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Sitzungsvorlage (satzung_endgültig)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
25 kB
Datum
30.06.2016
Erstellt
27.06.16, 13:47
Aktualisiert
27.06.16, 13:47
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Inhalt der Datei

Haushaltssatzung der Stadt Jülich für das Haushaltsjahr 2016 Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW Seite 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.02.2015 (GV. NRW Seite 208), hat der Rat der Stadt Jülich mit Beschluss vom folgende Haushaltssatzung erlassen: §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt Jülich voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird im Ergebnisplan mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 88.401.630 Euro 97.078.060 Euro im Finanzplan mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 83.455.390 Euro 87.025.410 Euro dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 5.254.200 Euro 7.051.000 Euro dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 1.796.800 Euro 2.000.000 Euro festgesetzt. §2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf 1.796.800 Euro festgesetzt §3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 6.420.000 Euro festgesetzt. §4 Die Verringerung der Allgemeinen Rücklage aufgrund des voraussichtliches Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf 8.676.430 Euro festgesetzt. §5 Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 120.000.000 Euro festgesetzt. §6 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2016 wie folgt festgesetzt 1. 1.1. Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 307 % 1.2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 535 % 2. Gewerbesteuer auf 513 % §7 Nach dem Haushaltssicherungskonzept ist der Haushaltsausgleich im Jahre 2020 wieder hergestellt. Die dafür im Haushaltssicherungskonzept enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der Ausführung des Haushaltsplanes umzusetzen. Jülich, den 30.06.2016 Fuchs Bürgermeister