Daten
Kommune
Jülich
Größe
616 kB
Datum
06.10.2016
Erstellt
29.09.16, 11:01
Aktualisiert
29.09.16, 11:01
Stichworte
Inhalt der Datei
DER LANDRAT DES KREISES DÜREN
als untere staatliche Verwaltungsbehörde
Briefanschrift: Kreisverwaltunq Düren 52348 Düren
Hauptamt
Gegen Empfangsbekenntnis
An den
EINGEGANGEN
Bürgermeister
Große Rurstraße 17
52428 Jülich
Ihr Zeichen
20/22-Kn.
2 a
m
2m
Dienstgebäude
Zimmer-Nr.
Bismarckstr. 16, Düren
78(Haus A)
Auskunft
Maximilian Weinberger
Fax
Telefon-Durchwahl
02421/22-2024
02421/22-2186
eMail
ma.weinberger@kreis-dueren.de
Bitte vereinbaren Sie einen Termin!
Im Übrigen gelten folgende Servicezeiten:
Mo - Do 8.00 -16.00 u. Fr 8.00-13.00 Uhr
Ihre Nachricht vom
04.07.2016
Mein Zeichen
10/4 15 14 04 06
Datum
27. September 2016
Haushaltssatzung 2016 und Haushaltssicherungskonzept 2016 bis 2023
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Fuchs,
sehr geehrte Damen und Herren,
mit dem o. a. Bericht legten Sie die vom Rat der Stadt Jülich am 30.06.2016 beschlossene
Haushaltssatzung 2016 nebst dem dazugehörigen Haushaltssicherungskonzept vor.
Die Prüfung der vorgelegten Unterlagen führte zu folgendem Ergebnis:
I. Genehmigung
1.
Das Haushaltssicherungskonzept 2016 ff der Stadt Jülich wird gemäß § 76 II GO
NRW genehmigt.
2.
Gegen die Veröffentlichung der Haushaltssatzung 2016 bestehen unter Beachtung
der folgenden Regelungen keine Bedenken.
II. Nebenbestimmunqen
1.
Das Haushaltssicherungskonzept umfasst zahlreiche Konsolidierungsmaßnahmen.
Diese sind umzusetzen. Über den Vollzug des Haushaltssicherungskonzeptes ist unverzüglich zu berichten. Der Stand der Umsetzung der Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen ist hinreichend nachvollziehbar zu erläutern. Ferner weise ich in diesem
Zusammenhang darauf hin, dass ein Verschieben in spätere Jahre die Genehmigungsfähigkeit des Haushaltssicherungskonzeptes gefährden kann.
Bankverbindung:
Sparkasse Düren
IBAN: DE80 3955 0110 0000 3562 12, SWIFT-BIC: SDUEDE33XXX
Postbank Köln
IBAN: DE50 3701 0050 0079 1485 03, SWIFT-BIC: PBNKDEFF
Telefonzentrale:
(02421)220
fl
||f
Web & Social Media
www.kreis-dueren.de
facebook.com/kreisdueren
twitter com/kreisdueren
Paketanschrift:
Bismarckstraße 16
52351 Düren
-2-
2.
Steigerungen im Bereich der freiwilligen Leistungen, wie z.B. Tariferhöhungen, Kosten für die Offenen Ganztagsschulen und Bewirtschaftungskosten etc. sind durch
Einsparungen an anderer Stelle zu kompensieren. Weitere Steigerungen der freiwilligen Leistungen sollen vermieden werden und sind in vertretbarer Weise weiter zu
reduzieren.
3.
Die letzte Gebührenkalkulation für das Friedhofs- und Bestattungswesen stammt aus
dem Jahr 2007. Nach § 6 Abs. 2 KAG kann der Gebührenrechnung ein Kalkulationszeitraum von höchstens drei Jahren zugrunde gelegt werden. Aus diesem Grund
ist für das Haushaltsjahr 2017 eine neue Gebührenkalkulation zu beschließen. Auf
die weiteren Vorschriften des § 6 KAG wird verwiesen. Ein erster Sachstandsbericht
wird bis zum 15.11.2016 erwartet.
4.
Aufgrund der Haushaltssituation besteht für die Stadt Jülich ab sofort eine allgemeine
Berichtspflicht. Die Berichte werden immer zum 30.06. und 31.12. des laufenden
Jahres erwartet.
Hinweis:
1.
Gemäß § 80 V GO NRW soll die Anzeige der Haushaltssatzung spätestens einen
Monat vor Beginn des Haushaltsjahres erfolgen.
III. Begründung
Gemäß § 76 II GO NRW dient das Haushaltssicherungskonzept dem Ziel, im Rahmen einer geordneten Haushaltswirtschaft die künftige, dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt zu
erreichen. Es bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde, die nur erteilt werden soll,
wenn aus dem Haushaltssicherungskonzept hervorgeht, dass spätestens im zehnten auf
das Haushaltsjahr folgende Jahr der Haushaltsausgleich nach § 75 II GO NRW wieder
erreicht wird.
Die Stadt Jülich zeigt eine Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes an, welche
den Haushaltsausgleich im Rahmen der o. a. Norm vorsieht. Die Voraussetzungen des §
76 II GO NRW sind erfüllt; das Haushaltssicherungskonzept 2016 ff. ist folglich zu genehmigen.
Unter Abwägung des Interesses an einer möglichst uneingeschränkten kommunalen
Selbstverwaltung und dem Interesse an der künftigen dauernden Leistungsfähigkeit der
Stadt Jülich wurde die Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes 2016 ff gemäß
§ 76 II GO NRW mit Nebenbestimmungen versehen.
Rechtsbehelfs belehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage
erhoben werden. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92 im
Justizzentrum, 52070 Aachen, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der
-3Geschausstelle zu erklären. Die Klage kann auch in elektronischer Form nach Maßgabe
der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungs- und Finanzgerichten im Lande NRW - ERWO VG/FG - vom 7.11.2012 (GV.NRW Seite 548) eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur nach § 2 Nummer 3 des Signaturgesetzes vom 16. Mai 2001 (BGBI. I S. 876) in
der jeweils geltenden Fassung versehen sein und an die elektronische Poststelle des
Verwaltungsgerichts Aachen übermittelt werden.
Falls die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden
sollte, so würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden.
Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten. Die besonderen technischen Voraussetzungen sind unter
www.egvp.de aufgeführt.
Mit freundlichen Grüßen
(Wolfgang Spelthahn)