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Beschlussvorlage (Zuständigkeitsabgrenzung zwischen dem Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung und dem Bürgermeister)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Zuständigkeitsabgrenzung zwischen dem Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung und dem Bürgermeister) Beschlussvorlage (Zuständigkeitsabgrenzung zwischen dem Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung und dem Bürgermeister)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-75/2004 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung Bemerkungen: 23.11.2004 Betreff: Änderung der Zuständigkeitsregelung für den Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung und den Bürgermeister auf der Grundlage beiliegender Richtlinien zum An- und Verkauf von städtischen Grundstücken Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt die im Entwurf beigefügte Zuständigkeitsabgrenzung auf der Grundlage der in der Anlage beigefügten Richtlinien zum An- und Verkauf von städtischen Grundstücken. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 12.10. 2004 beschlossen, in der neuen Wahlperiode den Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung zu bilden, der u.a. die Aufgaben des bisherigen Liegenschaftsausschusses mit übernimmt. Nach der in der Ratssitzung am 09.11.2004 beschlossenen Zuständigkeitsregelung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Bedburg obliegt dem Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung u.a. die Entscheidung in folgenden Angelegenheiten: - Entscheidung über den An- und Verkauf von Grundstücken bis einschließlich 500.000,-€; stellt der Ausschuss insoweit allgemeine Richtlinien auf, kann er deren Ausführung ganz oder teilweise auf den Bürgermeister übertragen. - Festlegung von allgemeinen Bedingungen einschließlich Festlegung von Kaufpreisbedingungen für die Veräußerung beziehungsweise Vergabe von städtischen Grundstücken sowie Festlegung der Grundsätze für die Bewerberauswahl. Die grundsätzliche Zuständigkeitsregelung führt in der Abwicklung je nach Terminlage der Sitzungen des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung zu zeitlichen Verzögerungen. Um diese zeitlichen Verzögerungen insbesondere bei routinemäßigen Grundstücksangelegenheiten zu vermeiden, wird auf der Grundlage beigefügter Richtlinien die Übertragung bestimmter Grundstücksangelegenheiten auf den Bürgermeister vorgeschlagen.. 50181 Bedburg, den 11.11.2004 ----------------------------------Glebe ----------------------------------Ackermann Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter und Verwaltungsvorstand