Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 37/2002
17.06.2002
Az.: 701-12/3
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
03.07.2002
Kreisausschuss
18.09.2002
Kreistag
18.09.2002
Technikagentur Euskirchen GmbH (TAE)
Verlustausgleich ab dem Jahr 2003
Sachbearbeiter/in: Frau Schmitz
Tel.: 369
Abt.: Stabsstelle 80
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
x
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
Mittel stehen hausrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt die Übernahme eines Verlustes bei der TAE GmbH ab dem Jahr 2003
(nach Auslaufen des Verwertungszeitraumes) in einer max. Höhe von 15.600 €/Jahr in Form eines
Betriebskostenzuschusses. Der tatsächliche Verlust ist jährlich spitz abzurechnen.
Begründung:
Seite - 2 Die TAE GmbH wurde am 11.11.1994 gegründet, anschließend ins Handelsregister eingetragen
und nahm am 01.11.1995 ihre Arbeit auf. Für die Zeit vom 01.07.1995 bis 31.12.1999 erfolgte eine
Anschubfinanzierung durch das Land NRW in Höhe von ca. 270 TDM. Seit dem 01.01.2000 läuft
der Verwertungszeitraum bis zum 31.12.2002. In diesem Zeitraum besteht für den Kreis
Euskirchen die alleinige Nachschusspflicht in Höhe von 100 TDM/Jahr.
Da für die Zeit nach dem Verwertungszeitraum eine neue Regelung zu treffen ist, haben die
Gesellschafter in kleinem Kreis bereits zu Beginn des Jahres (20.03.2002) einen Vorschlag
erarbeitet. Hierzu ist beigefügt die Beschlussvorlage aus der Gesellschafterversammlung der TAE
GmbH vom 12.06.2002, der unter Vorbehalt des Fach- bzw. Kreistagsbeschlusses einstimmig
zugestimmt wurde.
Demnach übernehmen alle Gesellschafter der TAE GmbH gemäß ihren Stammkapitalanteilen die
Abdeckung des Verlustes in einer max. Gesamthöhe von 30.000 €/Jahr in Form eines
Betriebskostenzuschusses. Der Kreis Euskirchen hält 52 % Gesellschaftsanteile.
Landrat
Stabsstelle:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
(Unterschrift)
(Unterschrift)
(Unterschrift)
(Unterschrift)