Daten
Kommune
Jülich
Größe
198 kB
Datum
29.09.2016
Erstellt
19.09.16, 13:47
Aktualisiert
06.10.16, 11:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 20/22 Az.: Kn.
Jülich, 14.09.2016
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 291/2016
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
29.09.2016
TOP
Ergebnisse
Einstimmig, Enthaltungen: 0
Finanzbericht 2016
Anlg.:
20/22
SD.Net
Beschlussentwurf:
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
In seiner Sitzung am 30.06.2016 hat der Stadtrat den Haushalt für das Jahr 2016 sowie die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) bis 2023 beschlossen. Der Haushalt weist für
2016 einen Fehlbetrag in Höhe von 8,676 Millionen € aus. Mit der Fortschreibung des HSK konnte
weiterhin zum Jahr 2023 ein ausgeglichener Haushalt ausgewiesen werden.
Mit Schreiben vom 04.07.2016 wurden Haushalt und HSK der Kommunalaufsicht zur Genehmigung vorgelegt. Zum gleichen Datum wurde der geprüfte Jahresabschluss 2013 vorgelegt, dessen
Vorliegen Voraussetzung für eine Genehmigung des Haushalts bzw. des Haushaltssicherungskonzeptes ist. Im Rahmen des Prüfungsverfahrens hat der Kreis verschiedene Unterlagen nachgefordert
(Gebührenbedarfsberechnungen für die kostenrechnenden Einrichtungen), die auch umgehend vorgelegt wurden.
Nach Mitteilung der Kommunalaufsicht vom 13.09.2016 ist die Prüfung noch nicht abgeschlossen.
Nach derzeitigem Stand sei -sofern sich im weiteren Prüfungsverlauf keine wesentlichen Beanstandungen ergeben werden- mit einer HSK-Genehmigung noch vor den Herbstferien zu rechnen.
Mit Stand vom 15.09.2016 zeigen die großen Ertrags- und Aufwandspositionen die folgende Entwicklung:
Bei den Erträgen aus der Gewerbesteuer ist der Einnahmeansatz von 14,6 Millionen € zum o.g.
Stichtag um rund 1,5 Millionen € überschritten. Ursache für die Ansatzüberschreitung sind einige
größere Nachzahlungen für vergangene Jahre.
Durch die höheren Erträge ergeben sich höhere Aufwendungen bei den Gewerbesteuer-umlagen in
Höhe von rund 200.000 €, so dass sich die Verbesserung für den Haushalt nach derzeitigem Stand
auf letztlich 1,3 Millionen beläuft.
Bei den Grundsteuern A und B zeichnet sich ab, dass die tatsächlichen Einnahmen nur geringfügig von den Haushaltsansätzen abweichen.
Die Erträge aus dem Anteil an der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer bewegen sich sich
auf der Grundlage der Einnahmen aus den ersten beiden Quartalen und der für 2016 angenommenen
aktuellen Gesamtverteilungsmassen im Rahmen der Haushaltsansätze.
Bei den Gebührenhaushalten bewegen sich in den Bereichen Abfall- und Abwasserbese-itigung
sowie Straßenreinigung die erwarteten Einnahmen im Rahmen der Ansätze. Beim Bestattungswesen
dagegen werden die Einnahmeansätze voraussichtlich um rund 50.000 € unterschritten werden.
Mehreinnahmen zeichnen sich ab bei den Verwarnungs- und Bußgeldern im ruhenden Verkehr
(„Knöllchen“, Ansatz 2016 = 255.000 €, mögliches Ergebnis = 275.000 €), während die Einnahmen
bei den Gebühren des Bauordnungsamtes wohl den veranschlagten Wert von 350.000 € nicht
erreichen werden (erwartetes Ergebnis = 250.000 €).
Bei den Konzessionsabgaben errechnen sich aufgrund einer Nachzahlung aus den Vorjahren
Mehreinnahmen in Höhe von rund 55.000 €.
Die Veräußerung des Alten Rathauses war im Haushalt zur Jahresmitte 2016 vorgesehen, ist aber
bisher nicht erfolgt. Geschieht das nicht bis zum Jahresende, kann der für 2016 veranschlagte Ertrag aus dem Verkauf (Verkaufserlös über Restbuchwert) in Höhe von rund 400.000 € nicht realisiert werden. In diesem Fall ergeben sich zwar auch zusätzliche Mieteinnahmen und Betriebskostenerstattungen von knapp 80.000 € für das zweite Halbjahr, die werden jedoch zum Großteil durch
die zusätzliche Abschreibung und die zusätzlichen Betriebskosten für das zweite Halbjahr (zusammen 55.000 €) aufgezehrt.
Bei Erstellung dieses Bericht ist aufgefallen, dass die Landeszuweisungen nach dem FlüAG um
rund 375.000 € zu hoch veranschlagt sind. Zu Jahresbeginn hatte der Städte- und Gemeindebund
mitgeteilt, dass im Laufe des Jahres 2016 eine Aufstockung der Landeszuweisungen um bis zu 10 %
zu erwarten sei. Die Aufsichtsbehörden wurden vom MIK angewiesen, Haushaltsplanungen der
Kommunen auf dieser Grundlage zu akzeptieren. Dem entsprechend wurden hier die Einnahmen
aus dem FlüAG, die sich laut dem vorliegenden Bescheid für 2016 auf rund 3,75 Millionen € belaufen sollten, um 10 % (= 375.000 €) erhöht und im Entwurf mit 4,125 Millionen € veranschlagt
(davon
3,165 Mio € in Kostenträger 31 313 001 01,
0,825 Mio € als Unterkunftsanteil in Kostenträger 31 315 003 01 und
0,135 Mio € als Betreuungspauschale in Kostenträger 31 351 001 01).
