Daten
Kommune
Jülich
Größe
75 kB
Datum
30.06.2016
Erstellt
27.06.16, 13:47
Aktualisiert
27.06.16, 13:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Produktbereich
Haushaltsstelle
Amt
11 111 001 01
5281000
30
Frage/Annmerkung
Haushaltsansätze wurden jedes Jahr unterschritten. Werden die Besichtigungen
ggf. aus einem anderen Topf getragen? Bewirtung mit Wasser scheint ja
ausreichend zu sein oder sind hier auch Besichtigungen im Ergebnis enthalten?
Ansosnten nur noch Bewirtung ansetzen.
30
Es sollte ein Funkmikrofon beschafft werden, dies schon seit längerer Zeit und nicht
die gesamte Anlage erneuert werden. Hier gibt es ja schon ein mobiles Mikrofon
(mit Kabel) für das Rednerpult, dann sollte ein Funkmikrofon auch möglich sein.
Somit sollte ein niedriger Ansatz ausreichend sein.
11 111 001 01
11 111 002 02
111001001
5431003
BMB
11 111 003 01
5431090
30
11 111 003 01
5431091
30
11 111 004 01
5051003
Kosten Stadt-Magazin, hier sollte für das Jahr 2017/18 ggf. ein neuer Ansatz
gefunden werden, falls hier eine Änderung eintritt. Es wird darum gebeten den
bestehenden Vertrag vorzulegen um zu klären was Bestandteil dieser Kosten ist.
Kosten für die Verfahren war über dem Ansatz von 2015 wird aber herabgesetzt.
Wäre hier eine Anpassung nicht notwendig, bzw. warum sind die Kosten 2015 so in
die Höhe gegangen? (Sanierung Schulzentrum?) Ab 2018 wird nur noch mit dem
halben Ansatz gerechnet warum?
Rechtsgutachten sind auch vom Ergebnis höher zum Ansatz, neuer Ansatz wird
aber weiterhin gesenkt. Wieso? Können mehr Rechtsgutachten innerhalb der
Verwaltung getätigt werden? 2014 war das Ergebnis ja auch sehr hoch.
Zuführung zur Rückstellung Urlaub/FLAZ warum kann hier kein Haushaltsansatz
gebildet werden, wenn hier Erfahrungswerte der letzen Jahre vorliegen? Es sind
immerhin Personalkosten. Scheinbar hat sich auch an der Systematik nichts
verändert, der hohen Überstundenzahlen. Wie ist hier der aktuelle Sachstand zu der
10/11 Personalbefragung? Wir bitten um eine Auflistung für das Jahr 2015.
11 111 005 01
5291000
10/11
11 111 005 01
5291001
10/11
11 111 005 01
5431001
10/11
11 111 007 01
5313001
10/11
11 111 007 01
110000078
10/11
Stellungnahme Fachamt
in den letzten Jahren haben keine "Besichtigungen" mehr stattgefunden, Ansatz wird daher auf 400 € reduziert, sollten doch
Besichtigungen durchgeführt werden, müssten die Mittel ggfs. überplanmäßig bereitgestellt werden
Insbesondere während der publikumsintensiven Beratungen "Lehrschwimmbecken" und "Eichhorn" kamen vermehrt Hinweise aus
der Bürgerschaft, dass die Akustik im Sitzungssaal mehr als dürftig ist. Die Anlage ist in die Jahre gekommen. Nach und nach fallen
Mikrofone aus. Eine Ersatzteilbeschaffung gestaltet sich schwierig, so dass sich zukünftig noch mehr politische Vertreter ein Mikrofon
teilen werden. Die Anschaffung eines einzelnen Funkmikrofons zielt eher auf einige wenige Präsentationen/Vorträge ab und kann
nicht die Kommunikation Politik - Verwaltung in den Sitzungen sicherstellen.
Ob Änderungen eintreten werden, ist derzeit noch nicht abschließend geklärt. Lt. derzeit gültigem Vertrag ist die Rautenberg
Media & Print Verlag KG Herausgeberin des Jülich Magazins. Dies beinhaltet Satz, Druck, Transport und Verteilung der Zeitung.
Innerhalb dieser Zeitung nutzt die Stadt Jülich Seiten mit eigener presserechtlicher Verantwortung („Notizen aus dem Rathaus“ und
„Amtliche Bekanntmachungen“). Die Stadt Jülich zahlt dem Verlag pro Veröffentlichung des Jülich Magazins eine anteilige
Vergütung in Höhe von derzeit ca. 343 €, wobei die amtlichen Bekannmachung gesondert berechnet werden.
Das Aufkommen von Gerichtsverhandlungen ist nicht planbar, so dass der Ansatz nur geschätzt werden kann. Das Ergebnis 2015
beinhaltete zudem eine Vergleichszahlung in Höhe von 28.000,-- Euro. Auch für die Jahre 2016/2017 wurden wegen laufender
Verfahren höhere Mittel angesetzt.
Die Erfordernis von Rechtsgutachten ist nicht planbar, so dass der Ansatz nur geschätzt werden kann. Im Übrigen dient das
Sachkonto als Deckung für Verwaltungsstreitverfahren.
Die durchschnittlichen Aufwendungen 2009 bis 2015 beliefen sich auf rund 85.000 € jährlich. Zum 31.12.2015 wurden bei den
Beamten Rückstellungen für rund 500 nicht in Anspruch genommene Urlaubstage und rund 1.200 Mehrarbeitsstunden gebildet. Bei
den Angestellten waren zum gleichen Stichtag rund 2.000 Urlaubstage nicht in Anspruch genommen und rund 8.300
Mehrarbeitsstunden geleistet. Die Personalbefragung ist abgeschlossen. Eine Grobauswertung hat stattgefunden. Allerdings sind
Verfeinerungen der Auswertungen noch notwendig, um konkrete Handlungsfelder zu ermitteln. Hieran wird derzeit gearbeitet.
