Daten
Kommune
Jülich
Größe
116 kB
Datum
30.06.2016
Erstellt
29.06.16, 10:21
Aktualisiert
29.06.16, 10:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Me.
Jülich, 27.06.2016
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 212/2016
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Stadtrat
Termin
30.06.2016
TOP
Ergebnisse
Kommunale Pflegeplanung im Kreis Düren
Anlg.: - 6 30
SD.Net
Beschlussentwurf:
Der Beschluss ist in der Sitzung noch zu formulieren.
Begründung:
Seit Oktober 2014 gilt in NRW ein neues Alten- und Pflegegesetz, nach dem die Kreise und kreisfreien Städte verpflichtet sind, eine den örtlichen Bedarfen entsprechende pflegerische Angebotsstruktur sicherzustellen (§ 4 Abs. 1 Alten- und Pflegegesetz NRW).
Der Kreis Düren beabsichtigt im September 2016 den Berschluss zur verbindlichen Bedarfsplanung
in seinen politischen Gremien zu beraten. Nach § 7 Abs. 2 APG NRW muss der Kreis die kreisangehörigen Kommunen in den Planungsprozess einbeziehen.
Seitens des Kreises wird eine verbindliche Pflegeplanung nach § 7 Abs. 6 APG NRW für den Bereich der stationären Pflege favorisiert. Ein Entwurf der kommunalen Plegeplanung für den Kreis
Düren ist der Anlage zu entnehmen.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
entfällt
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
x
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 212/2016
x
nein
nein
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