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Beschlussvorlage Stab (Technikagentur Euskirchen GmbH (TAE) Verlustausgleich ab dem Jahr 2003)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
54 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage Stab (Technikagentur Euskirchen GmbH (TAE)
Verlustausgleich ab dem Jahr 2003) Beschlussvorlage Stab (Technikagentur Euskirchen GmbH (TAE)
Verlustausgleich ab dem Jahr 2003)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 37/2002 17.06.2002 Az.: 701-12/3 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Wirtschaftsförderung 03.07.2002 Kreisausschuss 18.09.2002 Kreistag 18.09.2002 Technikagentur Euskirchen GmbH (TAE) Verlustausgleich ab dem Jahr 2003 Sachbearbeiter/in: Frau Schmitz Tel.: 369 Abt.: Stabsstelle 80 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite x Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: Mittel stehen hausrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt die Übernahme eines Verlustes bei der TAE GmbH ab dem Jahr 2003 (nach Auslaufen des Verwertungszeitraumes) in einer max. Höhe von 15.600 €/Jahr in Form eines Betriebskostenzuschusses. Der tatsächliche Verlust ist jährlich spitz abzurechnen. Begründung: Seite - 2 Die TAE GmbH wurde am 11.11.1994 gegründet, anschließend ins Handelsregister eingetragen und nahm am 01.11.1995 ihre Arbeit auf. Für die Zeit vom 01.07.1995 bis 31.12.1999 erfolgte eine Anschubfinanzierung durch das Land NRW in Höhe von ca. 270 TDM. Seit dem 01.01.2000 läuft der Verwertungszeitraum bis zum 31.12.2002. In diesem Zeitraum besteht für den Kreis Euskirchen die alleinige Nachschusspflicht in Höhe von 100 TDM/Jahr. Da für die Zeit nach dem Verwertungszeitraum eine neue Regelung zu treffen ist, haben die Gesellschafter in kleinem Kreis bereits zu Beginn des Jahres (20.03.2002) einen Vorschlag erarbeitet. Hierzu ist beigefügt die Beschlussvorlage aus der Gesellschafterversammlung der TAE GmbH vom 12.06.2002, der unter Vorbehalt des Fach- bzw. Kreistagsbeschlusses einstimmig zugestimmt wurde. Demnach übernehmen alle Gesellschafter der TAE GmbH gemäß ihren Stammkapitalanteilen die Abdeckung des Verlustes in einer max. Gesamthöhe von 30.000 €/Jahr in Form eines Betriebskostenzuschusses. Der Kreis Euskirchen hält 52 % Gesellschaftsanteile. Landrat Stabsstelle: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: (Unterschrift) (Unterschrift) (Unterschrift) (Unterschrift)