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Sitzungsvorlage (Sportstättenentwicklungsplanung)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
164 kB
Datum
15.09.2016
Erstellt
05.09.16, 17:01
Aktualisiert
05.09.16, 17:01
Sitzungsvorlage (Sportstättenentwicklungsplanung) Sitzungsvorlage (Sportstättenentwicklungsplanung) Sitzungsvorlage (Sportstättenentwicklungsplanung)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 40 Az.: 40/5210-03 Mu. Jülich, 22.08.2016 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 251/2016 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Ausschuss für Jugend, Familie, Integration, Soziales, Schule und Sport Termin 15.09.2016 TOP Ergebnisse Sportstättenentwicklungsplanung Anlg.: . / . IV 40 56 SD.Net Beschlussentwurf: Der Bericht wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Das Memorandum zur kommunalen Sportentwicklungsplanung des ad-hoc-Ausschusses Sportentwicklungsplanung der Deutschen Vereinigung für Sportwissenschaft e.V. definiert die „kommunale Sportentwicklungsplanung“ als zielgerichtetes methodisches Vorgehen, um Rahmenbedingungen für Sport und Bewegung in der Bevölkerung zu gestalten und in einem Gesamtkonzept festzuhalten. Zu diesem Vorgehen gehören empirische Bestandsaufnahmen, eine Bedarfsbestimmung, die Festlegung von Zielen und Maßnahmen sowie die Abstimmung mit relevanten Interessensgruppen. Die Fortschreibung 2015 des Sportstättenentwicklungskonzepts der Stadt Jülich beinhaltet eine umfassende Bestandsaufnahme der städtischen Sporteinrichtungen, beschreibt den Zustand der Einrichtungen, zeigt die Nutzung und Auslastung der einzelnen Einrichtungen auf und geht im weiteren Verlauf auf die Bevölkerungsentwicklung in den Einzugsbereichen und die Entwicklung der Schülerzahlen in den städtischen Schulen ein. Im Rahmen der Sportentwicklungsplanung ist die Durchführung von Maßnahmen und deren Beitrag zur Zielerreichung zu überprüfen. Aus dem Ergebnis dieser Überprüfung ist die Überlegung im Blick auf die Fortschreibung des Sportstättenentwicklungskonzepts abzuleiten. Die Fortschreibung schließt die Überprüfung bestehender und Aufstellung neuer Ziele ebenso ein wie die Überprüfung noch anstehender oder neu zu konzipierender Maßnahmen. Die Notwendigkeit einer Fortschreibung kann sich auch aus Veränderungen von rahmensetzenden Bedingungen ergeben. Hierzu zählen beispielsweise:  Veränderungen in den Zielen kommunaler Entwicklungspolitik und kommunaler Sportpolitik,  Veränderungen in der Bevölkerungszahl und Bevölkerungszusammensetzung,  Veränderungen in den Sportverhaltens-Parametern, wozu Aktivenquoten, Präferenzfaktoren, Häufigkeit der Sportausübung und Dauer der Sportausübung zählen,  Veränderungen in den Sportanlagen-Parametern, wozu Zuordnungsfaktoren, Auslastungsfaktoren, Belegungsdichten und Nutzungsdauern zählen,  Veränderungen im Bestand an Sportanlagen und Sportgelegenheiten,  Veränderungen in den freien Kapazitäten auf Schulsportanlagen. Die Sportstättenentwicklungsplanung beinhaltet somit neben der Bestandsermittlung eine kontinuierliche Evaluation des Bedarfs, des Zustands, der Nutzung und der Auslastung der Sportstätten und bildet damit stetigen Prozess zur Weiterentwicklung der Anlagen im Rahmen der strategischen Steuerung der Sportentwicklung in der Stadt Jülich, auf den sich der Steuerungsregelkreis für Qualtiätsmanagementssysteme, welche sich bereits in der Sozialplanung etabliert haben, vom Grunde her übertragen lässt: Die Schritte haben folgende Bedeutung: Plan: auf allen Ebenen und in allen Bereichen wird zielorientiert geführt Do: was geplant wurde, wird umgesetzt Check: es wird überprüft, ob die Ziele erreicht wurden und ob die Maßnahmen zielführend sind Act: festgestellte Mängel werden behoben und Möglichkeiten der Optimierung systematisch genutzt Sitzungsvorlage 251/2016 Seite 2 Zu diesem Zweck ist der Arbeitskreis „Sportstättenentwicklungsplanung“ eingerichtet, dem neben Vertretern der Verwaltung und der Politik auch Vertreter des Kreissportbundes und des Stadtsportbundes angehören. Aufgabe des Arbeitskreises ist, Ziele und Maßnahmen auf der Grundlage des Sportstättenentwicklungskonzepts zu beraten und entsprechende Prioritäten festzulegen. Der Arbeitskreis „Sportstättenentwicklungsplanung“ wird in regelmäßigen Abständen (vierteljährlich) einberufen, um über die Erreichung von festgelegten Maßnahmen sowie über die Festlegung von neuen Maßnahmen und Prioritäten und eventuell notwendig werdenden Umsteuerungsmaßnahmen zu beraten. Die nächste Sitzung des Arbeiskreises findet am Dienstag, dem 6. September 2016, statt. Über die Arbeitsergebnisse aus der Beratung wird in der Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie, Integration, Soziales, Schule und Sport berichtet. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: X nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung X nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 251/2016 X nein nein Seite 3