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Beschlussvorlage (Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes des Rhein-Erft-Kreiseshier: Vortrag des Ingenieurbüros IVV)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes des Rhein-Erft-Kreiseshier: Vortrag des Ingenieurbüros IVV) Beschlussvorlage (Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes des Rhein-Erft-Kreiseshier: Vortrag des Ingenieurbüros IVV) Beschlussvorlage (Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes des Rhein-Erft-Kreiseshier: Vortrag des Ingenieurbüros IVV)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-81/2004 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung Bemerkungen: 23.11.2004 Betreff: Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes des Rhein-Erft-Kreises hier: Vortrag des Ingenieurbüros IVV Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen des Ingenieurbüros IVV hinsichtlich des Verkehrsentwicklungsplanes des Rhein-Erft-Kreises zur Kenntnis und stimmt der beabsichtigten weiteren Vorgehensweise wie in der Begründung erläutert zu. Ergänzend weist der Ausschuss daraufhin, dass der Rat der Stadt Bedburg den Verzicht auf die L 48 n ausgesprochen hat, dies zu Gunsten der Herstellung der Radwegeverbindung entlang der L 279 von Lipp nach Kirchherten. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Verkehrsentwicklungsplan (VEP) versteht sich als integriertes Planungskonzept und umfasst alle Verkehrsarten. Grundlage der Planungen waren detaillierte Kenntnisse über die Verhaltensweisen und Wünsche der Bevölkerung. Zu diesem Zweck wurde im März 1991 auch eine Bevölkerungsbefragung durchgeführt. In den Folgejahren sind die für den motorisierten Individualverkehr, für den öffentlichen Personennahverkehr und für den Fahrradverkehr entwickelten Planungskonzepte konsequent umgesetzt worden. Im März 2003 ist wiederum eine Bevölkerungsbefragung durchgeführt worden, deren Ergebnisse zwischenzeitlich vorliegen. Im Vergleich der Befragungen 2003 und 1991 lassen sich die maßgebenden Entwicklungen ableiten und die erforderlichen Grundlagendaten über das Verkehrsverhalten der Bevölkerung im Rhein-Erft-Kreis für die Fortschreibung des VEP gewinnen. Im Rahmen der Sondersitzung des Verkehrsausschusses Rhein-Erft-Kreis es am 4.3.2004 wurde der 1. Zwischenbericht zur Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes vom beauftragten Ingenieurbüro vorgestellt und erörtert. In dieser Sitzung wurde die Verwaltung des Rhein-Erft-Kreis u. a. beauftragt, die verschiedenen Netzmodelle auf der Grundlage des Zwischenberichtes mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW und den kreisangehörigen Kommunen abzustimmen. Im Zuge der Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes Rhein-Erft-Kreis sollen neben einem so genannten Prognose-Null-Fall auch 2 Netzvarianten mit denkbaren Straßennetzergängzungen wirkungsanalytisch untersucht werden. Im aktuellen Netzentwurf für das Gebiet der Stadt Bedburg sind folgende Maßnahmen enthalten (siehe Anlage 1; die Zahlen in den Klammern geben die Position im beigefügten Netzplan wieder). Der Prognose-Null-Fall enthält alle Maßnahmen, die bis zum Prognosehorizont 2015 voraussichtlich fertig gestellt sind und durch das Planungsrecht so weit abgesichert sind, dass ihre Umsetzung als sicher gelten kann. • L 361 n • K 37 n (jetzt zukünftig Gemeindeverbindungsstraße/Bebauungsplan Nr. 48b/Bedburg) • B 59 n (Rommerskirchen) In der Netzvariante 1 sind alle Maßnahmen eingebracht, die in einer ersten Einschätzung sich als sinnvolle Netzergänzungen erweisen werden und möglichst nachhaltig zur Entlastung von sensiblen und überlasteten Strecken beitragen können. • K 32 n (Glesch) Netzvariante 2 beinhaltet alle die Maßnahmen, die sich aus Planungsüberlegungen im Kreis und den Kommunen ergeben haben, die einer Beurteilung in wirkungsanalytischer Hinsicht bedürfen. Hier kann dann nach der Beurteilung mit der weiteren planerischen Betreuung fortgefahren werden oder die Planungen zurückgestellt werden. • • • L 279 n (Ortsumgehung Rath) L 279 n (Ortsumgehung Kirchherten) L 48 n STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Die Maßnahmen in den Prognosefällen 1 + 2 stellen noch keine Priorität für eine Umsetzung dar. Der Rhein-Erft-Kreis erwartet von den Kommunen eine Stellungnahme zu den durch die IVV erarbeiteten Varianten. Wenn alle Kommunen ihre Zustimmung erteilt haben, wird der Rhein-Erft-Kreis das Büro IVV mit der Berechnung der einzelnen Netzvarianten beauftragen. Nach Vorlage dieser Berechung wird dann eine erneute Beratung im Kreistag und in den einzelnen Kommunen des Rhein-Erft-Kreises. Nach Abschluss der Beratungen erfolgt dann der Beschluss über die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen und deren Priorität. Die Verwaltung schlägt vor, der beabsichtigten Maßnahmen hinsichtlich der Prognosefälle 1 + 2 zunächst zuzustimmen, da eine detaillierte Ermittlung erst nach weiteren Berechnungen erfolgt. Das Ingenieurbüro IVV wird in der Sitzung zu den Planungen entsprechend vortragen. Die Verwaltung schlägt vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden. Anlage 50181 Bedburg, den 11.11.2004 ----------------------------------(Schmitz) ----------------------------------(Ackermann) Bearbeiter Fachbereichsleiter und Verwaltungsvorstand