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Sitzungsvorlage (Erlass der Haushaltssatzung der Stadt Jülich für das Jahr 2016 einschließlich der Anlagen und der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes bis 2023)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
130 kB
Datum
30.06.2016
Erstellt
27.06.16, 13:47
Aktualisiert
27.06.16, 13:47
Sitzungsvorlage (Erlass der Haushaltssatzung der Stadt Jülich für das Jahr 2016 einschließlich der Anlagen und der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes bis 2023) Sitzungsvorlage (Erlass der Haushaltssatzung der Stadt Jülich für das Jahr 2016 einschließlich der Anlagen und der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes bis 2023)

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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 20/22 Az.: Kn. Jülich, 27.06.2016 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 203/2016 1. Ergänzung Sitzungsvorlage Beratungsfolge Stadtrat Termin 30.06.2016 TOP Ergebnisse Erlass der Haushaltssatzung der Stadt Jülich für das Jahr 2016 einschließlich der Anlagen und der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes bis 2023 Anlg.: 20/22 SD.Net Beschlussentwurf: Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung der Stadt Jülich für das Jahr 2016 einschließlich der Anlagen sowie die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes bis 2023. Begründung: In seiner Sitzung am 23.06.2016 hat der Haupt- und Finanzausschuss den Haushalt 2016 und die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes bis 2023 abschließend beraten. Die in der Sitzung gefassten Beschlüsse - Aufstellung von Containern statt eines Anbaus an der GGS-West Neuveranschlagung von Mitteln in Höhe von 16.000 € für Klimaschutzmaßnahmen Veranschlagung von 100.000 € für Unterhaltungsmaßnahmen an Bürgerhallen sind in den beigefügten dritten Änderungslisten berücksichtigt. Außerdem sind Änderungen zu den Einnahmen der Tiefgarage eingeflossen, die sich aus der Aufstellung zu den Konsolidierungsmaßnahmen ergeben haben. Hier waren im Entwurf teilweise falsche Beträge veranschlagt, so dass die in der „Konsolidierungsliste“ dargestellten Maßnahmen nicht nachvollziehbar waren. Aus dieser Konsolidierungsliste gestrichen ist die Einführung einer Gewässerunterhaltungsgebühr. Der Wegfall der Einnahmen ist ebenfalls in den Änderungslisten berücksichtigt. Bezüglich der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer war vom Ausschuss eine gleichmäßige Anhebung aller Hebesätze vorgeschlagen worden. Im Haushaltsentwurf hatte die Verwaltung die Hebesätze für die Grundsteuern erhöht, während der Hebesatz für die Gewerbesteuer unverän- dert bleiben sollte. Die Mehreinnahmen hierdurch beliefen sich auf rund 520.000 €. Wenn diese Mehreinnahmen durch eine gleichmäßige Anhebung aller drei Hebesätze erzielt werden sollen, müssten die Hebesätze um rund 3,3 % angehoben werden. In „Prozentpunkten“ ergeben sich dann die folgenden Hebesätze: Steuerart Hebesatz 2015 Hebesatz 2016 Hebesatz 2016 neu Entwurf Grundsteuer A 297 % 310 % 307 % Grundsteuer B 517 % 560 % 535 % Gewerbesteuer 497 % 497 % 513 % Eine Neufassung der Haushaltssatzung ist beigefügt, ebenso Änderungslisten zu Ergebnis- und Finanzplan, die sämtliche Änderungen aus den Beratungen beinhalten. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 203/2016 1. Ergänzung Seite 2