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Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Nr. A 28 "Campus Merscher Höhe" Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1 und 2 des Baugesetzbuches (BauGB))

Daten

Kommune
Jülich
Größe
118 kB
Datum
22.09.2016
Erstellt
12.09.16, 17:01
Aktualisiert
12.09.16, 17:01
Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Nr. A 28 "Campus Merscher Höhe"
Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1 und 2 des Baugesetzbuches (BauGB)) Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Nr. A 28 "Campus Merscher Höhe"
Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1 und 2 des Baugesetzbuches (BauGB))

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 61 Az.: AS/Wo Jülich, 07.09.2016 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 281/2016 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 22.09.2016 TOP Ergebnisse Bebauungsplan Nr. A 28 "Campus Merscher Höhe" Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1 und 2 des Baugesetzbuches (BauGB) Anlg.: 1 SD.Net Beschlussentwurf: Aufgrund der §§ 1 und 2 BauGB wird der Bebauungsplan Nr. A 28 „Campus Merscher Höhe“ aufgestellt. Mit diesem B-Plan soll die planungsrechtliche Voraussetzung für das interkommunale Gewerbegebiet Merscher Höhe geschaffen werden. In Abstimmung mit den Bürgermeistern der drei Partnerkommunen Jülich, Niederzier und Titz ist eine Ausweisung von Gewerbegebiet- und Industriegebietsflächen vorgesehen. Mit dieser Ausweisung soll die Ansiedlung lokaler und regionaler Unternehmen als auch die Aquise von Industriebetrieben ermöglicht werden. Begründung: Voraussetzung für die Aufstellung dieses B-Planes war die Regionalplanänderung interkommunaler Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich (GIB) „Merscher Höhe“, Stadt Jülich, Gemeinde Niederzier und Gemeinde Titz. Dieser Aufstellungsbeschluss wurde vom Regionalrat am 01.07.2016 gefasst. Mit Schreiben vom 07.07.2016 wurde dieser Beschluss der Landesplanungsbehörde NRW (Staatskanzlei) angezeigt. Diese hat drei Monate Zeit, um Einwendungen gegen diese Regionalplanänderung vorzubringen. Da dies nicht zu erwarten ist, ist vorgesehen, nach dem Aufstellungsbeschluss die weiteren Schritte des Bauleitplanverfahrens einzuleiten. Der Flächennutzungsplan in diesem Bereich wird im Parallelverfahren geändert. Eine Anfrage gem. § 34 LPlG ist mit Schreiben vom 01.09.2016 an die Bezirksregierung Köln über den Kreis Düren gegangen. Als Anlage ist der Bereichsgrenzenplan vom 14.09.2016 beigefügt. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 281/2016 Seite 2