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Sitzungsvorlage (Konsolidierungsmaßnahmen_neu)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
98 kB
Datum
30.06.2016
Erstellt
27.06.16, 13:47
Aktualisiert
27.06.16, 13:47

Inhalt der Datei

Konsolidierungsmaßnahmen Ergebnishaushalt 2016 - 2023 Neben dem "Zahlenwerk Haushaltssicherungskonzept" fordert die Kommunalaufsicht eine Zusammenstellung der Konsolidierungsmaßnahmen mit textlichen Erläuterungen. Nachfolgend sind die entsprechenden Maßnahmen zusammengestellt. Bei der Aufstellung handelt es sich im wesentlichen um eine Aktualisierung der in 2013 bei erstmaliger Erstellung des Haushaltssicherungskonzeptes vorgelegten Liste. Die Liste beinhaltet also bereits umgesetzte Maßnahmen, aber auch noch umzusetzende Maßnahmen. SUMME DER KONSOLIDIERUNGSMASSNAHMEN Haushaltsjahr 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Ansatz Aufwendungen ohne Konsolisdierungsmaßnahmen 21.751.530 21.994.050 22.066.140 22.139.530 22.279.260 22.472.710 22.672.930 22.860.130 Ansatz Aufwendungen mit Konsolidierungsmaßnahmen 21.551.680 21.758.700 21.808.820 21.706.240 21.794.100 21.920.410 22.000.830 22.119.000 199.850 235.350 257.320 433.290 485.160 552.300 672.100 741.130 Ansatz Erträge ohne Konsolisdierungsmaßnahmen 20.434.200 20.904.200 21.386.200 21.880.200 22.387.200 22.906.200 23.438.200 23.984.200 Ansatz Erträge mit Konsolidierungsmaßnahmen 22.970.200 25.164.600 28.605.300 29.255.600 30.083.300 30.755.600 31.478.500 32.180.000 veranschlagte Verbesserungen Erträge 2.536.000 4.260.400 7.219.100 7.375.400 7.696.100 7.849.400 8.040.300 8.195.800 veranschlagte Verbesserungen insgesamt 2.735.850 4.495.750 7.476.420 7.808.690 8.181.260 8.401.700 8.712.400 8.936.930 veranschlagte Verbesserungen Aufwendungen Konsolidierungsmaßnahmen Ergebnishaushalt 2016 - 2023 1 Kostenträger verschiedene Sachkonto 5011000-5041000 Bezeichnung Personalaufwendungen zuständiges Fachamt Haupt- und Personalamt Haushaltsjahr 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme 20.088.930 20.328.970 20.446.060 20.519.450 20.654.180 20.847.630 21.042.850 21.230.050 Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme 20.088.930 20.293.470 20.386.990 20.432.810 20.540.670 20.666.980 20.792.400 20.913.070 0 35.500 59.070 86.640 113.510 180.650 250.450 316.980 veranschlagte Verbesserung Beschreibung der Maßnahme Bei durch Verrentung freiwerdenden Stellen ist grundsätzlich eine Wiederbesetzung berücksichtigt. Aufgrund in der Regel verzögerter Wiederbesetzung und geringerer Einstufung des jeweiligen Nachfolgers sind Einsparungen angesetzt. 2 Kostenträger 11 111 001 01 "Rat und Ausschüsse" Sachkonto 5281001 Bezeichnung allgemeine Ehrungen -Goldhochzeiten- zuständiges Fachamt Amt für Rechts- und Ratsangelegenheiten Haushaltsjahr Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme veranschlagte Verbesserung Beschreibung der Maßnahme: 2016 2017 4.000 2018 4.000 2019 4.000 2020 4.000 2021 4.000 2022 4.000 2023 4.000 4.000 0 0 0 0 0 0 0 0 4.000 4.000 4.000 4.000 4.000 4.000 4.000 4.000 Ab dem Haushaltsjahr 2013 werden anlässlich von Goldhochzeiten keine Geldleistungen mehr ausgezahlt. 3 Kostenträger 11 111 001 01 "Rat und Ausschüsse" Sachkonto 5281002 Bezeichnung allgemeine Ehrungen -Altersjubilare- zuständiges Fachamt Amt für Rechts- und Ratsangelegenheiten Haushaltsjahr 2016 Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme 7.000 Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme veranschlagte Verbesserung 4 2017 2018 7.000 2019 7.000 2020 7.000 2021 7.000 7.000 2023 7.000 7.000 0 0 0 0 0 0 0 0 7.000 7.000 7.000 7.000 7.000 7.000 7.000 7.000 Beschreibung der Maßnahme: Ab dem Haushaltsjahr 2013 werden anlässlich von Altersjubiläen keine Geldleistungen mehr ausgezahlt. Kostenträger 11 111 001 01 "Rat und Ausschüsse" Sachkonto 5421002 Bezeichnung Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder zuständiges Fachamt Amt für Rechts- und Ratsangelegenheiten Haushaltsjahr 2022 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme 155.000 155.000 160.000 160.000 165.000 165.000 170.000 170.000 Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme 155.000 155.000 160.000 160.000 150.000 150.000 155.000 155.000 0 0 0 0 15.000 15.000 15.000 15.000 veranschlagte Verbesserung Beschreibung der Maßnahme: Vor der letzten Kommunalwahl wurde eine Verkleinerung des Rates beschlossen und die Wahlkreise neu eingeteilt. Aufgrund des Wahlergebnisses kam wegen der Überhangmandate die beschlossene Verkleinerung nicht zum Tragen. Es wird nun davon ausgegegangen, dass nach der Kommunalwahl 2019 die Ratsverkleinerung vollzogen werden kann und damit entsprechende Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder eingespart werden können. 