Daten
Kommune
Jülich
Größe
1,1 MB
Datum
30.06.2016
Erstellt
30.06.16, 09:50
Aktualisiert
30.06.16, 09:50
Stichworte
Inhalt der Datei
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CDU-Fraktion & SPD-Fraktion
im Rat der Stadt Jülich
Herrn
Bürgermeister Axel Fuchs
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Stadt Jülich
Große Rurstraße 17
52428 Jülich
Jülich, den 19.05.2016
Betr.: Bürgerhallen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Fuchs,
Die CDU & SPD Fraktionen beantragen:
Die Bürgerhallen, sowie größtenteils durch Vereine genutzten städtischen Gebäude,
werden in die Trägerschaft bereits bestehender oder noch zu gründender Vereine
übertragen.
Hierzu werden die Ortsvorsteher, in deren Bereichen sich ein entsprechendes
Gebäude befindet beauftragt, mögliche Trägervereine ins Leben zu rufen bzw.
bestehende Vereine für die Übernahme der Trägerschaft zu gewinnen.
Für Gebäude/Hallen, bei denen sich bis zum Ende des Jahres 2016 keine
lnteressenten für die Trägerschaft finden lassen, werden zukünftig keine weiteren
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nvestitionsmaßnahmen mehr durchgeführt.
Befinden sich im Bestand eines Ortsteiles oder der Kernstadt mehrere Objekte
(Bürgerhalle, Mehrzrueckgebäude), soll eine Zusammenführung und die situativ
bedingte andere Nutzung oder die Veräußerung des übezähligen/ungenutzten
Objektes geprüft und ggf. realisiert werden, um die freiwerdenden Haushaltsmittel in
den Erhalt der verbleibenden Objekte zu reinvestieren.
Vor der vertraglich zu regelnden Übertragung sollen die notwendigen lnvestitionen
gemeinsam mit den zukünftigen Trägern ermittelt und mit finanzieller Unterstützung
durch die Stadt durchgeführt werden.
Die lmmobilien bleiben im Eigentum der Stadt Jülich. Die rechtlichen Grundlagen
(vertragsgestaltung) werden von der verwaltung ausgearbeitet.
Begründung:
auf kurze
Die Bürgerhallen bzw. Mehrzweckgebäude mit Veranstaltungsräumen können
gehalten
bis mittelfristige sicht angesichts der städtischen Haushaltslage nicht mehr
werden.
Bei der Übertragung (Verpachtung) der Gebäude an Ortsvereine können
lnstandhaltungen u. Renovierungen ohne öffentliche Ausschreibungen und mit evtl.
Eigenleistungen wesentlich kostengünstiger durchgeführt werden.
Außerdem ist davon auszugehen, daß die jeweiligen Träger sich mehr mit den Gebäuden
Die
bzw. Räumen identifizieren und diese dementsprechend aufmerksam behandeln.
Verwaltung wird entlastet, da sie sich nicht mehr um die Vermietung und
Nutzungsabrechnungen kümmern muss.
Die Nutzungsentgelte werden von den Trägern festgelegt und eingenommen. Die
werden
laufenden Unterhaltkosten, wie Strom Wasser, Reinigung und Versicherungen etc.
von diesen Einnahmen beglichen, dies gilt ebenso für anfallende Schönheitsreparaturen.
den
lnvestitionsmaßnamen sollen in Absprache mit dem Rat und abhängig von
finanziellen Möglichkeiten von der Stadt (mit)getragen werden.
Ziel der Umsetzung sollte der 01.01.2017 sein'
Mit freundlichen GrÜßen
Peter
CDU-
Fra kti o nsvo rsitze
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