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Sitzungsvorlage (Situationsbericht über die Aufnahme und Unterbringung der Flüchtlinge in Jülich)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
134 kB
Datum
31.08.2016
Erstellt
19.08.16, 11:21
Aktualisiert
19.08.16, 11:21
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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: IV Az.: Amt 50 Vo./Spo. Jülich, 18.08.2016 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 249/2016 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Integrationsrat Termin 31.08.2016 TOP Ergebnisse Situationsbericht über die Aufnahme und Unterbringung der Flüchtlinge in Jülich Anlg.: . / . IV 50 SD.Net Beschlussentwurf: Der Bericht über die aktuelle Situation der Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen in Jülich wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Die Aufnahme der Flüchtlinge durch den Bund brachte in den Jahren 2014 und speziell in 2015 für die Länder und Kommunen eine enorme Belastung mit sich. Auch für die Stadt Jülich war es nur unter höchsten Anstrengungen möglich die Verpflichtung zur Aufnahme ständig neuer Personen zu erfüllen. In den beiden Jahren wurden 604 neue Flüchtlinge in Jülich aufgenommen. (108 im Jahr 2014 und 496 Personen in 2015) Diese Zahlen liegen erheblich über dem bisher üblichen Rahmen, so dass die Aufnahme und Unterbringung nur durch die ständige Anmietung von zusätzlichem Wohnraum und der Einrichtung von Notunterkünften möglich wurde. Zu einer vorübergehenden Entlastung für die Stadt Jülich kam es erst durch die Eröffnung der Landesaufnahmeeinrichtung auf der Merscher Höhe ab Dezember 2015. Hierdurch ergab sich eine vorübergehende Befreiung von der Aufnahmepflicht, so dass bis auf Weiteres nur noch Personen im Rahmen von Familienzusammenführungen aufgenommen werden mussten. Dennoch wurden durch Geburten und Familienzusammenführungen in 2016 (bis zum 16.08.2016) insgesamt 37 neue Personen in Jülich aufgenommen. Die Anzahl der zu betreuenden Personen ändert sich ständig, da jetzt laufend Flüchtlinge eine Auf- enthaltserlaubnis erhalten, oder teilweise auch in die Heimat zurückgeführt werden. Zum 16.08.2016 werden in Jülich insgesamt 569 Flüchtlinge durch das Sozialamt betreut. Die in Jülich lebenden Flüchtlinge kommen überwiegend auf folgenden Ländern: Syrien, Irak, Iran, Afghanistan, Serbien/Kosovo, Mazedonien, Pakistan, Indien, Russland, Guinea, Eritrea, Albanien, Somalia Die Unterbringung stellt sich aktuell wie folgt dar: Eigene Übergangsheime: Jülich, Oststr. 6 Selgersdorf, Altenburger Str. 27g Güsten, Welldorfer Str. 124c Darüber hinaus wurden 74 Wohnungen angemietet. Darunter ein ehemaliges Hotel in der Baierstr.4a als Unterkunft für 52 Personen. Des Weiteren wurden 3 vorübergehende Notunterkünfte entsprechend eingerichtet und zur Zeit für die Flüchtlingsunterbringung genutzt: Jülich, Düsseldorfer Str. 46 (ehem. Schirmerschule/16 Pers.) Jülich, Rochusstr. 55 (ehem. Portugiesenzentrum/15 Pers.) Jülich, Altenburger Str. 16 (Pfarrheim Selgersdorf/9 Pers.) Das beengte Zusammenleben vieler Menschen aus unterschiedlichen Kulturen führt in den Unterkünften zwangsläufig zu vielfältigen Problemen. Viele Flüchtlinge sind häufig krank und traumatisiert. Ein Zusammenleben mit fremden Menschen auf engstem Raum ist oft nicht möglich, denn aufgrund von Herkunft, Sprache und Gewohnheiten wird das Zusammenleben erschwert. Bei Auseinandersetzungen muss teilweise noch am gleichen Tag eine Umquartierung vorgenommen werden. Darüber hinaus wurden durch die Geburt von insgesamt 17 Kindern (seit Dez.2015) zahlreiche Umzüge in größere Wohnungen erforderlich. Um die enormen Aufgaben zu erfüllen wurden im Sozialamt weitere Arbeitsstellen eingerichtet. 3 Sozialarbeiter und 4 Hausmeister kümmern sich nun um die Belange der Menschen und Unterkünfte. Drei der Hausmeister haben Migrationshintergrund und kommen aus Marokko, Libanon und Tunesien. Einer von Ihnen kam vor 20 Jahren selbst als Flüchtling nach Jülich. Durch deren arabische und französische Muttersprache ist die Kommunikation mit den Flüchtlingen und den Mitarbeitern des Sozialamtes erheblich vereinfacht worden. Dadurch werden Missverständnissen vermieden und bestehende leichter geklärt. Auch werden Ängste der Flüchtlinge gegenüber dem Sozialamt durch die gemeinsame Sprache abgebaut. Bei der Einrichtung der Wohnungen wird zum überwiegenden Teil auf die Dienste des Christlichen Sozialwerkes „Möbel & Mehr“ zurückgegriffen. Ohne die Leistungen des Gebrauchtmöbellagers (Lieferung und Aufbau mit großen Möbelwagen, Personalressourcen usw.) wäre die Arbeit nur schwer zu bewältigen gewesen. Sitzungsvorlage 249/2016 Seite 2 Die meisten Unterkünfte werden von Familien genutzt. Lediglich in Güsten, der Schirmerschule, Stadionweg, dem Pfarrheim Selgersdorf und der Rochusstr. 55 werden ausschließlich alleinstehende Männer untergebracht. Auch derzeit ist die Stadt Jülich weiterhin bemüht neue Wohnungen anzumieten, da weitere Familienzusammenführungen angekündigt sind. Hinzu kommt, dass 2 Wohnungen wegen Probleme mit dem Vermieter gekündigt wurden. Erschwerend kommt hinzu, dass die Verweildauer abgelehnter Personen immer noch sehr lange dauert. Zur Zeit leben 67 abgelehnte Asylbewerber mit der Status einer Duldung in städt. Unterkünften. Ebenso schwierig ist die Situation bei den Personen, welche inzwischen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben. Zur Zeit leben 33 Personen noch in städt. Unterkünften. Sie müssten dringend und schnellstens in eigene Wohnungen umziehen, weil der Platz wieder benötigt wird. Die Landesaufnahmeeinrichtung auf der Merscher Höhe wird voraussichtlich im November 2016 wieder schließen. Das heißt, dass die Stadt Jülich wieder zu einer Zuweisungsgemeinde mit normaler Aufnahmeverpflichtung wird. Durch die vorübergehende Befreiung von der Aufnahmepflicht hat die Stadt Jülich nun ein „Untersoll“ gegenüber anderen Kommunen. Eine genaue Prognose wie hoch dies sein wird, kann heute noch nicht gesagt werden. Zuletzt wurde von der Landesbehörde eine Zahl von weiteren 88 Personen genannt. Letztlich wird es davon abhängen, wie weit die anderen Gemeinden in NRW ihre Quote zu diesem Stichtag erfüllt haben. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): Sitzungsvorlage 249/2016 Seite 3 ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: X nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung X nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 249/2016 X nein nein Seite 4