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Allgemeine Vorlage (Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 9, Ortsteil Kreuzau, 1. Änderung, im Bereiche "Niederdrove")

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
13 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 9, Ortsteil Kreuzau, 1. Änderung, im Bereiche "Niederdrove") Allgemeine Vorlage (Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 9, Ortsteil Kreuzau, 1. Änderung, im Bereiche "Niederdrove")

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Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Hackhausen BE: Herr Hackhausen /Herr Schmühl Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 96/97 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuß Hauptausschuß Rat TOP: 04.09.1997 17.09.1997 25.09.1997 Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 9, Ortsteil Kreuzau, 1. Änderung, im Bereiche "Niederdrove" I. Sach- und Rechtslage: Mit Schreiben vom 17. 06. 1997 stellt Herr Frank Becker, Niederdrove 71, einen Antrag auf Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 9, Ortsteil Kreuzau, 1. Änderung, "Niederdrove". In seinem Schreiben führt Herr Becker aus, daß die überbaubare Fläche entlang der Straße "Niederdrove" in einem Abstand von 5 m festgesetzt sei. Er beabsichtige, eine Wohnhauserweiterung durchzuführen. Aufgrund der Festsetzungen des Bebauungsplanes sei dies nicht möglich. Bei einer Festsetzung der überbaubaren Fläche in einem Abstand von 3 m zur Straße "Niederdrove" ließe sich eine Wohnhauserweiterung problemlos durchführen. Seitens der Verwaltung wird hierzu wie folgt Stellung bezogen: Der Antrag des Herrn Becker ist als begründet anzusehen. Im 1. Änderungsplan zum rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. E 9, Ortsteil Kreuzau, "Niederdrove", sind je nach Grundstückstiefen die Baugrenzen in einem Abstand von 3 bzw. 5 m festgesetzt. Unabhängig vom Abstand der Baugrenze zur öffentlichen Verkehrsfläche ist zu den seitlichen Nachbargrenzen gemäß den baurechtlichen Bestimmungen lediglich ein Abstand von 3 m erforderlich. Von daher bestehen keine Bedenken, die Baugrenze im Bereiche des Grundstückes mit 3 m Abstand festzusetzen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Kosten für die Änderung des Bebauungsplanes belaufen sich auf ca. 400,00 DM. Diese stehen im Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1997 bei Pos. 1610.6501.3 zur Verfügung. III. Beschlußvorschlag Bau- und Planungsausschusses: "Dem Antrag des Herrn Frank Becker, Niederdrove 71, 52372 Kreuzau, auf Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 9, Ortsteil Kreuzau, 1. Änderung, "Niederdrove", wird stattgegeben. Da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, wird ein vereinfachtes Änderungsverfahren durchgeführt. Die Aufstellung des 8. Änderungsplanes zum rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. E 9, Ortsteil Kreuzau, "Niederdrove", wird gemäß § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 13 (1) BauGB beschlossen." 2 III. Beschlußvorschlag: "Dem Antrag des Herrn Frank Becker, Niederdrove 71, 52372 Kreuzau, auf Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 9, Ortsteil Kreuzau, 1. Änderung, "Niederdrove", wird stattgegeben. Da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, wird ein vereinfachtes Änderungsverfahren durchgeführt. Die Aufstellung des 8. Änderungsplanes zum rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. E 9, Ortsteil Kreuzau, "Niederdrove", wird gemäß § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 13 (1) BauGB beschlossen." Der Gemeindedirektor - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: