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Sitzungsvorlage (Fragen_Grüne_vollständig)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
75 kB
Datum
30.06.2016
Erstellt
27.06.16, 13:47
Aktualisiert
27.06.16, 13:47
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Inhalt der Datei

Produktbereich Haushaltsstelle Amt 11 111 001 01 5281000 30 Frage/Annmerkung Haushaltsansätze wurden jedes Jahr unterschritten. Werden die Besichtigungen ggf. aus einem anderen Topf getragen? Bewirtung mit Wasser scheint ja ausreichend zu sein oder sind hier auch Besichtigungen im Ergebnis enthalten? Ansosnten nur noch Bewirtung ansetzen. 30 Es sollte ein Funkmikrofon beschafft werden, dies schon seit längerer Zeit und nicht die gesamte Anlage erneuert werden. Hier gibt es ja schon ein mobiles Mikrofon (mit Kabel) für das Rednerpult, dann sollte ein Funkmikrofon auch möglich sein. Somit sollte ein niedriger Ansatz ausreichend sein. 11 111 001 01 11 111 002 02 111001001 5431003 BMB 11 111 003 01 5431090 30 11 111 003 01 5431091 30 11 111 004 01 5051003 Kosten Stadt-Magazin, hier sollte für das Jahr 2017/18 ggf. ein neuer Ansatz gefunden werden, falls hier eine Änderung eintritt. Es wird darum gebeten den bestehenden Vertrag vorzulegen um zu klären was Bestandteil dieser Kosten ist. Kosten für die Verfahren war über dem Ansatz von 2015 wird aber herabgesetzt. Wäre hier eine Anpassung nicht notwendig, bzw. warum sind die Kosten 2015 so in die Höhe gegangen? (Sanierung Schulzentrum?) Ab 2018 wird nur noch mit dem halben Ansatz gerechnet warum? Rechtsgutachten sind auch vom Ergebnis höher zum Ansatz, neuer Ansatz wird aber weiterhin gesenkt. Wieso? Können mehr Rechtsgutachten innerhalb der Verwaltung getätigt werden? 2014 war das Ergebnis ja auch sehr hoch. Zuführung zur Rückstellung Urlaub/FLAZ warum kann hier kein Haushaltsansatz gebildet werden, wenn hier Erfahrungswerte der letzen Jahre vorliegen? Es sind immerhin Personalkosten. Scheinbar hat sich auch an der Systematik nichts verändert, der hohen Überstundenzahlen. Wie ist hier der aktuelle Sachstand zu der 10/11 Personalbefragung? Wir bitten um eine Auflistung für das Jahr 2015. 11 111 005 01 5291000 10/11 11 111 005 01 5291001 10/11 11 111 005 01 5431001 10/11 11 111 007 01 5313001 10/11 11 111 007 01 110000078 10/11 Stellungnahme Fachamt in den letzten Jahren haben keine "Besichtigungen" mehr stattgefunden, Ansatz wird daher auf 400 € reduziert, sollten doch Besichtigungen durchgeführt werden, müssten die Mittel ggfs. überplanmäßig bereitgestellt werden Insbesondere während der publikumsintensiven Beratungen "Lehrschwimmbecken" und "Eichhorn" kamen vermehrt Hinweise aus der Bürgerschaft, dass die Akustik im Sitzungssaal mehr als dürftig ist. Die Anlage ist in die Jahre gekommen. Nach und nach fallen Mikrofone aus. Eine Ersatzteilbeschaffung gestaltet sich schwierig, so dass sich zukünftig noch mehr politische Vertreter ein Mikrofon teilen werden. Die Anschaffung eines einzelnen Funkmikrofons zielt eher auf einige wenige Präsentationen/Vorträge ab und kann nicht die Kommunikation Politik - Verwaltung in den Sitzungen sicherstellen. Ob Änderungen eintreten werden, ist derzeit noch nicht abschließend geklärt. Lt. derzeit gültigem Vertrag ist die Rautenberg Media & Print Verlag KG Herausgeberin des Jülich Magazins. Dies beinhaltet Satz, Druck, Transport und Verteilung der Zeitung. Innerhalb dieser Zeitung nutzt die Stadt Jülich Seiten mit eigener presserechtlicher Verantwortung („Notizen aus dem Rathaus“ und „Amtliche Bekanntmachungen“). Die Stadt Jülich zahlt dem Verlag pro Veröffentlichung des Jülich Magazins eine anteilige Vergütung in Höhe von derzeit ca. 343 €, wobei die amtlichen Bekannmachung gesondert berechnet werden. Das Aufkommen von Gerichtsverhandlungen ist nicht planbar, so dass der Ansatz nur geschätzt werden kann. Das Ergebnis 2015 beinhaltete zudem eine Vergleichszahlung in Höhe von 28.000,-- Euro. Auch für die Jahre 2016/2017 wurden wegen laufender Verfahren höhere Mittel angesetzt. Die Erfordernis von Rechtsgutachten ist nicht planbar, so dass der Ansatz nur geschätzt werden kann. Im Übrigen dient das Sachkonto als Deckung für Verwaltungsstreitverfahren. Die durchschnittlichen Aufwendungen 2009 bis 2015 beliefen sich auf rund 85.000 € jährlich. Zum 31.12.2015 wurden bei den Beamten Rückstellungen für rund 500 nicht in Anspruch genommene Urlaubstage und rund 1.200 Mehrarbeitsstunden gebildet. Bei den Angestellten waren zum gleichen Stichtag rund 2.000 Urlaubstage nicht in Anspruch genommen und rund 8.300 Mehrarbeitsstunden geleistet. Die Personalbefragung ist abgeschlossen. Eine Grobauswertung hat stattgefunden. Allerdings sind Verfeinerungen der Auswertungen noch notwendig, um konkrete Handlungsfelder zu ermitteln. Hieran wird derzeit