5 Kostenträger 11 111 002 02 "Öffentlichkeitsarbeit" Sachkonto 5431000 Bezeichnung Kosten des Bildarchivs zuständiges Fachamt Bürgermeisterbüro Haushaltsjahr 6 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme 700 700 700 700 700 700 700 700 Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme 350 350 350 350 350 350 350 350 veranschlagte Verbesserung 350 350 350 350 350 350 350 350 Beschreibung der Maßnahme: Als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung wurde der Ansatz um 50 % reduziert. Kostenträger 11 111 002 02 "Öffentlichkeitsarbeit" Sachkonto 5431001 Bezeichnung Kosten der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zuständiges Fachamt Bürgermeisterbüro Haushaltsjahr 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme 850 850 850 850 850 850 850 850 Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme 430 430 430 430 430 430 430 430 veranschlagte Verbesserung 420 420 420 420 420 420 420 420 Beschreibung der Maßnahme: Als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung wurde der Ansatz um 50 % reduziert. 7 Kostenträger 11 111 010 03 "Stabsstelle Gleichstellung" Sachkonto 5431000 Bezeichnung Öffentlichkeitsarbeit Gleichstellung zuständiges Fachamt Stabsstelle Gleichsstellung Haushaltsjahr 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme 2.180 2.180 2.180 2.180 2.180 2.180 2.180 2.180 Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme 1.960 1.960 1.960 1.960 1.960 1.960 1.960 1.960 220 220 220 220 220 220 220 220 veranschlagte Verbesserung Beschreibung der Maßnahme: Als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung wurde der Ansatz um 10 % reduziert. Da es sich bei der Gleichstellung um eine Pflichtaufgabe handelt, erfolgt eine Kürzung um "nur" 10 % und nicht um 50 % wie bei den beiden zuvor genannten Sachkonten. 8 Kostenträger 12 122 001 01 "öffentliche Sicherheit und Ordnung" Sachkonto 4321000 Bezeichnung Parkgebühren zuständiges Fachamt Ordnungsamt Haushaltsjahr 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme 360.000 360.000 360.000 360.000 360.000 360.000 360.000 360.000 Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme 450.000 480.000 480.000 480.000 510.000 510.000 510.000 510.000 90.000 120.000 120.000 120.000 150.000 150.000 150.000 150.000 veranschlagte Verbesserung Beschreibung der Maßnahme: Zum Erreichen des Haushaltsausgleiches soll in drei Schritten (2014 ist beschlossen, 2017 und 2020) eine Anhebung der Parkgebühren erfolgen. 9 Kostenträger 25 263 001 01 "Musikschule" Sachkonto 4321000 Bezeichnung Musikschulentgelte zuständiges Fachamt Musikschule Haushaltsjahr 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme 247.000 247.000 247.000 247.000 247.000 247.000 247.000 247.000 Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme 260.000 268.000 276.000 284.000 293.000 302.000 311.000 320.000 13.000 21.000 29.000 37.000 46.000 55.000 64.000 73.000 veranschlagte Verbesserung Beschreibung der Maßnahme: Der Zuschussbedarf der Musikschule belief sich in 2013 auf rund 337.000 €. Bis zum Ende des Konsolidierungszeitraumes im Jahr 2023 soll eine spürbare Verringerung des Zuschussbedarfes erreicht werden. Da dies im Haushalt im einzelnen nicht anders darstellbar ist, ist dies über eine Erhöhung der Entgelte veranschlagt. Konkrete Maßnahmen zur Erreichung der Zielvorgabe bleiben der Musikschule überlassen. 10 Kostenträger 25 272 001 01 "Stadtbücherei" Sachkonto 4321000 Bezeichnung Entgelte Bücherei zuständiges Fachamt Stadtbücherei Haushaltsjahr 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme 21.000 21.000 21.000 21.000 21.000 21.000 21.000 21.000 Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme 22.000 23.000 24.000 25.000 26.000 27.000 28.000 29.000 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 6.000 7.000 8.000 veranschlagte Verbesserung Beschreibung der Maßnahme: Der Zuschussbedarf der Stadtbücherei belief sich in 2013 auf rund 226.000 €. Bis zum Ende des Konsolidierungszeitraumes im Jahr 2023 soll eine spürbare Verringerung des Zuschussbedarfes erreicht werden. Da dies im Haushalt im einzelnen nicht anders darstellbar ist, ist dies über eine Erhöhung der Entgelte veranschlagt. Konkrete Maßnahmen zur Erreichung der Zielvorgabe bleiben der Stadtbücherei überlassen. 