Seitens Amt 10/11 wird aktuell auf gemeinsame Ausschreibungen verzichtet. In der Vergangenheit haben diese kein
zufriedenstellendes Ergebnis erbracht und waren darüber hinaus sehr aufwändig. Amt 32 hat in diesem Jahr ein Feuerwehrfahrzeug
dort ausschreiben lassen und positive Erfahrungen gemacht. Im Rahmen der Zusammenarbeit konnte ein nicht unerheblicher
Wird die Verbrauchergenossenschaft weiterhin nicht in Anspruch genommen?
Betrag eingespart werden. Die weitere Entwicklung wird vergleichend zu den derzeitigen Beschaffungswegen (Einkaufsplattform
Warum nicht und warum sind wir dann daran beteiligt?
citkoMarket, klassische Ausschreibungen) beobachtet.
Die Digitalisierung der Bauakten läuft noch (rd. 50 % der Scanarbeiten sind abgewickelt); in Bezug auf die Scanqualität musste
noch eine Anpassung vorgenommen werden (Scan in Farbe); parallel wurden weitere Projekte angestoßen (digitale Personalakte,
Sollte die Digitalisierung der Akten nicht abgeschlossen sein? Nur noch Jahr 2016/17 digitale Steuerakte etc.). Seitens des Rechenzentrums KDVZ Rhein-Erft-Rur werden weitere Projekte entwickelt und getestet. Die
oder wird dies ein fortlaufender Posten werden? Ab 2018 sind keine Gelder mehr
Digitalisierung wird ein laufender Prozeß sein und wird in Zukunft projektabhängige Kosten verursachen.
berücksichtigt.
Die zentrale Vergabestelle wurde zwischenzeitlich eingerichtet; die Mitarbeiterinnnen wurden geschult; eine weitere externe
Beratung Vergabestelle wurde in 2015 nicht vergeben oder liegt noch kein
Beratung war und ist nicht mehr erforderlich.
Ergebnis vor? Somit nicht mehr notwendig oder wird eine Neuanmeldung über die 8 Vergabeverfahren wurden bereits erfolgreich durchgeführt. Die Akzeptanz und Zufriedenheit erscheint aus Sicht der
Änderungsliste kommen?
Vergabestelle hoch. Bereits geplant sind 5 neue Ausschreibungen davon eine EU-weite bzgl. Reinigung.
Unter Sonderleistungen versteht die kdvz zusätzlich zur Umlage erbrachte Leistungen. Hierunter fallen z.B. die Arbeiten für die
Digitalisierung der Akten oder Kuvertier- und Portokosten für die Abgabenbescheide, Mahnungen und Verwarungsgelder. Diese
Leistungen werden separat in Rechnung gestellt und unmittelbar beim jeweiligen Kostenträger gebucht (siehe Sachkonto 52 521
Sind keine Ergebnisse der Sonderleistungen der KDVZ aus den Jahren 2014 und
001 01 5291000 für die Digitalisierung oder die Sachkonten für Portokosten beim Steueramt, der Stadtkasse und den Politessen).
2015 bekannt oder wurden keine abgenommen?
Daher kann die Aufteilung des Sachkontos hier entfallen.
Die Investitionen beziehen sich nicht nur auf Server und Netzwerkkomponenten sondern auf die gesamte Hard- und Software
Ausstattung aller edv-gestützten Arbeitsplätze.
Bzgl. der Server wird stichpunktartig folgendes mitgeteilt:
Datenleitung nicht ausgelegt für alle Anwendungszwecke (große Dateien). Mehr Bandbreite ist extrem teuer (laufende Kosten).
Lohnt nur bei großen Datenbanken (jedoch mit Geschwindigkeitseinbußen) aber dem Vorteil, dass Backup ausgelagert zu haben
(Datenbankgröße mal "x", verschiedene Stände). Beispiel für eine kürzlich ausgelagerte Datenbank: Bibliotheka/Open.
Sind die Investitionen nicht zu hoch, wenn selbst das Ergebnis von 2014 "nur" 3/4 des Weitere Auslagerungen, wo möglich bereits umgesetzt bzw. in Planung als fortlaufender Prozess (Stichwort: "Codia d3",
Ansatzes ausmacht (hier war der Haushalt ja vorher verabschiedet). 2015 wurde nur Personalakten, Bauakten, Bildarchiv BMB/StaMa).
ein Bruchteil verausgabt. Warum haben wir denn selber noch so viele Server,
können diese nicht von der KDVZ betreut werden?
Produktbereich
Haushaltsstelle
Amt
11 111 008 03
5423000
60
11 111 009 01
Produktblatt
20
11 111 010 04
111010004
BEM
11 111 011 02
5431040
20
11 111 012 02
4482001
20
11 111 12 02
5211703
23
11 111 12 02
5241000
23
Frage/Annmerkung
Leasingansatz scheint nach den Ergebnissen zu hoch gegriffen. Sollte im Bereich
Bürgermeisterauto nicht eine Änderung herbeigeführt werden? Gibt es eine
Berechnung nach der Leasing für Verwaltungsautos wirklich günstiger wird
besonders in Hinblick auf Schäden an den Fahrzeugen? Ansosnten bitten wir um
eine kurze Gegenüberstellung zwischen Leasing, Kauf und ggf. Mieten über z.B.
Carsharing.
Ist der Produktverantwortliche nicht eher anders zu benennen? Beispiel
Personalratsvorsitzende/r
11 111 12 02
5241010
23
11 111 13 01
111013022
66
11 111 13 01
111013012
66
Erfolgt hier kein Zuschuss/Förderung?
Portokosten entsprechen nicht den Ergebnissen. Hier kann eine Kürzung um
mindestens 5000 Euro erfolgen.
Das Geäude wird genutzt und ein Verkauf scheint noch nicht realisiert. Somit sollten
in 2016 schon noch Mieteinnahmen erfolgen und nicht im Haushalt auf Null gesetzt
werden.
Wird Trommelwäldchen nicht neu angesetzt für 2016? Sind die Aufträge schon in
2015 erfolgt oder wurde vergessen den Ansatz neu aufzunehmen? Warum werden
keine finanziellen Mittel zur Wiederaufforstung des Trommelwäldchens
bereitgestellt?
