Daten
Kommune
Jülich
Größe
98 kB
Datum
30.06.2016
Erstellt
27.06.16, 13:47
Aktualisiert
27.06.16, 13:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Konsolidierungsmaßnahmen Ergebnishaushalt 2016 - 2023
Neben dem "Zahlenwerk Haushaltssicherungskonzept" fordert die Kommunalaufsicht eine
Zusammenstellung der Konsolidierungsmaßnahmen mit textlichen Erläuterungen.
Nachfolgend sind die entsprechenden Maßnahmen zusammengestellt.
Bei der Aufstellung handelt es sich im wesentlichen um eine Aktualisierung
der in 2013 bei erstmaliger Erstellung des Haushaltssicherungskonzeptes vorgelegten Liste.
Die Liste beinhaltet also bereits umgesetzte Maßnahmen, aber auch noch umzusetzende Maßnahmen.
SUMME DER KONSOLIDIERUNGSMASSNAHMEN
Haushaltsjahr
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
Ansatz Aufwendungen ohne Konsolisdierungsmaßnahmen
21.751.530
21.994.050
22.066.140
22.139.530
22.279.260
22.472.710
22.672.930
22.860.130
Ansatz Aufwendungen mit Konsolidierungsmaßnahmen
21.551.680
21.758.700
21.808.820
21.706.240
21.794.100
21.920.410
22.000.830
22.119.000
199.850
235.350
257.320
433.290
485.160
552.300
672.100
741.130
Ansatz Erträge ohne Konsolisdierungsmaßnahmen
20.434.200
20.904.200
21.386.200
21.880.200
22.387.200
22.906.200
23.438.200
23.984.200
Ansatz Erträge mit Konsolidierungsmaßnahmen
22.970.200
25.164.600
28.605.300
29.255.600
30.083.300
30.755.600
31.478.500
32.180.000
veranschlagte Verbesserungen Erträge
2.536.000
4.260.400
7.219.100
7.375.400
7.696.100
7.849.400
8.040.300
8.195.800
veranschlagte Verbesserungen insgesamt
2.735.850
4.495.750
7.476.420
7.808.690
8.181.260
8.401.700
8.712.400
8.936.930
veranschlagte Verbesserungen Aufwendungen
Konsolidierungsmaßnahmen Ergebnishaushalt 2016 - 2023
1
Kostenträger
verschiedene
Sachkonto
5011000-5041000
Bezeichnung
Personalaufwendungen
zuständiges Fachamt
Haupt- und Personalamt
Haushaltsjahr
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme
20.088.930
20.328.970
20.446.060
20.519.450
20.654.180
20.847.630
21.042.850
21.230.050
Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme
20.088.930
20.293.470
20.386.990
20.432.810
20.540.670
20.666.980
20.792.400
20.913.070
0
35.500
59.070
86.640
113.510
180.650
250.450
316.980
veranschlagte Verbesserung
Beschreibung der Maßnahme
Bei durch Verrentung freiwerdenden Stellen ist grundsätzlich eine Wiederbesetzung berücksichtigt. Aufgrund in der Regel
verzögerter Wiederbesetzung und geringerer Einstufung des jeweiligen Nachfolgers sind Einsparungen angesetzt.
2
Kostenträger
11 111 001 01 "Rat und Ausschüsse"
Sachkonto
5281001
Bezeichnung
allgemeine Ehrungen -Goldhochzeiten-
zuständiges Fachamt
Amt für Rechts- und Ratsangelegenheiten
Haushaltsjahr
Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme
Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme
veranschlagte Verbesserung
Beschreibung der Maßnahme:
2016
2017
4.000
2018
4.000
2019
4.000
2020
4.000
2021
4.000
2022
4.000
2023
4.000
4.000
0
0
0
0
0
0
0
0
4.000
4.000
4.000
4.000
4.000
4.000
4.000
4.000
Ab dem Haushaltsjahr 2013 werden anlässlich von Goldhochzeiten keine Geldleistungen mehr ausgezahlt.
3
Kostenträger
11 111 001 01 "Rat und Ausschüsse"
Sachkonto
5281002
Bezeichnung
allgemeine Ehrungen -Altersjubilare-
zuständiges Fachamt
Amt für Rechts- und Ratsangelegenheiten
Haushaltsjahr
2016
Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme
7.000
Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme
veranschlagte Verbesserung
4
2017
2018
7.000
2019
7.000
2020
7.000
2021
7.000
7.000
2023
7.000
7.000
0
0
0
0
0
0
0
0
7.000
7.000
7.000
7.000
7.000
7.000
7.000
7.000
Beschreibung der Maßnahme:
Ab dem Haushaltsjahr 2013 werden anlässlich von Altersjubiläen keine Geldleistungen mehr ausgezahlt.
Kostenträger
11 111 001 01 "Rat und Ausschüsse"
Sachkonto
5421002
Bezeichnung
Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder
zuständiges Fachamt
Amt für Rechts- und Ratsangelegenheiten
Haushaltsjahr
2022
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme
155.000
155.000
160.000
160.000
165.000
165.000
170.000
170.000
Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme
155.000
155.000
160.000
160.000
150.000
150.000
155.000
155.000
0
0
0
0
15.000
15.000
15.000
15.000
veranschlagte Verbesserung
Beschreibung der Maßnahme:
Vor der letzten Kommunalwahl wurde eine Verkleinerung des Rates beschlossen und die Wahlkreise neu
eingeteilt. Aufgrund des Wahlergebnisses kam wegen der Überhangmandate die beschlossene Verkleinerung nicht
zum Tragen. Es wird nun davon ausgegegangen, dass nach der Kommunalwahl 2019 die Ratsverkleinerung
vollzogen werden kann und damit entsprechende Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder eingespart werden können.
