Daten
Kommune
Jülich
Größe
121 kB
Datum
22.09.2016
Erstellt
12.09.16, 17:01
Aktualisiert
12.09.16, 17:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 61 Az.: Re/Wo
Jülich, 31.08.2016
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 271/2016
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Termin
22.09.2016
TOP
Ergebnisse
Stellungnahme der Stadt Jülich zum Antrag der Wintershall Holding GmbH auf Verlängerung der Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen Zwecken in
dem Feld "Rheinland"
Anlg.: 1
61
Re
III
Sc
SD.Net
Lem
Beschlussentwurf:
Sofern es sich bei diesem Antrag um die Vorbereitung von Hydraulic Fracturing (Fracking) Maßnahmen handelt, fordert die Stadt Jülich, die Erlaubnis nicht zu verlängern.
Schon in der Stellungnahme zum Landesentwicklungsplan hat die Stadt Jülich den Verzicht der
Gewinnung von Erdgas durch Fracking gefordert.
Die Risiken des Verfahrens sind insbesondere:
1. Der Einsatz unbekannter und zum Teil giftiger, umweltgefährdender Chemikalien.
2. Unfälle und menschliches Versagen, die dazu führen können, dass Boden und Grundwasser verunreinigt werden und Methan in die Atmosphäre gelangt.
3. Fragliche Langzeitsicherheit der Rohre und Zementabdichtungen, was bspw. das Risiko einer
Verunreinigung des Grundwassers durch das Frack-Fluid in der Zukunft stark erhöht.
4. Unbekannt hydrogeologische Wegsamkeiten.
5. Die Entsorgung des sog. Flowbacks, die weiterhin ungeklärt ist. So genannte Disposalbohrungen
zur Entsorgung des Flowbacks verschärfen die Risiken der Verunreinigung von Untergrund und
Wasser.
6. Hoher Wasserverbrauch, der im Allgemeinen auf Oberflächengewässer, Brauchwasser-Brunnen
oder das lokale Trinkwassernetz zurückgreift und somit in Nutzungskonkurenz stehen kann.
Begründung:
Die Bez.-Reg. Arnsberg teilt der Stadt Jülich mit, dass die Wintershall Holding GmmH einen Antrag auf Verlängerung der Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen
Zwecken in dem Feld „Rheinland“ gestellt hat. Betroffen von diesem Antrag ist auch das Stadtgebiet von Jülich (s. Anlageplan).
Wegen der im Beschlussentwurf genannten Risken und Gefahren sollte die Erlaubnis nicht verlängert werden.
Die Erlaubnis gewährt der Wintershall Holding GmbH das Recht, Kohlenwasserstoffe aufsuchen zu
dürfen. Die Erlaubnis allein berechtigt die Antragstellerin noch nicht, konkrete Aufsuchungsarbeiten in dem Erlaubnisfeld zu beginnen. Hierzu bedarf es eines zugelassenen Betriebsplanes, bei dessen Aufstellung die betreffenden Gemeinden wieder zu beteiligen sind. Da die Erlaubnis erst der
Aufsuchung von Rohstoffen dient, ist derzeit naturgemäß weder bekannt, ob überhaupt innerhalb
des Erlaubnisfeldes gewinnbare Vorkommen vorhanden sind, noch an welchen Orten weiterführende Aufsuchungsmaßnahmen in Betracht kommen.
Da die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme am 20.09. 2016 abgelaufen ist, wurde die im Beschlussentwurf genannte Forderung unter Vorbehalt der Zustimmung des Ausschusses fristgerecht
der Bez.-Reg. Arnsberg mitgeteilt.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
Sitzungsvorlage 271/2016
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