Daten
Kommune
Jülich
Größe
131 kB
Datum
30.06.2016
Erstellt
30.06.16, 09:50
Aktualisiert
30.06.16, 09:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 23 Az.:
Jülich, 24.06.2016
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 195/2016 1. Ergänzung
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Stadtrat
Termin
30.06.2016
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Ergebnisse
Zusammenfassung der Anträge zum Themenkomplex Bürgerhallen
Anlg.:
SD.Net
Beschlussentwurf:
Die Anträge der CDU/SPD, Grüne und der Jül werden in den nachfolgenden Antrag zusammengefasst und zur Bearbeitung an die Verwaltung verwiesen
Begründung:
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.06.2016 wurden die nachstehenden Punkte
der Anträge nochmals „modifiziert“.
Die Anträge werden nachfolgend wie folgt zusammengesfasst:
1.
Die Ortsvorsteher knüpfen Kontakte zu den Ortsvereinen bezüglich einer Übernahme der
Bürgerhallen in Trägerschaft eines Vereins
2.
Mit den Ortsvorstehern und den Vereinen werden
a)
Investitionsmaßnahmen aufbauend auf den Ergebnissen der Bürgerhallenkommission für die
jeweiligen Hallen zusammengestellt. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln die im Rahmen
der jeweiligen Haushaltspläne bereitgestellt werden können, ggf aus der Veräußerung einzelner Bürgerhallen.
Insbesondere sollen in Ortsteilen mit 2 Hallen Überlegungen angestellt werden, ob eine der
Hallen veräußert werden kann. Die hierdurch generierten Mittel sollen zur Finanzierung der
Maßnahmen herangezogen werden.
b)
Musterverträge zur Übernahme der Hallen erarbeitet (Einheitlichkeit für alle Objekte)
c)
Regelungen zu den Eigentumsverhältnisse besprochen (die Stadt bleibt Eigentümerin der
Hallen, allerdings soll die Betreiberverantwortung nach Versammlungsstättenverordnung auf
den Förderverein übergehen)
d)
Regelungen zur Beteiligung der Stadt an den laufenden Bewirtschaftungskosten (Einnahmeund Ausgabesituation regeln) besprochen
3.
Der jeweilige Förderverein übernimmt mindestens 25 – 50 % der Kosten in Eigenleistung
oder als Finanzmittel.
4.
Der Zeitrahmen für die vorstehenden Schritte ist bis Ende 2017 vorgesehen
5.
Besteht keine grundsätzliche Bereitschaft zur Übernahme durch die Vereine erfolgt eine Beurteilung der Halle hinsichtlich einer weiteren Vermarktung
6.
Priorisierung/Rangfolge der erforderlichen Maßnahmen aufbauend auf dem Ergebnis der
Hallenkommission
7.
Zur Ertüchtigung der Hallen werden 100.000 € zur Verfügung gestellt, die Zuweisung zu
einer entsprechenden Maßnahme erfolgt gemäß Punkt 6.
Alter Text:
Bereits in der Haupt- und Finanzausschussitzung am 06.06.2016 wurde die Vorgehensweise so besprochen. Die Verwaltung begrüsst die fraktionsübergreifende konstruktive Zusammenarbeit zu
diesem Thema.
Von den Fraktionen CDU/SPD, den Grünen und der Jül wurden jeweils Anträge zum Thema Bürgerhallen eingereicht, die im Wesentlichen ähnliche Ziele verfolgen.
Die Anträge werden nachfolgend wie folgt zusammengesfasst:
1.
Die Ortsvorsteher knüpfen Kontakte zu den Ortsvereinen bezüglich einer Übernahme der
Bürgerhallen in Trägerschaft eines „Fördervereins“
2.
Mit den Ortsvorstehern und den Vereinen werden
a)
Investitionsmaßnahmen aufbauend auf den Ergebnissen der Bürgerhallenkommission für die
jeweiligen Hallen zusammengestellt. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln die im Rahmen
der jeweiligen Haushaltspläne bereitgestellt werden können, ggf aus der Veräußerung einzelner Bürgerhallen.
b)
Musterverträge zur Übernahme der Hallen erarbeitet (Einheitlichkeit für alle Objekte)
Sitzungsvorlage 195/2016 1. Ergänzung
Seite 2
c)
Regelungen zu den Eigentumsverhältnisse besprochen (die Stadt bleibt Eigentümerin der
Hallen, allerdings soll die Betreiberverantwortung nach Versammlungsstättenverordnung auf
den Förderverein übergehen)
d)
Regelungen zur Beteiligung der Stadt an den laufenden Bewirtschaftungskosten (Einnahmeund Ausgabesituation regeln) besprochen
3.
Der jeweilige Förderverein übernimmt mindestens 25 – 50 % der Kosten in Eigenleistung
oder als Finanzmittel
4.
Der Zeitrahmen für die vorstehenden Schritte ist bis Ende 2017 vorgesehen
5.
Besteht keine grundsätzliche Bereitschaft zur Übernahme durch die Vereine erfolgt eine Beurteilung der Halle hinsichtlich einer weiteren Vermarktung
6.
Priorisierung/Rangfolge der erforderlichen Maßnahmen aufbauend auf dem Ergebnis der
Hallenkommission (Wirtschaftlichkeit der Hallen)
7.
Zur Ertüchtigung der Hallen werden 100.000 € zur Verfügung gestellt, die Zuweisung zu
einer entsprechenden Maßnahme erfolgt gemäß Punkt 6.
Bereits in der Haupt- und Finanzausschussitzung am 06.06.2016 wurde die Vorgehensweise so besprochen. Die Verwaltung begrüsst die fraktionsübergreifende konstruktive Zusammenarbeit zu
diesem Thema.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
Sitzungsvorlage 195/2016 1. Ergänzung
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