5
Kostenträger
11 111 002 02 "Öffentlichkeitsarbeit"
Sachkonto
5431000
Bezeichnung
Kosten des Bildarchivs
zuständiges Fachamt
Bürgermeisterbüro
Haushaltsjahr
6
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme
700
700
700
700
700
700
700
700
Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme
350
350
350
350
350
350
350
350
veranschlagte Verbesserung
350
350
350
350
350
350
350
350
Beschreibung der Maßnahme:
Als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung wurde der Ansatz um 50 % reduziert.
Kostenträger
11 111 002 02 "Öffentlichkeitsarbeit"
Sachkonto
5431001
Bezeichnung
Kosten der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
zuständiges Fachamt
Bürgermeisterbüro
Haushaltsjahr
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme
850
850
850
850
850
850
850
850
Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme
430
430
430
430
430
430
430
430
veranschlagte Verbesserung
420
420
420
420
420
420
420
420
Beschreibung der Maßnahme:
Als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung wurde der Ansatz um 50 % reduziert.
7
Kostenträger
11 111 010 03 "Stabsstelle Gleichstellung"
Sachkonto
5431000
Bezeichnung
Öffentlichkeitsarbeit Gleichstellung
zuständiges Fachamt
Stabsstelle Gleichsstellung
Haushaltsjahr
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme
2.180
2.180
2.180
2.180
2.180
2.180
2.180
2.180
Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme
1.960
1.960
1.960
1.960
1.960
1.960
1.960
1.960
220
220
220
220
220
220
220
220
veranschlagte Verbesserung
Beschreibung der Maßnahme:
Als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung wurde der Ansatz um 10 % reduziert. Da es sich bei der Gleichstellung um eine
Pflichtaufgabe handelt, erfolgt eine Kürzung um "nur" 10 % und nicht um 50 % wie bei den beiden zuvor genannten Sachkonten.
8
Kostenträger
12 122 001 01 "öffentliche Sicherheit und Ordnung"
Sachkonto
4321000
Bezeichnung
Parkgebühren
zuständiges Fachamt
Ordnungsamt
Haushaltsjahr
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme
360.000
360.000
360.000
360.000
360.000
360.000
360.000
360.000
Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme
450.000
480.000
480.000
480.000
510.000
510.000
510.000
510.000
90.000
120.000
120.000
120.000
150.000
150.000
150.000
150.000
veranschlagte Verbesserung
Beschreibung der Maßnahme:
Zum Erreichen des Haushaltsausgleiches soll in drei Schritten (2014 ist beschlossen, 2017 und 2020) eine Anhebung der
Parkgebühren erfolgen.
9
Kostenträger
25 263 001 01 "Musikschule"
Sachkonto
4321000
Bezeichnung
Musikschulentgelte
zuständiges Fachamt
Musikschule
Haushaltsjahr
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme
247.000
247.000
247.000
247.000
247.000
247.000
247.000
247.000
Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme
260.000
268.000
276.000
284.000
293.000
302.000
311.000
320.000
13.000
21.000
29.000
37.000
46.000
55.000
64.000
73.000
veranschlagte Verbesserung
Beschreibung der Maßnahme:
Der Zuschussbedarf der Musikschule belief sich in 2013 auf rund 337.000 €. Bis zum Ende des Konsolidierungszeitraumes
im Jahr 2023 soll eine spürbare Verringerung des Zuschussbedarfes erreicht werden. Da dies im Haushalt im einzelnen nicht anders
darstellbar ist, ist dies über eine Erhöhung der Entgelte veranschlagt. Konkrete Maßnahmen zur Erreichung der
Zielvorgabe bleiben der Musikschule überlassen.
10
Kostenträger
25 272 001 01 "Stadtbücherei"
Sachkonto
4321000
Bezeichnung
Entgelte Bücherei
zuständiges Fachamt
Stadtbücherei
Haushaltsjahr
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme
21.000
21.000
21.000
21.000
21.000
21.000
21.000
21.000
Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme
22.000
23.000
24.000
25.000
26.000
27.000
28.000
29.000
1.000
2.000
3.000
4.000
5.000
6.000
7.000
8.000
veranschlagte Verbesserung
Beschreibung der Maßnahme:
Der Zuschussbedarf der Stadtbücherei belief sich in 2013 auf rund 226.000 €. Bis zum Ende des Konsolidierungszeitraumes
im Jahr 2023 soll eine spürbare Verringerung des Zuschussbedarfes erreicht werden. Da dies im Haushalt im einzelnen nicht anders
darstellbar ist, ist dies über eine Erhöhung der Entgelte veranschlagt. Konkrete Maßnahmen zur Erreichung der
Zielvorgabe bleiben der Stadtbücherei überlassen.
11
Kostenträger
25 281 001 01 "Heimat- und Kulturpflege"
Sachkonto
5318000
Bezeichnung
Zuschüsse an Musikvereine
zuständiges Fachamt
Amt für Familie, Generationen und Integration
Haushaltsjahr
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme
5.290
5.290
5.290
5.290
5.290
5.290
5.290
5.290
Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme
4.760
4.760
4.760
4.760
4.760
4.760
4.760
4.760
530
530
530
530
530
530
530
530
veranschlagte Verbesserung
Beschreibung der Maßnahme:
Im Rahmen der Haushaltskosolidierung wird die Aufsichtsbehörde die Entwicklung der freiwilligen Ausgaben besonders kritisch
betrachten. Daher sind insbesondere die Zuschüsse an Vereine und Organisationen einer strengen Prüfung unterzogen worden.
Die Zuschüsse wurden in drei Kategorien eingeteilt und um 10 %, 50 % oder 100 % gekürzt. Wo Kinder und Jugendliche betroffen
sind, erfolgte eine Kürzung um 10 %. Sind keine Kinder und Jugendliche nicht betroffen, der Zuschuss aber aus Sicht der Verwaltung
aus sachlichen Gründen erforderlich, erfolgte eine Kürzung um 50 %. Bestehen für die Verein bzw. die Organisation eine
alternative Finanzierungsmöglichkeiten (z.B. Kreis), wurde der Zuschuss komplett getrichen.
Die Zuschüsse an die Musikvereine werden für deren Jugendarbeit gezahlt. Daher erfolgte hier eine Kürzung um 10 %.
12
Kostenträger
25 281 001 01 "Heimat- und Kulturpflege"
Sachkonto
5318001
Bezeichnung
Zuschüsse an zeltlegende Vereine
zuständiges Fachamt
Dezernat III
Haushaltsjahr
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme
5.800
5.800
5.800
5.800
5.800
5.800
5.800
5.800
Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme
2.900
2.900
4.500
4.500
4.500
4.500
4.500
4.500
veranschlagte Verbesserung
2.900
2.900
1.300
1.300
1.300
1.300
1.300
1.300
Beschreibung der Maßnahme:
Im Rahmen der Haushaltskosolidierung wird die Aufsichtsbehörde die Entwicklung der freiwilligen Ausgaben besonders kritisch
betrachten. Daher sind insbesondere die Zuschüsse an Vereine und Organisationen einer strengen Prüfung unterzogen worden.
Die Zuschüsse wurden in drei Kategorien eingeteilt und um 10 %, 50 % oder 100 % gekürzt. Wo Kinder und Jugendliche betroffen
sind, erfolgte eine Kürzung um 10 %. Sind keine Kinder und Jugendliche nicht betroffen, der Zuschuss aber aus Sicht der Verwaltung
aus sachlichen Gründen erforderlich, erfolgte eine Kürzung um 50 %. Bestehen für die Verein bzw. die Organisation eine
alternative Finanzierungsmöglichkeiten (z.B. Kreis), wurde der Zuschuss komplett getrichen.
Die Zuschüsse werden an die zeltlegenden Vereine gezahlt, denen für ihre Veranstaltungen keine Bürgerhalle zur Verfügung steht.
Daher ist eine Zuschussgewährung sachlich gerechtgfertigt, Kinder und Jugendliche sind nicht betroffe, so dass eine Kürzung des
Ansatzes um 50 % erfolgt ist.
13
Kostenträger
25 281 001 01 "Heimat- und Kulturpflege"
Sachkonto
5318002
Bezeichnung
Zuschuss an den Jülicher Kengerzoch
zuständiges Fachamt
Amt für Familie, Generationen und Integration
Haushaltsjahr
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme
950
950
950
950
950
950
950
950
Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme
480
480
480
480
480
480
480
480
veranschlagte Verbesserung
470
470
470
470
470
470
470
470
Beschreibung der Maßnahme:
Kürzung des Zuschusses um 50 % ab dem Haushaltsjahr 2014.
14
Kostenträger
25 281 001 01 "Heimat- und Kulturpflege"
Sachkonto
5318003
Bezeichnung
Zuschüsse an Tanzgruppen
zuständiges Fachamt
Schulverwaltungs- und Sportamt
Haushaltsjahr
2016
Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme
420
Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme
veranschlagte Verbesserung
Beschreibung der Maßnahme:
2017
2018
420
2019
420
2020
420
2021
420
2022
420
2023
420
420
0
0
0
0
0
0
0
0
420
420
420
420
420
420
420
420
Der hier veranschlagte Betrag wurde auf fünf Vereine aufgeteilt. Je Verein werden daher nur ca. 80 € gezahlt.
Aufgrund der Geringfügigkeit des Betrages wurde der Zuschuss komplett gestrichen.
15
Kostenträger
31 351 001 01 "sonstige soziale Leistungen"
Sachkonto
5811000
Bezeichnung
Verrechnung Ausgabe kostenloser Beistellsäcke
zuständiges Fachamt
Bauverwaltungsamt
Haushaltsjahr
Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme
Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme
veranschlagte Verbesserung
Beschreibung der Maßnahme:
2016
2017
13.900
2018
13.900
2019
13.900
2020
13.900
2021
13.900
2022
13.900
2023
13.900
13.900
0
0
0
0
0
0
0
0
13.900
13.900
13.900
13.900
13.900
13.900
13.900
13.900
Bis 2012 an Familien mit zwei und mehr Kleinkindern sowie an Pflegebedürftige mit entsprechendem Attest kostenlose Beistellsäcke zur Hausmüllabfuhr ausgegeben. Die Kosten hierfür dürfen nicht im Rahmen der Gebührenberechnung auf die Gebührenpflichtigen
umgelegt werden, sondern sind von der Stadt selbst zu tragen. Da es sich heirbei um eine freiwillige Leistung handelt, die von
der Aufsichstbehörde besonders kritisch betrachtet werden, wurde die Ausgabe der kostenlosen Säcke ab 2013 eingestellt werden.
16
Kostenträger
36 366 001 01 "Kulturbahnhof"
Sachkonto
5318000
Bezeichnung
Betriebskostenzuschuss an den Verein K.i.B.
zuständiges Fachamt
Amt für Familie, Generationen und Integration
Haushaltsjahr
2016
Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
10.000
10.000
10.000
10.000
10.000
10.000
10.000
10.000
Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme
5.000
5.000
5.000
5.000
5.000
5.000
5.000
5.000
veranschlagte Verbesserung
5.000
5.000
5.000
5.000
5.000
5.000
5.000
5.000
Beschreibung der Maßnahme:
Im Rahmen der Haushaltskosolidierung wird die Aufsichtsbehörde die Entwicklung der freiwilligen Ausgaben besonders kritisch
betrachten. Daher sind insbesondere die Zuschüsse an Vereine und Organisationen einer strengen Prüfung unterzogen worden.
Die Zuschüsse wurden in drei Kategorien eingeteilt und um 10 %, 50 % oder 100 % gekürzt. Wo Kinder und Jugendliche betroffen
sind, erfolgte eine Kürzung um 10 %. Sind keine Kinder und Jugendliche nicht betroffen, der Zuschuss aber aus Sicht der Verwaltung
aus sachlichen Gründen erforderlich, erfolgte eine Kürzung um 50 %. Bestehen für die Verein bzw. die Organisation eine
alternative Finanzierungsmöglichkeiten (z.B. Kreis), wurde der Zuschuss komplett getrichen.
Die Zuschussgewährung scheint sachlich gerechtgfertigt, Kinder und Jugendliche sind nicht betroffe, so dass eine Kürzung des
Ansatzes um 50 % erfolgt ist.
17
Kostenträger
36 366 003 01 "Förderung der freien Jugendhilfe"
Sachkonto
5211600
Bezeichnung
Unterhaltung der Kinderspielplätze
zuständiges Fachamt
Tiefbauamt (Bauhof)
Haushaltsjahr
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme
22.500
22.500
22.500
22.500
22.500
22.500
22.500
22.500
Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme
22.500
22.500
22.500
17.500
17.500
17.500
17.500
15.000
0
0
0
5.000
5.000
5.000
5.000
7.500
veranschlagte Verbesserung
Beschreibung der Maßnahme:
In Anbetracht der demografischen Entwicklung sollte die Schließung von Kinderspielplätzen mit geringer Frequentierung
angedacht werden, um so die Unterhaltungskosten verringern zu können.
18
Kostenträger
36 366 003 01 "Förderung der freien Jugendhilfe"
Sachkonto
5318000
Bezeichnung
Zuschüsse Betreuung anerkannter Jugendgruppen
zuständiges Fachamt
Amt für Familie, Generationen und Integration
Haushaltsjahr
2016
Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme
1.750
Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme
veranschlagte Verbesserung
19
2017
2018
1.750
1.750
2020
1.750
2021
1.750
2022
1.750
2023
1.750
1.750
0
0
0
0
0
0
0
0
1.750
1.750
1.750
1.750
1.750
1.750
1.750
1.750
Beschreibung der Maßnahme:
Streichung des Zuschusses ab 2013
Kostenträger
36 366 003 01 "Förderung der freien Jugendhilfe"
Sachkonto
5318001
Bezeichnung
Zuschuss SKF TOT "links der Rur"
zuständiges Fachamt
Amt für Familie, Generationen und Integration
Haushaltsjahr
2019
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme
8.980
8.980
8.980
8.980
8.980
8.980
8.980
8.980
Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme
8.080
8.080
8.080
8.080
8.080
8.080
8.080
8.080
900
900
900
900
900
900
900
900
veranschlagte Verbesserung
Beschreibung der Maßnahme:
Im Rahmen der Haushaltskosolidierung wird die Aufsichtsbehörde die Entwicklung der freiwilligen Ausgaben besonders kritisch
betrachten. Daher sind insbesondere die Zuschüsse an Vereine und Organisationen einer strengen Prüfung unterzogen worden.
Die Zuschüsse wurden in drei Kategorien eingeteilt und um 10 %, 50 % oder 100 % gekürzt. Wo Kinder und Jugendliche betroffen
sind, erfolgte eine Kürzung um 10 %. Sind keine Kinder und Jugendliche nicht betroffen, der Zuschuss aber aus Sicht der Verwaltung
aus sachlichen Gründen erforderlich, erfolgte eine Kürzung um 50 %. Bestehen für die Verein bzw. die Organisation eine
alternative Finanzierungsmöglichkeiten (z.B. Kreis), wurde der Zuschuss komplett getrichen.
Der Zuschuss hier wird gewährt für die Einrichtung in der Gartenstraße, die ausschließlich Kindern und Jugendlichen dient.
Daher erfolgte eine Kürzung um 10 %.
20
Kostenträger
36 366 003 01 "Förderung der freien Jugendhilfe"
Sachkonto
5318002
Bezeichnung
Zuschüsse Ferienhilfswerk
zuständiges Fachamt
Amt für Familie, Generationen und Integration
Haushaltsjahr
2016
Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme
1.750
Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme
veranschlagte Verbesserung
21
2017
2018
1.750
1.750
2021
1.750
2022
1.750
2023
1.750
1.750
0
0
0
0
0
0
0
0
1.750
1.750
1.750
1.750
1.750
1.750
1.750
Streichung des Zuschusses ab 2013
Kostenträger
36 366 003 01 "Förderung der freien Jugendhilfe"
Sachkonto
5318003
Bezeichnung
Zuschuss SKF Jugendbetreuung Schweizer Straße
zuständiges Fachamt
Amt für Familie, Generationen und Integration
Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme
1.750
2020
1.750
Beschreibung der Maßnahme:
Haushaltsjahr
2019
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
10.000
10.000
10.000
10.000
10.000
10.000
10.000
10.000
Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme
9.000
9.000
9.000
9.000
9.000
9.000
9.000
9.000
veranschlagte Verbesserung
1.000
1.000
1.000
1.000
1.000
1.000
1.000
1.000
Beschreibung der Maßnahme:
Im Rahmen der Haushaltskosolidierung wird die Aufsichtsbehörde die Entwicklung der freiwilligen Ausgaben besonders kritisch
betrachten. Daher sind insbesondere die Zuschüsse an Vereine und Organisationen einer strengen Prüfung unterzogen worden.
Die Zuschüsse wurden in drei Kategorien eingeteilt und um 10 %, 50 % oder 100 % gekürzt. Wo Kinder und Jugendliche betroffen
sind, erfolgte eine Kürzung um 10 %. Sind keine Kinder und Jugendliche nicht betroffen, der Zuschuss aber aus Sicht der Verwaltung
aus sachlichen Gründen erforderlich, erfolgte eine Kürzung um 50 %. Bestehen für die Verein bzw. die Organisation eine
alternative Finanzierungsmöglichkeiten (z.B. Kreis), wurde der Zuschuss komplett getrichen.
Der Zuschuss hier wird gewährt für die Einrichtung in der Schweizer Straße, die ausschließlich Kindern und Jugendlichen dient.
Daher erfolgte eine Kürzung um 10 %.
22
Kostenträger
36 367 001 01 "Förderung der Wohlfahrtspflege"
Sachkonto
5318000
Bezeichnung
Zuschuss an den Verein "Frauen helfen Frauen"
zuständiges Fachamt
Amt für Familie, Generationen und Integration
Haushaltsjahr
2016
Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
11.290
11.290
11.290
11.290
11.290
11.290
11.290
11.290
Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme
6.800
6.800
6.800
6.800
6.800
6.800
6.800
6.800
veranschlagte Verbesserung
4.490
4.490
4.490
4.490
4.490
4.490
4.490
4.490
Beschreibung der Maßnahme:
Der Verein "Frauen helfen Frauen" ist auch Anlaufstelle für Betroffene über die Grenzen Jülichs hinaus (Nordkreis). Daher wäre eine
Finanzierung über den Kreis Düren zu überdenken, was vom Kreis allerdings abgelehnt wurde. Ab 2014 ist nur noch
eine Bezuschussung auf der Grundlage des Anteils der "Jülicher" Fälle an der Gesamtfallzahl veranschlagt.
23
Kostenträger
36 367 001 01 "Förderung der Wohlfahrtspflege"
Sachkonto
5318004
Bezeichnung
Zuschuss an die Drogenberatungsstelle
zuständiges Fachamt
Amt für Familie, Generationen und Integration
Haushaltsjahr
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme
24.500
24.500
24.500
24.500
24.500
24.500
24.500
24.500
Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme
24.500
24.500
24.500
24.500
24.500
24.500
24.500
24.500
0
0
0
0
0
0
0
0
veranschlagte Verbesserung
Beschreibung der Maßnahme:
Die Drogenberatungsstelle ist auch Anlaufstelle für Betroffene über die Grenzen Jülichs hinaus (Nordkreis). Daher wäre eine
Finanzierung über den Kreis Düren zu überdenken, was vom Kreis aber abgelenht wurde. In 2014 war der Zuschuss über eine Spende
zu 100 % finanziert.
24
Kostenträger
36 367 001 01 "Förderung der Wohlfahrtspflege"
Sachkonto
5431000
Bezeichnung
kleinere Maßnahme der Sozialpläne
zuständiges Fachamt
Amt für Familie, Generationen und Integration
Haushaltsjahr
2016
2018
2019
2020
2021
2022
2023
Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme
5.900
5.900
5.900
5.900
5.900
5.900
5.900
5.900
Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme
5.310
5.310
5.310
5.310
5.310
5.310
5.310
5.310
590
590
590
590
590
590
590
590
veranschlagte Verbesserung
25
2017
Beschreibung der Maßnahme:
Als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung wurde der Ansatz um 10 % reduziert.
Kostenträger
36 367 001 01 "Förderung der Wohlfahrtspflege"
Sachkonto
5431001
Bezeichnung
Öffentlichkeitsarbeit Sozialplanung
zuständiges Fachamt
Amt für Familie, Generationen und Integration
Haushaltsjahr
Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
1.420
1.420
1.420
1.420
1.420
1.420
1.420
1.420
Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme
710
710
710
710
710
710
710
710
veranschlagte Verbesserung
710
710
710
710
710
710
710
710
Beschreibung der Maßnahme:
Als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung wurde der Ansatz um 50 % reduziert.
26
Kostenträger
42 421 001 01 "allgemeine Sportangelegenheiten"
Sachkonto
5318000
Bezeichnung
Zuschüse an Sportvereine
zuständiges Fachamt
Schulverwaltungs- und Sportamt
Haushaltsjahr
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme
23.750
24.500
24.500
24.500
24.500
24.500
24.500
24.500
Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme
21.300
22.050
22.050
22.050
22.050
22.050
22.050
22.050
2.450
2.450
2.450
2.450
2.450
2.450
2.450
2.450
veranschlagte Verbesserung
Beschreibung der Maßnahme:
Im Rahmen der Haushaltskosolidierung wird die Aufsichtsbehörde die Entwicklung der freiwilligen Ausgaben besonders kritisch
betrachten. Daher sind insbesondere die Zuschüsse an Vereine und Organisationen einer strengen Prüfung unterzogen worden.
Die Zuschüsse wurden in drei Kategorien eingeteilt und um 10 %, 50 % oder 100 % gekürzt. Wo Kinder und Jugendliche betroffen
sind, erfolgte eine Kürzung um 10 %. Sind keine Kinder und Jugendliche nicht betroffen, der Zuschuss aber aus Sicht der Verwaltung
aus sachlichen Gründen erforderlich, erfolgte eine Kürzung um 50 %. Bestehen für die Verein bzw. die Organisation eine
alternative Finanzierungsmöglichkeiten (z.B. Kreis), wurde der Zuschuss komplett getrichen.
Die Zuschüsse an die Sportvereine werden für deren Jugendarbeit gezahlt. Daher erfolgte hier eine Kürzung um 10 %.
In den Jahren 2013 bis 2016 erfolgte zudem eine Kürzung um 750 € zur Finanzierung des Eigenanteils des Projektes "Sport-Check".
27
Kostenträger
42 424 001 01 "Sportstätten"
Sachkonto
4488000
Bezeichnung
Kostenbeteiligung Vereine an Betriebskosten
zuständiges Fachamt
Schulverwaltungs- und Sportamt
Haushaltsjahr
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme
6.000
6.000
6.000
6.000
6.000
6.000
6.000
6.000
Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme
6.000
6.300
6.600
6.900
7.200
7.600
8.000
8.400
0
300
600
900
1.200
1.600
2.000
2.400
veranschlagte Verbesserung
Beschreibung der Maßnahme:
Die Vereine sollen stärken an den Betriebskosten der Sportstätten beteiligt werden. Veranschlagt ist eine jährliche
Erhöhung der Kostenbeteiligung um 5 %. Eine entsprechende Beschlussfassung durch den Rat ist aber noch nicht erfolgt
28
Kostenträger
42 424 002 01 "Badesee Barmen"
Sachkonto
4488000
Bezeichnung
Sponsoring
zuständiges Fachamt
Schulverwaltungs- und Sportamt
Haushaltsjahr
2016
2017
Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme
2018
2019
2020
2021
2022
2023
0
0
0
0
0
0
0
0
Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme
2.000
2.000
2.000
2.000
2.000
2.000
2.000
2.000
veranschlagte Verbesserung
2.000
2.000
2.000
2.000
2.000
2.000
2.000
2.000
Beschreibung der Maßnahme:
Die Unterhaltungskosten des Badesses (vor allem Entnahme von Wasserproben) sollen über Sponsoring
refinaziert werden.
29
Kostenträger
54 541 001 01 "Straßen, Wege und Plätze"
Sachkonto
5211601
Bezeichnung
laufende Straßenunterhaltung
zuständiges Fachamt
Bauverwaltungsamt
Haushaltsjahr
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme
450.000
450.000
450.000
450.000
450.000
450.000
450.000
450.000
Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme
400.000
400.000
400.000
350.000
350.000
350.000
300.000
300.000
50.000
50.000
50.000
100.000
100.000
100.000
150.000
150.000
veranschlagte Verbesserung
Beschreibung der Maßnahme:
Zum Erreichen des Haushaltsausgleiches ist eine Reduzierung des Haushaltsansatzes veranschlagt.
30
Kostenträger
55 551 001 01 "öffentliche Grünanlage"
Sachkonto
5211061
Bezeichnung
Unterhaltung der Grünanlagen
zuständiges Fachamt
Tiefbauamt (Bauhof)
Haushaltsjahr
2016
2018
2019
2020
2021
2022
2023
Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme
18.000
18.000
18.000
18.000
18.000
18.000
18.000
18.000
Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme
12.000
12.000
12.000
12.000
12.000
12.000
12.000
12.000
6.000
6.000
6.000
6.000
6.000
6.000
6.000
6.000
veranschlagte Verbesserung
31
2017
Beschreibung der Maßnahme:
Als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung ist eine Reduzierung des Haushaltsansatzes veranschlagt.
Kostenträger
55 551 002 01 "Brückenkopfpark Jülich GmbH"
Sachkonto
5315000
Bezeichnung
Betriebskostenzuschuss an die Brückenkopfpark GmbH
zuständiges Fachamt
Kämmerei
Haushaltsjahr
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme
655.000
655.000
655.000
655.000
655.000
655.000
655.000
655.000
Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme
600.000
600.000
600.000
600.000
600.000
600.000
600.000
600.000
55.000
55.000
55.000
55.000
55.000
55.000
55.000
55.000
veranschlagte Verbesserung
Beschreibung der Maßnahme:
Zur Erreichung des Haushaltsausgleiches in 2023 ist der Zuschuss an dem Brückenkopfpark ab 2015 reduziert.
In Anbetacht zu erwartender höherer Einnahmen (Jugendgästehaus, Indoor-Spielplatz, Erlebniswelt) scheint die Kürzung vertretbar.
32
Kostenträger
55 553 001 01 "Bestattungswesen"
Sachkonto
4321400 und 4321410
Bezeichnung
Gebühreneinnahmen
zuständiges Fachamt
Kämmerei
Haushaltsjahr
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme
480.000
480.000
480.000
480.000
480.000
480.000
480.000
480.000
Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme
655.000
655.000
655.000
695.000
695.000
695.000
730.000
730.000
veranschlagte Verbesserung
175.000
175.000
175.000
215.000
215.000
215.000
250.000
250.000
Beschreibung der Maßnahme:
Zum Erreichen des Haushaltsausgleiches in 2023 sind hier jährliche Gebührenerhöhungen vorgesehen.
Unter anderem ist der Ansatz des Grünflächenanteils (bisher 20 %) zu überdenken.
33
Kostenträger
55 555 001 01 "Wirtschaftswege"
Sachkonto
5211500
Bezeichnung
Unterhaltung der Wirtschaftswege
zuständiges Fachamt
Tiefbauamt
Haushaltsjahr
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme
80.000
80.000
80.000
80.000
80.000
80.000
80.000
80.000
Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme
40.000
40.000
40.000
40.000
30.000
30.000
30.000
30.000
veranschlagte Verbesserung
40.000
40.000
40.000
40.000
50.000
50.000
50.000
50.000
Beschreibung der Maßnahme:
Zum Erreichen des Haushaltsausgleiches ist eine Reduzierung des Haushaltsansatzes veranschlagt.
34
Kostenträger
57 573 001 01 "Stadthalle"
Sachkonto
4411010
Bezeichnung
Zuschussbedarf
zuständiges Fachamt
Immobilienmanagement kaufm. Abteilung
Haushaltsjahr
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme
141.670
143.400
93.400
Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme
141.670
143.400
93.400
0
0
0
0
0
0
0
0
93.400
93.400
93.400
93.400
93.400
veranschlagte Verbesserung
Beschreibung der Maßnahme:
93.400
93.400
93.400
93.400
93.400
Aufgrund erheblicher anstehender Sanierungsmaßnahmen (alleine Brandschutz 400.000 €) ist einWeiterbetrieb
der Stadthalle über das Jahr 2018 hinaus nicht vertretbar.
35
Kostenträger
57 573 002 01 bis 57 573 009 01 "Mehrzweckhallen und Bürgerhallen"
Sachkonto
4411060
Bezeichnung
Einnahmen aus der Vermietung von Bürgerhallen
zuständiges Fachamt
Immobilienmanagement kaufm. Abteilung
Haushaltsjahr
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme
32.200
32.200
32.200
32.200
32.200
32.200
32.200
32.200
Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme
32.200
35.500
39.000
43.000
47.300
52.000
57.200
62.900
0
3.300
6.800
10.800
15.100
19.800
25.000
30.700
veranschlagte Verbesserung
Beschreibung der Maßnahme:
Der Zuschussbedarf der Bürgerhallen belief sich in 2013 auf rund 344.000 €. Bis zum Ende des Konsolidierungszeitraumes
im Jahr 2023 soll eine spürbare Verringerung des Zuschussbedarfes erreicht werden. Da dies im Haushalt im einzelnen nicht anders
darstellbar ist, ist dies über eine deutliche Erhöhung der Hallenmieten veranschlagt. Konkrete Maßnahmen zur Erreichung der
Zielvorgabe sind noch zu beschliessen. Entsprechende Anträge mehrerer Ratsfraktionen liegen vor.
36
Kostenträger
57 573 010 01 "Wochen- und Jahrmärkte"
Sachkonto
4321000
Bezeichnung
Einnahmen aus Marktgebühren
zuständiges Fachamt
Ordnungsamt
Haushaltsjahr
2016
2018
2019
2020
2021
2022
2023
Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme
33.000
33.000
33.000
33.000
33.000
33.000
33.000
33.000
Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme
36.000
37.800
39.700
41.700
43.800
46.000
48.300
50.700
3.000
4.800
6.700
8.700
10.800
13.000
15.300
17.700
veranschlagte Verbesserung
37
2017
Beschreibung der Maßnahme:
Zum Erreichen des Haushaltsausgleiches in 2023 ist eine jährliche Steigerung der Marktgebühren um 5 % veranschlagt.
Kostenträger
57 573 012 01 "Parkhaus Zitadelle"
Sachkonto
4321000 und 4321001
Bezeichnung
Parkgebühren Oberdeck und Tiefgeschosse
zuständiges Fachamt
Ordnungsamt
Haushaltsjahr
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme
180.000
180.000
180.000
180.000
180.000
180.000
180.000
180.000
Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme
230.000
190.000
250.000
250.000
290.000
290.000
290.000
290.000
50.000
10.000
70.000
70.000
110.000
110.000
110.000
110.000
veranschlagte Verbesserung
Beschreibung der Maßnahme:
Zum Erreichen des Haushaltsausgleiches 2023 wie bei den Parkgebühren Innenstadt Anhebungen der Parkgebühren in 2017 und 2020
vorgesehen. In 2017 ergeben sich allerdings geringere Erträge aufgrund der geplanten Sanierung der Tiefgeschosse.
38
Kostenträger
57 573 012 01 "Parkhaus Zitadelle"
Sachkonto
4321002
Bezeichnung
Einnahmen von Dauerparkern Tiefgarage
zuständiges Fachamt
Ordnungsamt
Haushaltsjahr
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme
63.000
63.000
63.000
63.000
63.000
63.000
63.000
63.000
Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme
90.000
100.000
100.000
100.000
110.000
110.000
110.000
120.000
veranschlagte Verbesserung
27.000
37.000
37.000
37.000
47.000
47.000
47.000
57.000
Beschreibung der Maßnahme:
Zum Erreichen des Haushaltsausgleiches 2023 ist eine regelmäßige Anhebung der Gebühren (derzeit 30 €/Monat) vorgesehen.
Veranschlagt ist eine Anhebung um 10€ / Monat in 2014 und jeweils 5 € / Monat in 2017, 2020 und 2023.
39
Kostenträger
61 611 001 01 "allgemeine Finanzwirtschaft"
Sachkonto
4011000
Bezeichnung
Grundsteuer A
zuständiges Fachamt
Steueramt
Haushaltsjahr
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme
152.000
155.000
158.000
159.000
160.000
161.000
162.000
163.000
Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme
178.000
205.000
237.000
240.000
242.000
243.000
244.000
232.000
26.000
50.000
79.000
81.000
82.000
82.000
82.000
69.000
veranschlagte Verbesserung
Beschreibung der Maßnahme:
Zum Erreichen des Haushaltsausgleiches und zur Verhinderung des völligen Aufzehrs des Eigenkapitals sind die
in der beigefügten Aufstellung angeführten Hebesatzerhöhungen vorgesehen:
40
Kostenträger
61 611 001 01 "allgemeine Finanzwirtschaft"
Sachkonto
4012000
Bezeichnung
Grundsteuer B
zuständiges Fachamt
Steueramt
Haushaltsjahr
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme
5.560.000
5.655.000
5.751.000
5.867.000
5.986.000
6.107.000
6.230.000
6.356.000
Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme
6.394.000
7.628.000
8.831.000
8.946.000
9.156.000
9.372.000
9.593.000
9.819.000
834.000
1.973.000
3.080.000
3.079.000
3.170.000
3.265.000
3.363.000
3.463.000
veranschlagte Verbesserung
Beschreibung der Maßnahme:
Zum Erreichen des Haushaltsausgleiches und zur Verhinderung des völligen Aufzehrs des Eigenkapitals sind die
in der beigefügten Aufstellung angeführten Hebesatzerhöhungen vorgesehen:
41
Kostenträger
61 611 001 01 "allgemeine Finanzwirtschaft"
Sachkonto
4013000
Bezeichnung
Gewerbesteuer
zuständiges Fachamt
Steueramt
Haushaltsjahr
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme
13.300.000
13.672.000
14.055.000
14.432.000
14.819.000
15.216.000
15.624.000
16.043.000
Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme
14.600.000
15.519.000
17.650.000
18.127.000
18.646.000
19.084.000
19.532.000
19.991.000
1.300.000
1.847.000
3.595.000
3.695.000
3.827.000
3.868.000
3.908.000
3.948.000
veranschlagte Verbesserung
Beschreibung der Maßnahme:
Zum Erreichen des Haushaltsausgleiches und zur Verhinderung des völligen Aufzehrs des Eigenkapitals sind die
in der beigefügten Aufstellung angeführten Hebesatzerhöhungen vorgesehen:
42
Kostenträger
61 611 001 01 "allgemeine Finanzwirtschaft"
Sachkonto
4034000
Bezeichnung
Zweitwohnungssteuer
zuständiges Fachamt
Steueramt
Haushaltsjahr
2016
Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
0
0
0
0
0
0
0
0
Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme
15.000
15.000
15.000
15.000
15.000
15.000
15.000
15.000
veranschlagte Verbesserung
15.000
15.000
15.000
15.000
15.000
15.000
15.000
15.000
Beschreibung der Maßnahme:
Neben den Einnahmen durch die Zweitwohnungssteuer ergeben sich Auswirkungen auf den Haushalt dadurch, dass
sich zur Vermeidung der Zweitwohnungssteuerpflicht vermehrt Personen mit Hauptwohnsitz in Jülich anmelden.
Im Rahmen des Finanzausgleiches werden nur Einwohner mit Hauptwohnsitz berücksichtigt, so dass sich durch eine
höhere Einwohnerzahl Verbesserungen im Finanzausgleich insbesondere in Form höherer Schlüsselzuweisungen ergeben.
Diese Auswirkungen können aber nicht beziffert werden. Daher sind hier nur die veranschlagten Einnahmen aus der
Zweitwohnungssteuer erfasst.
Steuerhebesätze 2015-2023
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
Hebesatz neu in %
297
307
350
400
400
400
400
400
400
gemäß HSK 2013
gemäß HSK 2015
310
297
310
310
310
310
325
348
325
348
325
351
325
351
325
351
325
351
Hebesatz neu in %
517
535
630
720
720
720
720
720
720
gemäß HSK 2013
gemäß HSK 2015
560
517
560
560
560
560
604
618
604
618
604
621
604
621
604
621
604
621
Hebesatz neu in %
497
513
540
598
598
601
601
601
601
gemäß HSK 2013
gemäß HSK 2015
540
497
540
540
540
540
584
598
584
598
584
601
584
601
584
601
584
601
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Gewerbesteuer