Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Sitzungsvorlage (Finanzbericht 2016)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
198 kB
Datum
29.09.2016
Erstellt
19.09.16, 13:47
Aktualisiert
06.10.16, 11:15
Sitzungsvorlage (Finanzbericht 2016) Sitzungsvorlage (Finanzbericht 2016) Sitzungsvorlage (Finanzbericht 2016) Sitzungsvorlage (Finanzbericht 2016)

öffnen download melden Dateigröße: 198 kB

Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 20/22 Az.: Kn. Jülich, 14.09.2016 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 291/2016 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 29.09.2016 TOP Ergebnisse Einstimmig, Enthaltungen: 0 Finanzbericht 2016 Anlg.: 20/22 SD.Net Beschlussentwurf: Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Begründung: In seiner Sitzung am 30.06.2016 hat der Stadtrat den Haushalt für das Jahr 2016 sowie die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) bis 2023 beschlossen. Der Haushalt weist für 2016 einen Fehlbetrag in Höhe von 8,676 Millionen € aus. Mit der Fortschreibung des HSK konnte weiterhin zum Jahr 2023 ein ausgeglichener Haushalt ausgewiesen werden. Mit Schreiben vom 04.07.2016 wurden Haushalt und HSK der Kommunalaufsicht zur Genehmigung vorgelegt. Zum gleichen Datum wurde der geprüfte Jahresabschluss 2013 vorgelegt, dessen Vorliegen Voraussetzung für eine Genehmigung des Haushalts bzw. des Haushaltssicherungskonzeptes ist. Im Rahmen des Prüfungsverfahrens hat der Kreis verschiedene Unterlagen nachgefordert (Gebührenbedarfsberechnungen für die kostenrechnenden Einrichtungen), die auch umgehend vorgelegt wurden. Nach Mitteilung der Kommunalaufsicht vom 13.09.2016 ist die Prüfung noch nicht abgeschlossen. Nach derzeitigem Stand sei -sofern sich im weiteren Prüfungsverlauf keine wesentlichen Beanstandungen ergeben werden- mit einer HSK-Genehmigung noch vor den Herbstferien zu rechnen. Mit Stand vom 15.09.2016 zeigen die großen Ertrags- und Aufwandspositionen die folgende Entwicklung: Bei den Erträgen aus der Gewerbesteuer ist der Einnahmeansatz von 14,6 Millionen € zum o.g. Stichtag um rund 1,5 Millionen € überschritten. Ursache für die Ansatzüberschreitung sind einige größere Nachzahlungen für vergangene Jahre. Durch die höheren Erträge ergeben sich höhere Aufwendungen bei den Gewerbesteuer-umlagen in Höhe von rund 200.000 €, so dass sich die Verbesserung für den Haushalt nach derzeitigem Stand auf letztlich 1,3 Millionen beläuft. Bei den Grundsteuern A und B zeichnet sich ab, dass die tatsächlichen Einnahmen nur geringfügig von den Haushaltsansätzen abweichen. Die Erträge aus dem Anteil an der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer bewegen sich sich auf der Grundlage der Einnahmen aus den ersten beiden Quartalen und der für 2016 angenommenen aktuellen Gesamtverteilungsmassen im Rahmen der Haushaltsansätze. Bei den Gebührenhaushalten bewegen sich in den Bereichen Abfall- und Abwasserbese-itigung sowie Straßenreinigung die erwarteten Einnahmen im Rahmen der Ansätze. Beim Bestattungswesen dagegen werden die Einnahmeansätze voraussichtlich um rund 50.000 € unterschritten werden. Mehreinnahmen zeichnen sich ab bei den Verwarnungs- und Bußgeldern im ruhenden Verkehr („Knöllchen“, Ansatz 2016 = 255.000 €, mögliches Ergebnis = 275.000 €), während die Einnahmen bei den Gebühren des Bauordnungsamtes wohl den veranschlagten Wert von 350.000 € nicht erreichen werden (erwartetes Ergebnis = 250.000 €). Bei den Konzessionsabgaben errechnen sich aufgrund einer Nachzahlung aus den Vorjahren Mehreinnahmen in Höhe von rund 55.000 €. Die Veräußerung des Alten Rathauses war im Haushalt zur Jahresmitte 2016 vorgesehen, ist aber bisher nicht erfolgt. Geschieht das nicht bis zum Jahresende, kann der für 2016 veranschlagte Ertrag aus dem Verkauf (Verkaufserlös über Restbuchwert) in Höhe von rund 400.000 € nicht realisiert werden. In diesem Fall ergeben sich zwar auch zusätzliche Mieteinnahmen und Betriebskostenerstattungen von knapp 80.000 € für das zweite Halbjahr, die werden jedoch zum Großteil durch die zusätzliche Abschreibung und die zusätzlichen Betriebskosten für das zweite Halbjahr (zusammen 55.000 €) aufgezehrt. Bei Erstellung dieses Bericht ist aufgefallen, dass die Landeszuweisungen nach dem FlüAG um rund 375.000 € zu hoch veranschlagt sind. Zu Jahresbeginn hatte der Städte- und Gemeindebund mitgeteilt, dass im Laufe des Jahres 2016 eine Aufstockung der Landeszuweisungen um bis zu 10 % zu erwarten sei. Die Aufsichtsbehörden wurden vom MIK angewiesen, Haushaltsplanungen der Kommunen auf dieser Grundlage zu akzeptieren. Dem entsprechend wurden