11 Kostenträger 25 281 001 01 "Heimat- und Kulturpflege" Sachkonto 5318000 Bezeichnung Zuschüsse an Musikvereine zuständiges Fachamt Amt für Familie, Generationen und Integration Haushaltsjahr 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme 5.290 5.290 5.290 5.290 5.290 5.290 5.290 5.290 Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme 4.760 4.760 4.760 4.760 4.760 4.760 4.760 4.760 530 530 530 530 530 530 530 530 veranschlagte Verbesserung Beschreibung der Maßnahme: Im Rahmen der Haushaltskosolidierung wird die Aufsichtsbehörde die Entwicklung der freiwilligen Ausgaben besonders kritisch betrachten. Daher sind insbesondere die Zuschüsse an Vereine und Organisationen einer strengen Prüfung unterzogen worden. Die Zuschüsse wurden in drei Kategorien eingeteilt und um 10 %, 50 % oder 100 % gekürzt. Wo Kinder und Jugendliche betroffen sind, erfolgte eine Kürzung um 10 %. Sind keine Kinder und Jugendliche nicht betroffen, der Zuschuss aber aus Sicht der Verwaltung aus sachlichen Gründen erforderlich, erfolgte eine Kürzung um 50 %. Bestehen für die Verein bzw. die Organisation eine alternative Finanzierungsmöglichkeiten (z.B. Kreis), wurde der Zuschuss komplett getrichen. Die Zuschüsse an die Musikvereine werden für deren Jugendarbeit gezahlt. Daher erfolgte hier eine Kürzung um 10 %. 12 Kostenträger 25 281 001 01 "Heimat- und Kulturpflege" Sachkonto 5318001 Bezeichnung Zuschüsse an zeltlegende Vereine zuständiges Fachamt Dezernat III Haushaltsjahr 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme 5.800 5.800 5.800 5.800 5.800 5.800 5.800 5.800 Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme 2.900 2.900 4.500 4.500 4.500 4.500 4.500 4.500 veranschlagte Verbesserung 2.900 2.900 1.300 1.300 1.300 1.300 1.300 1.300 Beschreibung der Maßnahme: Im Rahmen der Haushaltskosolidierung wird die Aufsichtsbehörde die Entwicklung der freiwilligen Ausgaben besonders kritisch betrachten. Daher sind insbesondere die Zuschüsse an Vereine und Organisationen einer strengen Prüfung unterzogen worden. Die Zuschüsse wurden in drei Kategorien eingeteilt und um 10 %, 50 % oder 100 % gekürzt. Wo Kinder und Jugendliche betroffen sind, erfolgte eine Kürzung um 10 %. Sind keine Kinder und Jugendliche nicht betroffen, der Zuschuss aber aus Sicht der Verwaltung aus sachlichen Gründen erforderlich, erfolgte eine Kürzung um 50 %. Bestehen für die Verein bzw. die Organisation eine alternative Finanzierungsmöglichkeiten (z.B. Kreis), wurde der Zuschuss komplett getrichen. Die Zuschüsse werden an die zeltlegenden Vereine gezahlt, denen für ihre Veranstaltungen keine Bürgerhalle zur Verfügung steht. Daher ist eine Zuschussgewährung sachlich gerechtgfertigt, Kinder und Jugendliche sind nicht betroffe, so dass eine Kürzung des Ansatzes um 50 % erfolgt ist. 13 Kostenträger 25 281 001 01 "Heimat- und Kulturpflege" Sachkonto 5318002 Bezeichnung Zuschuss an den Jülicher Kengerzoch zuständiges Fachamt Amt für Familie, Generationen und Integration Haushaltsjahr 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme 950 950 950 950 950 950 950 950 Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme 480 480 480 480 480 480 480 480 veranschlagte Verbesserung 470 470 470 470 470 470 470 470 Beschreibung der Maßnahme: Kürzung des Zuschusses um 50 % ab dem Haushaltsjahr 2014. 14 Kostenträger 25 281 001 01 "Heimat- und Kulturpflege" Sachkonto 5318003 Bezeichnung Zuschüsse an Tanzgruppen zuständiges Fachamt Schulverwaltungs- und Sportamt Haushaltsjahr 2016 Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme 420 Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme veranschlagte Verbesserung Beschreibung der Maßnahme: 2017 2018 420 2019 420 2020 420 2021 420 2022 420 2023 420 420 0 0 0 0 0 0 0 0 420 420 420 420 420 420 420 420 Der hier veranschlagte Betrag wurde auf fünf Vereine aufgeteilt. Je Verein werden daher nur ca. 80 € gezahlt. Aufgrund der Geringfügigkeit des Betrages wurde der Zuschuss komplett gestrichen. 15 Kostenträger 31 351 001 01 "sonstige soziale Leistungen" Sachkonto 5811000 Bezeichnung Verrechnung Ausgabe kostenloser Beistellsäcke zuständiges Fachamt Bauverwaltungsamt Haushaltsjahr Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme veranschlagte Verbesserung Beschreibung der Maßnahme: 2016 2017 13.900 2018 13.900 2019 13.900 2020 13.900 2021 13.900 2022 13.900 2023 13.900 13.900 0 0 0 0 0 0 0 0 13.900 13.900 13.900 13.900 13.900 13.900 13.900 13.900 Bis 2012 an Familien mit zwei und mehr Kleinkindern sowie an Pflegebedürftige mit entsprechendem Attest kostenlose Beistellsäcke zur Hausmüllabfuhr ausgegeben. Die Kosten hierfür dürfen nicht im Rahmen der Gebührenberechnung auf die Gebührenpflichtigen umgelegt werden, sondern sind von der Stadt selbst zu tragen. Da es sich heirbei um eine freiwillige Leistung handelt, die von der Aufsichstbehörde besonders kritisch betrachtet werden, wurde die Ausgabe der kostenlosen Säcke ab 2013 eingestellt werden. 