Neubebauung Wallramplatz scheint nicht umsetzbar, wie die Ansätze für den Kiosk
vermuten lassen. Wie ist hier der aktuelle Sachstand mit einer Veräußerung des
Grundstückes würden ja auch die Bewirtschaftungskosten entfallen? Kiosk steht nun
leer, weshalb fallen Kosten an?
Warum steigen die Unterhaltungskosten alte Musikschule und Schirmerschule? Die
alte Musikschule müßte gesamt herausgefallen sein und die Schirmerschule steigt
mehr als das Doppelte an?
Wozu wird ein Müllpressfahrzeug beschafft? Sollten nicht auch größere öffentliche
Müllgefäße beschafft werden, wie ist denn hier der Sachstand?
Fahrzeug nicht geeignet und dann werden zwei gebrauchte gekauft? In 2016 eins
und in 2017 eins? Dachte wir gehen bei Fahrzeugen über zum Leasing?
12 122 001 01
122001001
32
Parkscheinautomat, werden denn 2016 wirklich zwei benötigt?
12 122 001 01
122001002
32
12 126 001 01
5211010
65
Geschwindigkeitsmeßgerät, wird das alte weiterhin genutzt?
Brandwache Sanierungskosten, hier Konzepterstellung. Wo liegen denn die
Mängel, das ein Sanierungskonzept erstellt werden muss? Mit welchen Kosten ist in
etwa zu rechnen? Sanierungen wurden in bestimmten Bereichen vorgenommen,
wurden die Punkte bisher nicht erkannt?
Stellungnahme Fachamt
Der Ansatz der Leasingkosten im Haushaltsentwurf 2016 beinhaltete noch den Transporter für das Sozialamt, der zwischenzeitlich
jedoch als Gebrauchtwagen gekauft wurde. Insofern kann der Ansatz auf 12.000,-€ reduziert werden. Aufgrund der seinerzeit
extrem überalterten Dienstwagen wurde sukzessive auf ein 3-Jahres-Leasing umgestellt. Gründe die gegen einen Neukauf von
Fahrzeugen sprachen waren die Aktualisierung der Ausstattungen an die üblichen Sicherheitsstandards und vor Allem der
begrenzte Kreditrahmen. Ausnahmen betrafen lediglich noch die durch Transporte außergewöhnlich beanspruchten Fahrzeuge
(Poststelle; Transporter Sozialamt). Bei der Gegenüberstellung von Leasingkosten zu Kosten eines Fahrzeugkaufes können nur
marginale Schäden (z.B. Lackschäden) für einen Fahrzeugkauf sprechen, während größere Schäden in beiden Fällen zu
reparieren sind. Verschleiß- bzw. Gebrauchsschäden wiederum sind bei Leasingfahrzeugen nie zu berücksichtigen. Ein Vergleich
zwischen Leasing und Carsharing hat gezeigt, dass bei durchschnittlicher Kilometerleistung und Nutzungszeitraum pro Fahrzeug die
Kosten nahezu gleich sind. Gegen ein Carsharing sprechen jedoch die jederzeitige Verfügbarkeit der geleasten Fahrzeuge bzw.
die beim Carsharing erforderliche zeitliche Einplanbarkeit sowie die monatliche Grundgebühr pro Person beim Carsharing, die für
jede nutzungsberechtigte (d.h. angemeldete) Person anfällt. Eine bzw. mehrere allgemeine Nutzungsanmeldungen für die Stadt
(also nicht auf bestimmte Personen bezogen) sind nicht möglich.
Bei allen anderen Produkten sind die Verantwortlichen nametnlich genannt und nicht nur die Funktionsbezeichnung.
Aus diesem Produktsachkonto werden Hilfsmittel für Mitarbeiter/Innen beschafft. Einige dieser Hilfsmittel werden durch Dritte
(Arbeitsagentur, Rententräger, Krankenkasse) bezuschusst. Diese Zuschüsse sind jedoch personenbezogen und werden direkt an
den Mitarbeiter / die Mitarbeiterin ausgezahlt. Lediglich der Differenzbetrag wird von hier übernommen. Eine Einnahme wird daher
nicht gebucht.
Ansatz für Portokosten "Überwachung ruhender Verkehr" basiert auf alten Daten; gemäß Neuberechnung kann der Ansatz 2016 um
10.000 € reduziert werden (Änderungsliste)
Verkauf erst Mitte 2016; Mieteinnahmen (aber auch Abschreibung) wird mit der Änderungsliste veranschlagt
Das Fachamt war davon ausgegangen, dass eine Übertragung der Mittel erfolgt sei. Da generell keine Ermächtigungen von 2015
nach 2016 übertragen wurden, ist der Ansatz in 2016 neu zu veranschlagen (erfolgt mit der Änderungsliste)
Kiosk ist bis auf weiteres vermietet, allerdings kurzfristige Kündigungsfrist. Verkaufsverhandlungen laufen noch, derzeit werden
Borhpunkte für Sondierung abgestimmt
Änderung Ansatz erfolgt über Änderungsliste
Veranschlagt ist die Erstazbeschaffung für ein beim Bauhof vorhandenes, ca. 20 Jahre altes Fahrzeug; unabhägig von der Größe
der vorhandenen Abfallbehälter ist ein Pressen des Abfalles sinnvoll, da so Fahrten zum Bauhof zum Leeren entfallen.
hier sind PKW für die Bauhofleitung veranschlagt und nicht für den Streckenwärter; Leasing im Bereich Bauhof ist problematisch
wegen der starken Beanspruchung der Fahrzeuge (Fahrten über Feldwege etc…)
Die meisten Parkscheinautomaten sind mehr als 20 Jahre alt und störanfällig. Aus Wirtschaftlichkeitsgründen sollte der
Automatenbestand deshalb schrittweise erneuert werden
Das vorhandene Gerät wird weiterhin genutzt, hat jedoch 2 erhebliche Defizite: Eine Montage ist nur möglich, wenn zuvor an einer
Laterne ein (kostenpflichtiger) Stromanschluss hergestellt wurde und das Gerät kann keine Daten sammeln/speichern, um
Erkenntnisse für etwaige straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen gewinnen zu können. Durch die Spende der Sparkasse kann
günstig ein zusätzliches Gerät angeschafft werden, das diesen Erfordernissen genügt.
Aufgrund des Alters der Hauptwache liegen die wesentlichen Defizite in der gesamten Haustechnik, Brandschutz, Arbeitsschutz und
energetischem Zustand des Gebäudes. Sanierungskosten können derzeit noch nicht benannt werden.
Produktbereich
12 126 001 01
Haushaltsstelle
5291039
Amt
32
12 126 001 01
5412003
32
12 126 001 01
126001013
65
Frage/Annmerkung
Es handelt sich hier um eine Fortschreibung, wieso muss dies durch ein externes
Unternehmen druchgeführt werden?
Stellungnahme Fachamt
Die BezReg hat im Rahmen der Prüfung der Verlängerung der Ausnahmegenehmigung nach BHKG – Brandschutz, Hilfeleistungsund Katastrophenschutzgesetz (Auslauf der alten Genehmigung war zum Jahresende 2015) moniert, dass der aktuelle
Brandschutzbedarfsplan aus 2013 in der vorliegenden Form keine Grundlage für die Verlängerung unserer
Ausnahmegenehmigung sein kann. Unter der Bedingung, dass wir unverzüglich einen neuen Brandschutzbedarfsplan durch einen
externen Dienstleister erstellen lassen, wurde uns eine befristete Verlängerung zugesagt. Sobald ein neuer Brandschutzbedarfsplan
vorliegt, durch die politischen Gremien beschlossen wurde und von der Verwaltung umgesetzt wird, könne auch wieder eine
fünfjährige Ausnahmegenehmigung in Betracht kommen. Sollten wir dem nicht nachkommen, besteht die Gefahr, dass uns
überhaupt keine Ausnahmegenehmigung mehr erteilt wird und die Stadt Jülich eine hauptamtliche Feuerwehr mit mindestens 25
Kräften einrichten muss. Die Kosten für die Erstellung eines Brandschutzbedarfsplanes richten sich regelmäßig nach der
Einwohnerzahl der Kommune und liegen bei rund 2,50-3,50 EUR pro Einwohner. Entsprechende Angebote wurden angefordert.
Dies umzusetzen hat die Verwaltung der BezReg und dem Kreisbrandmeister in einem persönlichen Gespräch am 07.03.2016
zugesagt. Um das gesamte Verfahren (Ausschreibung, Erstellung, Beschlussfassung) in dem vorgegebenen kurzfristigen Rahmen
durchführen zu können, müssen daher kurzfristig ca. 90.000 EUR (voraussichtliche maximale Kosten) zur Verfügung gestellt werden.
Im Rahmen der neuen Brandschutzbedarfsplanung sollen sämtliche Aspekte der Feuerwehr Jülich beleuchtet werden; hierzu
zählen auch Planungen/Evaluierungen hinsichtlich Investitionen für Gebäude (hier auch: Thema Wache) und Fahrzeuge (Stichwort
Fahrzeugkonzept) sowie sonstige Maßnahmen zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr. Im Rahmen der Erarbeitung
der neuen Brandschutzbedarfsplanung sollten auch Vertreter der Politik eingebunden werden, um in einer Arbeitsgruppe
(Feuerwehr, Verwaltung, Fraktionsvertreter sowie die beauftragte Beratungsfirma) sämtliche Themen sachgerecht und
zielgerichtet aufzubereiten. Hierfür wäre es hilfreich, wenn jede Fraktion Personen benennen würde, die dann entsprechend
eingebunden werden könnten.
Es handelt sich dabei nicht um komplette neue Atemschutzgeräte, sondern um sogenannte Umrüstsätze für die vorhandenen
Atemschutzgeräte. Das bei der Feuerwehr Jülich eingesetzte Modell Atemschutzgeräte wird Ende 2016 in Teilen nicht mehr
produziert. Damit weiterhin eine regelmäßige Wartung und Instandhaltung, sowie der Austausch von Verschleißteilen an den
Geräten möglich ist, ist eine Umrüstung mithilfe von Umrüstsätzen notwendig. Dies verursacht Kosten in Höhe von ca. 500 € je
In der Erläuterung werden Kosten für Atemschutzgeräte für 2015/16 aufgeführt.
Atemschutzgerät, bei 80 Geräten also etwa 40.000 €. Die Beschaffung eines ersten Anteils dieser Umrüstsätze war im Haushalt 2015
Diese scheinen aber in 2015 noch nicht realisiert? Was sind die anderen Kosten, die bereits berücksichtigt. Eine Beschaffung war jedoch wegen der späten Genehmigung des Haushalts Mitte Dezember 2015 zeitlich
hier scheinbar sehr viel ausmachen. Kann der Ansatz nicht reduziert werden, da
nicht mehr möglich. Da die Beschaffung in 2015 noch nicht unaufschiebbar war, wurde auch von einer Ausschreibung in der
sheinbar keine Geräte ausgetauscht wurden in 2015?
haushaltslosen Zeit abgesehen. Eine Reduzierung des Ansatzes ist demnach nicht möglich.
Anbau Welldorf steht über drei Jahre mit 900.000 im Haushalt, Fahrzeug wird im Jahr
2016 beschafft, kann dies dann untergestellt werden? Warum wird der Ansatz um
Die Haushaltsanmeldung für diese Maßnahme erfolgte seinerzeit in Höhe von 900.000 €. Nach Vorstellung mehrerer
60.000 Euro überhöht eingestellt? Weiterhin wäre ein Neubau und Schließung von Planungsvarianten mit Kostenberechnungen im PUB, zuletzt am 28.04.2016, wurden die Kosten unter Berücksichtigung der
zwei Brandwachen günstiger.
Eigenleistung auf 840.000 € veranschlagt. Die Klarstellung erfolgt über die Änderungsliste.