gearbeitet. Seitens Amt 10/11 wird aktuell auf gemeinsame Ausschreibungen verzichtet. In der Vergangenheit haben diese kein zufriedenstellendes Ergebnis erbracht und waren darüber hinaus sehr aufwändig. Amt 32 hat in diesem Jahr ein Feuerwehrfahrzeug dort ausschreiben lassen und positive Erfahrungen gemacht. Im Rahmen der Zusammenarbeit konnte ein nicht unerheblicher Wird die Verbrauchergenossenschaft weiterhin nicht in Anspruch genommen? Betrag eingespart werden. Die weitere Entwicklung wird vergleichend zu den derzeitigen Beschaffungswegen (Einkaufsplattform Warum nicht und warum sind wir dann daran beteiligt? citkoMarket, klassische Ausschreibungen) beobachtet. Die Digitalisierung der Bauakten läuft noch (rd. 50 % der Scanarbeiten sind abgewickelt); in Bezug auf die Scanqualität musste noch eine Anpassung vorgenommen werden (Scan in Farbe); parallel wurden weitere Projekte angestoßen (digitale Personalakte, Sollte die Digitalisierung der Akten nicht abgeschlossen sein? Nur noch Jahr 2016/17 digitale Steuerakte etc.). Seitens des Rechenzentrums KDVZ Rhein-Erft-Rur werden weitere Projekte entwickelt und getestet. Die oder wird dies ein fortlaufender Posten werden? Ab 2018 sind keine Gelder mehr Digitalisierung wird ein laufender Prozeß sein und wird in Zukunft projektabhängige Kosten verursachen. berücksichtigt. Die zentrale Vergabestelle wurde zwischenzeitlich eingerichtet; die Mitarbeiterinnnen wurden geschult; eine weitere externe Beratung Vergabestelle wurde in 2015 nicht vergeben oder liegt noch kein Beratung war und ist nicht mehr erforderlich. Ergebnis vor? Somit nicht mehr notwendig oder wird eine Neuanmeldung über die 8 Vergabeverfahren wurden bereits erfolgreich durchgeführt. Die Akzeptanz und Zufriedenheit erscheint aus Sicht der Änderungsliste kommen? Vergabestelle hoch. Bereits geplant sind 5 neue Ausschreibungen davon eine EU-weite bzgl. Reinigung. Unter Sonderleistungen versteht die kdvz zusätzlich zur Umlage erbrachte Leistungen. Hierunter fallen z.B. die Arbeiten für die Digitalisierung der Akten oder Kuvertier- und Portokosten für die Abgabenbescheide, Mahnungen und Verwarungsgelder. Diese Leistungen werden separat in Rechnung gestellt und unmittelbar beim jeweiligen Kostenträger gebucht (siehe Sachkonto 52 521 Sind keine Ergebnisse der Sonderleistungen der KDVZ aus den Jahren 2014 und 001 01 5291000 für die Digitalisierung oder die Sachkonten für Portokosten beim Steueramt, der Stadtkasse und den Politessen). 2015 bekannt oder wurden keine abgenommen? Daher kann die Aufteilung des Sachkontos hier entfallen. Die Investitionen beziehen sich nicht nur auf Server und Netzwerkkomponenten sondern auf die gesamte Hard- und Software Ausstattung aller edv-gestützten Arbeitsplätze. Bzgl. der Server wird stichpunktartig folgendes mitgeteilt: Datenleitung nicht ausgelegt für alle Anwendungszwecke (große Dateien). Mehr Bandbreite ist extrem teuer (laufende Kosten). Lohnt nur bei großen Datenbanken (jedoch mit Geschwindigkeitseinbußen) aber dem Vorteil, dass Backup ausgelagert zu haben (Datenbankgröße mal "x", verschiedene Stände). Beispiel für eine kürzlich ausgelagerte Datenbank: Bibliotheka/Open. Sind die Investitionen nicht zu hoch, wenn selbst das Ergebnis von 2014 "nur" 3/4 des Weitere Auslagerungen, wo möglich bereits umgesetzt bzw. in Planung als fortlaufender Prozess (Stichwort: "Codia d3", Ansatzes ausmacht (hier war der Haushalt ja vorher verabschiedet). 2015 wurde nur Personalakten, Bauakten, Bildarchiv BMB/StaMa). ein Bruchteil verausgabt. Warum haben wir denn selber noch so viele Server, können diese nicht von der KDVZ betreut werden? Produktbereich Haushaltsstelle Amt 11 111 008 03 5423000 60 11 111 009 01 Produktblatt 20 11 111 010 04 111010004 BEM 11 111 011 02 5431040 20 11 111 012 02 4482001 20 11 111 12 02 5211703 23 11 111 12 02 5241000 23 Frage/Annmerkung Leasingansatz scheint nach den Ergebnissen zu hoch gegriffen. Sollte im Bereich Bürgermeisterauto nicht eine Änderung herbeigeführt werden? Gibt es eine Berechnung nach der Leasing für Verwaltungsautos wirklich günstiger wird besonders in Hinblick auf Schäden an den Fahrzeugen? Ansosnten bitten wir um eine kurze Gegenüberstellung zwischen Leasing, Kauf und ggf. Mieten über z.B. Carsharing. Ist der Produktverantwortliche nicht eher anders zu benennen? Beispiel Personalratsvorsitzende/r 11 111 12 02 5241010 23 11 111 13 01 111013022 66 11 111 13 01 111013012 66 Erfolgt hier kein Zuschuss/Förderung? Portokosten entsprechen nicht den Ergebnissen. Hier kann eine Kürzung um mindestens 5000 Euro erfolgen. Das Geäude wird genutzt und ein Verkauf scheint noch nicht realisiert. Somit sollten in 2016 schon noch Mieteinnahmen erfolgen und nicht im Haushalt auf Null gesetzt werden. Wird Trommelwäldchen nicht neu angesetzt für 2016? Sind die Aufträge schon in 2015 erfolgt oder wurde vergessen den Ansatz neu aufzunehmen? Warum werden keine finanziellen Mittel zur Wiederaufforstung des Trommelwäldchens bereitgestellt? Neubebauung Wallramplatz scheint nicht umsetzbar, wie die Ansätze für den Kiosk vermuten lassen. Wie ist hier der aktuelle Sachstand mit einer Veräußerung des Grundstückes würden ja auch die Bewirtschaftungskosten entfallen? Kiosk steht nun leer, weshalb fallen Kosten an? Warum steigen die Unterhaltungskosten alte Musikschule und Schirmerschule? Die alte Musikschule müßte gesamt herausgefallen sein und die Schirmerschule steigt mehr als das Doppelte an? Wozu wird ein Müllpressfahrzeug beschafft? Sollten nicht auch größere öffentliche Müllgefäße beschafft werden, wie ist denn hier der Sachstand? Fahrzeug nicht geeignet und dann werden zwei gebrauchte gekauft? In 2016 eins und in 2017 eins? Dachte wir gehen bei Fahrzeugen über zum Leasing? 12 122 001 01 122001001 32 Parkscheinautomat, werden denn 2016 wirklich zwei benötigt? 12 122 001 01 122001002 32 12 126 001 01 5211010 65 Geschwindigkeitsmeßgerät, wird das alte weiterhin genutzt? Brandwache Sanierungskosten, hier Konzepterstellung. Wo liegen denn die Mängel, das ein Sanierungskonzept erstellt werden muss? Mit welchen Kosten ist in etwa zu rechnen? Sanierungen wurden in bestimmten Bereichen vorgenommen, wurden die Punkte bisher nicht erkannt? Stellungnahme Fachamt Der Ansatz der Leasingkosten im Haushaltsentwurf 2016 beinhaltete noch den Transporter für das Sozialamt, der zwischenzeitlich jedoch als Gebrauchtwagen gekauft wurde. Insofern kann der Ansatz auf 12.000,-€ reduziert werden. Aufgrund der seinerzeit extrem überalterten Dienstwagen wurde sukzessive auf ein 3-Jahres-Leasing umgestellt. Gründe die gegen einen Neukauf von Fahrzeugen sprachen waren die Aktualisierung der Ausstattungen an die üblichen Sicherheitsstandards und vor Allem der begrenzte Kreditrahmen. Ausnahmen betrafen lediglich noch die durch Transporte außergewöhnlich beanspruchten Fahrzeuge (Poststelle; Transporter Sozialamt). Bei der Gegenüberstellung von Leasingkosten zu Kosten eines Fahrzeugkaufes können nur marginale Schäden (z.B. Lackschäden) für einen Fahrzeugkauf sprechen, während größere Schäden in beiden Fällen zu reparieren sind. Verschleiß- bzw. Gebrauchsschäden wiederum sind bei Leasingfahrzeugen nie zu berücksichtigen. Ein Vergleich zwischen Leasing und Carsharing hat gezeigt, dass bei durchschnittlicher Kilometerleistung und Nutzungszeitraum pro Fahrzeug die Kosten nahezu gleich sind. Gegen ein Carsharing sprechen jedoch die jederzeitige Verfügbarkeit der geleasten Fahrzeuge bzw. die beim Carsharing erforderliche zeitliche Einplanbarkeit sowie die monatliche Grundgebühr pro Person beim Carsharing, die für jede nutzungsberechtigte (d.h. angemeldete) Person anfällt. Eine bzw. mehrere allgemeine Nutzungsanmeldungen für die Stadt (also nicht auf bestimmte Personen bezogen) sind nicht möglich. Bei allen anderen Produkten sind die Verantwortlichen nametnlich genannt und nicht nur die Funktionsbezeichnung. Aus diesem Produktsachkonto werden Hilfsmittel für Mitarbeiter/Innen beschafft. Einige dieser Hilfsmittel werden durch Dritte (Arbeitsagentur, Rententräger, Krankenkasse) bezuschusst. Diese Zuschüsse sind jedoch personenbezogen und werden direkt an den Mitarbeiter / die Mitarbeiterin ausgezahlt. Lediglich der Differenzbetrag wird von hier übernommen. Eine Einnahme wird daher nicht gebucht. Ansatz für Portokosten "Überwachung ruhender Verkehr" basiert auf alten Daten; gemäß Neuberechnung kann der Ansatz 2016 um 10.000 € reduziert werden (Änderungsliste) Verkauf erst Mitte 2016; Mieteinnahmen (aber auch Abschreibung) wird mit der Änderungsliste veranschlagt Das Fachamt war davon ausgegangen, dass eine Übertragung der Mittel erfolgt sei. Da generell keine Ermächtigungen von 2015 nach 2016 übertragen wurden, ist der Ansatz in 2016 neu zu veranschlagen (erfolgt mit der Änderungsliste) Kiosk ist bis auf weiteres vermietet, allerdings kurzfristige Kündigungsfrist. Verkaufsverhandlungen laufen noch, derzeit werden Borhpunkte für Sondierung abgestimmt Änderung Ansatz erfolgt über Änderungsliste Veranschlagt ist die Erstazbeschaffung für ein beim Bauhof vorhandenes, ca. 20 Jahre altes Fahrzeug; unabhägig von der Größe der vorhandenen Abfallbehälter ist ein Pressen des Abfalles sinnvoll, da so Fahrten zum Bauhof zum Leeren entfallen. hier sind PKW für die Bauhofleitung veranschlagt und nicht für den Streckenwärter; Leasing im Bereich Bauhof ist problematisch wegen der starken Beanspruchung der Fahrzeuge (Fahrten über Feldwege etc…) Die meisten Parkscheinautomaten sind mehr als 20 Jahre alt und störanfällig. Aus Wirtschaftlichkeitsgründen sollte der Automatenbestand deshalb schrittweise erneuert werden Das vorhandene Gerät wird weiterhin genutzt, hat jedoch 2 erhebliche Defizite: Eine Montage ist nur möglich, wenn zuvor an einer Laterne ein (kostenpflichtiger) Stromanschluss hergestellt wurde und das Gerät kann keine Daten sammeln/speichern, um Erkenntnisse für etwaige straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen gewinnen zu können. Durch die Spende der Sparkasse kann günstig ein zusätzliches Gerät angeschafft werden, das diesen Erfordernissen genügt. Aufgrund des Alters der Hauptwache liegen die wesentlichen Defizite in der gesamten Haustechnik, Brandschutz, Arbeitsschutz und energetischem Zustand des Gebäudes. Sanierungskosten können derzeit noch nicht benannt werden. Produktbereich 12 126 001 01 Haushaltsstelle 5291039 Amt 32 12 126 001 01 5412003 32 12 126 001 01 126001013 65 Frage/Annmerkung Es handelt sich hier um eine Fortschreibung, wieso muss dies durch ein externes Unternehmen druchgeführt werden? Stellungnahme Fachamt Die BezReg hat im Rahmen der Prüfung der Verlängerung der Ausnahmegenehmigung nach BHKG – Brandschutz, Hilfeleistungsund Katastrophenschutzgesetz (Auslauf der alten Genehmigung war zum Jahresende 2015) moniert, dass der aktuelle Brandschutzbedarfsplan aus 2013 in der vorliegenden Form keine Grundlage für die Verlängerung unserer Ausnahmegenehmigung sein kann. Unter der Bedingung, dass wir unverzüglich einen neuen Brandschutzbedarfsplan durch einen externen Dienstleister erstellen lassen, wurde uns eine befristete Verlängerung zugesagt. Sobald ein neuer Brandschutzbedarfsplan vorliegt, durch die politischen Gremien beschlossen wurde und von der Verwaltung umgesetzt wird, könne auch wieder eine fünfjährige Ausnahmegenehmigung in Betracht kommen. Sollten wir dem nicht nachkommen, besteht die Gefahr, dass uns überhaupt keine Ausnahmegenehmigung mehr erteilt wird und die Stadt Jülich eine hauptamtliche Feuerwehr mit mindestens 25 Kräften einrichten muss. Die Kosten für die Erstellung eines Brandschutzbedarfsplanes richten sich regelmäßig nach der Einwohnerzahl der Kommune und liegen bei rund 2,50-3,50 EUR pro Einwohner. Entsprechende Angebote wurden angefordert. Dies umzusetzen hat die Verwaltung der BezReg und dem Kreisbrandmeister in einem persönlichen Gespräch am 07.03.2016 zugesagt. Um das gesamte Verfahren (Ausschreibung, Erstellung, Beschlussfassung) in dem vorgegebenen kurzfristigen Rahmen durchführen zu können, müssen daher kurzfristig ca. 90.000 EUR (voraussichtliche maximale Kosten) zur Verfügung gestellt werden. Im Rahmen der neuen Brandschutzbedarfsplanung sollen sämtliche Aspekte der Feuerwehr Jülich beleuchtet werden; hierzu zählen auch Planungen/Evaluierungen hinsichtlich Investitionen für Gebäude (hier auch: Thema Wache) und Fahrzeuge (Stichwort Fahrzeugkonzept) sowie sonstige Maßnahmen zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr. Im Rahmen der Erarbeitung der neuen Brandschutzbedarfsplanung sollten auch Vertreter der Politik eingebunden werden, um in einer Arbeitsgruppe (Feuerwehr, Verwaltung, Fraktionsvertreter sowie die beauftragte Beratungsfirma) sämtliche Themen sachgerecht und zielgerichtet aufzubereiten. Hierfür wäre es hilfreich, wenn jede Fraktion Personen benennen würde, die dann entsprechend eingebunden werden könnten. Es handelt sich dabei nicht um komplette neue Atemschutzgeräte, sondern um sogenannte Umrüstsätze für die vorhandenen Atemschutzgeräte. Das bei der Feuerwehr Jülich eingesetzte Modell Atemschutzgeräte wird Ende 2016 in Teilen nicht mehr produziert. Damit weiterhin eine regelmäßige Wartung und Instandhaltung, sowie der Austausch von Verschleißteilen an den Geräten möglich ist, ist eine Umrüstung mithilfe von Umrüstsätzen notwendig. Dies verursacht Kosten in Höhe von ca. 500 € je In der Erläuterung werden Kosten für Atemschutzgeräte für 2015/16 aufgeführt. Atemschutzgerät, bei 80 Geräten also etwa 40.000 €. Die Beschaffung eines ersten Anteils dieser Umrüstsätze war im Haushalt 2015 Diese scheinen aber in 2015 noch nicht realisiert? Was sind die anderen Kosten, die bereits berücksichtigt. Eine Beschaffung war jedoch wegen der späten Genehmigung des Haushalts Mitte Dezember 2015 zeitlich hier scheinbar sehr viel ausmachen. Kann der Ansatz nicht reduziert werden, da nicht mehr möglich. Da die Beschaffung in 2015 noch nicht unaufschiebbar war, wurde auch von einer Ausschreibung in der sheinbar keine Geräte ausgetauscht wurden in 2015? haushaltslosen Zeit abgesehen. Eine Reduzierung des Ansatzes ist demnach nicht möglich. Anbau Welldorf steht über drei Jahre mit 900.000 im Haushalt, Fahrzeug wird im Jahr 2016 beschafft, kann dies dann untergestellt werden? Warum wird der Ansatz um Die Haushaltsanmeldung für diese Maßnahme erfolgte seinerzeit in Höhe von 900.000 €. Nach Vorstellung mehrerer 60.000 Euro überhöht eingestellt? Weiterhin wäre ein Neubau und Schließung von Planungsvarianten mit Kostenberechnungen im PUB, zuletzt am 28.04.2016, wurden die Kosten unter Berücksichtigung der zwei Brandwachen günstiger. Eigenleistung auf 840.000 € veranschlagt. Die Klarstellung erfolgt über die Änderungsliste. 12 126 001 01 126001014 32 Ist das Fahrzeug für den Katastrophenschutz notwendig, gibt es an anderen Standorten solch ein Fahrzeug? 12 126 001 01 12 128 001 01 126001019 Produktblatt 32 20 Drei Sirenen für 55.000 Euro. Notwendig und an welchen Stellen? Hier fehlen alle Hinweise der Verantwortlichkeit… Bei der Bezeichnung ,,Löschgruppenfahrzeug Katastrophenschutz'', kurz LF KatS, handelt es sich lediglich um eine Typenbezeichnung. Der Name resultiert daraus, dass dieses Modell vorranging im Katastrophenschutz verwendet wird. Es handelt sich dabei um ein Fahrzeug, das für die Brandbekämpfung geeignet ist, aber wegen seiner zwei verladenen Feuerlöschpumpen (eine festeingebaute und eine tragbare) und einer größeren Menge an Schläuchen für längere Wasserversorgungswege oder Trockenpumpen von Überschwemmungsgebieten (im Katastrophenfall) verwendet wird. Zwei solcher Fahrzeuge wurden bisher vom Bund im Rahmen des Katastrophenschutzes zur Verfügung gestellt. Eines davon (Baujahr 1989) ist in Welldorf stationiert und wird dort, wie es auch vom Bund vorgesehen ist, für Übungen und Einsätze der hiesigen Feuerwehr genutzt. Außerdem ist es in der Brandschutzbedarfsplanung berücksichtigt. Wäre das Fahrzeug nicht vom Bund zur Verfügung gestellt worden, hätte eine Beschaffung bereits früher auf städtische Kosten erfolgen müssen. Der Bund (in Ausführung durch den Kreis Düren) zieht die Fahrzeuge nun voraussichtlich noch in 2016 ein, nachdem sie insgesamt 27 Jahre an den Standorten Welldorf und Barmen in der Nutzung waren und nicht mehr auf dem aktuellen technischen Stand sind. Eine Ersatzbeschaffung eines solchen Löschgruppenfahrzeuges ist von Seiten des Bundes nicht vorgesehen, weshalb zur Aufrechterhaltung des Brandschutzes ein neues Fahrzeug dieser Art für die Löschgruppe Welldorf in 2016 beschafft werden soll. Eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 350.000 € ist bereits im genehmigten Haushalt 2015 veranschlagt worden. Im Jahr 2014 hat die Stadt Jülich vom Land Nordrhein-Westfalen Fördermittel in Höhe von 21.529,17 € für die Einrichtung von Warnanlagen erhalten. In einem kreisweiten Konzept wurden verschiedene Formen der Warnung der Bevölkerung zusammengetragen. Eine konkrete Vorgabe, wie die Fördermittel von den Kommunen nun zu verwenden sind, gibt der Kreis dabei nicht. Das Konzept tendiert jedoch zur Unterhaltung und Errichtung von Sirenenanlagen hin. Im Jülicher Stadtgebiet gibt es bisher nur auf den Ortschaften Sirenenanlagen, die allesamt bereits digital ausgelöst werden können und deshalb auf einem relativ modernen Stand der Technik sind. In der Kernstadt sind jedoch keine Sirenen mehr vorhanden. Hierfür wird momentan ein Beschallungsplan entwickelt, um die benötigte Anzahl und optimalen Standorte der Sirenen zu ermitteln. Vorgesehen und im kreisweiten Konzept empfohlen ist dabei die Errichtung von elektronischen Sirenen mit Durchsagefunktion. Da die Fördermittel noch in 2016 verwendet werden müssen, wurden Haushaltsmittel für drei Sirenenanlagen veranschlagt. Kommt der Beschallungsplan zu dem Ergebnis, dass mehr als diese drei Sirenen notwendig sind, so sollen die entsprechenden Mittel in den Folgejahren veranschlagt werden. wird ergänzt Produktbereich Haushaltsstelle Amt 12 128 001 01 Gesamt 32 Frage/Annmerkung Land übernimmt keine Kosten der Notfallausrüstung und die Personalkosten? Warum wird es über den gesamten HSK fortgeschrieben, geplant waren bisher 3 Jahre. Stellungnahme Fachamt Land übernimmt nur zusätzliche Aufwendungen für das Notaufnahmelager (Ansätze nur für 2016); ansonsten ist Katastrophenschutz ständige Aufgabe, daher durchgehend im HSK veranschlagt. 21 217 001 01 Gymnasium Zitadelle 65 21 221 001 01 Förderschulen 20 Der Ansatz von 150.000 € im Haushalt 2015 war hier zunächst mit einer Kostenschätzung hinterlegt. Zwischenzeitlich wurde im Zuge einer Bestandsaufnahme die Kostenberechnung erstellt. Zusätzlich zu den bisher geplanten, sicherheitsrelevanten Maßnahmen wie ELA-Anlage und Sicherheitsbeleuchtung Ostflügel wurde für den Ostflügel die Erneuerung der Allgemeinbeleuchtung der Flure Erneuerung Sicherheitsbeleuchtung und ELA-Anlage wurde 2015 mit 150.000,und Treppenhäuser aufgenommen. Die Allgemeinbeleuchtung stammt aus den 1970 er Jahren. Sie ist weitgehenst abgängig und angesetzt, aber nicht umgesetzt. Warum werden diese Arbeiten in 2016 mit 300.000,- entspricht insbesondere in den energetischen Anforderungen nicht mehr dem Stand der Technik. Für den Anteil EUR angesetzt? Allgemeinbeleuchtung ggf. auch Sicherheitsbeleuchtung wird z.Z. ein Förderantrag gestellt gemäß Angaben des Kreises Düren wird der Kreishaushalt 2016 durch den neuen Zweckverband um rund 5,8 Millionen € entlastet; Die Kosten für die Förderschule betrugen bisher 878.111,- EUR. Jetzt beträgt die durch den neuen Zweckverband zahlt die Stadt Jülich in 2016 somit rund 660.000 € weniger an Kreisumlage. Die Einsparung ist Umlage an den neuen Zweckverband 1.090.000,- EUR. Hat sich der neue höher als der Mehraufwand bei der Verbandsumlage, so dass sich die Gründung des kreisweiten Zweckvervandes für die Stadt Zweckverband dennoch gelohnt? Jülich positiv darstellt. 