Im Juni wurde dann mitgeteilt, dass eine Aufstockung der FlüAG-Leistungen erfolgen würde, die
für die Stadt Jülich zusätzliche Einnahmen in Höhe von 320.000 € bedeutete. Mit der dritten Änderungsliste wurde daher der Ansatz im Haushalt 2016 um 320.000 € erhöht. Dabei wurde leider nicht
bedacht, dass es sich bei der Aufstockung um die zu Jahresbeginn schon mitgeteilte und daher
schon berücksichtigte Aufstockung handelte! Die Aufstockung ist damit im Einnahmeansatz „doppelt“ berücksichtigt, der Einnahmeansatz ist also um 375.000 € zu hoch angesetzt.
Bei den Aufwendungen ergibt sich folgendes Bild:
Sitzungsvorlage 291/2016
Seite 2
Die Aufwendungen für das eigene Personal (ehemaliger Sammelnachweis I) sind mit 20,089 Millionen € veranschlagt. Nach derzeitiger Einschätzung -basierend auf einer Hochrechnung der Aufwendungen bis Ende August- werden die tatsächlichen Aufwendungen rund 400.000 € geringer
ausfallen. Ursache für die geringeren Aufwendungen sind der Weggang von einigen Beschäftigten
(es erfolgte keine externe Wiederbesetzung), aber auch entfallende Lohnzahlung infolge längerer
Krankheit.
Die Zinsen für die Investitions- und Kassenkredite sind im Haushalt 2016 mit insgesamt knapp
2,2 Millionen € veranschlagt. Dabei wurden die Ansätze schon im Haushalt gegenüber den Vorjahresansätzen deutlich reduziert. Nach derzeitigem Stand zeichnen sich hier aufgrund des weiterhin
anhaltend niedrigen Zinsniveaus Einsparungen in Höhe von rund 200.000 € ab.
Die zu zahlenden Kreisumlagen waren bei Beschluss des Haushaltes bekannt. Abweichungen zum
Haushaltsansatz ergeben sich daher nicht.
Im Bereich der Leistungen für die Asylbewerber zeichnet sich ab, dass bis zum Jahresende voraussichtlich Mehraufwendungen in Höhe von rund 300.000 € anfallen werden. Ursache sind
höhere Aufwendungen im Bereich der Krankenhilfe, Unterkunftskosten für 8 zusätzlich angemietete
Wohneinheiten sowie Aufwendungen für rund 30 zusätzliche Personen.
Für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (Sachkonten 5211xxx) sind im
Haushalt 2016 Mittel in Höhe von rund 4,9 Millionen € veranschlagt. Insbesondere wegen der späten Genehmigung der Haushaltssatzung ist damit zu rechnen, dass diese Mittel nicht in voller Höhe
abfließen werden, da neu veranschlagte Maßnahmen erst mit Vorliegen der Haushaltsgenehmigung
begonnen werden dürfen. Hierdurch in 2016 eingesparte Beträge sind allerdings entweder nach
2017 zu übertragen oder müssen in 2017 neu veranschlagt werden, stellen also keine tatsächliche
Verbesserung dar.
Insgesamt ist damit zu rechnen, dass der Fehlbetrag 2016 geringer ausfallen dürfte als im Haushalt
veranschlagt. Dabei ist allerdings auch noch zu bedenken, dass im letzten Jahr die Jahresabschlussbuchungen (insbesondere die Zuführung zu den Pensions- und Beihilferückstellungen) das
Ergebnis deutlich verschlechtert haben.
Nach den ersten Proberechnungen des Landkreistages zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2017 führen insbesondere die Gewerbesteuermehreinnahmen in 2016 für die Stadt Jülich zu Wenigereinnahmen bei den Schlüsselzuweisungen von rund 2 Millionen €. Gegenüber den bisher für 2017 erwarteten Schlüsselzuweisungen von 9,3 Millionen € werden dann Schlüsselzuweisungen in Höhe
von „nur“ rund 7,3 Millionen € vereinnahmt werden können.
Die zu zahlenden Kreis- und Jugendamtsumlagen sind im HSK 2016 für 2017 mit rund
30,5 Millionen € veranschlagt. Erste Berechnungen aus der Bürgermeisterrunde des Kreises Düren
lassen hier durch höhere Umlagesätze erheblich Mehrausgaben befürchten. Genauere Daten des
Kreises liegen allerdings noch nicht vor, das Verfahren zur Benehmensherstellung wird voraussichtlich erst Mitte Oktober eingeleitet werden.
Derzeit laufen die Arbeiten zur Aufstellung des Haushaltes 2017 (evtl. Doppelhaushalt 2017/2018).
Ursprünglich war beabsichtigt, den Haushaltsentwurf schon in der Dezembersitzung 2016 einzubringen. Ob dieser Termin allerdings vor dem Hintergrund der dargestellten sich abzeichnenden
Verschlechterungen aus dem Finanzausgleich eingehalten werden kann, ist fraglich.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
Sitzungsvorlage 291/2016
Seite 3
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
Sitzungsvorlage 291/2016
Seite 4