12 126 001 01
126001014
32
Ist das Fahrzeug für den Katastrophenschutz notwendig, gibt es an anderen
Standorten solch ein Fahrzeug?
12 126 001 01
12 128 001 01
126001019
Produktblatt
32
20
Drei Sirenen für 55.000 Euro. Notwendig und an welchen Stellen?
Hier fehlen alle Hinweise der Verantwortlichkeit…
Bei der Bezeichnung ,,Löschgruppenfahrzeug Katastrophenschutz'', kurz LF KatS, handelt es sich lediglich um eine
Typenbezeichnung. Der Name resultiert daraus, dass dieses Modell vorranging im Katastrophenschutz verwendet wird. Es handelt
sich dabei um ein Fahrzeug, das für die Brandbekämpfung geeignet ist, aber wegen seiner zwei verladenen Feuerlöschpumpen
(eine festeingebaute und eine tragbare) und einer größeren Menge an Schläuchen für längere Wasserversorgungswege oder
Trockenpumpen von Überschwemmungsgebieten (im Katastrophenfall) verwendet wird. Zwei solcher Fahrzeuge wurden bisher
vom Bund im Rahmen des Katastrophenschutzes zur Verfügung gestellt. Eines davon (Baujahr 1989) ist in Welldorf stationiert und
wird dort, wie es auch vom Bund vorgesehen ist, für Übungen und Einsätze der hiesigen Feuerwehr genutzt. Außerdem ist es in der
Brandschutzbedarfsplanung berücksichtigt. Wäre das Fahrzeug nicht vom Bund zur Verfügung gestellt worden, hätte eine
Beschaffung bereits früher auf städtische Kosten erfolgen müssen. Der Bund (in Ausführung durch den Kreis Düren) zieht die
Fahrzeuge nun voraussichtlich noch in 2016 ein, nachdem sie insgesamt 27 Jahre an den Standorten Welldorf und Barmen in der
Nutzung waren und nicht mehr auf dem aktuellen technischen Stand sind. Eine Ersatzbeschaffung eines solchen
Löschgruppenfahrzeuges ist von Seiten des Bundes nicht vorgesehen, weshalb zur Aufrechterhaltung des Brandschutzes ein neues
Fahrzeug dieser Art für die Löschgruppe Welldorf in 2016 beschafft werden soll. Eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von
350.000 € ist bereits im genehmigten Haushalt 2015 veranschlagt worden.
Im Jahr 2014 hat die Stadt Jülich vom Land Nordrhein-Westfalen Fördermittel in Höhe von 21.529,17 € für die Einrichtung von
Warnanlagen erhalten. In einem kreisweiten Konzept wurden verschiedene Formen der Warnung der Bevölkerung
zusammengetragen. Eine konkrete Vorgabe, wie die Fördermittel von den Kommunen nun zu verwenden sind, gibt der Kreis dabei
nicht. Das Konzept tendiert jedoch zur Unterhaltung und Errichtung von Sirenenanlagen hin. Im Jülicher Stadtgebiet gibt es bisher
nur auf den Ortschaften Sirenenanlagen, die allesamt bereits digital ausgelöst werden können und deshalb auf einem relativ
modernen Stand der Technik sind. In der Kernstadt sind jedoch keine Sirenen mehr vorhanden. Hierfür wird momentan ein
Beschallungsplan entwickelt, um die benötigte Anzahl und optimalen Standorte der Sirenen zu ermitteln. Vorgesehen und im
kreisweiten Konzept empfohlen ist dabei die Errichtung von elektronischen Sirenen mit Durchsagefunktion. Da die Fördermittel
noch in 2016 verwendet werden müssen, wurden Haushaltsmittel für drei Sirenenanlagen veranschlagt. Kommt der
Beschallungsplan zu dem Ergebnis, dass mehr als diese drei Sirenen notwendig sind, so sollen die entsprechenden Mittel in den
Folgejahren veranschlagt werden.
wird ergänzt
Produktbereich
Haushaltsstelle
Amt
12 128 001 01
Gesamt
32
Frage/Annmerkung
Land übernimmt keine Kosten der Notfallausrüstung und die Personalkosten?
Warum wird es über den gesamten HSK fortgeschrieben, geplant waren bisher 3
Jahre.
Stellungnahme Fachamt
Land übernimmt nur zusätzliche Aufwendungen für das Notaufnahmelager (Ansätze nur für 2016); ansonsten ist Katastrophenschutz
ständige Aufgabe, daher durchgehend im HSK veranschlagt.
21 217 001 01
Gymnasium Zitadelle
65
21 221 001 01
Förderschulen
20
Der Ansatz von 150.000 € im Haushalt 2015 war hier zunächst mit einer Kostenschätzung hinterlegt. Zwischenzeitlich wurde im Zuge
einer Bestandsaufnahme die Kostenberechnung erstellt. Zusätzlich zu den bisher geplanten, sicherheitsrelevanten Maßnahmen
wie ELA-Anlage und Sicherheitsbeleuchtung Ostflügel wurde für den Ostflügel die Erneuerung der Allgemeinbeleuchtung der Flure
Erneuerung Sicherheitsbeleuchtung und ELA-Anlage wurde 2015 mit 150.000,und Treppenhäuser aufgenommen. Die Allgemeinbeleuchtung stammt aus den 1970 er Jahren. Sie ist weitgehenst abgängig und
angesetzt, aber nicht umgesetzt. Warum werden diese Arbeiten in 2016 mit 300.000,- entspricht insbesondere in den energetischen Anforderungen nicht mehr dem Stand der Technik. Für den Anteil
EUR angesetzt?
Allgemeinbeleuchtung ggf. auch Sicherheitsbeleuchtung wird z.Z. ein Förderantrag gestellt
gemäß Angaben des Kreises Düren wird der Kreishaushalt 2016 durch den neuen Zweckverband um rund 5,8 Millionen € entlastet;
Die Kosten für die Förderschule betrugen bisher 878.111,- EUR. Jetzt beträgt die
durch den neuen Zweckverband zahlt die Stadt Jülich in 2016 somit rund 660.000 € weniger an Kreisumlage. Die Einsparung ist
Umlage an den neuen Zweckverband 1.090.000,- EUR. Hat sich der neue
höher als der Mehraufwand bei der Verbandsumlage, so dass sich die Gründung des kreisweiten Zweckvervandes für die Stadt
Zweckverband dennoch gelohnt?