25 252 001 01 5211100 20 Kulturhaus wird auch auf das Archiv angerechnet. Hier sollte sich im HSK Zeitraum etwas verändern, somit Steigerung bei Museum und Bücherei (Umzug Archiv) 25 252 001 01 5241000 25 252 002 01 Museum Zitadelle 25 252 002 01 5211200 Kulturhaus wird auch auf das Archiv angerechnet. Hier sollte sich im HSK Zeitraum geänderte Veranschlagung erfolgt nach Umzug ab dem Haushalt 2017 (es handelt sich nur um eine Umschichtung ohne etwas verändern, somit Steigerung bei Museum und Bücherei (Umzug Archiv) Auswirkungen auf den Gesamthaushalt) Warum sind die Landeszuweisungen im Ergebnisplan 2015 so niedrig, im Finanzplan Zuschuss wurde in 2015 größteteils als "investver Zuschuss" zur Finanzierung der Investitionen gebucht. Museum aber bei 207.139,- EUR? Die Arbeiten, die der Bauhof selbst leisten kann, werden von diesem ausgeführt und im Rahmen der internen Grünpflege Zitadelle, gibt es hierzu einen gesonderten Zuschuss vom Land? Warum Leistungsverrechnung im Unterabschnitt Museum Zitadelle gebucht und damit durch die Landeszuweisung gedeckt. Die extern kann dies nicht durch den Bauhof umgesetzt werden? Ist dies ein Auftrag mit dem vergebenen Arbeiten betreffen hauptsächlich die Oberwälle mit schwierigen Sicherheitsauflagen (sehr schräge Böschungen etc.), die vom Bauhof nicht zu erledigen sind Museum Brückenkopfpark zusammen? Kosteneinsparung möglich? 25 252 002 01 4141000 Woher kommt diese sprunghafte Differenz aus den Landeszuweisungen zwischen Museum dem vorl. Ergebnis '15 (63.909,62 €) und dem Ansatz für 2016 (207.500 €) ? 25 252 002 01 5431001 25 252 003 01 Alle 25 252 003 01 5241090 25 263 001 01 5022000 geänderte Veranschlagung erfolgt nach Umzug ab dem Haushalt 2017 (es handelt sich nur um eine Umschichtung ohne Auswirkungen auf den Gesamthaushalt) 20 Wie erklärt sich der Unterschied zwischen den allg. Sachkosten 2014 (756,30 €) und Museum dem vorl. Ergebnis 2016 (12.778,16 €)? Wo ist der Umzug und die Kosten für diesen im Haushalt verankert? Es müßte dann doch eine neue Berechnung der Kosten erfolgen. Investitionen denke ich sind 10/11 dann auch notwendig? Warum beträgt der Ansatz der Gebäudeversicherung fortlaufend 2700 €, wärend alle bisherigen Ergebnisse 0 € betrugen? 23 Warum steigt der Beitrag zur Zusatzversorgungskasse tariflich Beschäftigter von rund 10/11 25,000 € in den Ergebnisse, auf rund 40,000 € im Ansatz? Geld für Noten, werden diese Kosten auf die Teilnehmer umgelegt? Bisher waren Kopien möglich, was hat sich hier in Bezug auf die GEMA geändert, das so hohe Kosten anfallen? Musikschule Sponsering im Jahr 2016 auf 20.000 Euro danach wieder auf 5.000 Euro wie die Ansätze in den Jahren zuvor. Bitte um Erklärung der Erhöhung. 56 25 263 001 01 5431163 25 281 002 01 4488000 25 281 002 01 4161000 56 25 281 002 01 31 313 001 01 4321000 & 5291000 4141101 56 31 313 001 01 Teilergebnis Asyl 50 31 315 003 01 5422002 23 Das Teilergebnis ab dem Jahr 2017 geht von einem Gewinn im Teilergebnissplan Asyl aus. Ist dies realistisch? Anmietung Merscher Höhe, sind dies die beiden Häuser? Monatliche Miete über 10.000 Euro? 31 351 001 01 5499002 50 Job-Ticket, wie kommt diese hohe Steigerung zu stande? 2015 wurde der Zuschuss überwiegend zur Deckung von Investitionen benötigt Anschaffungen mit einem Wert von über 410 € werden als Investitionen im Finnazplan gebucht, Anschaffung mit einem Wert unter 410 € werden hier gebucht; je nach Wert der Anschaffungen kann es also zu deutlichen Abweichungen gegenüber Vorjahreswerten oder Haushaltsansätzen kommen; außerdem wurden in 2014 Anschaffung über das Projekt "Via Belgica" gebucht. Umbaumaßnahmen siehe 800.000 € bei Kostenträger "Gebäudemanagement", eigentliche "Umzugskosten" (Transportkosten u.ä.) sind nicht veranschlagt Gebäudeversicherung Kulturhaus = 3.680 €/Jahr, gebucht im Kostenträger Bücherei; Ansatz bei Archiv kann daher entfallen Fehler in zugrunde liegender Excel-Datei, Korrektur siehe Änderungsliste BISHER: Umlage der geringfügigen Kopierkosten auf Schüler; aber mit rechtlicher Grauzone! NEU: Rechtssicherkeit durch Vertrag der VG Edition/GEMA mit dem Verband der Musikschulen, voraussichtliche Lizenzgebühren 5000,- €/jährlich. es laufen überregionale Nachverhandlungen wegen praxisferner Bedingungen und zu hoher Kosten. Hier ist in 2016 das Preisgeld (€ 20.000) des Landes NRW „Gesamtkonzept kulturelle Bildung“ berücksichtigt Zuweisungen: Wie erklären sich die sehr starken Differenzen zwischen Ansätzen und Ergebnissen (z.B. Ansatz 2016: 45.000 €, Ergebnisse 14 & 15 unter 10.000? Resultiert aus Spenden- und Fördergeldern der Vorjahre Einnahmen und Ausgaben Veranstaltungen: Warum weichen die Ansätze um vierstellige Beträge von den Ergebnissen ab? Einnahmen verteilen sich auf mehrere HHTs-Jahre (wie Theater-Abo); Ausgaben sind zu konkreten Zeitpunkten fällig. Ab 2017 soll je Flüchtling und auf der Basis aktueller Zahlen ein Betrag von 10.000 €/Jahr gezahlt werden; auf der Grundlage der dezeitigen Ausgaben weist der Kostenträger dann einen Überschuss aus. Text des Sachkonto ist falsch; veranschlagt ist die Pachtzahlung an die CMH GmbH für das gesamte Areal; darin enthalten ist auch die Miete für die Häuser Zum einen erhöhte sich der Preis je Ticket zum 01.01.2016 von 15 € auf 20 €. In der Hauptsache wird die Steigerung allerdings durch die deutliche gestiegene Zahl ausgegebener Tickets verursacht (Tickets werden auch an Asylbewerber ausgegeben, hier deutlicher Anstieg) Produktbereich Haushaltsstelle Amt 36 365 002 01 Kindergarten Bourheim 36 367 001 01 Förderung der Wohlfahrtspflege 42 424 001 01 5211100 65 51 511 001 01 5431004 60 52 523 001 01 52 523 001 01 4561000 5315000 63 63 53 531 001 01 4511000 20 Frage/Annmerkung Stellungnahme Fachamt positives Ergebnis bei Kindergarten Bourheim in Ansatz 2015 wegen zu gering veranschlagter Personalkosten (siehe Ergebnis 2015, das ist deutlich negativ); beim Kindergarten Lich-Steinstraß (positives Ergebnis in 2015) wurden vom Kreis seit August 2015 Der kommunale Eigenanteil an den Betriebskosten eines Kindergarten beträgt 21%, Zuweisungen inkl. 2 Gruppen Ginsterweg gezahlt; der Kreis wurde gebeten, die Zuschüsse anzupassen, da absehbar sei, das wie kann der Kindergarten dann mit einem positiven Ergebnis abschließen? Die Ginsterweg voraussichtlich zum Jahreswechsel in Betrieb gehe. Anpassung erfolgte nicht, da Meldung Land und Genehmigung für 56 gleiche Frage stellt sich bei dem Kindergarten in Lich-Steinstraß? 5 Gruppen erfolgte. Rückzahlung/Anpassung erfolgt mit der Betriebskostenabrechnung. In 2015 gab es eine Personalumsetzung und eine 25%tige Erhöhung der Die Erhöhung im Bereich der Tariflich Beschäftigten resultiert aus einer Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit bei einer Dienstaufwendungen für tariflich Beschäftigte. Gegenüber 2014 bedeutet das eine Beschäftigten um 10 Stunden - d.h. 0,5 Stelle wurde auf 0,769-Stelle erhöht. Der Beamte wurde zu Amt 56 umgesetzt. Die Stelle mit Erhöhung der Personalkosten von ca. 39.200,- EUR auf ca. 105.000,- EUR. Durch dem Aufgabenzuschnitt von Amt 56 muss noch bewertet werden. Lt. Stellenplan ist die Stelle zu 100 % der Kostenstelle "Projekte" welchen erhöhten Arbeitsaufwand ist dieser erhöhte Personalaufwand zu zugeordnet, lt. Abrechnungsprogramm (und Veranschlagung im Entwurf) ist die Stelle mit 95 % der Kostenstelle "Förderung der Wohlfahrtspflege" und 5 % der Kostenstelle "Schwerbehindertenvertretung" zugeordnet. 10/11 rechtfertigen? Ergebnisse der Unterhaltung sind in 14 und 15 höher. Warum erfolgt hier keine Anpassung der Ansätze Ein- und Ausgaben Windkonzentrationsflächen sind nur für 2016 aufgelistet. Ist damit zu rechnen, das dieses Verfahren im Jahr 2016 abgeschlossen sein wird? Es werden keine Bußgelder im Denkmalschutzbereich ausgestellt, oder liegen keine Ergebnisse vor? Sind hier keine Zuschüsse über den LVR möglich für die Denkmalpflege? Bis wann sind die Konzession vergeben und kann hier ein neuer Vertrag abgeschlossen werden? Die Aufwendungen für die Bauunterhaltung sind in einem Deckungskreis zusammengefasst und über den gesamten Haushalt "gegenseitig deckungsfähig". Eine regelmäßige Anpassung der Haushaltsansätze erfolgt daher in diesem Bereich nicht. Die Planungsleistungen Windkonzentrationsflächen werden sich voraussichtlich bis ins Jahr 2018 erstrecken. Welche Ausgaben und deckungsgleichen Einnahmen konkret für welches Jahr anfallen ist z.Zt. noch nicht bekannt. Bußgelder sind gemäß § 41 DSchG zu erheben, wenn Verstöße gegen das Denkmalschutzgesetz vorliegen. Es wurden keine Verstöße festgestellt und daher auch keine Bußgelder erhoben. Zuschüss des LVR werden nicht mehr gezahlt, es können lediglich zinsfreie darlehen beantragt werden. Vertrag läuft bis 2023 Die im Ansatz ausgewiesenen 4.500,- € sind für die erste Instanz (Rechtsbeistand Vergabekammer Köln) angefallen. Ob die Aufwendungen im Rahmen der Betriebnsabrechnung in die Gebühren einfließen dürfen, wird noch geprüft. Die Rechtsbeistandskosten für die 2. Instanz (OLG Düsseldorf, Verhandlungstermin Ende August 2016) werden über Amt 30 abgerechnet siehe Änderungsliste (Erhöhung auf 11.500 €); Folgejahre je 2.000,- € für sukzessive Erweiterung Ob altes Jülich-Magazin oder neues Stadtmagazin, dies verändert die Überlegung oder Argumentation für den Abfall- und Umweltkalender nicht 53 537 001 01 53 537 001 01 5291000 5255000 60 60 53 537 001 01 5431000 60 53 537 002 01 Alle 60 Verfahren gegen die EU Ausschreibung, sind dies Anwaltsgebühren oder Gerichtskosten, wie ist hier der Sachstand und können wir dies wirklich in die Gebühren mit aufnehmen? Austausch Müllbehälter einmalig 2000 Euro und danach? Sollte dies nicht bei der Überlegung eines neuen Stadtmagazins mit berücksichtigt werden (Abfallkalander ab 2017) Altlastenkataster, wird dies nicht beim Kreis geführt, warum weiterhin Kosten in der Haushaltsstelle? 53 538 001 01 110000019 66 Kanalsanierung südliche Stadtteile. Warum erfolgt 2016 eine Halbierung des Ansatzes? 53 538 003 01 Alle 23 Die Ansätze im Kostenträger beziehen sich auf die Toiletten hinter dem Kiosk Schlossplatz. Zur Toilette Walramolatz ist folgendes zu Bedürfnisanstalt am Walramplatz, was passiert hiermit und wie ist der Betrieb zur Zeit sagen: Die Toiletten werden immer über den Mieter (während der Öffnungszeiten) betrieben, wenn der Mieter allerdings weg ist gewährleistet? (gekündigt, abgebrochen o.ä.) dann gibt es auch keine Toiletten mehr. Die Behindertentoilette funktioniert mit Euroschlüssel. 20 Warum sind die Ergebnisse für die Straßenreinigung dauerhaft negativ? Wäre hier nicht eine Gebührenerhöhung angebracht? Rasensanierung Schloßplatz. Wie sieht es mit der Fläche aus? Ist diese wirklich für Veranstaltungen geeignet, welcher Aufwand steckt nach Veranstaltung in der Herrichtung und wer übernimmt diese Kosten? Erftverband warum steigt die Umlage um 5.000 Euro? Bezahlen wir keinen Beitrag, da nie ein Ergebnis vorhanden ist? 54 545 001 01 Straßenreinigung 55 551 001 01 55 552 001 01 55 553 002 01 5211202 5313002 5499000 66 60 60 56 561 001 01 5211030 60 56 561 001 01 60 56 561 001 01 60 Sachmittel, die in 2015 nicht verausgabt wurden, sollen neu in 2016 veranschlagt werden. Mittel für den Eigenanteil Förderantrag müssen in den Haushalt (Fahrradinfrastruktur) sind bisher nicht berücksichtigt Mittel für Stadtradeln ab 2017 im Haushalt enthalten, da schon verabschiedet. Müssen im HSK berücksichtigt werden. veranschlagt sind anteilige Personal- und Arbeitsplatzkosten des Amtsleiters und einer Sachbearbeiterin im Bauverwaltungsamt Die Halbierung des Ansatzes resultiert aus einer zeitlichen Verschiebung der Maßnahme in das letzte Quartal des Jahres 2016 und in das Jahr 2017. Aufgrund einer Fremdwassermessung des WVER in den südlichen Stadtteilen, die voraussichtlich bis ins dritte Quartal dauert, können die Sanierungsmaßnahmen erst nach Beendigung der Messung ausgeführt werden. Der Ansatz für 2017 wird als VE veranschlagt (Änderungsliste), damit der komplette Ansatz genutzt werden kann. Die Ausschreibung, Beauftragung und eventuelle Teilarbeiten erfolgen bereits in diesem Jahr. Kosten werden derzeit nur zu 75 % auf die Gebührenpflichtigen umgelegt, da ein "öffentliches Interesse" an der Reinigung bisher pauschal mit 25 % angesetzt ist (wie bis 2000 verbindlich vorgegeben), Regelung ist weggefallen, Interesse kann u.U. geringer angesetzt werden (auch Vorschlag GPA); ggf. Berücksichtigung in Kalkulationen ab 2017; gilt auch für den Winterdienst !! Die Schotterrasenfläche ist geeignet den mechanischen Belastungen der Großveranstaltungen standzuhalten. Der Rasen leidet insbesondere durch hohe Fussgängerfequentierung (z.b. Beim Weinfest, Handerwerkerinnemarkt) und insbesondere durch den Zeltbau (Weihnachtsmarkt). Da die veranstaltungsfreien Zeiträume recht kurz sind, reicht die Zeit für die nachhaltige Regeneration des Rasen nicht aus. Daher muss je nach Beanspruchung nachgesät und bewässert werden. Die Unterhaltungskosten einer intensiv genutzten Rasenfläche ergeben sich durch die Nutzungsart und sind grundsätzlich mit einzukalkulieren. Ohne die Befestigung als Schotterrasen wäre eine Nutzung als Veranstaltungsfläche nicht möglich. Erhöhung war angekündigt bei HH-Anmeldung. Mittlerweile liegt Bescheid für 2016 vor, Gesamtbetrag 91.343,- € für 2016 Ansatz kann gestrichen werden, da kein Beitrag mehr anfällt. Die Mittel des Ansatz von 16.000,- € konnten 2015 nicht in Anspruch genommen werden, da der Klimaschutzmanager erst Mitte September eingestellt wurde und der Haushalt 2015 erst im Dezember genehmigt worden ist. Die Mittel können ggfs. 2016 erneut veranschlagt werden Sofern eine Bewilligung erfolgen wird, wären für 2017/18 Ausgaben in Höhe von 220.000,- € und Einnahmen von 198.000,- € vorzusehen. Teilnahmegebühren 2017 600,- €