16 Kostenträger 36 366 001 01 "Kulturbahnhof" Sachkonto 5318000 Bezeichnung Betriebskostenzuschuss an den Verein K.i.B. zuständiges Fachamt Amt für Familie, Generationen und Integration Haushaltsjahr 2016 Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 veranschlagte Verbesserung 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 Beschreibung der Maßnahme: Im Rahmen der Haushaltskosolidierung wird die Aufsichtsbehörde die Entwicklung der freiwilligen Ausgaben besonders kritisch betrachten. Daher sind insbesondere die Zuschüsse an Vereine und Organisationen einer strengen Prüfung unterzogen worden. Die Zuschüsse wurden in drei Kategorien eingeteilt und um 10 %, 50 % oder 100 % gekürzt. Wo Kinder und Jugendliche betroffen sind, erfolgte eine Kürzung um 10 %. Sind keine Kinder und Jugendliche nicht betroffen, der Zuschuss aber aus Sicht der Verwaltung aus sachlichen Gründen erforderlich, erfolgte eine Kürzung um 50 %. Bestehen für die Verein bzw. die Organisation eine alternative Finanzierungsmöglichkeiten (z.B. Kreis), wurde der Zuschuss komplett getrichen. Die Zuschussgewährung scheint sachlich gerechtgfertigt, Kinder und Jugendliche sind nicht betroffe, so dass eine Kürzung des Ansatzes um 50 % erfolgt ist. 17 Kostenträger 36 366 003 01 "Förderung der freien Jugendhilfe" Sachkonto 5211600 Bezeichnung Unterhaltung der Kinderspielplätze zuständiges Fachamt Tiefbauamt (Bauhof) Haushaltsjahr 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme 22.500 22.500 22.500 22.500 22.500 22.500 22.500 22.500 Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme 22.500 22.500 22.500 17.500 17.500 17.500 17.500 15.000 0 0 0 5.000 5.000 5.000 5.000 7.500 veranschlagte Verbesserung Beschreibung der Maßnahme: In Anbetracht der demografischen Entwicklung sollte die Schließung von Kinderspielplätzen mit geringer Frequentierung angedacht werden, um so die Unterhaltungskosten verringern zu können. 18 Kostenträger 36 366 003 01 "Förderung der freien Jugendhilfe" Sachkonto 5318000 Bezeichnung Zuschüsse Betreuung anerkannter Jugendgruppen zuständiges Fachamt Amt für Familie, Generationen und Integration Haushaltsjahr 2016 Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme 1.750 Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme veranschlagte Verbesserung 19 2017 2018 1.750 1.750 2020 1.750 2021 1.750 2022 1.750 2023 1.750 1.750 0 0 0 0 0 0 0 0 1.750 1.750 1.750 1.750 1.750 1.750 1.750 1.750 Beschreibung der Maßnahme: Streichung des Zuschusses ab 2013 Kostenträger 36 366 003 01 "Förderung der freien Jugendhilfe" Sachkonto 5318001 Bezeichnung Zuschuss SKF TOT "links der Rur" zuständiges Fachamt Amt für Familie, Generationen und Integration Haushaltsjahr 2019 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme 8.980 8.980 8.980 8.980 8.980 8.980 8.980 8.980 Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme 8.080 8.080 8.080 8.080 8.080 8.080 8.080 8.080 900 900 900 900 900 900 900 900 veranschlagte Verbesserung Beschreibung der Maßnahme: Im Rahmen der Haushaltskosolidierung wird die Aufsichtsbehörde die Entwicklung der freiwilligen Ausgaben besonders kritisch betrachten. Daher sind insbesondere die Zuschüsse an Vereine und Organisationen einer strengen Prüfung unterzogen worden. Die Zuschüsse wurden in drei Kategorien eingeteilt und um 10 %, 50 % oder 100 % gekürzt. Wo Kinder und Jugendliche betroffen sind, erfolgte eine Kürzung um 10 %. Sind keine Kinder und Jugendliche nicht betroffen, der Zuschuss aber aus Sicht der Verwaltung aus sachlichen Gründen erforderlich, erfolgte eine Kürzung um 50 %. Bestehen für die Verein bzw. die Organisation eine alternative Finanzierungsmöglichkeiten (z.B. Kreis), wurde der Zuschuss komplett getrichen. Der Zuschuss hier wird gewährt für die Einrichtung in der Gartenstraße, die ausschließlich Kindern und Jugendlichen dient. Daher erfolgte eine Kürzung um 10 %. 20 Kostenträger 36 366 003 01 "Förderung der freien Jugendhilfe" Sachkonto 5318002 Bezeichnung Zuschüsse Ferienhilfswerk zuständiges Fachamt Amt für Familie, Generationen und Integration Haushaltsjahr 2016 Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme 1.750 Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme veranschlagte Verbesserung 21 2017 2018 1.750 1.750 2021 1.750 2022 1.750 2023 1.750 1.750 0 0 0 0 0 0 0 0 1.750 1.750 1.750 1.750 1.750 1.750 1.750 Streichung des Zuschusses ab 2013 Kostenträger 36 366 003 01 "Förderung der freien Jugendhilfe" Sachkonto 5318003 Bezeichnung Zuschuss SKF Jugendbetreuung Schweizer Straße zuständiges Fachamt Amt für Familie, Generationen und Integration Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme 1.750 2020 1.750 Beschreibung der Maßnahme: Haushaltsjahr 2019 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme 9.000 9.000 9.000 9.000 9.000 9.000 9.000 9.000 veranschlagte Verbesserung 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 Beschreibung der Maßnahme: Im Rahmen der Haushaltskosolidierung wird die Aufsichtsbehörde die Entwicklung der freiwilligen Ausgaben besonders kritisch betrachten. Daher sind insbesondere die Zuschüsse an Vereine und Organisationen einer strengen Prüfung unterzogen worden. Die Zuschüsse wurden in drei Kategorien eingeteilt und um 10 %, 50 % oder 100 % gekürzt. Wo Kinder und Jugendliche betroffen sind, erfolgte eine Kürzung um 10 %. Sind keine Kinder und Jugendliche nicht betroffen, der Zuschuss aber aus Sicht der Verwaltung aus sachlichen Gründen erforderlich, erfolgte eine Kürzung um 50 %. Bestehen für die Verein bzw. die Organisation eine alternative Finanzierungsmöglichkeiten (z.B. Kreis), wurde der Zuschuss komplett getrichen. Der Zuschuss hier wird gewährt für die Einrichtung in der Schweizer Straße, die ausschließlich Kindern und Jugendlichen dient. Daher erfolgte eine Kürzung um 10 %. 22 Kostenträger 36 367 001 01 "Förderung der Wohlfahrtspflege" Sachkonto 5318000 Bezeichnung Zuschuss an den Verein "Frauen helfen Frauen" zuständiges Fachamt Amt für Familie, Generationen und Integration Haushaltsjahr 2016 Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 11.290 11.290 11.290 11.290 11.290 11.290 11.290 11.290 Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme 6.800 6.800 6.800 6.800 6.800 6.800 6.800 6.800 veranschlagte Verbesserung 4.490 4.490 4.490 4.490 4.490 4.490 4.490 4.490 Beschreibung der Maßnahme: Der Verein "Frauen helfen Frauen" ist auch Anlaufstelle für Betroffene über die Grenzen Jülichs hinaus (Nordkreis). Daher wäre eine Finanzierung über den Kreis Düren zu überdenken, was vom Kreis allerdings abgelehnt wurde. Ab 2014 ist nur noch eine Bezuschussung auf der Grundlage des Anteils der "Jülicher" Fälle an der Gesamtfallzahl veranschlagt. 23 Kostenträger 36 367 001 01 "Förderung der Wohlfahrtspflege" Sachkonto 5318004 Bezeichnung Zuschuss an die Drogenberatungsstelle zuständiges Fachamt Amt für Familie, Generationen und Integration Haushaltsjahr 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme 24.500 24.500 24.500 24.500 24.500 24.500 24.500 24.500 Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme 24.500 24.500 24.500 24.500 24.500 24.500 24.500 24.500 0 0 0 0 0 0 0 0 veranschlagte Verbesserung Beschreibung der Maßnahme: Die Drogenberatungsstelle ist auch Anlaufstelle für Betroffene über die Grenzen Jülichs hinaus (Nordkreis). Daher wäre eine Finanzierung über den Kreis Düren zu überdenken, was vom Kreis aber abgelenht wurde. In 2014 war der Zuschuss über eine Spende zu 100 % finanziert. 24 Kostenträger 36 367 001 01 "Förderung der Wohlfahrtspflege" Sachkonto 5431000 Bezeichnung kleinere Maßnahme der Sozialpläne zuständiges Fachamt Amt für Familie, Generationen und Integration Haushaltsjahr 2016 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme 5.900 5.900 5.900 5.900 5.900 5.900 5.900 5.900 Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme 5.310 5.310 5.310 5.310 5.310 5.310 5.310 5.310 590 590 590 590 590 590 590 590 veranschlagte Verbesserung 25 2017 Beschreibung der Maßnahme: Als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung wurde der Ansatz um 10 % reduziert. Kostenträger 36 367 001 01 "Förderung der Wohlfahrtspflege" Sachkonto 5431001 Bezeichnung Öffentlichkeitsarbeit Sozialplanung zuständiges Fachamt Amt für Familie, Generationen und Integration Haushaltsjahr Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 1.420 1.420 1.420 1.420 1.420 1.420 1.420 1.420 Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme 710 710 710 710 710 710 710 710 veranschlagte Verbesserung 710 710 710 710 710 710 710 710 Beschreibung der Maßnahme: Als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung wurde der Ansatz um 50 % reduziert. 