kosten für Straßenbenennungsschild. 2 III. Beschlußvorschlag Verwaltung: Der Rat der Gemeinde Kreuzau möge beschließen: Für den Stichweg auf dem Baugelände der ehemaligen Fabrik Holtmann wird die Bezeichnung „An der Kreuzauer Burg“ festgesetzt. III. Beschlußvorschlag: Der Rat der Gemeinde Kreuzau möge beschließen: Für den Stichweg auf dem Baugelände der ehemaligen Fabrik Holtmann wird die Bezeichnung "An Burg Kreuzau“ festgesetzt. Der Gemeindedirektor - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: