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Sitzungsvorlage (Stellungnahme der Stadt Jülich zum Antrag der Wintershall Holding GmbH auf Verlängerung der Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen Zwecken in dem Feld "Rheinland")

Daten

Kommune
Jülich
Größe
121 kB
Datum
22.09.2016
Erstellt
12.09.16, 17:01
Aktualisiert
12.09.16, 17:01
Sitzungsvorlage (Stellungnahme der Stadt Jülich zum Antrag der Wintershall Holding GmbH auf Verlängerung der Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen Zwecken in dem Feld "Rheinland") Sitzungsvorlage (Stellungnahme der Stadt Jülich zum Antrag der Wintershall Holding GmbH auf Verlängerung der Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen Zwecken in dem Feld "Rheinland")

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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 61 Az.: Re/Wo Jülich, 31.08.2016 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 271/2016 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 22.09.2016 TOP Ergebnisse Stellungnahme der Stadt Jülich zum Antrag der Wintershall Holding GmbH auf Verlängerung der Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen Zwecken in dem Feld "Rheinland" Anlg.: 1 61 Re III Sc SD.Net Lem Beschlussentwurf: Sofern es sich bei diesem Antrag um die Vorbereitung von Hydraulic Fracturing (Fracking) Maßnahmen handelt, fordert die Stadt Jülich, die Erlaubnis nicht zu verlängern. Schon in der Stellungnahme zum Landesentwicklungsplan hat die Stadt Jülich den Verzicht der Gewinnung von Erdgas durch Fracking gefordert. Die Risiken des Verfahrens sind insbesondere: 1. Der Einsatz unbekannter und zum Teil giftiger, umweltgefährdender Chemikalien. 2. Unfälle und menschliches Versagen, die dazu führen können, dass Boden und Grundwasser verunreinigt werden und Methan in die Atmosphäre gelangt. 3. Fragliche Langzeitsicherheit der Rohre und Zementabdichtungen, was bspw. das Risiko einer Verunreinigung des Grundwassers durch das Frack-Fluid in der Zukunft stark erhöht. 4. Unbekannt hydrogeologische Wegsamkeiten. 5. Die Entsorgung des sog. Flowbacks, die weiterhin ungeklärt ist. So genannte Disposalbohrungen zur Entsorgung des Flowbacks verschärfen die Risiken der Verunreinigung von Untergrund und Wasser. 6. Hoher Wasserverbrauch, der im Allgemeinen auf Oberflächengewässer, Brauchwasser-Brunnen oder das lokale Trinkwassernetz zurückgreift und somit in Nutzungskonkurenz stehen kann. Begründung: Die Bez.-Reg. Arnsberg teilt der Stadt Jülich mit, dass die Wintershall Holding GmmH einen Antrag auf Verlängerung der Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen Zwecken in dem Feld „Rheinland“ gestellt hat. Betroffen von diesem Antrag ist auch das Stadtgebiet von Jülich (s. Anlageplan). Wegen der im Beschlussentwurf genannten Risken und Gefahren sollte die Erlaubnis nicht verlängert werden. Die Erlaubnis gewährt der Wintershall Holding GmbH das Recht, Kohlenwasserstoffe aufsuchen zu dürfen. Die Erlaubnis allein berechtigt die Antragstellerin noch nicht, konkrete Aufsuchungsarbeiten in dem Erlaubnisfeld zu beginnen. Hierzu bedarf es eines zugelassenen Betriebsplanes, bei dessen Aufstellung die betreffenden Gemeinden wieder zu beteiligen sind. Da die Erlaubnis erst der Aufsuchung von Rohstoffen dient, ist derzeit naturgemäß weder bekannt, ob überhaupt innerhalb des Erlaubnisfeldes gewinnbare Vorkommen vorhanden sind, noch an welchen Orten weiterführende Aufsuchungsmaßnahmen in Betracht kommen. Da die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme am 20.09. 2016 abgelaufen ist, wurde die im Beschlussentwurf genannte Forderung unter Vorbehalt der Zustimmung des Ausschusses fristgerecht der Bez.-Reg. Arnsberg mitgeteilt. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 271/2016 Seite 2