Daten
Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-75/2004
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
Bemerkungen:
23.11.2004
Betreff:
Änderung der Zuständigkeitsregelung für den Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung und den Bürgermeister auf der Grundlage beiliegender Richtlinien zum
An- und Verkauf von städtischen Grundstücken
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt die im Entwurf beigefügte
Zuständigkeitsabgrenzung auf der Grundlage der in der Anlage beigefügten Richtlinien
zum An- und Verkauf von städtischen Grundstücken.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 12.10. 2004 beschlossen, in der
neuen Wahlperiode den Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung zu bilden, der u.a.
die Aufgaben des bisherigen Liegenschaftsausschusses mit übernimmt.
Nach der in der Ratssitzung am 09.11.2004 beschlossenen Zuständigkeitsregelung für
den Rat und die Ausschüsse der Stadt Bedburg obliegt dem Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung u.a. die Entscheidung in folgenden Angelegenheiten:
- Entscheidung über den An- und Verkauf von Grundstücken bis einschließlich 500.000,-€; stellt der Ausschuss insoweit allgemeine Richtlinien auf, kann er deren Ausführung
ganz oder teilweise auf den Bürgermeister übertragen.
- Festlegung von allgemeinen Bedingungen einschließlich Festlegung von
Kaufpreisbedingungen für die Veräußerung beziehungsweise Vergabe von städtischen
Grundstücken sowie Festlegung der Grundsätze für die Bewerberauswahl.
Die grundsätzliche Zuständigkeitsregelung führt in der Abwicklung je nach Terminlage
der Sitzungen des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung zu zeitlichen
Verzögerungen. Um diese zeitlichen Verzögerungen insbesondere bei routinemäßigen
Grundstücksangelegenheiten zu vermeiden, wird auf der Grundlage beigefügter Richtlinien
die Übertragung bestimmter Grundstücksangelegenheiten auf den Bürgermeister
vorgeschlagen..
50181 Bedburg, den 11.11.2004
----------------------------------Glebe
----------------------------------Ackermann
Sachbearbeiterin
Fachbereichsleiter und
Verwaltungsvorstand