Daten
Kommune
Jülich
Größe
130 kB
Datum
30.06.2016
Erstellt
27.06.16, 13:47
Aktualisiert
27.06.16, 13:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 20/22 Az.: Kn.
Jülich, 27.06.2016
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 203/2016 1. Ergänzung
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Stadtrat
Termin
30.06.2016
TOP
Ergebnisse
Erlass der Haushaltssatzung der Stadt Jülich für das Jahr 2016 einschließlich der Anlagen
und der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes bis 2023
Anlg.:
20/22
SD.Net
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung der Stadt Jülich für das Jahr 2016 einschließlich der
Anlagen sowie die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes bis 2023.
Begründung:
In seiner Sitzung am 23.06.2016 hat der Haupt- und Finanzausschuss den Haushalt 2016 und die
Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes bis 2023 abschließend beraten.
Die in der Sitzung gefassten Beschlüsse
-
Aufstellung von Containern statt eines Anbaus an der GGS-West
Neuveranschlagung von Mitteln in Höhe von 16.000 € für Klimaschutzmaßnahmen
Veranschlagung von 100.000 € für Unterhaltungsmaßnahmen an Bürgerhallen
sind in den beigefügten dritten Änderungslisten berücksichtigt.
Außerdem sind Änderungen zu den Einnahmen der Tiefgarage eingeflossen, die sich aus der Aufstellung zu den Konsolidierungsmaßnahmen ergeben haben. Hier waren im Entwurf teilweise falsche Beträge veranschlagt, so dass die in der „Konsolidierungsliste“ dargestellten Maßnahmen nicht
nachvollziehbar waren. Aus dieser Konsolidierungsliste gestrichen ist die Einführung einer Gewässerunterhaltungsgebühr. Der Wegfall der Einnahmen ist ebenfalls in den Änderungslisten berücksichtigt.
Bezüglich der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer war vom Ausschuss eine gleichmäßige Anhebung aller Hebesätze vorgeschlagen worden. Im Haushaltsentwurf hatte die Verwaltung
die Hebesätze für die Grundsteuern erhöht, während der Hebesatz für die Gewerbesteuer unverän-
dert bleiben sollte. Die Mehreinnahmen hierdurch beliefen sich auf rund 520.000 €. Wenn diese
Mehreinnahmen durch eine gleichmäßige Anhebung aller drei Hebesätze erzielt werden sollen,
müssten die Hebesätze um rund 3,3 % angehoben werden. In „Prozentpunkten“ ergeben sich dann
die folgenden Hebesätze:
Steuerart
Hebesatz 2015
Hebesatz 2016
Hebesatz 2016 neu
Entwurf
Grundsteuer A
297 %
310 %
307 %
Grundsteuer B
517 %
560 %
535 %
Gewerbesteuer
497 %
497 %
513 %
Eine Neufassung der Haushaltssatzung ist beigefügt, ebenso Änderungslisten zu Ergebnis- und Finanzplan, die sämtliche Änderungen aus den Beratungen beinhalten.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
Sitzungsvorlage 203/2016 1. Ergänzung
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