hier die Einnahmen aus dem FlüAG, die sich laut dem vorliegenden Bescheid für 2016 auf rund 3,75 Millionen € belaufen sollten, um 10 % (= 375.000 €) erhöht und im Entwurf mit 4,125 Millionen € veranschlagt (davon 3,165 Mio € in Kostenträger 31 313 001 01, 0,825 Mio € als Unterkunftsanteil in Kostenträger 31 315 003 01 und 0,135 Mio € als Betreuungspauschale in Kostenträger 31 351 001 01). Im Juni wurde dann mitgeteilt, dass eine Aufstockung der FlüAG-Leistungen erfolgen würde, die für die Stadt Jülich zusätzliche Einnahmen in Höhe von 320.000 € bedeutete. Mit der dritten Änderungsliste wurde daher der Ansatz im Haushalt 2016 um 320.000 € erhöht. Dabei wurde leider nicht bedacht, dass es sich bei der Aufstockung um die zu Jahresbeginn schon mitgeteilte und daher schon berücksichtigte Aufstockung handelte! Die Aufstockung ist damit im Einnahmeansatz „doppelt“ berücksichtigt, der Einnahmeansatz ist also um 375.000 € zu hoch angesetzt. Bei den Aufwendungen ergibt sich folgendes Bild: Sitzungsvorlage 291/2016 Seite 2 Die Aufwendungen für das eigene Personal (ehemaliger Sammelnachweis I) sind mit 20,089 Millionen € veranschlagt. Nach derzeitiger Einschätzung -basierend auf einer Hochrechnung der Aufwendungen bis Ende August- werden die tatsächlichen Aufwendungen rund 400.000 € geringer ausfallen. Ursache für die geringeren Aufwendungen sind der Weggang von einigen Beschäftigten (es erfolgte keine externe Wiederbesetzung), aber auch entfallende Lohnzahlung infolge längerer Krankheit. Die Zinsen für die Investitions- und Kassenkredite sind im Haushalt 2016 mit insgesamt knapp 2,2 Millionen € veranschlagt. Dabei wurden die Ansätze schon im Haushalt gegenüber den Vorjahresansätzen deutlich reduziert. Nach derzeitigem Stand zeichnen sich hier aufgrund des weiterhin anhaltend niedrigen Zinsniveaus Einsparungen in Höhe von rund 200.000 € ab. Die zu zahlenden Kreisumlagen waren bei Beschluss des Haushaltes bekannt. Abweichungen zum Haushaltsansatz ergeben sich daher nicht. Im Bereich der Leistungen für die Asylbewerber zeichnet sich ab, dass bis zum Jahresende voraussichtlich Mehraufwendungen in Höhe von rund 300.000 € anfallen werden. Ursache sind höhere Aufwendungen im Bereich der Krankenhilfe, Unterkunftskosten für 8 zusätzlich angemietete Wohneinheiten sowie Aufwendungen für rund 30 zusätzliche Personen. Für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (Sachkonten 5211xxx) sind im Haushalt 2016 Mittel in Höhe von rund 4,9 Millionen € veranschlagt. Insbesondere wegen der späten Genehmigung der Haushaltssatzung ist damit zu rechnen, dass diese Mittel nicht in voller Höhe abfließen werden, da neu veranschlagte Maßnahmen erst mit Vorliegen der Haushaltsgenehmigung begonnen werden dürfen. Hierdurch in 2016 eingesparte Beträge sind allerdings entweder nach 2017 zu übertragen oder müssen in 2017 neu veranschlagt werden, stellen also keine tatsächliche Verbesserung dar. Insgesamt ist damit zu rechnen, dass der Fehlbetrag 2016 geringer ausfallen dürfte als im Haushalt veranschlagt. Dabei ist allerdings auch noch zu bedenken, dass im letzten Jahr die Jahresabschlussbuchungen (insbesondere die Zuführung zu den Pensions- und Beihilferückstellungen) das Ergebnis deutlich verschlechtert haben. Nach den ersten Proberechnungen des Landkreistages zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2017 führen insbesondere die Gewerbesteuermehreinnahmen in 2016 für die Stadt Jülich zu Wenigereinnahmen bei den Schlüsselzuweisungen von rund 2 Millionen €. Gegenüber den bisher für 2017 erwarteten Schlüsselzuweisungen von 9,3 Millionen € werden dann Schlüsselzuweisungen in Höhe von „nur“ rund 7,3 Millionen € vereinnahmt werden können. Die zu zahlenden Kreis- und Jugendamtsumlagen sind im HSK 2016 für 2017 mit rund 30,5 Millionen € veranschlagt. Erste Berechnungen aus der Bürgermeisterrunde des Kreises Düren lassen hier durch höhere Umlagesätze erheblich Mehrausgaben befürchten. Genauere Daten des Kreises liegen allerdings noch nicht vor, das Verfahren zur Benehmensherstellung wird voraussichtlich erst Mitte Oktober eingeleitet werden. Derzeit laufen die Arbeiten zur Aufstellung des Haushaltes 2017 (evtl. Doppelhaushalt 2017/2018). Ursprünglich war beabsichtigt, den Haushaltsentwurf schon in der Dezembersitzung 2016 einzubringen. Ob dieser Termin allerdings vor dem Hintergrund der dargestellten sich abzeichnenden Verschlechterungen aus dem Finanzausgleich eingehalten werden kann, ist fraglich. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): Sitzungsvorlage 291/2016 Seite 3 ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 291/2016 Seite 4