Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
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Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Hauptamt - Herr Winter
BE: Herr Winter
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
45/99
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Umweltausschuss
Hauptausschuss
Rat
26.04.1999
17.05.1999
31.05.1999
TOP: Einstieg in den Prozess der Lokalen Agenda 21;
hier:
Antrag der CDU-Fraktion vom 27.08.1998
I. Sach- und Rechtslage:
Die Lokale Agenda 21 ist der Versuch, das weltweite Handlungsprogramm, das 1992 auf der Konferenz der
Vereinigten Nationen für Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro von 178 Staaten –darunter auch die
Bundesrepublik Deutschland- unterzeichnet wurde, auf der kommunalen Ebene umzusetzen.
Die CDU-Fraktion hat hierzu am 27.08.1998 beantragt, der Rat möge einen entsprechenden Einstiegsbeschluss in
diesen Agenda-Prozess fassen und die Verwaltung beauftragen, ein Konzept für die Programmerstellung in der
Gemeinde Kreuzau vorzulegen. Von diesem Antrag, der als Anlage beigefügt ist, nahm der Rat in seiner Sitzung am
08.09.1998 Kenntnis und überwies ihn an den Fachausschuss.
Die Lokale Agenda 21 ist in aller Munde und dennoch ein unbekanntes Wesen. Frei übersetzt aus dem lateinischen
bedeutet dieser Terminus „was getan werden muss“. Gemeint ist ein langfristiges Aktionsprogramm der Kommunen für
das 21. Jahrhundert, also ein Bündel von Maßnahmen und Projekten in den Bereichen Wirtschaft, Ökologie und
Soziales für eine zukunftsbeständige (nachhaltige) Entwicklung.
Die Umsetzung ist sicherlich vorrangig Aufgabe der Kommune - so weit sie überhaupt zuständig ist -, weil diese durch
ihre Planungshoheit und Gestaltungsmöglichkeit das Lebensumfeld der Bürgerinnen und Bürger direkt beeinflusst und
als unterste Verwaltungsebene täglich mit den Bedürfnissen der dort lebenden Menschen konfrontiert wird.
Mit der Umsetzung des Agenda-Prozesses steht die Gemeinde vor einer großen Herausforderung, zumal sie weder von
Bund und Land eine finanzielle Unterstützung erwarten kann. Erwartet wird aber auch nicht, dass die Kommune alleine
diese Aufgabe schultert, sondern in Kapitel 28 der Agenda 21 ist festgelegt, dass die Kommunalverwaltung in einem
Dialog mit ihren Bürgerinnen und Bürgern, mit örtlich interessierten Gruppen und Organisationen und Vertretern der
ortsansässigen Wirtschaft diese Aufgabe angeht. Wie der CDU-Antrag richtigerweise schon deutlich macht, sind dabei
alle gesellschaftlich relevanten Gruppen (Kirchen, Schulen, Vereine, Parteien usw.) in den Prozess mit einzubeziehen,
wobei klar sein sollte, dass hier das Prinzip der Freiwilligkeit gemeint ist.
Ziel muss auch sein, die bestehenden kommunalen Planungen und Programme auf die Zukunftsbeständigkeit
auszurichten und aufeinander abzustimmen, wobei die „Lokale Agenda“ der Handlungsrahmen der kommunalen
Planung wird.
Die Beschlußformulierung des CDU-Antrages zielt auch darauf ab, die Verwaltung zu beauftragen, ein Konzept für die
Programmerstellung in der Gemeinde Kreuzau vorzulegen, d.h. die Verwaltung möge aufzeigen, wie der Prozess der
„Lokalen Agenda 21“ ablaufen soll. Die Verwaltung möchte sich diesem Aufgabenfeld stellen und schon in dieser
Vorlage den Handlungsrahmen (Konzept für die Programmerstellung) darstellen.
Vorrangig ist zunächst die Entscheidung des Rates, den Einstieg zu beschließen und somit den Prozess zu starten. Der
Gemeinde sollte auch die Mitverantwortung obliegen und sie soll den Prozess gezielt steuern. Aufgerufen sind hier Rat
und Verwaltung, wobei der Rat einen Agendabeauftragten bestimmen sollte, der Bindeglied zwischen Rat und
Verwaltung, Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger und für die Organisationen ist. Ihm soll auch für die
Aktivitäten der Beteiligten die Koordination obliegen.
Die Lokale Agenda 21 ist, wie vorstehend aufgezeigt, ein Prozess zwischen Kommunen und Bürgerinnen und Bürgern
sowie Organisationen. Deshalb werden hohe Anforderungen an die Organisation und Steuerung und die Integration der
Vertreter der verschiedensten Gruppierungen gestellt. Diskussionsergebnisse über Ziele und Maßnahmen müssen
umgesetzt werden. Zur Einbringung eines Aktionsprogramms in den Rat ist eine fundierte fachliche Vorbereitung
notwendig. Diese Arbeit ist m.E. durch die Einrichtung eines „Agenda-Beirates“ zu leisten, der u.a. aus den
Repräsentanten der wichtigsten Organisationen und Gruppierungen vor Ort bestehen sollte. Beispielhaft seien erwähnt:
Vereine, Schulen, Parteien, Handel, Fremdenverkehr, Land- und Forstwirtschaft, Kirchen, Natur- und
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Umweltschutzverbände, aber auch Vertreter von Senioren oder der Jugend. Anzumerken ist, dass der „AgendaBeirat“ kein gemeindliches Entscheidungsorgan ist. Er sollte aber vom Rat eingesetzt werden.
Die Aufgabenfelder in der Gemeinde sind unterschiedlich und umfangreich. Deshalb ist nach Bildung des „AgendaBeirates“ diesem vom Rat eine Rahmenstruktur vorzugeben, wobei auch für die Festlegung der Ziele
(Handlungsschwerpunkte) ein zeitlicher Rahmen angedacht werden sollte. Der „Agenda-Beirat“ ist auf Grund seiner
personellen Zusammensetzung nicht flexibel genug, sich allen Themen zu stellen, deshalb ist die Bildung von Arbeitsund Gesprächskreisen sinnvoll, weil diese sich dann mit konkreten Bereichen, z.B. Bauen, Verkehr, Energie, befassen
und dem „Agenda-Beirat“ zuarbeiten können.
Unter Beachtung einer zeitlichen Vorgabe soll der Agenda-Beirat (als Lenkungsorgan) eine umfassende
Bestandsaufnahme der durchzuführenden Maßnahmen in den vielfältigen Bereichen erarbeiten. Die Auflistung der
erarbeiteten Maßnahmen (Aktionsprogramm) sollte im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Gemeinde umfassend
veröffentlicht werden. Mit der öffentlichen Bekanntgabe wird das Ergebnis dokumentiert und nach außen sichtbar
gemacht.
Das Aktionsprogramm stellt dann die Basis für ein zukunftsfähiges Konzept des Rates dar, soweit dessen Zuständigkeit
gegeben ist. Die zukunftsbeständige Entwicklung einer Gemeinde kann selbstverständlich nur erreicht werden, wenn
das Aktionsprogramm „Lokale Agenda 21“ auch umgesetzt wird.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Für das Haushaltsjahr 1999 ergeben sich keine haushaltsmäßige Auswirkungen.
III. Beschlussvorschlag:
Zur Umsetzung der „Lokalen Agenda 21“ möge deshalb der Rat der Gemeinde wie folgt beschließen:
„1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
Der Rat beschließt den Einstieg in die „Lokale Agenda 21“ und setzt somit den Dialog hierzu in Gang.
Ziel ist eine zukunftsbeständige (nachhaltige) Entwicklung der Gemeinde unter Berücksichtigung von
wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Belangen. Rat und Verwaltung verpflichten sich, bei
zukünftigen Planungen und bei der Realisierung von Projekten diese auf ihre Zukunftsbeständigkeit
auszurichten und aufeinander abzustimmen.
Der Dialog zur „Lokalen Agenda 21“ soll unter Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, von
interessierten Gruppen, Vertretern der Wirtschaft usw. sowie unter Einbeziehung der im Rat
vertretenen Parteien, der Fachausschüsse sowie der Verwaltung durch die Bildung von Arbeits- und
Gesprächskreisen beginnen.
Der Rat bestimmt einen „Agendabeauftragten“, der als Koordinator und Ansprechpartner für die
Beteiligten fungiert. Sollte der Rat sich für jemanden aus der Verwaltung entscheiden, hat der
Gemeindedirektor sicherzustellen, dass hierfür keine neue Stelle geschaffen wird.
Der Rat setzt einen „Agenda-Beirat“ ein, der aus Mitgliedern der im Rat vertretenen Parteien und aus
Repräsentanten der wichtigsten Organisationen und Gruppierungen besteht. Der Agendabeauftragte ist
kraft Amtes Mitglied des „Agenda-Beirates“.
Der „Agenda-Beirat“ legt die Arbeitsfelder und die ihm hierzu zuarbeitenden „Arbeitskreise“ fest.
Der Verwaltungschef hat im Rahmen seiner Berichtspflicht den Rat über den Fortgang des AgendaProzesses zu informieren.
Der aus der Bestandsaufnahme und den Entscheidungen im „Agenda-Beirat“ nach Zuarbeiten der
Arbeitskreise entstandene Entwurf des Aktionsprogramms zur „Lokalen Agenda 21“ soll dem Rat
binnen einer Frist von ..... Jahren zur Beschlussfassung vorgelegt werden“.
Der Gemeindedirektor
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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