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Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Nr. A 27 "Photovoltaik Merscher Höhe" Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1 und 2 des Baugesetzbuches (BauGB))

Daten

Kommune
Jülich
Größe
119 kB
Datum
30.06.2016
Erstellt
29.06.16, 15:30
Aktualisiert
29.06.16, 15:30
Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Nr. A 27 "Photovoltaik Merscher Höhe"
Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1 und 2 des Baugesetzbuches (BauGB)) Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Nr. A 27 "Photovoltaik Merscher Höhe"
Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1 und 2 des Baugesetzbuches (BauGB))

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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 61 Az.: Sc/Wo Jülich, 29.06.2016 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 214/2016 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Stadtrat Termin 30.06.2016 TOP Ergebnisse Bebauungsplan Nr. A 27 "Photovoltaik Merscher Höhe" Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1 und 2 des Baugesetzbuches (BauGB) Anlg.: 1 SD.Net Beschlussentwurf: Aufgrund der §§ 1 und 2 BauGB wird der Bebaungsplan A27 „Photovoltaik Merscher Höhe“ aufgestellt. Mit diesem B-Plan soll die planungsrechtliche Voraussetzung für die Errichtung einer Photovoltaikanlage geschaffen werden. Begründung: Es liegt ein Antrag vor, Teilbereiche der ehem. Sendeanlage für Photovoltaik zu nutzen. Der Grundstückseigentümer beabsichtigt, diese Teilbereiche für die Errichtung einer freiflächigen Photovoltaik zu verpachten. Der Pächter beabsichtigt, sich für eine Förderberechtigung der Bundesnetzagentur zur Zahlung einer Einspeisevergütung zu bewerben, wie es das Erneuerbare Energiengesetz (EEG 2014) vorsieht. Die nächste Runde zur Ausschreibung findet am 01.08.2016 statt. Die gesetzliche Mindestanforderung zur Teilnahme an dieser Ausschreibung ist neben dem Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes, der in der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses am 16.06.2016 gefasst wurde, auch der Aufstellungsbeschluss für den B-Plan. Für die Projektrealisierung ist diese Ausschreibungsrunde entscheidend, da es derzeit offen ist, ob darüber hinaus eine ausreichende Förderung für eine solche Anlage erfolgen wird. Die Bez.-Reg. hat in ihrem Atnwortschreiben vom 29.03.2016 auf die Anfrage gem. § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) keine grundsätzlichen landesplanerischen Bedenken gegen die FNPÄnderung, wenn zuvor die Regionalplanänderung zur interkommunalen Gewerbefläche Merscher Höhe zum Abschluss gekommen ist. Die Sitzung des Regionalrates ist auf den 01.07.2016 terminiert; die Rechtsverbindlichkeit ist frühestens nach der Sommerpause angedacht. Da der Ausschreibungstermin vor dem der Rechtsverbindlichkeit der Regionalplanänderung liegt, ist mit der Bez.-Reg. abgestimmt, dass, um die Voraussetzung einer Teilnahme an der Ausschreibung zu erfüllen, der Aufstellungsbeschluss zur FNP-Änderung gefasst, dieses Verfahren aber erst nach Beendigung des Regionalplanverfahrens geschlossen werden kann. Dies gilt auch für das Verfahren zum B-Plan Nr. A 27 „Photovoltaik merscher Höhe“. Als Anlage ist der Bereichsgrenzenplan des B-Planentwurfes vom 14.06.2016 in verkleinerter Fassung beigefügt. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 214/2016 Seite 2