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Allgemeine Vorlage (8. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 9, Ortsteil Kreuzau, "Niederdrove")

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
7,9 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (8. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 9, Ortsteil Kreuzau,  "Niederdrove")

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Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Hackhausen BE: Herr Hackhausen /Herr Schmühl Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 97/97 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuß Hauptausschuß Rat TOP: 04.09.1997 17.09.1997 25.09.1997 8. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 9, Ortsteil Kreuzau, "Niederdrove" I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau wird voraussichtlich in seiner Sitzung am 25. 09. 1997 die 8. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 9, Ortsteil Kreuzau, "Niederdrove", beschließen. Um Verzögerungen zu vermeiden, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, in der gleichen Sitzung die 8. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 9, Ortsteil Kreuzau, "Niederdrove", als Satzung zu beschließen. Den Trägern öffentlicher Belange sowie den privaten Grundstückseigentümern wurde zwischenzeitlich Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Bedenken und Anregungen wurden nicht vorgebracht. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: -KeineIII. Beschlußvorschlag: "Die 8. Änderung (vereinfachte Änderung) gem. § 13 BauGB des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 19, Ortsteil Kreuzau, "Niederdrove", wird als Satzung gem. § 10 BauGB nebst der dazugehörigen Begründung beschlossen." Der Gemeindedirektor - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: