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Mitteilung (Genehmigung Haushalt 2016)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
616 kB
Datum
06.10.2016
Erstellt
29.09.16, 11:01
Aktualisiert
29.09.16, 11:01
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Inhalt der Datei

DER LANDRAT DES KREISES DÜREN als untere staatliche Verwaltungsbehörde Briefanschrift: Kreisverwaltunq Düren 52348 Düren Hauptamt Gegen Empfangsbekenntnis An den EINGEGANGEN Bürgermeister Große Rurstraße 17 52428 Jülich Ihr Zeichen 20/22-Kn. 2 a m 2m Dienstgebäude Zimmer-Nr. Bismarckstr. 16, Düren 78(Haus A) Auskunft Maximilian Weinberger Fax Telefon-Durchwahl 02421/22-2024 02421/22-2186 eMail ma.weinberger@kreis-dueren.de Bitte vereinbaren Sie einen Termin! Im Übrigen gelten folgende Servicezeiten: Mo - Do 8.00 -16.00 u. Fr 8.00-13.00 Uhr Ihre Nachricht vom 04.07.2016 Mein Zeichen 10/4 15 14 04 06 Datum 27. September 2016 Haushaltssatzung 2016 und Haushaltssicherungskonzept 2016 bis 2023 Sehr geehrter Herr Bürgermeister Fuchs, sehr geehrte Damen und Herren, mit dem o. a. Bericht legten Sie die vom Rat der Stadt Jülich am 30.06.2016 beschlossene Haushaltssatzung 2016 nebst dem dazugehörigen Haushaltssicherungskonzept vor. Die Prüfung der vorgelegten Unterlagen führte zu folgendem Ergebnis: I. Genehmigung 1. Das Haushaltssicherungskonzept 2016 ff der Stadt Jülich wird gemäß § 76 II GO NRW genehmigt. 2. Gegen die Veröffentlichung der Haushaltssatzung 2016 bestehen unter Beachtung der folgenden Regelungen keine Bedenken. II. Nebenbestimmunqen 1. Das Haushaltssicherungskonzept umfasst zahlreiche Konsolidierungsmaßnahmen. Diese sind umzusetzen. Über den Vollzug des Haushaltssicherungskonzeptes ist unverzüglich zu berichten. Der Stand der Umsetzung der Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen ist hinreichend nachvollziehbar zu erläutern. Ferner weise ich in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Verschieben in spätere Jahre die Genehmigungsfähigkeit des Haushaltssicherungskonzeptes gefährden kann. Bankverbindung: Sparkasse Düren IBAN: DE80 3955 0110 0000 3562 12, SWIFT-BIC: SDUEDE33XXX Postbank Köln IBAN: DE50 3701 0050 0079 1485 03, SWIFT-BIC: PBNKDEFF Telefonzentrale: (02421)220 fl ||f Web & Social Media www.kreis-dueren.de facebook.com/kreisdueren twitter com/kreisdueren Paketanschrift: Bismarckstraße 16 52351 Düren -2- 2. Steigerungen im Bereich der freiwilligen Leistungen, wie z.B. Tariferhöhungen, Kosten für die Offenen Ganztagsschulen und Bewirtschaftungskosten etc. sind durch Einsparungen an anderer Stelle zu kompensieren. Weitere Steigerungen der freiwilligen Leistungen sollen vermieden werden und sind in vertretbarer Weise weiter zu reduzieren. 3. Die letzte Gebührenkalkulation für das Friedhofs- und Bestattungswesen stammt aus dem Jahr 2007. Nach § 6 Abs. 2 KAG kann der Gebührenrechnung ein Kalkulationszeitraum von höchstens drei Jahren zugrunde gelegt werden. Aus diesem Grund ist für das Haushaltsjahr 2017 eine neue Gebührenkalkulation zu beschließen. Auf die weiteren Vorschriften des § 6 KAG wird verwiesen. Ein erster Sachstandsbericht wird bis zum 15.11.2016 erwartet. 4. Aufgrund der Haushaltssituation besteht für die Stadt Jülich ab sofort eine allgemeine Berichtspflicht. Die Berichte werden immer zum 30.06. und 31.12. des laufenden Jahres erwartet. Hinweis: 1. Gemäß § 80 V GO NRW soll die Anzeige der Haushaltssatzung spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres erfolgen. III. Begründung Gemäß § 76 II GO NRW dient das Haushaltssicherungskonzept dem Ziel, im Rahmen einer geordneten Haushaltswirtschaft die künftige, dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt zu erreichen. Es bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde, die nur erteilt werden soll, wenn aus dem Haushaltssicherungskonzept hervorgeht, dass spätestens im zehnten auf das Haushaltsjahr folgende Jahr der Haushaltsausgleich nach § 75 II GO NRW wieder erreicht wird. Die Stadt Jülich zeigt eine Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes an, welche den Haushaltsausgleich im Rahmen der o. a. Norm vorsieht. Die Voraussetzungen des § 76 II GO NRW sind erfüllt; das Haushaltssicherungskonzept 2016 ff. ist folglich zu genehmigen. Unter Abwägung des Interesses an einer möglichst uneingeschränkten kommunalen Selbstverwaltung und dem Interesse an der künftigen dauernden Leistungsfähigkeit der Stadt Jülich wurde die Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes 2016 ff gemäß § 76 II GO NRW mit Nebenbestimmungen versehen. Rechtsbehelfs belehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92 im Justizzentrum, 52070 Aachen, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der -3Geschausstelle zu erklären. Die Klage kann auch in elektronischer Form nach Maßgabe der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungs- und Finanzgerichten im Lande NRW - ERWO VG/FG - vom 7.11.2012 (GV.NRW Seite 548) eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach § 2 Nummer 3 des Signaturgesetzes vom 16. Mai 2001 (BGBI. I S. 876) in der jeweils geltenden Fassung versehen sein und an die elektronische Poststelle des Verwaltungsgerichts Aachen übermittelt werden. Falls die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, so würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden. Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten. Die besonderen technischen Voraussetzungen sind unter www.egvp.de aufgeführt. Mit freundlichen Grüßen (Wolfgang Spelthahn)