Daten
Kommune
Jülich
Größe
21 kB
Datum
17.11.2016
Erstellt
07.11.16, 09:20
Aktualisiert
07.11.16, 09:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 23 Az.:
Jülich, 03.11.2016
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 357/2016
Mitteilung
Beratungsfolge
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Termin
17.11.2016
TOP
Ergebnisse
Räumung von Bäumen aus der Rur im Bereich Barmener Driesch
Anlg.:
SD.Net
Mitteilungstext:
Am 02.11.2016 hat auf Einladung des Wasserverbandes ein Termin an der Rur im Bereich Barmener Driesch zum Thema Räumung der Bäume aus der Rur stattgefunden.
Neben dem Kreis Düren, Untere Wasserbehörde, haben an dem Termin auch Vertreter der höheren
Landschaftsbehörde der Bezirksregierung, dem Landesbetrieb Wald und Holz und der Stadt Jülich
teilgenommen.
Hierbei wurde festgelegt, dass an zwei Stellen die umgestürzten Bäume aus der Rur entnommen
werden müssen. Hierbei handelt es sich um die Flussbiegung nördlich des Barmener Sees sowie der
Bereich flussabwärts der Tetzer Brücke.
Neben den den beiden v.g. Stellen wird auch der gesamte Abfluss aus dem Barmener See freigeräumt.
Nach ersten Informationen benötigt die ausführende Firma jeweils eine Zufahrtsbreite von rund 5 m.
An der ersten Stelle erfolgt die Zufahrt weitestgehend über eine Weidefläche, die zweite Stelle ist
über einen Wirtschaftsweg erreichbar. Die Zuwegung zum Seeabfluss muss durch eine Anpflanzung
erfolgen. Im Rahmen der Maßnahme müssen ggf noch ca 10 Bäume gefällt werden, die die Räumung behindern.
Ein Teil der umgestürzten Bäume soll nach einhelliger Auffassung der Landschaftsbehörde und des
Landesbetriebs Wald und Holz aus ökologischen Gründen vor Ort verbleiben.
Im Zuge der Maßnahme wird auch der Müll, der sich in den umgestürtzten Bäumen verfangen hat,
entsorgt.
Umgestürzte Bäume, die im weiteren Verlauf der Rur noch in die Rur ragen, verbleiben dort, werden jedoch vom Wasserverband regelmäßig auf negative Auswirkungen auf den Strömungsverlauf
begutachtet.
Nach Auskunft des Wasserverbandes sollen diese Maßnahmen kurzfristig umgesetzt werden.
Die Kosten der Maßnahme trägt der Wasserverband.
Mitteilung 357/2016
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