Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
13 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Hackhausen
BE: Herr Hackhausen /Herr Schmühl
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
96/97
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuß
Hauptausschuß
Rat
TOP:
04.09.1997
17.09.1997
25.09.1997
Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 9, Ortsteil Kreuzau, 1. Änderung, im Bereiche
"Niederdrove"
I. Sach- und Rechtslage:
Mit Schreiben vom 17. 06. 1997 stellt Herr Frank Becker, Niederdrove 71, einen Antrag auf Änderung des
rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 9, Ortsteil Kreuzau, 1. Änderung, "Niederdrove".
In seinem Schreiben führt Herr Becker aus, daß die überbaubare Fläche entlang der Straße "Niederdrove" in einem
Abstand von 5 m festgesetzt sei.
Er beabsichtige, eine Wohnhauserweiterung durchzuführen. Aufgrund der Festsetzungen des Bebauungsplanes sei dies
nicht möglich.
Bei einer Festsetzung der überbaubaren Fläche in einem Abstand von 3 m zur Straße "Niederdrove" ließe sich eine
Wohnhauserweiterung problemlos durchführen.
Seitens der Verwaltung wird hierzu wie folgt Stellung bezogen:
Der Antrag des Herrn Becker ist als begründet anzusehen.
Im 1. Änderungsplan zum rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. E 9, Ortsteil Kreuzau, "Niederdrove", sind je nach
Grundstückstiefen die Baugrenzen in einem Abstand von 3 bzw. 5 m festgesetzt.
Unabhängig vom Abstand der Baugrenze zur öffentlichen Verkehrsfläche ist zu den seitlichen Nachbargrenzen gemäß
den baurechtlichen Bestimmungen lediglich ein Abstand von 3 m erforderlich.
Von daher bestehen keine Bedenken, die Baugrenze im Bereiche des Grundstückes mit 3 m Abstand festzusetzen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Kosten für die Änderung des Bebauungsplanes belaufen sich auf ca. 400,00 DM.
Diese stehen im Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1997 bei Pos. 1610.6501.3 zur Verfügung.
III. Beschlußvorschlag Bau- und Planungsausschusses:
"Dem Antrag des Herrn Frank Becker, Niederdrove 71, 52372 Kreuzau, auf Änderung des
rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 9, Ortsteil Kreuzau, 1. Änderung, "Niederdrove", wird
stattgegeben.
Da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, wird ein vereinfachtes Änderungsverfahren
durchgeführt.
Die Aufstellung des 8. Änderungsplanes zum rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. E 9, Ortsteil
Kreuzau, "Niederdrove", wird gemäß § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 13 (1) BauGB
beschlossen."
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III. Beschlußvorschlag:
"Dem Antrag des Herrn Frank Becker, Niederdrove 71, 52372 Kreuzau, auf Änderung des
rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 9, Ortsteil Kreuzau, 1. Änderung, "Niederdrove", wird
stattgegeben.
Da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, wird ein vereinfachtes Änderungsverfahren
durchgeführt.
Die Aufstellung des 8. Änderungsplanes zum rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. E 9, Ortsteil
Kreuzau, "Niederdrove", wird gemäß § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 13 (1) BauGB
beschlossen."
Der Gemeindedirektor
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: