Daten
Kommune
Bedburg
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18 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-81/2004
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
Bemerkungen:
23.11.2004
Betreff:
Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes des Rhein-Erft-Kreises
hier: Vortrag des Ingenieurbüros IVV
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
nimmt die Ausführungen des
Ingenieurbüros IVV hinsichtlich des Verkehrsentwicklungsplanes des Rhein-Erft-Kreises
zur Kenntnis und stimmt der beabsichtigten weiteren Vorgehensweise wie in der
Begründung erläutert zu.
Ergänzend weist der Ausschuss daraufhin, dass der Rat der Stadt Bedburg den Verzicht
auf die L 48 n ausgesprochen hat, dies zu Gunsten der Herstellung der
Radwegeverbindung entlang der L 279 von Lipp nach Kirchherten.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Verkehrsentwicklungsplan (VEP) versteht sich als integriertes Planungskonzept und
umfasst alle Verkehrsarten. Grundlage der Planungen waren detaillierte Kenntnisse über
die Verhaltensweisen und Wünsche der Bevölkerung. Zu diesem Zweck wurde im März
1991 auch eine Bevölkerungsbefragung durchgeführt. In den Folgejahren sind die für den
motorisierten Individualverkehr, für den öffentlichen Personennahverkehr und für den
Fahrradverkehr entwickelten Planungskonzepte konsequent umgesetzt worden. Im März
2003 ist wiederum eine Bevölkerungsbefragung durchgeführt worden, deren Ergebnisse
zwischenzeitlich vorliegen. Im Vergleich der Befragungen 2003 und 1991 lassen sich die
maßgebenden Entwicklungen ableiten und die erforderlichen Grundlagendaten über das
Verkehrsverhalten der Bevölkerung im Rhein-Erft-Kreis für die Fortschreibung des VEP
gewinnen.
Im Rahmen der Sondersitzung des Verkehrsausschusses Rhein-Erft-Kreis es am 4.3.2004
wurde der 1. Zwischenbericht zur Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes vom
beauftragten Ingenieurbüro vorgestellt und erörtert. In dieser Sitzung wurde die
Verwaltung des Rhein-Erft-Kreis u. a. beauftragt, die verschiedenen Netzmodelle auf der
Grundlage des Zwischenberichtes mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW und den
kreisangehörigen Kommunen abzustimmen.
Im Zuge der Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes Rhein-Erft-Kreis sollen
neben einem so genannten Prognose-Null-Fall auch 2 Netzvarianten mit denkbaren
Straßennetzergängzungen wirkungsanalytisch untersucht werden. Im aktuellen
Netzentwurf für das Gebiet der Stadt Bedburg sind folgende Maßnahmen enthalten (siehe
Anlage 1; die Zahlen in den Klammern geben die Position im beigefügten Netzplan
wieder).
Der Prognose-Null-Fall enthält alle Maßnahmen, die bis zum Prognosehorizont 2015
voraussichtlich fertig gestellt sind und durch das Planungsrecht so weit abgesichert sind,
dass ihre Umsetzung als sicher gelten kann.
• L 361 n
• K 37 n (jetzt zukünftig Gemeindeverbindungsstraße/Bebauungsplan Nr.
48b/Bedburg)
• B 59 n (Rommerskirchen)
In der Netzvariante 1 sind alle Maßnahmen eingebracht, die in einer ersten Einschätzung
sich als sinnvolle Netzergänzungen erweisen werden und möglichst nachhaltig zur
Entlastung von sensiblen und überlasteten Strecken beitragen können.
• K 32 n (Glesch)
Netzvariante 2 beinhaltet alle die Maßnahmen, die sich aus Planungsüberlegungen im
Kreis und den Kommunen ergeben haben, die einer Beurteilung in wirkungsanalytischer
Hinsicht bedürfen. Hier kann dann nach der Beurteilung mit der weiteren planerischen
Betreuung fortgefahren werden oder die Planungen zurückgestellt werden.
•
•
•
L 279 n (Ortsumgehung Rath)
L 279 n (Ortsumgehung Kirchherten)
L 48 n
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Die Maßnahmen in den Prognosefällen 1 + 2 stellen noch keine Priorität für eine
Umsetzung dar. Der Rhein-Erft-Kreis erwartet von den Kommunen eine Stellungnahme
zu den durch die IVV erarbeiteten Varianten. Wenn alle Kommunen ihre Zustimmung
erteilt haben, wird der Rhein-Erft-Kreis das Büro IVV mit der Berechnung der einzelnen
Netzvarianten beauftragen. Nach Vorlage dieser Berechung wird dann eine erneute
Beratung im Kreistag und in den einzelnen Kommunen des Rhein-Erft-Kreises.
Nach Abschluss der Beratungen erfolgt dann der Beschluss über die Umsetzung der
einzelnen Maßnahmen und deren Priorität.
Die Verwaltung schlägt vor, der beabsichtigten Maßnahmen hinsichtlich der Prognosefälle
1 + 2 zunächst zuzustimmen, da eine detaillierte Ermittlung erst nach weiteren
Berechnungen erfolgt.
Das Ingenieurbüro IVV wird in der Sitzung zu den Planungen entsprechend vortragen.
Die Verwaltung schlägt vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden.
Anlage
50181 Bedburg, den 11.11.2004
----------------------------------(Schmitz)
----------------------------------(Ackermann)
Bearbeiter
Fachbereichsleiter und
Verwaltungsvorstand