Daten
Kommune
Jülich
Größe
125 kB
Datum
17.11.2016
Erstellt
07.11.16, 09:20
Aktualisiert
07.11.16, 09:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 65 Az.: Mü/Wo
Jülich, 13.10.2016
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 321/2016
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Termin
17.11.2016
TOP
Ergebnisse
Kulturbahnhof
Sanierungskonzepte bez. Außentreppe und Eingangssituation
Anlg.:
65
Heu
III
Sc
SD.Net
Lem
Beschlussentwurf:
Die Verwaltung wird beauftragt, Haushaltsmittel in Höhe von 112.000 € gemäß Sanierungskonzept
2 „Abriss der Außentreppenanlage, Umplanung Hauptzugang und Erneuerung von Fensteranlagen“
in den Haushaltsentwurf 2017 aufzunehmen
Begründung:
Bestandsituation:
Die Außentreppe vor dem zentralen mittleren Gebäudetrakt des Kulturbahnhofs (früherer Eingang
in die Bahnhofsvorhalle) weist erhebliche Mängel auf. Die Treppenanlage wurde 1955 errichtet, ist
somit mehr als 60 Jahre alt und unterliegt einem altersbedingten Materialverschleiß. Weitere Reparaturen sind, wenn überhaupt, nur kurzzeitig erfolgreich. Es muss über eine dauerhafte Lösung
nachgedacht werden.
Es handelt sich um eine der Fassade vorgesetzte überdachte Außentreppenanlage über eine Länge
von ca. 22 lfdm. Die Treppe besteht aus einem massiven Betonunterbau und einer homogenen glatten und mit kristallenen Einstreuungen vergüteten zementären Oberfläche.
Diese Außentreppenanlage hat mit der Umnutzung des Bahnhofs zum heutigen Kulturbahnhof seine
eigentliche Funktion verloren. Sie dient heute lediglich Nutzern und Passanten als Sitzgelegenheit.
Der Hauptzugang in den aus der ursprünglichen Bahnhofsvorhalle entstandenen Veranstaltungsraum erfolgt heute aus schallschutztechnischen Gründen über 2 zurückliegende Zugangstüren im
linken Nebentrakt. Die früheren Gebäudezugangstüren im Bereich der Außentreppenanlagen mussten im Rahmen Bahnhofsumnutzung 1995 zum Kulturbahnhof als feststehende Fensterelemente
ausgebildet werden, um einen zulässigen Immissionsschutz für die umliegende Wohnbebauung zu
gewährleisten. Ein Öffnen ist bis heute baurechtlich unzulässig.
Dennoch ist die Außentreppe weiterhin ein wichtiges architektonisches Element und trägt wesentlich zu der ausgewogenen und harmonischen Gebäudefassaden und deren Gliederung bei.
Die Verwaltung wird in der Sitzung zwei Sanierungskonzepte vorstellen:
1. Sanierung der Außentreppenanlage und Erneuerung von Fensteranlagen
2. Abriss der Außentreppenanlage, Umplanung Hauptzugang und Erneuerung von Fensteranlagen
Sanierungskonzept 1:
Die Außentreppenanlage wird in der bestehenden Bauausführung saniert. Sie behält ihr derzeitiges
Erscheinungsbild.
Die heutige Hauptzugangssituation in den Kulturbahnhofs erfährt keine Optimierung und bleibt
weiterhin unauffällig zurückhaltend.
Die Erneuerung der großen Fensteranlagen im Planungsbereich ist Teil der Sanierungsmaßnahme
und somit in den Kosten des Sanierungskonzepts mit rd. 32.500,- € brutto, berücksichtigt. Die lackierten Holzfensteranlagen stammen aus den Jahren 1955 und 1995.
Die Gesamtkosten für das Sanierungskonzept 1 werden rd. 80.000,00 € brutto betragen.
Sanierungskonzept 2:
Die Außentreppenanlage wird abgerissen. Es wird parallel zur Fassade eine Reihe Betonquader aufgestellt, in Anlehnung an die Form in Höhe und Länge der derzeitigen Außentreppenanlage Diese
Betonquaderreihe wäre ein wichtiges gestalterisches Element um die ausgewogene Proportion der
Fassade zu erhalten. und bietet gleichzeitig Sitzmöglichkeiten und lädt zum Verweilen an diesem
Standort ein.
Die Haupteingangssituation am linken Gebäudeteil, bestehend aus 2 Eingangstüren und einer behindertengerechten Rampe, wird umgestaltet. Durch die Neuplanung erhält dieser Außenbereich
einen großzügigeren Platzcharakter und gewinnt gleichzeitig an Aufmerksamkeit.
Für die Fenstererneuerung im Planungsbereich sind Kosten in Höhe von rd. 41.500,- € brutto berücksichtigt.
Die Gesamtkosten für das Sanierungskonzept 2 werden rd. 112.000 € brutto betragen.
Das Sanierungskonzept 2 wird in der Sitzung anhand von Planunterlagen vorgestellt.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
Sitzungsvorlage 321/2016
Seite 2
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
Sitzungsvorlage 321/2016
Seite 3