Jülich positiv darstellt.
25 252 001 01
5211100
20
Kulturhaus wird auch auf das Archiv angerechnet. Hier sollte sich im HSK Zeitraum
etwas verändern, somit Steigerung bei Museum und Bücherei (Umzug Archiv)
25 252 001 01
5241000
25 252 002 01
Museum Zitadelle
25 252 002 01
5211200
Kulturhaus wird auch auf das Archiv angerechnet. Hier sollte sich im HSK Zeitraum
geänderte Veranschlagung erfolgt nach Umzug ab dem Haushalt 2017 (es handelt sich nur um eine Umschichtung ohne
etwas verändern, somit Steigerung bei Museum und Bücherei (Umzug Archiv)
Auswirkungen auf den Gesamthaushalt)
Warum sind die Landeszuweisungen im Ergebnisplan 2015 so niedrig, im Finanzplan
Zuschuss wurde in 2015 größteteils als "investver Zuschuss" zur Finanzierung der Investitionen gebucht.
Museum aber bei 207.139,- EUR?
Die Arbeiten, die der Bauhof selbst leisten kann, werden von diesem ausgeführt und im Rahmen der internen
Grünpflege Zitadelle, gibt es hierzu einen gesonderten Zuschuss vom Land? Warum Leistungsverrechnung im Unterabschnitt Museum Zitadelle gebucht und damit durch die Landeszuweisung gedeckt. Die extern
kann dies nicht durch den Bauhof umgesetzt werden? Ist dies ein Auftrag mit dem vergebenen Arbeiten betreffen hauptsächlich die Oberwälle mit schwierigen Sicherheitsauflagen (sehr schräge Böschungen etc.),
die vom Bauhof nicht zu erledigen sind
Museum Brückenkopfpark zusammen? Kosteneinsparung möglich?
25 252 002 01
4141000
Woher kommt diese sprunghafte Differenz aus den Landeszuweisungen zwischen
Museum dem vorl. Ergebnis '15 (63.909,62 €) und dem Ansatz für 2016 (207.500 €) ?
25 252 002 01
5431001
25 252 003 01
Alle
25 252 003 01
5241090
25 263 001 01
5022000
geänderte Veranschlagung erfolgt nach Umzug ab dem Haushalt 2017 (es handelt sich nur um eine Umschichtung ohne
Auswirkungen auf den Gesamthaushalt)
20
Wie erklärt sich der Unterschied zwischen den allg. Sachkosten 2014 (756,30 €) und
Museum dem vorl. Ergebnis 2016 (12.778,16 €)?
Wo ist der Umzug und die Kosten für diesen im Haushalt verankert? Es müßte dann
doch eine neue Berechnung der Kosten erfolgen. Investitionen denke ich sind
10/11 dann auch notwendig?
Warum beträgt der Ansatz der Gebäudeversicherung fortlaufend 2700 €, wärend
alle bisherigen Ergebnisse 0 € betrugen?
23
Warum steigt der Beitrag zur Zusatzversorgungskasse tariflich Beschäftigter von rund
10/11 25,000 € in den Ergebnisse, auf rund 40,000 € im Ansatz?
Geld für Noten, werden diese Kosten auf die Teilnehmer umgelegt? Bisher waren
Kopien möglich, was hat sich hier in Bezug auf die GEMA geändert, das so hohe
Kosten anfallen?
Musikschule
Sponsering im Jahr 2016 auf 20.000 Euro danach wieder auf 5.000 Euro wie die
Ansätze in den Jahren zuvor. Bitte um Erklärung der Erhöhung.
56
25 263 001 01
5431163
25 281 002 01
4488000
25 281 002 01
4161000
56
25 281 002 01
31 313 001 01
4321000 & 5291000
4141101
56
31 313 001 01
Teilergebnis Asyl
50
31 315 003 01
5422002
23
Das Teilergebnis ab dem Jahr 2017 geht von einem Gewinn im Teilergebnissplan
Asyl aus. Ist dies realistisch?
Anmietung Merscher Höhe, sind dies die beiden Häuser? Monatliche Miete über
10.000 Euro?
31 351 001 01
5499002
50
Job-Ticket, wie kommt diese hohe Steigerung zu stande?
2015 wurde der Zuschuss überwiegend zur Deckung von Investitionen benötigt
Anschaffungen mit einem Wert von über 410 € werden als Investitionen im Finnazplan gebucht, Anschaffung mit einem Wert unter
410 € werden hier gebucht; je nach Wert der Anschaffungen kann es also zu deutlichen Abweichungen gegenüber
Vorjahreswerten oder Haushaltsansätzen kommen; außerdem wurden in 2014 Anschaffung über das Projekt "Via Belgica" gebucht.
Umbaumaßnahmen siehe 800.000 € bei Kostenträger "Gebäudemanagement", eigentliche "Umzugskosten" (Transportkosten u.ä.)
sind nicht veranschlagt
Gebäudeversicherung Kulturhaus = 3.680 €/Jahr, gebucht im Kostenträger Bücherei; Ansatz bei Archiv kann daher entfallen
Fehler in zugrunde liegender Excel-Datei, Korrektur siehe Änderungsliste
BISHER: Umlage der geringfügigen Kopierkosten auf Schüler; aber mit rechtlicher Grauzone!
NEU: Rechtssicherkeit durch Vertrag der VG Edition/GEMA mit dem Verband der Musikschulen, voraussichtliche Lizenzgebühren
5000,- €/jährlich.
es laufen überregionale Nachverhandlungen wegen praxisferner Bedingungen und zu hoher Kosten.
Hier ist in 2016 das Preisgeld (€ 20.000) des Landes NRW „Gesamtkonzept kulturelle Bildung“ berücksichtigt
Zuweisungen: Wie erklären sich die sehr starken Differenzen zwischen Ansätzen und
Ergebnissen (z.B. Ansatz 2016: 45.000 €, Ergebnisse 14 & 15 unter 10.000?
Resultiert aus Spenden- und Fördergeldern der Vorjahre
Einnahmen und Ausgaben Veranstaltungen: Warum weichen die Ansätze um
vierstellige Beträge von den Ergebnissen ab?
Einnahmen verteilen sich auf mehrere HHTs-Jahre (wie Theater-Abo); Ausgaben sind zu konkreten Zeitpunkten fällig.
Ab 2017 soll je Flüchtling und auf der Basis aktueller Zahlen ein Betrag von 10.000 €/Jahr gezahlt werden; auf der Grundlage der
dezeitigen Ausgaben weist der Kostenträger dann einen Überschuss aus.
Text des Sachkonto ist falsch; veranschlagt ist die Pachtzahlung an die CMH GmbH für das gesamte Areal; darin enthalten ist auch
die Miete für die Häuser
Zum einen erhöhte sich der Preis je Ticket zum 01.01.2016 von 15 € auf 20 €. In der Hauptsache wird die Steigerung allerdings durch
die deutliche gestiegene Zahl ausgegebener Tickets verursacht (Tickets werden auch an Asylbewerber ausgegeben, hier
deutlicher Anstieg)
Produktbereich
Haushaltsstelle
Amt
36 365 002 01
Kindergarten
Bourheim
36 367 001 01
Förderung der
Wohlfahrtspflege
42 424 001 01
5211100
65
51 511 001 01
5431004
60
52 523 001 01
52 523 001 01
4561000
5315000
63
63
53 531 001 01
4511000
20
Frage/Annmerkung
Stellungnahme Fachamt
positives Ergebnis bei Kindergarten Bourheim in Ansatz 2015 wegen zu gering veranschlagter Personalkosten (siehe Ergebnis 2015,
das ist deutlich negativ); beim Kindergarten Lich-Steinstraß (positives Ergebnis in 2015) wurden vom Kreis seit August 2015
Der kommunale Eigenanteil an den Betriebskosten eines Kindergarten beträgt 21%, Zuweisungen inkl. 2 Gruppen Ginsterweg gezahlt; der Kreis wurde gebeten, die Zuschüsse anzupassen, da absehbar sei, das
wie kann der Kindergarten dann mit einem positiven Ergebnis abschließen? Die
Ginsterweg voraussichtlich zum Jahreswechsel in Betrieb gehe. Anpassung erfolgte nicht, da Meldung Land und Genehmigung für
56
gleiche Frage stellt sich bei dem Kindergarten in Lich-Steinstraß?
5 Gruppen erfolgte. Rückzahlung/Anpassung erfolgt mit der Betriebskostenabrechnung.
In 2015 gab es eine Personalumsetzung und eine 25%tige Erhöhung der
Die Erhöhung im Bereich der Tariflich Beschäftigten resultiert aus einer Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit bei einer
Dienstaufwendungen für tariflich Beschäftigte. Gegenüber 2014 bedeutet das eine Beschäftigten um 10 Stunden - d.h. 0,5 Stelle wurde auf 0,769-Stelle erhöht. Der Beamte wurde zu Amt 56 umgesetzt. Die Stelle mit
Erhöhung der Personalkosten von ca. 39.200,- EUR auf ca. 105.000,- EUR. Durch
dem Aufgabenzuschnitt von Amt 56 muss noch bewertet werden. Lt. Stellenplan ist die Stelle zu 100 % der Kostenstelle "Projekte"
welchen erhöhten Arbeitsaufwand ist dieser erhöhte Personalaufwand zu
zugeordnet, lt. Abrechnungsprogramm (und Veranschlagung im Entwurf) ist die Stelle mit 95 % der Kostenstelle "Förderung der
Wohlfahrtspflege" und 5 % der Kostenstelle "Schwerbehindertenvertretung" zugeordnet.
10/11 rechtfertigen?
Ergebnisse der Unterhaltung sind in 14 und 15 höher. Warum erfolgt hier keine
Anpassung der Ansätze
Ein- und Ausgaben Windkonzentrationsflächen sind nur für 2016 aufgelistet. Ist
damit zu rechnen, das dieses Verfahren im Jahr 2016 abgeschlossen sein wird?
Es werden keine Bußgelder im Denkmalschutzbereich ausgestellt, oder liegen keine
Ergebnisse vor?
Sind hier keine Zuschüsse über den LVR möglich für die Denkmalpflege?
Bis wann sind die Konzession vergeben und kann hier ein neuer Vertrag
abgeschlossen werden?
Die Aufwendungen für die Bauunterhaltung sind in einem Deckungskreis zusammengefasst und über den gesamten Haushalt
"gegenseitig deckungsfähig". Eine regelmäßige Anpassung der Haushaltsansätze erfolgt daher in diesem Bereich nicht.
Die Planungsleistungen Windkonzentrationsflächen werden sich voraussichtlich bis ins Jahr 2018 erstrecken. Welche Ausgaben und
deckungsgleichen Einnahmen konkret für welches Jahr anfallen ist z.Zt. noch nicht bekannt.
Bußgelder sind gemäß § 41 DSchG zu erheben, wenn Verstöße gegen das Denkmalschutzgesetz vorliegen. Es wurden keine
Verstöße festgestellt und daher auch keine Bußgelder erhoben.
Zuschüss des LVR werden nicht mehr gezahlt, es können lediglich zinsfreie darlehen beantragt werden.
Vertrag läuft bis 2023
Die im Ansatz ausgewiesenen 4.500,- € sind für die erste Instanz (Rechtsbeistand Vergabekammer Köln) angefallen. Ob die
Aufwendungen im Rahmen der Betriebnsabrechnung in die Gebühren einfließen dürfen, wird noch geprüft. Die
Rechtsbeistandskosten für die 2. Instanz (OLG Düsseldorf, Verhandlungstermin Ende August 2016) werden über Amt 30
abgerechnet
siehe Änderungsliste (Erhöhung auf 11.500 €); Folgejahre je 2.000,- € für sukzessive Erweiterung
Ob altes Jülich-Magazin oder neues Stadtmagazin, dies verändert die Überlegung oder Argumentation für den Abfall- und
Umweltkalender nicht
53 537 001 01
53 537 001 01
5291000
5255000
60
60
53 537 001 01
5431000
60
53 537 002 01
Alle
60
Verfahren gegen die EU Ausschreibung, sind dies Anwaltsgebühren oder
Gerichtskosten, wie ist hier der Sachstand und können wir dies wirklich in die
Gebühren mit aufnehmen?
Austausch Müllbehälter einmalig 2000 Euro und danach?
Sollte dies nicht bei der Überlegung eines neuen Stadtmagazins mit berücksichtigt
werden (Abfallkalander ab 2017)
Altlastenkataster, wird dies nicht beim Kreis geführt, warum weiterhin Kosten in der
Haushaltsstelle?
53 538 001 01
110000019
66
Kanalsanierung südliche Stadtteile. Warum erfolgt 2016 eine Halbierung des
Ansatzes?
53 538 003 01
Alle
23
Die Ansätze im Kostenträger beziehen sich auf die Toiletten hinter dem Kiosk Schlossplatz. Zur Toilette Walramolatz ist folgendes zu
Bedürfnisanstalt am Walramplatz, was passiert hiermit und wie ist der Betrieb zur Zeit sagen: Die Toiletten werden immer über den Mieter (während der Öffnungszeiten) betrieben, wenn der Mieter allerdings weg ist
gewährleistet?
(gekündigt, abgebrochen o.ä.) dann gibt es auch keine Toiletten mehr. Die Behindertentoilette funktioniert mit Euroschlüssel.
20
Warum sind die Ergebnisse für die Straßenreinigung dauerhaft negativ? Wäre hier
nicht eine Gebührenerhöhung angebracht?
Rasensanierung Schloßplatz. Wie sieht es mit der Fläche aus? Ist diese wirklich für
Veranstaltungen geeignet, welcher Aufwand steckt nach Veranstaltung in der
Herrichtung und wer übernimmt diese Kosten?
Erftverband warum steigt die Umlage um 5.000 Euro?
Bezahlen wir keinen Beitrag, da nie ein Ergebnis vorhanden ist?
54 545 001 01
Straßenreinigung
55 551 001 01
55 552 001 01
55 553 002 01
5211202
5313002
5499000
66
60
60
56 561 001 01
5211030
60
56 561 001 01
60
56 561 001 01
60
Sachmittel, die in 2015 nicht verausgabt wurden, sollen neu in 2016 veranschlagt
werden.
Mittel für den Eigenanteil Förderantrag müssen in den Haushalt
(Fahrradinfrastruktur) sind bisher nicht berücksichtigt
Mittel für Stadtradeln ab 2017 im Haushalt enthalten, da schon verabschiedet.
Müssen im HSK berücksichtigt werden.
veranschlagt sind anteilige Personal- und Arbeitsplatzkosten des Amtsleiters und einer Sachbearbeiterin im Bauverwaltungsamt
Die Halbierung des Ansatzes resultiert aus einer zeitlichen Verschiebung der Maßnahme in das letzte Quartal des Jahres 2016 und in
das Jahr 2017. Aufgrund einer Fremdwassermessung des WVER in den südlichen Stadtteilen, die voraussichtlich bis ins dritte Quartal
dauert, können die Sanierungsmaßnahmen erst nach Beendigung der Messung ausgeführt werden. Der Ansatz für 2017 wird als VE
veranschlagt (Änderungsliste), damit der komplette Ansatz genutzt werden kann. Die Ausschreibung, Beauftragung und
eventuelle Teilarbeiten erfolgen bereits in diesem Jahr.
Kosten werden derzeit nur zu 75 % auf die Gebührenpflichtigen umgelegt, da ein "öffentliches Interesse" an der Reinigung bisher
pauschal mit 25 % angesetzt ist (wie bis 2000 verbindlich vorgegeben), Regelung ist weggefallen, Interesse kann u.U. geringer
angesetzt werden (auch Vorschlag GPA); ggf. Berücksichtigung in Kalkulationen ab 2017; gilt auch für den Winterdienst !!
Die Schotterrasenfläche ist geeignet den mechanischen Belastungen der Großveranstaltungen standzuhalten. Der Rasen leidet
insbesondere durch hohe Fussgängerfequentierung (z.b. Beim Weinfest, Handerwerkerinnemarkt) und insbesondere durch den
Zeltbau (Weihnachtsmarkt). Da die veranstaltungsfreien Zeiträume recht kurz sind, reicht die Zeit für die nachhaltige Regeneration
des Rasen nicht aus. Daher muss je nach Beanspruchung nachgesät und bewässert werden. Die Unterhaltungskosten einer intensiv
genutzten Rasenfläche ergeben sich durch die Nutzungsart und sind grundsätzlich mit einzukalkulieren. Ohne die Befestigung als
Schotterrasen wäre eine Nutzung als Veranstaltungsfläche nicht möglich.
Erhöhung war angekündigt bei HH-Anmeldung. Mittlerweile liegt Bescheid für 2016 vor, Gesamtbetrag 91.343,- € für 2016
Ansatz kann gestrichen werden, da kein Beitrag mehr anfällt.
Die Mittel des Ansatz von 16.000,- € konnten 2015 nicht in Anspruch genommen werden, da der Klimaschutzmanager erst Mitte
September eingestellt wurde und der Haushalt 2015 erst im Dezember genehmigt worden ist. Die Mittel können ggfs. 2016 erneut
veranschlagt werden
Sofern eine Bewilligung erfolgen wird, wären für 2017/18 Ausgaben in Höhe von 220.000,- € und Einnahmen von 198.000,- €
vorzusehen.
Teilnahmegebühren 2017 600,- €