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Allgemeine Vorlage (Beratung sowie Beschlußvorschlag zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau; hier: Z u s t i m m u n g)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
7,9 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Beratung sowie Beschlußvorschlag zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau;
hier: Z u s t i m m u n g)

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Gemeinde Kreuzau Der Gemeindedirektor Bauamt - Herr Schmühl - 621-00/FNP, 1. Ä.BE: Herr Schmühl Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 13/97 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Gremium Termin Bauausschuß 27.02.1997 Hauptausschuß 11.03.1997 Rat 18.03.1997 TOP: Beratung sowie Beschlußvorschlag zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau; hier: Z u s t i m m u n g I. Sach- und Rechtslage: Die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau hat in der Zeit vom 20. November 1996 bis 20. Dezember 1996 öffentlich ausgelegen. Anläßlich der Offenlage wurden weder durch Träger öffentlicher Belange noch durch private Grundstückseigentümer Bedenken und Anregungen vorgebracht. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes zuzustimmen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: -KeineIII. Beschlußvorschlag: "Der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau nebst Erläuterungsbericht wird zugestimmt. Die von der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes betroffenen Flächen (bisher von der Genehmigung ausgenommene Flächen) innerhalb des Bebauungsplanes E 18, Ortsteil Kreuzau, "Schneidhausen" werden gemäß § 5 Abs. 2 Ziffer 10 BauGB als Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft ausgewiesen. Gleichzeitig wird ebenfalls die nicht von der vorgesehenen Werkszufahrt beanspruchte Böschung gemäß § 5 Abs. 2 Ziffer 10 BauGB als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft ausgewiesen." Der Gemeindedirektor - Ramm -