26 Kostenträger 42 421 001 01 "allgemeine Sportangelegenheiten" Sachkonto 5318000 Bezeichnung Zuschüse an Sportvereine zuständiges Fachamt Schulverwaltungs- und Sportamt Haushaltsjahr 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme 23.750 24.500 24.500 24.500 24.500 24.500 24.500 24.500 Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme 21.300 22.050 22.050 22.050 22.050 22.050 22.050 22.050 2.450 2.450 2.450 2.450 2.450 2.450 2.450 2.450 veranschlagte Verbesserung Beschreibung der Maßnahme: Im Rahmen der Haushaltskosolidierung wird die Aufsichtsbehörde die Entwicklung der freiwilligen Ausgaben besonders kritisch betrachten. Daher sind insbesondere die Zuschüsse an Vereine und Organisationen einer strengen Prüfung unterzogen worden. Die Zuschüsse wurden in drei Kategorien eingeteilt und um 10 %, 50 % oder 100 % gekürzt. Wo Kinder und Jugendliche betroffen sind, erfolgte eine Kürzung um 10 %. Sind keine Kinder und Jugendliche nicht betroffen, der Zuschuss aber aus Sicht der Verwaltung aus sachlichen Gründen erforderlich, erfolgte eine Kürzung um 50 %. Bestehen für die Verein bzw. die Organisation eine alternative Finanzierungsmöglichkeiten (z.B. Kreis), wurde der Zuschuss komplett getrichen. Die Zuschüsse an die Sportvereine werden für deren Jugendarbeit gezahlt. Daher erfolgte hier eine Kürzung um 10 %. In den Jahren 2013 bis 2016 erfolgte zudem eine Kürzung um 750 € zur Finanzierung des Eigenanteils des Projektes "Sport-Check". 27 Kostenträger 42 424 001 01 "Sportstätten" Sachkonto 4488000 Bezeichnung Kostenbeteiligung Vereine an Betriebskosten zuständiges Fachamt Schulverwaltungs- und Sportamt Haushaltsjahr 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme 6.000 6.000 6.000 6.000 6.000 6.000 6.000 6.000 Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme 6.000 6.300 6.600 6.900 7.200 7.600 8.000 8.400 0 300 600 900 1.200 1.600 2.000 2.400 veranschlagte Verbesserung Beschreibung der Maßnahme: Die Vereine sollen stärken an den Betriebskosten der Sportstätten beteiligt werden. Veranschlagt ist eine jährliche Erhöhung der Kostenbeteiligung um 5 %. Eine entsprechende Beschlussfassung durch den Rat ist aber noch nicht erfolgt 28 Kostenträger 42 424 002 01 "Badesee Barmen" Sachkonto 4488000 Bezeichnung Sponsoring zuständiges Fachamt Schulverwaltungs- und Sportamt Haushaltsjahr 2016 2017 Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme 2018 2019 2020 2021 2022 2023 0 0 0 0 0 0 0 0 Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 veranschlagte Verbesserung 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 Beschreibung der Maßnahme: Die Unterhaltungskosten des Badesses (vor allem Entnahme von Wasserproben) sollen über Sponsoring refinaziert werden. 29 Kostenträger 54 541 001 01 "Straßen, Wege und Plätze" Sachkonto 5211601 Bezeichnung laufende Straßenunterhaltung zuständiges Fachamt Bauverwaltungsamt Haushaltsjahr 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme 450.000 450.000 450.000 450.000 450.000 450.000 450.000 450.000 Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme 400.000 400.000 400.000 350.000 350.000 350.000 300.000 300.000 50.000 50.000 50.000 100.000 100.000 100.000 150.000 150.000 veranschlagte Verbesserung Beschreibung der Maßnahme: Zum Erreichen des Haushaltsausgleiches ist eine Reduzierung des Haushaltsansatzes veranschlagt. 30 Kostenträger 55 551 001 01 "öffentliche Grünanlage" Sachkonto 5211061 Bezeichnung Unterhaltung der Grünanlagen zuständiges Fachamt Tiefbauamt (Bauhof) Haushaltsjahr 2016 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme 18.000 18.000 18.000 18.000 18.000 18.000 18.000 18.000 Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme 12.000 12.000 12.000 12.000 12.000 12.000 12.000 12.000 6.000 6.000 6.000 6.000 6.000 6.000 6.000 6.000 veranschlagte Verbesserung 31 2017 Beschreibung der Maßnahme: Als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung ist eine Reduzierung des Haushaltsansatzes veranschlagt. Kostenträger 55 551 002 01 "Brückenkopfpark Jülich GmbH" Sachkonto 5315000 Bezeichnung Betriebskostenzuschuss an die Brückenkopfpark GmbH zuständiges Fachamt Kämmerei Haushaltsjahr 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme 655.000 655.000 655.000 655.000 655.000 655.000 655.000 655.000 Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme 600.000 600.000 600.000 600.000 600.000 600.000 600.000 600.000 55.000 55.000 55.000 55.000 55.000 55.000 55.000 55.000 veranschlagte Verbesserung Beschreibung der Maßnahme: Zur Erreichung des Haushaltsausgleiches in 2023 ist der Zuschuss an dem Brückenkopfpark ab 2015 reduziert. In Anbetacht zu erwartender höherer Einnahmen (Jugendgästehaus, Indoor-Spielplatz, Erlebniswelt) scheint die Kürzung vertretbar. 32 Kostenträger 55 553 001 01 "Bestattungswesen" Sachkonto 4321400 und 4321410 Bezeichnung Gebühreneinnahmen zuständiges Fachamt Kämmerei Haushaltsjahr 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme 480.000 480.000 480.000 480.000 480.000 480.000 480.000 480.000 Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme 655.000 655.000 655.000 695.000 695.000 695.000 730.000 730.000 veranschlagte Verbesserung 175.000 175.000 175.000 215.000 215.000 215.000 250.000 250.000 Beschreibung der Maßnahme: Zum Erreichen des Haushaltsausgleiches in 2023 sind hier jährliche Gebührenerhöhungen vorgesehen. Unter anderem ist der Ansatz des Grünflächenanteils (bisher 20 %) zu überdenken. 33 Kostenträger 55 555 001 01 "Wirtschaftswege" Sachkonto 5211500 Bezeichnung Unterhaltung der Wirtschaftswege zuständiges Fachamt Tiefbauamt Haushaltsjahr 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme 80.000 80.000 80.000 80.000 80.000 80.000 80.000 80.000 Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme 40.000 40.000 40.000 40.000 30.000 30.000 30.000 30.000 veranschlagte Verbesserung 40.000 40.000 40.000 40.000 50.000 50.000 50.000 50.000 Beschreibung der Maßnahme: Zum Erreichen des Haushaltsausgleiches ist eine Reduzierung des Haushaltsansatzes veranschlagt. 34 Kostenträger 57 573 001 01 "Stadthalle" Sachkonto 4411010 Bezeichnung Zuschussbedarf zuständiges Fachamt Immobilienmanagement kaufm. Abteilung Haushaltsjahr 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme 141.670 143.400 93.400 Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme 141.670 143.400 93.400 0 0 0 0 0 0 0 0 93.400 93.400 93.400 93.400 93.400 veranschlagte Verbesserung Beschreibung der Maßnahme: 93.400 93.400 93.400 93.400 93.400 Aufgrund erheblicher anstehender Sanierungsmaßnahmen (alleine Brandschutz 400.000 €) ist einWeiterbetrieb der Stadthalle über das Jahr 2018 hinaus nicht vertretbar. 35 Kostenträger 57 573 002 01 bis 57 573 009 01 "Mehrzweckhallen und Bürgerhallen" Sachkonto 4411060 Bezeichnung Einnahmen aus der Vermietung von Bürgerhallen zuständiges Fachamt Immobilienmanagement kaufm. Abteilung Haushaltsjahr 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme 32.200 32.200 32.200 32.200 32.200 32.200 32.200 32.200 Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme 32.200 35.500 39.000 43.000 47.300 52.000 57.200 62.900 0 3.300 6.800 10.800 15.100 19.800 25.000 30.700 veranschlagte Verbesserung Beschreibung der Maßnahme: Der Zuschussbedarf der Bürgerhallen belief sich in 2013 auf rund 344.000 €. Bis zum Ende des Konsolidierungszeitraumes im Jahr 2023 soll eine spürbare Verringerung des Zuschussbedarfes erreicht werden. Da dies im Haushalt im einzelnen nicht anders darstellbar ist, ist dies über eine deutliche Erhöhung der Hallenmieten veranschlagt. Konkrete Maßnahmen zur Erreichung der Zielvorgabe sind noch zu beschliessen. Entsprechende Anträge mehrerer Ratsfraktionen liegen vor. 36 Kostenträger 57 573 010 01 "Wochen- und Jahrmärkte" Sachkonto 4321000 Bezeichnung Einnahmen aus Marktgebühren zuständiges Fachamt Ordnungsamt Haushaltsjahr 2016 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme 33.000 33.000 33.000 33.000 33.000 33.000 33.000 33.000 Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme 36.000 37.800 39.700 41.700 43.800 46.000 48.300 50.700 3.000 4.800 6.700 8.700 10.800 13.000 15.300 17.700 veranschlagte Verbesserung 37 2017 Beschreibung der Maßnahme: Zum Erreichen des Haushaltsausgleiches in 2023 ist eine jährliche Steigerung der Marktgebühren um 5 % veranschlagt. Kostenträger 57 573 012 01 "Parkhaus Zitadelle" Sachkonto 4321000 und 4321001 Bezeichnung Parkgebühren Oberdeck und Tiefgeschosse zuständiges Fachamt Ordnungsamt Haushaltsjahr 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme 180.000 180.000 180.000 180.000 180.000 180.000 180.000 180.000 Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme 230.000 190.000 250.000 250.000 290.000 290.000 290.000 290.000 50.000 10.000 70.000 70.000 110.000 110.000 110.000 110.000 veranschlagte Verbesserung Beschreibung der Maßnahme: Zum Erreichen des Haushaltsausgleiches 2023 wie bei den Parkgebühren Innenstadt Anhebungen der Parkgebühren in 2017 und 2020 vorgesehen. In 2017 ergeben sich allerdings geringere Erträge aufgrund der geplanten Sanierung der Tiefgeschosse. 38 Kostenträger 57 573 012 01 "Parkhaus Zitadelle" Sachkonto 4321002 Bezeichnung Einnahmen von Dauerparkern Tiefgarage zuständiges Fachamt Ordnungsamt Haushaltsjahr 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme 63.000 63.000 63.000 63.000 63.000 63.000 63.000 63.000 Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme 90.000 100.000 100.000 100.000 110.000 110.000 110.000 120.000 veranschlagte Verbesserung 27.000 37.000 37.000 37.000 47.000 47.000 47.000 57.000 Beschreibung der Maßnahme: Zum Erreichen des Haushaltsausgleiches 2023 ist eine regelmäßige Anhebung der Gebühren (derzeit 30 €/Monat) vorgesehen. Veranschlagt ist eine Anhebung um 10€ / Monat in 2014 und jeweils 5 € / Monat in 2017, 2020 und 2023. 39 Kostenträger 61 611 001 01 "allgemeine Finanzwirtschaft" Sachkonto 4011000 Bezeichnung Grundsteuer A zuständiges Fachamt Steueramt Haushaltsjahr 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme 152.000 155.000 158.000 159.000 160.000 161.000 162.000 163.000 Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme 178.000 205.000 237.000 240.000 242.000 243.000 244.000 232.000 26.000 50.000 79.000 81.000 82.000 82.000 82.000 69.000 veranschlagte Verbesserung Beschreibung der Maßnahme: Zum Erreichen des Haushaltsausgleiches und zur Verhinderung des völligen Aufzehrs des Eigenkapitals sind die in der beigefügten Aufstellung angeführten Hebesatzerhöhungen vorgesehen: 40 Kostenträger 61 611 001 01 "allgemeine Finanzwirtschaft" Sachkonto 4012000 Bezeichnung Grundsteuer B zuständiges Fachamt Steueramt Haushaltsjahr 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme 5.560.000 5.655.000 5.751.000 5.867.000 5.986.000 6.107.000 6.230.000 6.356.000 Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme 6.394.000 7.628.000 8.831.000 8.946.000 9.156.000 9.372.000 9.593.000 9.819.000 834.000 1.973.000 3.080.000 3.079.000 3.170.000 3.265.000 3.363.000 3.463.000 veranschlagte Verbesserung Beschreibung der Maßnahme: Zum Erreichen des Haushaltsausgleiches und zur Verhinderung des völligen Aufzehrs des Eigenkapitals sind die in der beigefügten Aufstellung angeführten Hebesatzerhöhungen vorgesehen: 41 Kostenträger 61 611 001 01 "allgemeine Finanzwirtschaft" Sachkonto 4013000 Bezeichnung Gewerbesteuer zuständiges Fachamt Steueramt Haushaltsjahr 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme 13.300.000 13.672.000 14.055.000 14.432.000 14.819.000 15.216.000 15.624.000 16.043.000 Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme 14.600.000 15.519.000 17.650.000 18.127.000 18.646.000 19.084.000 19.532.000 19.991.000 1.300.000 1.847.000 3.595.000 3.695.000 3.827.000 3.868.000 3.908.000 3.948.000 veranschlagte Verbesserung Beschreibung der Maßnahme: Zum Erreichen des Haushaltsausgleiches und zur Verhinderung des völligen Aufzehrs des Eigenkapitals sind die in der beigefügten Aufstellung angeführten Hebesatzerhöhungen vorgesehen: 42 Kostenträger 61 611 001 01 "allgemeine Finanzwirtschaft" Sachkonto 4034000 Bezeichnung Zweitwohnungssteuer zuständiges Fachamt Steueramt Haushaltsjahr 2016 Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 0 0 0 0 0 0 0 0 Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 veranschlagte Verbesserung 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 Beschreibung der Maßnahme: Neben den Einnahmen durch die Zweitwohnungssteuer ergeben sich Auswirkungen auf den Haushalt dadurch, dass sich zur Vermeidung der Zweitwohnungssteuerpflicht vermehrt Personen mit Hauptwohnsitz in Jülich anmelden. Im Rahmen des Finanzausgleiches werden nur Einwohner mit Hauptwohnsitz berücksichtigt, so dass sich durch eine höhere Einwohnerzahl Verbesserungen im Finanzausgleich insbesondere in Form höherer Schlüsselzuweisungen ergeben. Diese Auswirkungen können aber nicht beziffert werden. Daher sind hier nur die veranschlagten Einnahmen aus der Zweitwohnungssteuer erfasst. Steuerhebesätze 2015-2023 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Hebesatz neu in % 297 307 350 400 400 400 400 400 400 gemäß HSK 2013 gemäß HSK 2015 310 297 310 310 310 310 325 348 325 348 325 351 325 351 325 351 325 351 Hebesatz neu in % 517 535 630 720 720 720 720 720 720 gemäß HSK 2013 gemäß HSK 2015 560 517 560 560 560 560 604 618 604 618 604 621 604 621 604 621 604 621 Hebesatz neu in % 497 513 540 598 598 601 601 601 601 gemäß HSK 2013 gemäß HSK 2015 540 497 540 540 540 540 584 598 584 598 584 601 584 601 584 601 584 601 Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer