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Sitzungsvorlage (Verlängerung der Veränderungssperre für den Planbereich des Bebauungsplanes Nr. A 24 "Heckfeld III" Satzungsbeschluss gem. § 16 Baugesetzbuch (BauGB))

Daten

Kommune
Jülich
Größe
117 kB
Datum
30.06.2016
Erstellt
29.06.16, 15:30
Aktualisiert
29.06.16, 15:30
Sitzungsvorlage (Verlängerung der Veränderungssperre für den Planbereich des Bebauungsplanes Nr. A 24 "Heckfeld III"
Satzungsbeschluss gem. § 16 Baugesetzbuch (BauGB)) Sitzungsvorlage (Verlängerung der Veränderungssperre für den Planbereich des Bebauungsplanes Nr. A 24 "Heckfeld III"
Satzungsbeschluss gem. § 16 Baugesetzbuch (BauGB))

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 61 Az.: Sc/Wo Jülich, 29.06.2016 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 213/2016 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Stadtrat Termin 30.06.2016 TOP Ergebnisse Verlängerung der Veränderungssperre für den Planbereich des Bebauungsplanes Nr. A 24 "Heckfeld III" Satzungsbeschluss gem. § 16 Baugesetzbuch (BauGB) Anlg.: 1 SD.Net Beschlussentwurf: Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes Nr. A 24 „Heckfeld III“ wird gem. § 17 BauGB in Verbindung mit § 16 BauGB die Verlängerung der Satzung über eine Veränderungssperre in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen. Begründung: Der Rat der Stadt Jülich hat in seiner Sitzung am 10.04.2014 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. A 24 „Heckfeld III“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Zur Sicherung der Planung hat der Rat der Stadt Jülich in seiner Sitzung am 25.09.2014 gem. § 14 BauGB eine Veränderungssperre für den Planbereich mit dem Inhalt beschlossen, dass 1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche nicht beseitigt wer den dürfen und 2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden dürfen. Die Veränderungssperre hat eine Geltungsdauer von 2 Jahren (§ 17 Abs. 1 BauGB). Die Geltungsdauer begann mit der Bekanntmachung vom 02.10.2014 und endet mit Ablauf 02.10.2016. Da bis zu diesem Zeitpunkt der Planungsprozeß bezüglich des Bebauungsplanentwurfes Nr. A 24 „Heckfeld III“ noch nicht abgeschlossen sein wird, das Sicherungsbedürfnis aber weiterhin besteht, soll die Veränderungssperre um 1 Jahr verlängert werden. Die nächste Sitzung des Stadtrates ist auf den 06.10.2016 terminiert. Da die Geltungsdauer der Veränderungssperre am 02.10.2016 endet, kann in der Oktobersitzung des Stadrates kein Satzungsbeschluss über die Verlängerung dieser Veränderungssperre beschlossen werden. Daher wird von der Verwaltung vorgeschlagen, in der heutigen Sitzung die Verlängerung der Veränderungssperre zu beschließen. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 213/2016 Seite 2